Ich schaffe es schon gar nicht mehr mich darüber aufzuregen, dass schon wieder Beiträge über Killerspiele die Frontseite von Google News zieren. Mein übliches Gezetere bleibt aus und ich greife mal zwei neue Aspekte heraus:
1. Der Beschluss der Innenminister sieht ein Herstellungsverbot für “Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist” vor.
Ich denke unter diese Definition fällt fast jeder First-Person-Shooter (FPS). Virtuelle Tötungshandlungen sind wesentlicher Bestandteil der meisten Exemplare. Selbst dann, wenn es sich um Genrevertreter handelt, die es explizit möglich machen, das Töten zu vermeiden (z.B. Deus-Ex oder Thief) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den virtuellen Feldzug möglichst martialisch zu gestalten.
Die größte deutsche Spieleschmiede (die auch relevant im internationalen Geschäft ist – bei deutschen Entwicklern eher selten der Fall) müsste, bei entsprechender Umsetzung des Beschlusses, wohl das Land verlassen. Aber wie manch’ Verstand (Sach fehlt) meint, handelt es sich hier sowieso um ein Unternehmen an dessen Händen Blut klebt. Unternehmen non grata.
2. These: Einige FPS sind durch die Kunstfreiheit geschützt und können daher nicht strikt verboten werden. Und ich meine nicht die einzelnen Bestandtteile wie Grafiken, Musik, etc. Ich meine als Gesamtkunstwerk.
Die Frage ob Videospiele überhaupt Kunst sein können, wurde in den USA schon vermehrt diskutiert, beispielweise in einem Streitgespräch zwischen Filmkritikerlegende Roger Ebert und Clive Barker. Eine Frage die für mich eindeutig mit “ja, sie können” zu beantworten ist. Einige sind keine Kunst, einige sind “niedere” Kunst und einige wenige müssen sich vor “hoher Kunst” nicht verstecken (Beispiel für die letzten beiden Kategorien hier).
Stellt sich die Frage ob auch die berühmt-berüchtigten Killerspiele Kunst sein können. Das Genre macht es auf jeden Fall schwieriger aber am Beispiel Bioshock (Szenario: gescheitertes libertäres Utopia im Art Déco-Design) zeigt sich für mich, dass es grundsätzlich möglich ist.
Die Kunstfreiheit gibt einem natürlich keine Narrenfreiheit – aber wie würde ein deutsches Gericht wohl seine Güterabwägung vornehmen, wenn es hart auf hart kommt?
Tipp: Ein interesanter Beitrag, der die Verträglichkeit eines generellen Verbotes mit dem Grundgesetz beleuchtet findet sich hier bei der Bundeszentrale für politische Bildung.