Rechtsstaat durch Putsch?

Kaum einer findet es seltsamer als ich, dass die sogenannte “Bolivarische Revolution” zur Erlangung von Volksbeteiligung und Basisdemokratie immer erst einmal die Verfassung dahingehend abändern muss, dass eine einzelne Person ohne Checks und Balances, möglichst auf Lebenszeit, die Macht im Lande bekommt. Ob es sich nun um Venezuela handelt, um Ecuador, Bolivien, Honduras oder Nicaragua: Stets gehörte zu den dringendsten Maßnahmen eine entsprechende Verfassungsreform, die Macht und Amtszeit des Präsidenten erweiterte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und sich fragt, ob es den Herrschaften da nicht vor allem um sich selbst und weniger um die Volksbeteiligung geht.

Nun allerdings, wie es Christian Lüth für die Friedrich-Naumann-Stiftung getan hat, einen Militärputsch gegen einen Präsidenten, dessen Partei immerhin der Liberalen Internationalen angeht (sich aber mittlerweile auch gegen ihren Präsidenten gestellt hat), als Weg zur “Rückkehr zu  Rechtsstaat und Verfassungsmäßigkeit” zu bezeichnen, geht doch etwas zu weit. Nicht zu Unrecht protestieren Regierungen in aller Welt gegen die gewaltsame Machtübernahme des Militärs, bei der offenbar auch eine Rücktrittserklärung des Präsidenten mit Gewalt erpresst worden war. Das ist nicht der Weg zu “Rechtsstaat und Verfassungsmäßigkeit”, sondern der Griff zu völlig unrechtmäßigen Mitteln in einer eigentlich politischen Auseinandersetzung. Mit Putschisten sollte man sich auch dann nicht solidarisieren, wenn einem die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorstellungen dieser Leute sympathisch sind. Das war schon in Chile der falsche Weg.

Widerlich, aber symbolisch

Die FAZ hat sich als Fürsprecher der Freunde der Internet-Zensur etabliert. Dabei erreicht die Argumentation eine große Spannbreite.

Die FAZ kann halbwegs sachlich, indem sie auch die Gegenpositionen darstellt. Sie kann aber auch blank polemisch, und sie scheut sich nicht, den größten Trumpf auszuspielen, den die Verwertungsrechtlobby in Person des genialen “Rechercheurs” Jörg Tauss bekommen hat: Die Gegner der Zensur sind doch alles nur selbst Pädophile. (mehr…)

Was fehlt

Das Problem in diesem Land ist nicht zu viel, sondern zu wenig Kapitalismus. (mehr…)

Lord Dahrendorf ist tot

Mit dem Tode Lord Ralf Dahrendorfs am gestrigen Tage in Köln verliert der deutsche Liberalismus einen seiner geistreichsten, klügsten und aufgeschlossensten Köpfe. Der Wissenschaftler und Politiker, der sich nicht nur in seinem Denken, sondern auch in seinem Wirken von Grenzen nicht einschränken lassen wollte, hat sowohl in Deutschland als auch in seiner zweiten Heimat Großbritannien den Respekt und die Aufmerksamkeit der Menschen gewonnen. Ob sie nun seiner eigenen politischen Überzeugung waren oder nicht, war dabei oft zweitrangig; einem Mann wie Dahrendorf hörte man zu und beschäftigte sich mit dem, was er sagte.

In seinem wissenschaftlichen Wirken hat sich Dahrendorf vor allem mit seinen Beiträgen zur Konflikttheorie hervorgetan. Dass gesellschaftliches Leben vor allem in konfliktgetragener Interaktion beruht (und die Existenz von Konflikten nicht unbedingt eine Störung desselben bedeutet), hatten zwar schon andere vor ihm erkannt. Die Entdeckung aber, dass fast alle Konflikte unterschiedliche Ausformungen des Kampfes um Macht und Herrschaft (und die Befreiung von diesen) darstellen, ist vor allem Lord Dahrendorf zuzuschreiben. Auch seine Beobachtungen und Theorien zur Rolle der Intellektuellen im aufkeimenden Totalitarismus waren von herausragender Klarheit und Schärfe.

Dahrendorfs Mitarbeit am Bild des modernen Liberalismus sollte man nicht unterschätzen. Als entschlossener Streiter für den Gedanken der Freiheit, der aber auch um die Gefahren völlig zerstörter gesellschaftlicher Bindungen wusste, skizzierte er für die folgenden liberalen Theoretiker Chancen und Risiken von Liberalisierung und Freiheitsdrang. Seine Analysen der aufkeimenden Konflikte im Gefolge der Globalisierung sollte man kennen, wenn man sich mit Fragen der globalen sozialen Entwicklung beschäftigt; seine Prognosen und Warnungen kann man heute an vielen Stellen in die Realität treten sehen.

Sein politisches Wirken war zwar aufsehenerregend, letztlich aber leider wirkungslos. Kaum eine seiner politischen Positionen hatte er mehr als einige Monate lang inne; sowohl sein Bundestags- als auch sein Landtagsmandat gab er nach weniger als einer halben Legislatur wieder zurück – jeweils, um sich anderen politischen Aufgaben zu widmen, ohne aber wirklich eingestiegen zu sein. Hier zeigte sich einmal mehr das Problem von wissenschaftlichen Quereinsteigern in die Politik: Wo der Fremde an die Überzeugungskraft seiner Worte und die Vernunft glaubt, wissen die erfahrenen Politiker doch, dass es um Durchsetzungsvermögen, geschickte Manipulation und Herrschaftsinstinkt geht. Manche dieser Erfahrungen mögen später auch den Eingang in sein Werk gefunden haben.

Lord Ralf Dahrendorf wird in London beigesetzt. Möge er in Frieden ruhen.

Ein Elch mit Nobelpreis

Ich hatte vor fast einem Jahr mal diesen Link gebracht, weil ich das für eine gelungene Satire hielt.

Aber wieder einmal bestätigt sich, dass die Wirklichkeit die Fähigkeiten selbst begnadeter Satiriker zu übertreffen imstande ist. Im August des Jahres 2002 schrieb doch tatsächlich mal ein Wirtschaftswissenschaftler:

To fight this recession the Fed needs more than a snapback; it needs soaring household spending to offset moribund business investment. And to do that, as Paul McCulley of Pimco put it, Alan Greenspan needs to create a housing bubble to replace the Nasdaq bubble.

Ich glaube, diese Art “Voodoo-Ökonomie” muss Paul Krugman gemeint haben, als er jüngst davon sprach, dass die meisten Arbeiten im Bereich der Makroökonomie in den letzten 30 Jahren bestenfalls unnütz, schlimmstenfalls aber schädlich waren. Leider sprechen die jüngsten Aussagen des Ökonomen, dem wir das obige Zitat verdanken, nicht dafür, dass er die Tragweite von Krugmans Feststellung begriffen hat.

(via Arnold Kling vom “EconLog”, mit weiteren interessanten Verweisen in den Kommentaren)

EU-Parlament? Wozu?

In Anlehnung an das und das hier der Verweis auf die jüngste Charlemagne-Kolumne des “Economist”: The endless election round

Zäune haben ein schlechtes Image

Sascha Tamm erklärt, warum das so ist und weshalb wir sie trotzdem stehen lassen sollten. Lesenswert!

Unverständnis

Exemplarisch für das Unverständnis, das ausgebildete Ökonomen staatlicher Verbotspolitik entgegenbringen, steht der Beitrag von Axel Dreher “Pilze, Birnen, Badewannen” bei “Wirtschaftliche Freiheit”. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich hier samt und sonders um Verstöße gegen das Prinzip der Logik, die dann auf eine andere Art Logik schließen lassen, nämlich die der Ökonomie der Politik.

Einen ähnlichen Anlauf unternahm kürzlich Greg Mankiw mit seinem Vorschlag, die Körpergröße zu besteuern. Bemerkenswert, wie flexibel die Besteuerungswütigen bei den Grundlagen ihrer Argumentation sein können. Siehe dazu die Kritik hier und hier und die Verteidigung hier. Dazu noch ein nettes Zitat von Mankiw:

A moral and political philosophy is not like a smorgasbord, where you get to pick and choose the offerings you like and leave the others behind without explanation. It is more like your mother telling you to clean everything on your plate.

Unter Linken

Obwohl ich befürchtete, hier wieder nur einem Marketing-Gag aufgesessen zu sein, habe ich mir kürzlich das Buch von Jan Fleischauer, “Unter Linken”, bestellt. Und ich muss sagen: (mehr…)

Kein Orden der Rechtsstaatlichkeit

Was war ich stolz, als ich als kleiner Schuljunge für ein funktionierendes Schlußlicht am Fahrrad, eine laut hörbare Klingel und ein paar auswendig gelernte Vorfahrtsregeln die “Goldene Eins im Straßenverkehr” an die Brust geheftet bekam. Irgendwie muss mir damals schon bewusst gewesen sein, dass man mit der Straßenverkehrsordnung ein Stückchen Rechtsstaat in den DDR-Alltag gerettet hatte, das sich jetzt als Argument gegen die Einordnung der DDR als Unrechtsstaat anbringen lässt. So sieht das offenbar ein Kommentator im Tagesspiegel, wenn er schreibt:

Gewiss, das Familienrecht oder die Straßenverkehrsordnung machen aus der DDR noch keinen Rechtsstaat. Aber sie begrenzen die Unrechtsstaatlichkeit, die sie in Bezug auf das Große und Ganze ihrer Struktur kennzeichnete.

Die DDR hatte also etwas rechtsstaatliches, weil man sich in politisch unverfänglichen Spähren des Zivillebens rechtsstaatlich anmutender Institutionen bediente. Das ist etwa so rechtstaatlich wie die Festellung, dass Hausfrauen in der DDR, wenn sie denn genügend Eier kaufen konnten, Sonntag morgen die Wahl zwischen Spiegel- oder Rührei hatten, ohne diesbezüglich einer staatlichen Reglementierung ausgesetzt zu sein. Aus der bloßen Existenz einer unverfänglich erscheinenden Rechtsnorm eine Schlußfolgerung über ihre Anwendung im Alltag ableiten zu wollen, grenzt im Rückblick auf die DDR-Realität durchaus an den Versuch der Geschichtsklitterung, weiß man doch wie weit es die Staatorgane der DDR mit Auslegung der DDR-Gesetze trieben. Es mag sein, dass der eine oder andere im DDR-Alltag das Gefühl haben konnte, an der Straßenkreuzung sein Vorfahrtsrecht rechtmäßig in Anspruch zu nehmen, doch hat ihn die Straßenverkehrsordnung im Zweifel nicht davor bewahrt, kurz darauf wegen staatsfeindlicher Aktivitäten in öffentliche Verwahrung genommen zu werden.

Maschinenstürmer 2.0

Es gibt nur wenige Dinge, die so verlässlich sind wie die Technikfeindlichkeit bei Intellektuellen. Das hat natürlich seinen Grund: Intellektuelle werden als solche bezeichnet, weil sie – hier den ebenfalls geschätzten Ärzten nicht unähnlich – einmal einen Leistungsnachweis erbracht haben, der sie hinfort berechtigt, zu allem Möglichen Stellung zu beziehen, auch wenn sie keine Ahnung von dem haben, worüber sie sprechen. (mehr…)

Alternative

Dass meine Stimme bei der nächsten Bundestagswahl an die FDP geht, schien mir bislang unvermeidlich. Wenn es aber stimmt, was ich hier lesen darf, sollte ich zukünftig wohl doch noch etwas genauer hinhören. Bislang dachte ich ja, der aktuelle Außenminister zeigte so ziemlich das Maximum, was ich an Obamania und Berücksichtigung der Interessen Russlands ertragen kann, aber das könnte anscheinend auch ein Irrtum zsein.

Vielleicht ist am Wahltag ja auch schönes Wetter, und es lohnt sich ein Ausflug.

Bei der Gelegenheit vielleicht eine kleine Lektüre-Empfehlung: Dirk Friedrich auf ef-online zu den Verweigerungsalternativen eines Individuums.

Erziehungserfolg

Was auf den ersten Blick wie eine Rückbindung dieser Menschen an den Sozialismus erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen jedoch stärker noch als eine Bindung weitaus problematischerer Art. Es ist weniger die Ideologie, die sich in ihnen eingenistet hat. Es sind Mentalitäten und Haltungen, bestimmte Unterwerfungs- und Karrieremuster, eine in zwei Diktaturen gewachsene Abhängigkeit von „denen da oben“, die die meisten weiter in einem Zustand der politischen Apathie und Ohnmacht hält.

Großes Kino von Joachim Gauck (via euckenserbe bei den FdoG). Merke: Wer etwas über die DDR erfahren möchte, sollte den Stasi-Beauftragten seines Vertrauens konsultieren.

Verführung zu Mixa

Bischof Mixas Attacke gegen den Atheismus hat ja zu allgemeinem Aufruhr geführt. “Bischof wettert gegen Atheismus” – wenn das ein Skandal ist, dann hat die katholische Kirche wohl tatsächlich sehr viel falsch gemacht in den letzten Jahrzehnten. Die Debatte war dann auch reichlich schief: Gerade wer als Atheist alle im Namen der Religion begangenen Untaten der Religion selbst und an sich zuschreibt, sollte etwas weniger zimperlich sein, wenn Funktionäre von Religionsorganisationen den Spieß mal umdrehen. Deswegen muss man dem ja noch nicht zustimmen, aber der Aufschrei glich dann doch eher dem eines im Austeilen beinharten italienischen Verteidigers, der bei eigener Führung vom gegnerischen Stürmer in unvorteilhafter Lage leicht berührt wurde und sich daraufhin minutenlang auf dem Boden wälzt. (mehr…)

Avast, Ye Scurvy Scum!

UPDATE 23.04.09: Interessenskonflikt des vorsitzenden Richters?

Überraschend, für diejenigen die den Prozess verfolgt haben, hat ein schwedisches Gericht die Betreiber der Filesharing-Suchmaschine The Pirate Bay in erster Instanz schuldig gesprochen. Die drei Betreiber und ihr ursprünglicher Geldgeber wurden zu einer einjährigen Haftstrafe (keine Bewährung) und zu ca. 2,7 Millionen Euro Entschädigungszahlungen verurteilt. Dabei lief der Prozess für die Angeklagten zuerst sehr erfreulich, wurden doch schon die Hälfte der Anklagepunkte am zweiten Verhandlungstag fallengelassen: es zeigte sich sehr schnell, dass die Anklage wenig Ahnung von den technischen Hintergründen von BitTorrent und den damit assoziierten technischen Aspekten hat. Die Anwälte der Verurteilten haben schon Berufung angekündigt. Dieser Fall wird durch alle Instanzen gehen. Da gehen noch ein paar Jährchen ins Land.
Da der Server der Betreiber sowieso nicht in Schweden steht, wird das muntere Treiben in der Bucht ohnehin weitergehen. Und wenn nicht dort, dann woanders. Die Möglichkeiten urhebergeschütztes Material im Netz zu bekommen sind dermaßen verbreitet und die Loyalität der Filesharer gegenüber den Anbietern ziemlich gering. Die Karawane zieht weiter. Ist schließlich nicht das erste Mal, dass so etwas passiert.

Aus rein technischer Sicht macht The Pirate Bay nicht viel anders als Google (wer auch nur etwas bewandert ist, weiß wie leicht es ist torrent-Dateien oder andere Quellen über Google zu finden). Der prozentuale Anteil des Missbrauchs unterscheidet sich. Die meisten Nutzer kommen zu Pirate Bay auf der Suche nach urhebergeschützten Materialien, da besteht kein Zweifel. Auch nicht daran, dass die Betreiber das wissen. Und auch nicht daran, dass das Anbieten solcher Materialien illegal ist und sein sollte. Dennoch lässt sich die Plattform auch legal verwenden.

Die Grundfrage um die es sich hier im Kern aber dreht ist: kann jemand der ein Produkt anbietet (und in diesem Fall geht es nur um eine Plattform zum Austausch und zur Bewertung von torrent-Dateien), dass missbraucht werden kann (und auch in hohem Umfang missbraucht wird) für den konkreten Missbrauch haftbar gemacht werden? Ist das eine  binäre Entscheidung oder gibt es da bestimmte Schwellen? Wenn ja, wie sehen die aus?
Als klassische Analogie wird gerne die Handfeuerwaffe oder das Küchenmesser zitiert, immer mit der Frage: dürfen die Hersteller für Todesfälle durch den Gebrauch dieser Gegenstände haftbar gemacht werden? Was ist mit Alkohol? Zigaretten? Autos? Kleingegenstände an denen Kinder ersticken können?
Freilich geht es hier nicht um Lebensgefahr, sondern um die legitimen Einkommensinteressen von Urhebern und Industrie. Auch wenn diese Industrie auf einer Urheberrechtsgesetzgebung und Durchsetzung beruht, die meiner bescheidenen Meinung nach unverhältnismäßig ist – genau wie dieses Urteil.

Im Würgegriff des Urheberrechts

“Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen”, sagte Author’s-Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal und behauptet damit, die Text-to-Speech-Funktion des Amazon-E-Book-Readers wäre eine Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei. Und ich lese abends im Bett immer völlig argslos meiner Freundin aus Büchern vor. Was für ein Glück, dass die Gralshüter des Urheberrechts noch nicht an unsere Tür geklopft haben. Ich gebe zu, dass manchmal nicht nur der Staat versucht, uns unsere Freiheit vorzuenthalten. Ein Glück aber auch, dass sich dagegen jetzt Widerstand von Menschen regt, denen man den Genuss einer elektronischen Vorlesefunktion kaum abschlagen möchte: Blinde und Versehrte.

Zur Erinnerung: Das Buch zum Thema “Against Intellectual Monopoly” von Michele Boldrin und David K. Levine steht immer noch kostenlos im Netz.

Kapitalismus in der Krise?

Angeblich entsteht die Krise des Kapitalismus wegen des Überflusses an Gütern. Tatsächlich, mit unglaublichem Tempo reduzieren Wettbewerb und technischer Fortschritt die ökonomische Knappheit. Und so wird es auch immer billiger ideologischen Unsinn über den Kapitalismus an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Ist eine Wirtschaftsordnung, die es seinen Feinden so leicht macht, nicht tatsächlich in der Krise? Ganz im Gegenteil!

Reden wir über Grundsätzliches

Ich bin ja nur ein Hobby-Ökonom. (mehr…)

Weichenstellung

Der Beitrag, in dem Hardy Bouillon beschreibt, warum er zum Libertären geworden ist, kennzeichnet m.E. sehr instruktiv die Grenzen zum Liberalismus. Ich kann jedenfalls den Punkt identifizieren, ab dem ich eine andere Richtung einschlage. Was nicht heißt, dass dieser Punkt nicht der gründlichen Diskussion bedürfe.

Verstaatlichung

Das Wort ist ein Reizwort: “Verstaatlichung”. Je nach politischer Präferenz löst es entweder feuchte oder Alb-Träume aus.

Dabei ist der Hintergrund klar: Außer den üblichen Verdächtigen glaubt niemand, der in der aktuellen Lage für die Verstaatlichung von Banken eintritt, dass der Staat es besser machen könne als vorher der private Investor. Das anzunehmen wäre angesichts der Ruhmestaten von Landesbanken und KfW auch reichlich dreist. Aber der Staat ist der einzige, der sich für das Geldsystem hinreichend verantwortlich “fühlt”. Und das natürlich zu recht, schließlich ist Geld heutzutage sowieso ein Gut, dessen Produktion als staatliche Aufgabe angesehen wird.

Der Sündenfall ist bereits mit der ersten Staatshilfe eingetreten. Ob der Fiskus eine marode Bank, die ansonsten den Weg alles Irdischen gegangen wäre, durch Bürgschaften stützt oder ob er die bisherigen Besitzer enteignet, unterscheidet sich letztlich nur dadurch, dass im letzteren Fall derjenige, der die Musik bezahlt, sich auch das Recht ausbedingt, welche Musik gespielt wird. So ungeheuer unverständlich ist das aus meiner Sicht nicht.

Man mag mich einen prinzipienlosen Radikalen schimpfen, aber wenn der Staat sich schon verpflichtet sieht, eine konkrete Bank mit Steuergeldern zu “retten”, dann ist für mich der Schritt zur Verstaatlichung im wesentlichen nur noch ein formeller. Der zudem noch den Vorteil hätte, weitere Phasen der Unsicherheit und Intransparenz zu verkürzen. Es wird eher andersherum ein Schuh draus: Wenn das Regulierungsgerüst des Staates versagt, muss er Alleinverantwortung übernehmen.

Das dazu.

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