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Nur Diskriminierung?

Alle guten Menschen sind sich einig: Dieses Urteil ist richtig. Die Polizei dürfe keinen Menschen kontrollieren, wenn dafür die Hautfarbe ausschlaggebend sei. Alle jubeln, die Ewiggestrigen und der Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft wurden in die Schranken verwiesen, die progressive deutsche Welt ist wieder in Ordnung.

Schön. Aber unklar. Was ist, wenn die Hautfarbe zu Recht ausschlaggebend ist, weil z.B. Zeugen einen Täter so beschrieben haben? Was ist, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Täter bestimmter Hautfarbe höher ist als bei anderen Hautfarben? Wäre schon die Feststellung dieses statistischen Zusammenhangs diskriminierend? Oder erst das Handeln danach?

Wenn die Polizei nach Straftätern sucht, sollte sie sich an den Merkmalen orientieren können, die sie am schnellsten zum Ziel führen. Alles andere wäre eine Behinderung der Strafverfolgung zugunsten eines idealisierten Weltbilds. Man mag die Gründe bedauern, kritisieren, verfluchen und bekämpfen, die zu bestimmten Korrelationen führen, aber sobald es darum geht, Gesetzesbrecher dingfest zu machen, darf das keine Rolle spielen. Der einzelne Täter ist nicht schon deswegen zu schützen, weil die Gruppe, der er angehört, an anderer Stelle mit Nachteilen zu kämpfen hat.

Ein Beispiel. Der Polizei wird gemeldet, dass ein junger Mann zusammengeschlagen wurde. Wenn sie nur diese Informationen hat, wäre es tatsächlich diskriminierend, wenn sie sich bei der Suche nach dem Täter anhand der Hautfarbe oder der Staatsangehörigkeit orientieren würde. Nicht nur das: Ressourcen für derart unbegründete Verdächtigungen zu verschwenden, stellte auch eine Behinderung der Strafverfolgung dar. Die Polizei wird aber auf andere Art “diskriminieren”: Greise, Behinderte, Frauen, Kinder und Kleinwüchsige würden zunächst wohl durch das Raster fallen. Man wird stattdessen vor allem nach Männern jungen bis mittleren Alters fahnden, die eine relativ kräftige Statur aufweisen. Aber es wird noch schlimmer: Topmanager und Multimillionäre wird man wohl auch nicht verdächtigen – zumindest nicht als ausführende Person. Haben wir also jetzt eine Diskriminierung junger bis mittelalter, männlicher Wenig- bis Durchschnittsverdiener vor uns?

Aber was ist, wenn eine weitere Information hinzu kommt? Das Opfer ist Albaner und wegen Drogenhandels schon mehrmals in das Visier der Polizei geraten. Diese weiß auch, dass sich vor Ort eine albanische Gang mit einer nigerianischen um die Vorherrschaft streitet. Plötzlich wird die Hautfarbe relevant. Darf sie das dann nach dem Urteil noch sein? Man nehme bitte die Angaben zur Nationalität und Hautfarbe nur als Beispiel – welche Konstellationen tatsächlich auftreten können, ist weitgehend offen. Dass es zu ethnisch definierten Bandenbildungen kommt, ist allerdings eine polizeiliche Binse, für die es viele Gründe gibt, soziologische wie ökonomische.

Es kommt doch sehr auf die Konstellation an. Über den konkreten Fall weiß man leider zu wenig. Klar ist, dass wegen illegaler Einwanderung wohl nur Nichtdeutsche belangt werden können. Und klar ist auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch schwarzer Hautfarbe ein Deutscher ist, massiv geringer ist als die, dass er keiner ist. Nichtsdestotrotz könnte das noch nicht reichen. Interessant wäre insbesondere gewesen zu erfahren, ob unter den illegal Einreisenden, die man in dem betreffenden Zug vermuten konnte, ein signifikanter Anteil Schwarzafrikaner zu erwarten war. Denn dann hätte es sich um einen Fall gehandelt, bei dem es wohl angebracht gewesen wäre, den Kläger zu kontrollieren, unter der Annahme, dass die Anwesenheit von Menschen schwarzer Hautfarbe in diesem Zug ansonsten nur wenig wahrscheinlich war.

Im konkreten Fall dürfte für nicht wenige Kritiker des ursprünglichen Urteils des Verwaltungsgerichts auch eine Rolle gespielt haben, dass sie das Rechtsinstitut der illegalen Einreise generell ablehnen und die Grenzen für jede Art von Einwanderung öffnen möchten. Vertritt man diese Auffassung, geschah dem Kläger gleich mehrfach Unrecht. Und natürlich ist ein illegal einreisender Wirtschaftsflüchtling moralisch gesehen eine ganz andere Art von Täter als z.B. ein Drogendealer. Die Frage ist nur, welche Kreise dieses Urteil noch ziehen wird, und ob es nicht bei weit schwerwiegenderen Delikten die Strafverfolgung erschwert.

Rayson in Innenpolitik,Politik am 30. 10. 2012 » 43 Kommentare
bisher 43 Kommentare » Kommentare
  1. Tigger sagt am 31. 10. 2012 um 01:37 Uhr:

    Dass man nur aufgrund seiner Hautfarbe häufiger von der Polizei belästigt werden kann, als andere Menschen, finde ich auch inakzeptabel. Sollen die Fahnder doch bitte ihr Raster verfeinern: zusätzlich zur Hautfarbe, auffälliges Benehmen, Nervosität, abgetragene Klamotten oder ähnliches. Die werden ja wohl mittlerweile Erfahrung mit der Zielgruppe gesammelt haben.
    Wenn ein konkretes Delikt vorliegt, ist das wieder was anderes, aber das ist ja hier nicht der Fall.

  2. Erling Plaethe sagt am 31. 10. 2012 um 07:00 Uhr:

    Dieser Fall wirft bei mir die Frage nach dem Zweck der Polizeitätigkeit auf. Besser: nach ihrer Gewichtung.
    Ist sie präventiv oder repressiv? Nach meinem völlig subjektiven und laienhaften Eindruck, welcher sich aus einem liberalen Grundverständnis speist, wird der präventiven Polizeitätigkeit im Gegensatz zur repressiven eine zu hohe Bedeutung beigemessen. Ich halte eine Verlagerung der Ressourcen hin zur repressiven für geboten.
    Ob es sich im konkreten Fall um eine repressive Polizeitätigkeit handelte kann ich nicht beurteilen, aber es hat nicht den Anschein.
    Tätigkeiten die der Vermeidung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen werden inzwischen auch von einer großen Anzahl von Ordnungskräften durchgeführt, was zu einer Schwerpunktverlagerung der Prävention führt welche im Alltag, so sie mit einer persönlichen Kontaktaufnahme verbunden ist, auch als Gängelung des Bürgers wahrgenommen wird.
    Um es mal so auszudrücken:
    Ich halte Ausweiskontrollen innerhalb einer präventiven Polizeitätigkeit für fragwürdig. So etwas erinnert mich an die Polizeipravis in der DDR und an die Tatsache, dass es Länder gibt in denen die Bürger keinen Ausweis besitzen müssen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit mit spürbar weniger Prävention gewährleistet wird.

  3. Erling Plaethe sagt am 31. 10. 2012 um 07:18 Uhr:

    Im Falle einer repressiven Polizeitätigkeit halte ich gar kein Unterscheidungsmerkmal für diskriminierend, auch nicht das der Hautfarbe.

  4. Stitch Jones sagt am 31. 10. 2012 um 12:01 Uhr:

    Weil ich es gestern erst gesehen habe und es hier sehr schön hinpasst: in der vorletzten Folge der Showtime-Serie “Homeland” gibt es eine kurze Szene, in denen die CIA die Personen im Umfeld des unter Terrorverdacht stehenden Brody näher in Augenschein nehmen möchte. Dabei kommt es zu diesem Dialog zwischen dem älteren Agenten Saul Berenson und dem jungen Analysten Peter Quinn:
    Saul “We prioritize. First the dark skinned ones.”
    Peter “Come on, this is straight up racial profiling.”
    Saul “No, this is actual profiling. Most Al-Qaida operatives are going to be Middle Eastern or African, don’t you think?”

  5. David sagt am 31. 10. 2012 um 12:19 Uhr:

    Klar ist, dass wegen illegaler Einwanderung wohl nur Nichtdeutsche belangt werden können. Und klar ist auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch schwarzer Hautfarbe ein Deutscher ist, massiv geringer ist als die, dass er keiner ist. Nichtsdestotrotz könnte das noch nicht reichen.

    Gut beobachtet: Kein Deutscher ist ein illegaler Einwanderer. Aber es sind auch nicht alle Nicht-Deutschen illegale Einwanderer. Über die Wahrscheinlichkeit, daß ein beliebiger Schwarzer, ein illegaler Einwanderer ist, sind auf dieser Grundlage also null Schlußfolgerungen möglich. “Nicht reichen” trifft diesen Sachverhalt sehr gut.

    Interessant wäre insbesondere gewesen zu erfahren, ob unter den illegal Einreisenden, die man in dem betreffenden Zug vermuten konnte, ein signifikanter Anteil Schwarzafrikaner zu erwarten war. Denn dann hätte es sich um einen Fall gehandelt, bei dem es wohl angebracht gewesen wäre, den Kläger zu kontrollieren, unter der Annahme, dass die Anwesenheit von Menschen schwarzer Hautfarbe in diesem Zug ansonsten nur wenig wahrscheinlich war.

    Von der Frage, ob ein “signifikanter Anteil” tatsächlich deutlich über 50% (etwa bei 80, 90%?) liegen muß, mal ganz abgesehen: Auf der Strecke Kassel-Frankfurt liegen vier Universitätsstädte.

  6. David sagt am 31. 10. 2012 um 12:28 Uhr:

    ob unter den illegal Einreisenden, die man in dem betreffenden Zug vermuten konnte, ein signifikanter Anteil Schwarzafrikaner zu erwarten war.

    Verlesen, sorry: Es geht um einen signifikanten Anteil von Schwarzafrikanern an den illegal Einreisenden, nicht umgekehrt. Das macht das Argument aber nicht besser, sondern schlechter: Wenn in dem Zug ausschließlich Schwarze wären, aber nur ein einziger illegaler Einwanderer, dann läge dieser Anteil bereits bei stolz ‘signifikanten’ 100%.

  7. Rico sagt am 31. 10. 2012 um 17:49 Uhr:

    Einziger Effekt, ähnlich wie beim AGG: Die Betreffenden halten einfach den Mund oder erfinden irgendwelche Gründe. Genauso wie es Arbeitgeber nicht abhält, bestimmte Personengruppen nicht einzustellen, wird es Polizisten stoppen, die Schwarze eben grundsätzlich für verdächtig halten. Sie werdens dann eben nur nicht mehr offen sagen. Dann hat der Kandidat eben nervös weggeschaut, als die edlen Beamten das Abteil betraten. Schon hat man seinen Grund.

    So blöd ich es finde, dass derartiges in diesem Land passiert, solche Urteile ändern daran nichts. Mir fällt auch kein vernünftiger Weg ein, bei der Fahndung nach illegaler Einwanderung gerade nicht auf äußere Merkmale zu achten.

  8. Sebastian sagt am 31. 10. 2012 um 17:56 Uhr:

    Ich halte das Urteil für richtig. Es ist nicht akzeptabel, wenn ein Bürger aufgrund eines abstrakten Merkmals Repression durch den Staat erfahren muss.

    Aus gutem Grund muss bei staatlichem Handeln ein höherer Maßstab angelegt werden als bei privatem Handeln. Dies ergibt sich schon allein aus der privilegierten Position des Staates aus dem Gewaltmonopol.

    Dies gilt im verstärkten Maße, wenn es sich um ein Merkmal handelt, auf dass der Betroffene nicht einmal einen Einfluss hat. Durch eine pauschale Verdächtigung wird er nämlich zum bloßen Objekt staatlichen Handelns.

    Bei konkreten Ermittlungen ist es natürlich zulässig auch Merkmale wie die Hautfarbe, Größe oder Alter der Person mit einzubeziehen. Selbst dann sollte man aber vorsichtig sein, denn natürlich können auch scheinbar sichere Informationen falsch sein und deshalb in die falsche Richtung führen.

    Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist eine Auswahl aufgrund bestimmter Merkmale aber abzulehnen, da die Gefahr einer repressiven Wirkung zu groß ist und außerdem ein selbstverstärkender Effekt auftreten kann (es werden Personen mit Merkmal A verstärkt kontrolliert, was dazu führt dass mehr Personen mit Merkmal A auffallen, was wieder als Argument für die verstärkte Kontrolle dieser Personen verwendet wird).

  9. Die Stimme aus dem Off sagt am 31. 10. 2012 um 18:03 Uhr:

    Kontrollen (auch!) auf Grund der Hautfarbe hat es immer gegeben und wird es immer geben, auch nach diesem Urteil. Die Beamten werden sich dann nur mehr Mühe geben die wahren Gründe für die Entscheidung zur Kontrolle zu verschleiern.

    Kontrollen auf Grund der Hautfarbe sind u.U. effektiv. In Städten wie Hamburg, Bremen, Berlin, Hannover und Köln gibt es nun einmal ein gewisses schwarzafrikanisches Klientel, das hochgradig kriminell ist. Schon in den 80er und frühen neunziger Jahren reisten Schwarzafrikaner nach Deutschland ein, beantragten hier Asyl und handelten dann mit Drogen, die erwirtschafteten Gelder dienten zur Finanzierung von Bürgerkriegen, beispielsweise in Liberia. Es gab damals schon Anwälte, die ihre Mandantschaft im Ausland hatten und halbjährlich zur Lage berichteten (und damit ihre Mandanten hielten).

    Diese Klientel der Schwarzafrikaner, die es heute noch gibt, ist aber eben nicht nur an ihrer Hautfarbe zu erkennen. Diese Täter zeigen eine Reihe von szenetypischen Verhaltensweisen, die geeignet sind entsprechende Präventivkontrollen zu begründen. Man darf eben nur nicht so dumm sein und eine (wie im vorliegenden Verwaltungsgerichtsverfahren vorgetragene) offensichtlich rassistische Begründung abliefern.

    Die Bedeutung von Präventivkontrollen und Kontrollen zur Verfolgung von Verstößen gegen die Residenzpflicht liegt darin, dass es diesen Tätern durch die Residenzpflicht sehr schwer gemacht wird, ihre kriminellen und sehr gut organisierten Strukturen aufrecht zu erhalten. Die Residenzpflicht hat den Zweck der Störung der organisierten Kriminalität durch Immobilisierung, auch wenn das niemand in dieser Deutlichkeit ausspricht.

    Das Asylrecht ist hier ein Nebenkriegsschauplatz. Heutzutage kommen die Täter (offiziell) nicht mehr aus Liberia, oder Gambia, sondern auch Guinea. So ziemlich jeder Schwarzafrikaner, der so dumm ist und in Deutschland einen Asylantrag stellt, trägt hier dieselbe dümmliche und offensichtlich unwahre Geschichte vor: Er sei in Conakry im Fußballstadion dabei gewesen, sei dann inhaftiert worden, anschließend sei dann ein Verwandter gekommen, der beim Militär Guineas sei und habe ihn rausgelassen. Zur Fluchtroute werden regelmäßig keine oder nur nicht weniger widersprüchliche Angaben gemacht. Warum der Verwandte, der Angehöriger des Unrechtsregimes ist, ihn nicht auch sonst vor der Verfolgung bewahren kann, wird schon nicht mehr erklärt. Wohlgemerkt: Die vermeintlichen Staatsangehörigen Guineas tragen ALLE EXAKT DIESELBE ERLOGENE GESCHICHTE VOR, INKLUSIVE DES VERWANDTEN BEIM MILIÄTÄR! Diese Leuten können teilweise noch nicht einmal beantworten, ob man von dem Stadion aus Berge sehen kann oder nicht. Wer es nicht glaubt möge eine beliebige Verhandlung des Verwaltungsgerichts Hamburg besuchen.

    Dumm ist die Stellung eines Asylantrages mit dieser Geschichte deshalb, weil sie regelmäßig zur Ablehnung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit führt, was dann sämtliche weiteren Aufenthaltstitel für alle Zeiten sperrt. Es gibt wesentlich einfachere Wege sich als Staatsangehöriger Guineas den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Ich verrate jetzt aber nicht welche.

    Doch zurück zu unseren Kontrollen auf Grund der Hautfarbe: Die Personen, die mit den Polizeikontrollen erreicht werden sollen, zeigen eben nicht nur im Asylverfahren dieselbe dümmliche Verhaltensweise. Sie zeigen sie auch sonst auf der Straße, es bedarf eben nur ein wenig Erklärung seitens der Beamten. Dabei spielt die Hautfarbe als Erkennungsmerkmal für die Suche nach weiteren Erkennungsmerkmalen eine nicht unwesentliche Rolle.

    Ein halbwegs fähiger Beamter sollte durchaus in der Lage sein zwischen einem dunkelhäutigen nordamerikansichen Geschäftsmann und einem Guinea-Drogendealer, der als Läufer auf der Straße Koks vercheckt, zu unterscheiden.

  10. Rayson sagt am 31. 10. 2012 um 20:03 Uhr:

    @1.

    Ich habe den Verdacht, dass es im konkreten Fall auch nicht die Hautfarbe allein gewesen ist, sondern dass auch das Alter und das Geschlecht eine Rolle gespielt haben. Ob eine ältere Schwarze auch den Ausweis hätte zeigen müssen? Das wäre vom sinnvollen Raster wohl nicht gedeckt und sicher ein Zeichen von Diskriminierung.

    @2.

    Es ging im konkreten Fall nicht um eine präventive Maßnahme, sondern um das Aufspüren von Leuten, die bereits gegen Gesetze verstoßen haben.

    @5.- 7.

    Kein Deutscher ist ein illegaler Einwanderer. Aber es sind auch nicht alle Nicht-Deutschen illegale Einwanderer. Über die Wahrscheinlichkeit, daß ein beliebiger Schwarzer, ein illegaler Einwanderer ist, sind auf dieser Grundlage also null Schlußfolgerungen möglich.

    Das ist aber nicht die Situation, in der sich ein Polizist befindet. Für ihn ist nicht relevant, wie absolut wahrscheinlich es ist, dass ein Schwarzer illegal eingereist ist, sondern dass es womöglich wahrscheinlicher ist als bei den anderen im Zug befindlichen Personen. Illegale Einwanderung ist über die äußeren Merkmale wohl tatsächlich eher nicht gleichverteilt, so dass man durch Vorauswahl die Chance auf einen Treffer erhöhen kann. Und allein darum kann es dem Polizisten in der Situation doch gehen.

    Wenn in dem Zug ausschließlich Schwarze wären, aber nur ein einziger illegaler Einwanderer, dann läge dieser Anteil bereits bei stolz ‘signifikanten’ 100%.

    Wenn in dem Zug ausschließlich Schwarze säßen, würde auf jeden Fall auch ein Schwarzer kontrolliert. Aber vielleicht habe ich undeutlich formuliert: Bevorzugt nach Schwarzen zu suchen, wenn man illegale Einwanderung unterbinden will, lässt sich dann und auch nur dann rechtfertigen, wenn es unter den an dieser Grenze vermutlich illegal Einwandernden auch viele Schwarze gibt.

    Von der Frage, ob ein “signifikanter Anteil” tatsächlich deutlich über 50% (etwa bei 80, 90%?) liegen muß, mal ganz abgesehen: Auf der Strecke Kassel-Frankfurt liegen vier Universitätsstädte.

    Zum “signifikanten Anteil”: Ich bin recht zuversichtlich, dass sich dieser statistisch ermitteln und begründen ließe. Aber du hast natürlich Recht mit dem Einwand, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit, in dem Zug auf Studenten zu stoßen, auch einen höheren Anteil von Schwarzen erwarten lässt als man in deutschen Verkehrsmitteln gewöhnlich erwarten würde.

    @7.

    Dass die Polizei zukünftig nach denselben Kriterien auswählen, sich dafür aber kreativere Begründungen einfallen lassen wird, wird sicher die wesentliche Reaktion auf dieses Urteil sein. Und dass wir alle gerne darauf verzichten würden, ist auch klar.

    @8.

    Es geht ja nicht um eine pauschale Verdächtigung. Liefe es nach dem Motto “Der ist schwarz, und die Schwarzen neigen zu Straftaten”, wäre das natürlich glasklarer Rassismus. Aber bei Kontrollen ist es grundsätzlich immer so, dass die Zahl der Kontrollierten größer ist als die der Gefassten. Und wie du es nicht einsiehst, dass “ein Bürger aufgrund eines abstrakten Merkmals Repression durch den Staat erfahren muss” (nebenbei gesagt erstreckt sich die “Repression” auf das Verlangen, einen Ausweis vorzuzeigen), so sehe ich es nicht ein, dass eine statistisch sinnvolle Vorauswahl nicht getroffen werden darf, weil man abstrakten Gleichheitsidealen huldigt.

    @all

    Die Parallele, die ich zunächst sah, ist nicht das AGG, sondern die Frage, wen man wie auf Flughäfen kontrolliert. Dass 70jährige Damen aus Schweden dort genau so intensiv kontrolliert werden wie junge Männer mit muslimischen Namen im Pass, ist eine absurde Verbeugung vor den o.g. abstrakten Gleichheitsidealen. Diejenigen, die besonders gefährdet sind, nämlich die Israelis, lachen sich über sowas nur kaputt.

    Wobei mir wie gesagt natürlich klar ist, dass eine illegale Einreise mehr oder weniger in keinem Vergleich zu einem versuchten Attentat steht. Aber es gelten bei der Suche nach “Treffern” ähnliche Prinzipien.

  11. R.A. sagt am 01. 11. 2012 um 11:02 Uhr:

    @5, David:

    Kein Deutscher ist ein illegaler Einwanderer. Aber es sind auch nicht alle Nicht-Deutschen illegale Einwanderer.

    Richtig.

    Über die Wahrscheinlichkeit, daß ein beliebiger Schwarzer, ein illegaler Einwanderer ist, sind auf dieser Grundlage also null Schlußfolgerungen möglich.

    Falsch.
    Man kann nicht schließen, wie hoch diese Wahrscheinlichkeit ist. Aber man kann schließen, daß sie höher ist als bei den Nicht-Schwarzen im Abteil. Und damit liegt es nahe, bei der Kontrolle entsprechende Prioritäten zu setzen.

  12. David sagt am 01. 11. 2012 um 11:49 Uhr:

    Aber man kann schließen, daß sie höher ist als bei den Nicht-Schwarzen im Abteil.

    Nein.

  13. Theophil sagt am 01. 11. 2012 um 14:47 Uhr:

    Ich bin mit der Einschätzung überhaupt nicht einverstanden. Hier verlangt ein unschuldiger deutscher Staatsbürger so behandelt zu werden, wie jeder andere deutsche Staatsbürger auch, ohne aufgrund unabänderlicher Merkmale mit einer Gruppe von Straftätern identifiziert zu werden.

    Rayson kritisiert die Inanspruchnahme dieses (Freiheits-)rechts weil das die Effizienz der Polizeiarbeit senke. Ja, das tut es. So wie jedes andere individuelle Freiheitsrecht auch. Ich würde so weit gehen zu sagen, das ist der Zweck jedes Freiheitsrechts.

    Auf theophilsblog.com habe ich diese Kritik noch ein bißchen ausgeführt.

    Es wird jetzt mehr Grenzfälle geben, in denen es Auslegungssache ist, ob Diskriminierung vorlag oder ein begründeter Anlass. Aber das Rayson sich hier einseitig auf die Seite der Effizienz schlägt, scheint mir aus liberaler Sicht etwas überraschend.

  14. David sagt am 01. 11. 2012 um 14:53 Uhr:

    @Theophil Ja, genau das ist der eigentliche Knackpunkt.

  15. [...] “Wenn die Polizei nach Straftätern sucht, sollte sie sich an den Merkmalen orientieren können, d… [...]

  16. Bergmann sagt am 01. 11. 2012 um 17:56 Uhr:

    Ob es richtig ist nigerianischen Drogenhändlern und Zuhältern die Einreise und die Aufnahme einer hiesigen selbständigen Tätigkeit zu erschweren, darüber kann man streiten. Solange diese Haltung aber Konsens ist, wird das operative Personal, das mit der Umsetzung dieses Konsenses betraut ist (vulgo:Polizei), auf mikroökonomischer Ebene einfach vernünftig handeln: Knappe Ressourcen unter Ungewissheit anhand von Wahrscheinlichkeitsabschätzungen einsetzen. Dafür gibt es sogar eine Wissenschaft: Ökonomie. Und es gibt universitäre Versuche diese Zusammenhänge zu negieren: Soziologie, Politikwissenschaften, Kommunikationswissenschaften. Und es gibt außeruniversitäre Bewegungen diese Zusammenhänge allgemeinverbindlich zu negieren (siehe 20. Jahrhundert (National-)Sozialismus: 1917 bis 1989 und Stichwort Wohlfahrtstaat).
    Eine unterhaltsame literarische Antwort auf diese Frage findet sich hier (http://die-anmerkung.blogspot.de/2012/10/schriftsteller-gestattet-polizei.html)am 30.10.2012.
    Kleines Zitat: „Würde uns unsere Erfahrung lehren, dass bei den Zollkontrollen … überdurchschnittlich viele Rollstuhlfahrer mit Drogen in ihren Körperöffnungen geschnappt werden, würden wir auch sie aus ihren Stühlen zerren, Gummihandschuhe anziehen und es jedem von ihnen mit dem Finger besorgen. Wir reden nur nicht darüber, wenn wir es mit der Presse zu tun haben.“

  17. Tobias Fuentes sagt am 01. 11. 2012 um 19:00 Uhr:

    Ich hatte das grade im Blog von Theophil kommentiert. Was den konkreten Sachverhalt betrifft, neige ich dazu dem Betroffenen Recht zu geben, obwohl ich in solchen Sachen immer SEHR pragmatisch bin. Man kann sich seine Schilderung hier durchlesen http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/schwarzer-student-gewinnt-prozess-um-widerrechtliche-polizei-kontrolle-a-864589.html – seine Reaktion und Klage ist sehr verständlich. Das Urteil ist nicht online verfügbar, die genauen Gründe und Einschränkungen kennt man noch nicht.

    Man muss zwischen zwei Sachen unterscheiden: der anlosslosen und der anlassbezogenen Überprüfung. Was lag im konkreten Fall vor? Eine Aussage verkürzt das Urteil auf eine anlosslose Prüfung dahingehend: “Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf.” Die Vorinstanz betonte aber gerade die Anlassbezogenheit: auf einer Strecke “unterwegs gewesen … die für unerlaubte Einreisen genutzt werde”. So, das kann man sehen wie man will. Ich neige zur Anlasslosigkeit und sehe damit eine “Diskriminierung” nach Art. 3 III.

    Falls das OVG diese Unterscheidung völlig eingeebnet hat, halte ich das für ein Fehlurteil. Wie oben @Erling Plaethe #2/3 schon sagte, kann die Hautfarbe nicht per se ein Ausschließungsgrund sein. Ob als Täter zu irgender Sache ein Junkie, ein Linkshänder oder ein Farbiger in Frage kommt, ist ein leidiger Fakt und nicht gleich eine verdammenswerte “Diskriminierung”. So ein Irrweg ist aber unumgänglich, wenn wir uns im Werte- und Befindlichkeitsfanatismus bewegen.

  18. David sagt am 01. 11. 2012 um 19:26 Uhr:

    @Tobias Fuentes:

    Danke für den Hinweis. Daraus:

    Sie hatten mich in den zwei Jahren zuvor schon ungefähr zehnmal für eine Stichprobe auserkoren und nach meinem Ausweis gefragt. Ein ziemlich mieses Gefühl.

    Wer das ernsthaft für einen tragbaren Zustand hält – und nichts anderes ist ja die Konsequenz daraus, allein die Hautfarbe (und – hähähä, clever! – vielleicht noch zusätzlich das Alter) als Grund für solche Kontrollen zuzulassen – dem kann ich nicht helfen. Dem ist wahrscheinlich auch nicht mehr zu helfen.

  19. Rayson sagt am 01. 11. 2012 um 19:43 Uhr:

    @12.

    Nein.

    Doch.

    Bevor wir im Louis-de-Funès-Dialog mit “Orr” weitermachen, eine einfache Erklärung.

    Wenn an einem bestimmten Grenzabschnitt nur Schwarze illegal die Grenze überqueren, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nicht-Schwarzer illegal einreist, gleich Null. Und wo nie Schwarze den illegalen Grenzübertritt wagen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man wenn, dann unter den Nicht-Schwarzen fündig wird, gleich 100%. Andere Wahrscheinlichkeiten des Grenzübertritts führen zu anderen Wahrscheinlichkeiten des polizeilichen Erfolgs, wenn eine Vorauswahl nach der Hautfarbe getroffen wird.

    @13.

    Hier verlangt ein unschuldiger deutscher Staatsbürger so behandelt zu werden, wie jeder andere deutsche Staatsbürger auch, ohne aufgrund unabänderlicher Merkmale mit einer Gruppe von Straftätern identifiziert zu werden.

    Wir wollen doch mal eine Ausweiskontrolle nicht ins Absurde überbewerten – mit der Feststellung der Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Straftätern ist die wirklich nicht gleichzusetzen.

    Und es ist ja nicht so, dass in anderen Fällen unveränderliche Merkmale außer Acht bleiben: Wenn maskierte Vergewaltiger gesucht werden, konzentriert sich die Fahndung auch ausschließlich auf Männer. Und wenn ein Zeuge eine Täterbeschreibung abliefert, kommen die selbstverständlich mit ins Profil. Der einzige Unterschied, der hier vorliegt, besteht in einer geringeren Wahrscheinlichkeit. Mein Argument ist, dass z.B. bei einer 90%igen Wahrscheinlichkeit, dass der Gesuchte eine bestimmte Hautfarbe hat, nicht grundsätzlich anders zu verfahren ist als bei einer 95%igen (der Zeuge kann sich geirrt haben).

    Ich kann im Anspruch, nur aufgrund veränderlicher Merkmale in Polizeikontrollen zu geraten, kein individuelles Freiheitsrecht erkennen. Er erscheint mir vielmehr unsinnig.

    Was hingegen tatsächlich ein Freiheitsrecht darstellt, ist, dass man nur dann kontrolliert wird, wenn es begründet und verhältnismäßig ist. Dieses wäre aber verletzt, wenn Menschen, die ein bestimmtes unveränderliches Merkmal nicht aufweisen, welches Gesuchte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit besitzen, aus dem von dir genannten Grund mit einer Kontrolle rechnen müssten, quasi aufgrund selbst verordneter Blindheit der Polizei.

    Es wird jetzt mehr Grenzfälle geben, in denen es Auslegungssache ist, ob Diskriminierung vorlag oder ein begründeter Anlass. Aber das Rayson sich hier einseitig auf die Seite der Effizienz schlägt, scheint mir aus liberaler Sicht etwas überraschend.

    Zunächst mal: Das tue ich nicht. Du vollziehst da einen falschen Umkehrschluss, indem du Kritik und Fragenstellen an einer Position mit dem Vertreten der genau entgegengesetzten Position gleichsetzt. Ich lehne es nur ab, aufgrund angeblicher Diskriminierung wichtige Merkmale bei der Polizeiarbeit grundsätzlich außer Acht zu lassen. Wenn ich mich mal selbst zitieren darf: “Es kommt doch sehr auf die Konstellation an.”

    Aber wir wollen doch auch nicht so tun, als sei die Effizienz der Polizei etwas, das den Bürger nichts anginge. Ineffizientes Handeln führt dazu, dass mehr Bürger als sonst belästigt werden müssen, um zum Erfolg zu kommen, oder dass Straftäter sich für eine zu lange Zeit oder auf Dauer der Verfolgung entziehen können. Das sind aus meiner Sicht durchaus Probleme für einen liberalen Rechtsstaat,

    Der entscheidende Punkt heißt “Güterabwägung”. Dem kann man sich nur entziehen, wenn man mit einem gewagten “slippery slope” in Richtung Schwarz-Weiß-Malerei (no pun intended) steuert und für die Ablehnung von Ausweiskontrollen gleich mal die Ablehnung der Folter ins Feld führt, weil ja beides die polizeiliche Effizienz behindere (ob Folter in polizeilicher Hinsicht effizient ist, darf man übrigens bezweifeln, aber das ist in jedem Fall OT).

    @17.

    Ich glaube, du kommst der Richtung meines Beitrags sehr nahe. Ich nehme ja gar keine wertende Stellung zum Urteil, weil ich den Fall nicht in den für mich wichtigen Details kenne, sondern stelle Kriterien auf, anhand derer ich bewerten würde.

  20. Rayson sagt am 01. 11. 2012 um 19:47 Uhr:

    @18.

    Genau. Was soll man sich lange mit Argumenten aufhalten. Persönlich zu werden verschafft doch weit mehr Befriedigung.

  21. Tobias Fuentes sagt am 01. 11. 2012 um 19:58 Uhr:

    Wobei … “allein die Hautfarbe … als Grund für solche Kontrollen zuzulassen” (#18) … für SOLCHE Kontrollen?! Vielleicht hab ich mich auch einfach schockieren lassen von der Schilderung. Denn SOLCHE unverschämten unhöflichen Kontrollen sind zu verurteilen (und zu verfolgen), aber das heißt eigentlich ja nicht die Kontrolle an sich … Es mag auch ein blöder Zufall sein, dass gerade ein Farbiger auf dieser Strecke unterwegs ist (und Kontrollen manchmal zu ertragen hat?) Hach es ist nicht leicht es dann allen recht zu machen.

    Das Gegenbeispiel … jemand hat bei einer Tat einen Weißen gesehen, der in einen Bus geflüchtet ist. Da würde die Polizei dann auch die Farbigen ignorieren. Sicher ist das Beispiel dann ein Fall von stärkerer Anlassbezogenheit als bei illegaler Einwanderung – ein gleichgelagerter Fall ließe sich theoretisch aber auch konstruieren. Naja, das Urteil ist wohl leider noch nicht online.

  22. David sagt am 01. 11. 2012 um 20:03 Uhr:

    Eines muß man Dir wirklich lassen: Die versprochene Niveaureform ziehst Du mit Bravour durch.

    Doch.

    Bevor wir im Louis-de-Funès-Dialog mit “Orr” weitermachen, eine einfache Erklärung.

    Wenn an einem bestimmten Grenzabschnitt nur Schwarze illegal die Grenze überqueren, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nicht-Schwarzer illegal einreist, gleich Null. Und wo nie Schwarze den illegalen Grenzübertritt wagen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man wenn, dann unter den Nicht-Schwarzen fündig wird, gleich 100%. Andere Wahrscheinlichkeiten des Grenzübertritts führen zu anderen Wahrscheinlichkeiten des polizeilichen Erfolgs, wenn eine Vorauswahl nach der Hautfarbe getroffen wird.

    Tatsächlich eine sehr einfache Erklärung, die nur deshalb nicht falsch ist, weil sie nicht im Geringsten geeignet ist, das “Doch.” zu rechtfertigen.

    Genau. Was soll man sich lange mit Argumenten aufhalten. Persönlich zu werden verschafft doch weit mehr Befriedigung.

    Ich bin nicht ‘persönlich’ geworden sondern habe einen generalisierten Satz geäußert, der aufgrund seiner logischen Form gar nicht in der Lage ist, andere zu treffen, als die Richtigen. Ein Argument dafür habe ich zudem auch geliefert; daß es nicht wahrgenommen wurde, wundert mich indes leider gar nicht.

  23. Rayson sagt am 01. 11. 2012 um 20:25 Uhr:

    @22.

    Tatsächlich eine sehr einfache Erklärung, die nur deshalb nicht falsch ist, weil sie nicht im Geringsten geeignet ist, das “Doch.” zu rechtfertigen.

    Na klar. Ich habe gezeigt, dass aus bekannten Umständen die Wahrscheinlichkeit höher sein kann, dass der Schwarze im Abteil illegal eingereist ist als z.B. der Blonde daneben. Das war der Punkt. Aber schon witzig, dass ich mich von jemandem mangelnden Niveaus bezichtigen lassen muss, der in seinen Erwiderungen auf jegliche Begründungen verzichtet und allein auf die Kraft der Behauptung setzt.

    Ein Argument dafür habe ich zudem auch geliefert; daß es nicht wahrgenommen wurde, wundert mich indes leider gar nicht

    .

    Nein, du wirst gar nicht persönlich. Jetzt merke ich es auch.

    Dass jemand, der ein bestimmtes Merkmal erfüllt, das bei Gesuchten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt (wenn es so ist), mehr mit Kontrollen belästigt wird als andere, liegt in der Natur der Sache und ist für sich kein Argument für irgendwas. Es kann allein darauf ankommen, ob die Auswahl sachlich gerechtfertigt ist oder nicht.

    Meinereiner wurde zu Jugendzeiten an Grenzen auch bevorzugt herausgewinkt und gefilzt. Leider hat man mir nie verraten warum, und ich konnte auch keine naheliegende Behauptung aufstellen.Hätte mir damals aber wohl auch nichts genutzt.

  24. Kritiker sagt am 01. 11. 2012 um 23:33 Uhr:

    @16.

    Ob es richtig ist nigerianischen [...] Zuhältern die Einreise und die Aufnahme einer hiesigen selbständigen Tätigkeit zu erschweren, darüber kann man streiten.

    Man kann über alles streiten, das ist Meinungsfreiheit. Aber ob das so sinnvoll ist.
    Würden Sie diese Position eigentlich auch Vertreten, wenn Sie selbst eine Frau wären, der möglicherweise so ein Schicksal drohen würde? Oder wenn sie eine Angehörige (z. B. eine Tochter) hätten, der sowas passieren kann?

    @”Statistiker”: Würdet ihr eure Argumentation eigentlich auch auf andere Gebiete anwenden?
    Dort beispielsweise, wo Liberale die größte Tätergruppen sind?

    @David: Deine Argumente sind sehr treffend formuliert. Allerdings darfst du eiens nicht übersehen: Die Polizei wird in der Praxis natürlich irgendeine Suchmethode anweden, selbst wenn sie zufällig einige Leute auswählt um sie zu kontrollieren.
    Und dabei wird es immer Leute geben, die man in eine Schublade mit andere steckt und ihnen eine höhere kriminelle Energie zuschreibt als sie eigentlich haben. Alte Menschen oder eben Arme.
    Ich denke, das Problem ist eben, dass einem Menschen, der aufgrund einer solche Suchmethode, 5 mal oder mehr kontrolliert wird, natürlich eine erhebliche Belastung entsteht, die nicht zu rechtferigen ist und die man bei der Wahl der Vorgehensweise berücksichtigen sollte.
    Wenn man denn unbedingt eine einheitliche Vorgehensweise braucht…

  25. David sagt am 02. 11. 2012 um 00:06 Uhr:

    Ich habe gezeigt, dass aus bekannten Umständen die Wahrscheinlichkeit höher sein kann, dass der Schwarze im Abteil illegal eingereist ist als z.B. der Blonde daneben. Das war der Punkt.

    Quatsch. Das war vielleicht Dein Punkt, hat aber nix mit dem zu tun, was ich geschrieben und worauf R.A. geantwortet hatte.

    Aber schon witzig, dass ich mich von jemandem mangelnden Niveaus bezichtigen lassen muss, der in seinen Erwiderungen auf jegliche Begründungen verzichtet und allein auf die Kraft der Behauptung setzt.

    Wenn ich irgendwo, sagen wir, den Satz des Pythagoras brauche, dann beweise ich den auch nicht immer neu.

    Aber ich will mal nicht so sein und gebe Dir darum folgenden Tip: Nimm an, Einwanderung wäre völlig liberalisiert und es gäbe also gar keine illegalen Einwanderer mehr. Überzeuge Dich davon, daß die beiden Sätze von mir unter denen im Kommentar von R.A. “richtig” steht immer noch wahr wären. Bestimme dann P(illegal | schwarz) und P(illegal | weiß).

    Dass jemand, der ein bestimmtes Merkmal erfüllt, das bei Gesuchten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt (wenn es so ist), mehr mit Kontrollen belästigt wird als andere, liegt in der Natur der Sache und ist für sich kein Argument für irgendwas.

    Natürlich ist es das; schon wieder so eine Selbstverständlichkeit, die auszusprechen einem schon fast zu blöd sein muß. Leuten ständig und ohne absehbares Ende regelmäßige Personenkontrollen in aller Öffentlichkeit zuzumuten, nur weil sie irgendwie unerwünscht aussehen, sollte man vermeiden. (Wie alles kann man aber auch das natürlich anders sehen, wenn man denn will; vor allem dann, wenn man nicht betroffen ist.) Wenn das die “Flüchtlingsbekämpfung” (A. Merkel) erschwert, dann ist das halt so. (Im Übrigen ist die hohe Wahrscheinlichkeit eines Merkmals bei Gesuchten für sich genommen noch nicht interessant. Es hat auch jeder Mörder mit hoher Wahrscheinlichkeit zwei Hände.)

    Im Falle anlaßbezogener Fahndung sieht die Sache anders aus, und da haben wir vielleicht auch gar keinen großen Dissens.

  26. Theophil sagt am 02. 11. 2012 um 11:03 Uhr:

    @19. Rayson:

    Wir wollen doch mal eine Ausweiskontrolle nicht ins Absurde überbewerten – mit der Feststellung der Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Straftätern ist die wirklich nicht gleichzusetzen.

    Und es ist ja nicht so, dass in anderen Fällen unveränderliche Merkmale außer Acht bleiben: Wenn maskierte Vergewaltiger gesucht werden, konzentriert sich die Fahndung auch ausschließlich auf Männer. Und wenn ein Zeuge eine Täterbeschreibung abliefert, kommen die selbstverständlich mit ins Profil. Der einzige Unterschied, der hier vorliegt, besteht in einer geringeren Wahrscheinlichkeit. Mein Argument ist, dass z.B. bei einer 90%igen Wahrscheinlichkeit, dass der Gesuchte eine bestimmte Hautfarbe hat, nicht grundsätzlich anders zu verfahren ist als bei einer 95%igen (der Zeuge kann sich geirrt haben).

    In Deinem Beispiel folgt aus einer konkreten Tat ein Verdacht über den Täter, eine Stereotypisierung seiner Merkmale (männlich) und eine Fahndung anhand dieser Merkmale. Wir sind uns beide einig, dass das eine zulässige und notwendige Form der Diskriminierung ist, die vom Urteil mMn völlig unberührt ist.

    Im verhandelten Fall folgte allerdings aus der Hautfarbe des Klägers ein Verdacht der zur Kontrolle führte. Eine bekannte Straftat gab es nicht, lediglich die immer bestehende Tautologie, dass permanent Straftaten verübt werden.

    Als Folge des ersten Szenarios kann ich nur kontrolliert werden, wenn eine Straftat verübt von einem Täter verübt wird, mit dem ich entscheidende Merkmale teile. So viele Straftaten werden in Deutschland nicht begangen, dass ich permanent kontrolliert würde.

    Als Folge des zweiten Szenarios kann ich permanent kontrolliert werden und das ist dem Kläger auch so ergangen lt Interview. Es geht hier also nicht um den Aufwand einer einzelnen Ausweiskontrolle sondern um die Einschränkung der Gleichbehandllung mit anderen dt Staatsbürgern durch die Möglichkeit permanenter, anlassloser Kontrollen.

    Das halte ich erstmal für ein qualitativ anderes Szenario als die sachlich begründete Diskriminierung.

    Du erkennst ein individuelles Freiheitsrecht an, nur kontrolliert zu werden, wenn es verhältnismäßig ist und um die Verhältnismäßigkeit zu begründen, argumentierst Du, dass die Wahrscheinlichkeit dass ein Dunkelhäutiger illegaler Einwanderer sei, eben viel höher ist.

    Die Problematik zu bestimmen, wer hier dunkelhäutig genug ist, mal außen vorgelassen, ist meine Antwort darauf: Ja, die Wahrscheinlichkeit mag relativ höher sein, aber sie ist eben absolut immer noch extrem klein. Die Betrachtung der relativen Wahrscheinlichkeit bläst die Verhältnismäßigkeit extrem auf. Du sagst, es sei 400% wahrscheinlicher, dass der Schwarze illegaler Einwanderer ist, als der Weiße.

    Ich sage, die Wahrscheinlichkeit dass der Dunkle legaler Einwanderer oder sogar Staatsbürger ist, ist nur 3% geringer, als beim Weißen. Seine Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden, ist wenn wir racial profiling explizit erlauben, aber 1000% höher.

  27. Theophil sagt am 02. 11. 2012 um 11:16 Uhr:

    Ansonsten habe ich natürlich nicht ein slippery slope Argument gemacht, dass impliziert, Ausweiskontrollen seien schon fast Folter. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass sich Freiheitsrechte nicht wegen der resultierenden Ineffizienz rechtfertigen müssen.

    Du hast ja jetzt dargelegt, wo für Dich die Grenze des berührten Freiheitsrechts verläuft und warum Du die diskutierte Kontrolle verhältnismäßig findest, damit ist dieser Punkt erledigt, wenn wir uns bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit auch offenkundig widersprechen.

    Eine zweite Argumentationslinie ging mir gerade durch den Kopf:

    Polizeiliche Maßnahmen willkürlich auf Minderheiten zu kontrollieren, minimiert den politischen Protest gegen die Maßnahme in einer Mehrheitsgesellschaft. Die Kontrollen in der Bahn sind eine extrem ineffiziente Maßnahme. Wenn nicht diskriminierend der ganze Waggon in der gleichen Häufigkeit kontrolliert würde (und den Aufwand halte ich für überschaubar, vgl Fahrscheinkontrolle), hätten die meisten Fahrgäste das Gefühl in einem Polizeistaat zu leben und würden evtl protestieren. Wird dagegen nur eine (sichtbare) Minderheit kontrolliert, ist der Protest gering bzw sogar gleich Null, weil die restlichen Passagiere etwas denkfaul und konfliktscheu annehmen möchten, die Polizei hätte schon guten Grund, denjenigen zu kontrollieren.

    Wie ich im letzten Beitrag schrieb, ist die Effektivität der Maßnahme durch die diskriminierenden Kontrollen kaum gestiegen (es wird ja nur in 3% der Kontrollen irgendwas gefunden, kommentierte bei ueberschaubarerelevanz.wordpress.com jemand), aber der politische Widerspruch sinkt enorm.

  28. David sagt am 02. 11. 2012 um 11:28 Uhr:

    @Theophil

    Es waren laut den Angaben der Bundespolizei im Verfahren vor dem VG Koblenz immerhin knappe 4%.

  29. R.A. sagt am 02. 11. 2012 um 15:16 Uhr:

    Bei der Abwägung von Verhältnismäßigkeit sollte man nicht vergessen, daß es hier nur um das Vorzeigen eines Ausweises ging. Das ist eine so minimale Maßnahme, daß man es nur mühsam überhaupt als Einschränkung von Freiheitsrechten sehen kann.

    Insbesondere kommt ja als Alternative nicht wirklich in Betracht, auf Kontrollen generell zu verzichten. Sondern de facto ist die Forderung des Klageführers, daß alle anderen Bürger genauso ihren Ausweis vorzeigen müßten. D.h. man hat MEHR Einschränkung von Freiheitsrechten. Und dieses Mehr ist völlig sinnlos, weil die Wahrscheinlichkeit gegen Null geht, daß irgendwelche deutschen Omas illegale Einwanderer sind.

    4% halte ich übrigens für überraschend hoch. Wenn die pro Zug und Kontrolle auch nur einen Illegalen finden (also nur 25 Leute überprüft haben), wäre das ein ziemlicher Erfolg.

  30. David sagt am 02. 11. 2012 um 18:40 Uhr:

    Bei der Abwägung von Verhältnismäßigkeit sollte man nicht vergessen, daß es hier nur um das Vorzeigen eines Ausweises ging. Das ist eine so minimale Maßnahme, daß man es nur mühsam überhaupt als Einschränkung von Freiheitsrechten sehen kann.

    Wie es jemand zu finden hat, alle zweieinhalb Monate in aller Öffentlichkeit in eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle zu geraten, entscheidest nun Gottseidank nicht Du. Ich frage mich auch, was passiert, wenn man in einer solchen Situation seinen Ausweis nicht dabei hat.

    Insbesondere kommt ja als Alternative nicht wirklich in Betracht, auf Kontrollen generell zu verzichten.

    Warum nicht?

    Sondern de facto ist die Forderung des Klageführers, daß alle anderen Bürger genauso ihren Ausweis vorzeigen müßten.

    De facto ist die Forderung des Klageführers genau das, was er gefordert hat, nämlich eine verfassungskonforme Behandlung durch die Polizei. Was aus dem Ergebnis folgt oder nicht folgt, ist nicht seine Sache sondern die der Bundespolizei.

    Und dieses Mehr ist völlig sinnlos, weil die Wahrscheinlichkeit gegen Null geht, daß irgendwelche deutschen Omas illegale Einwanderer sind.

    Woran genau erkennt man denn optisch die deutsche Oma? Der Schluß von “weiß” auf “deutsch” jedenfalls ist jedenfalls nicht zulässig.

    Diese Art Rasterung senkt das Risiko weißer illegaler Migranten – deren Anteil nach den mir bekannten Schätzungen deutlich größer sein dürfte als der schwarzer – drastisch ab, um stattdessen Schwarze und andere Nicht-Weiße durch permanente Kontrollen zu nerven, obwohl die auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit illegale Migranten sind. Das mag zwar effizienter sein, als z.B. zufällige Stichproben zu nehmen, ist aber eben diskriminierend und damit verfassungswidrig (sagt jedenfalls das OVG Koblenz). Hinzu kommt bei dieser Vorgehensweise auch die bereits angesprochene Verzerrung der PKS, in der folgerichtig diejenigen, die ins Raster fallen, im Vergleich zu den übrigen stärker repräsentiert sein werden, als es ihrem tatsächlichen Anteil entspricht. Was ja nicht so schlimm wäre, wenn nicht immer mal wieder jemand glauben würde, die PKS sei für irgendwas eine aussagekräftige Quelle.

  31. Sven sagt am 02. 11. 2012 um 20:12 Uhr:

    Ich glaube, du interpretierst in dieses Urteil ein wenig zu viel hinein. Es geht hier um eine Routinekontrolle der Polizei, die erst einmal ohne Verdachtsmomente durchgeführt wurde. Bedeutet, die Beamten hätten sich hier eben nicht nur Personen mit einer bestimmten Hautfarbe heraussuchen sollen, sondern ebenso auch andere Personen kontrollieren müssen.

    Der Fall, den du oben konstruiert, hat eine ganz andere Konstellation. In diesem Fall gibt es konkrete Verdachtsmomente gegen Personen, die einer bestimmten Hautfarbe angehören, weswegen hier keine Diskriminierung stattfindet.

    Das Urteil bedeutet einfach nur, dass Ausweiskontrollen ohne das es einen konkreten Verdacht gibt, nicht nach Hautfarbe stattfinden dürfen.

  32. Da sagt am 03. 11. 2012 um 23:22 Uhr:

    Ich bin zwei Tage zu spät zur Diskussion, aber wird nicht genau andersherum ein Schuh draus.

    Angenommen, die Wahrscheinlichkeit, daß ein zufällig augewählter Schwarzer ein illegal Eingereister ist, ist höher als die, daß ein zufällig ausgewählter Weißer ein illegal Eingereister ist.

    Nun steht ein Polizeibeamter vor der Frage ob er den weißen oder den schwarzen Reisenden kontrollieren soll und er entscheided sich für den Weißen (alle anderen Merkmale wie Alter und Kleidung etc. seien gleich), handelt es sich dann nicht eindeutig um gegen den Weißen gerichteten Rassismus, da er ja ausgewählt wurde, obwohl er die geringere Wahrscheinlichkeit verkörpert?

    Ist nicht genau *das* Rassismus, daß man Menschen allein aufgrund des Merkmals Hautfarbe gesondert betrachtet und dabei andere – besser geeignete – Merkmale, wie Wahrscheinlichkeiten ignoriert?

    Darum ist meiner Meinung nach der Richterspruch rassistisch, nicht die bisherige Polizeipraxis, denn letztere war begründbar ohne ursächlich auf die Hautfarbe abstellen zu müssen.

  33. firfly sagt am 05. 11. 2012 um 11:30 Uhr:

    ist alles sehr spitzfindig -
    rechtfertigt aber nicht Kontrollen nur aufgrund von Hautfarbe.Und um die geht es.

    “In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den heute 26-Jährigen sagte ein Beamter aus, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen – auch wegen ihrer Hautfarbe.”

  34. Die Stimme aus dem Off sagt am 05. 11. 2012 um 13:46 Uhr:

    Da sagt am 03. 11. 2012 um 23:22 Uhr:

    Ich bin zwei Tage zu spät zur Diskussion, aber wird nicht genau andersherum ein Schuh draus.

    Angenommen, die Wahrscheinlichkeit, daß ein zufällig augewählter Schwarzer ein illegal Eingereister ist, ist höher als die, daß ein zufällig ausgewählter Weißer ein illegal Eingereister ist.

    Nun steht ein Polizeibeamter vor der Frage ob er den weißen oder den schwarzen Reisenden kontrollieren soll und er entscheided sich für den Weißen (alle anderen Merkmale wie Alter und Kleidung etc. seien gleich), handelt es sich dann nicht eindeutig um gegen den Weißen gerichteten Rassismus, da er ja ausgewählt wurde, obwohl er die geringere Wahrscheinlichkeit verkörpert?

    Ist nicht genau *das* Rassismus, daß man Menschen allein aufgrund des Merkmals Hautfarbe gesondert betrachtet und dabei andere – besser geeignete – Merkmale, wie Wahrscheinlichkeiten ignoriert?

    Darum ist meiner Meinung nach der Richterspruch rassistisch, nicht die bisherige Polizeipraxis, denn letztere war begründbar ohne ursächlich auf die Hautfarbe abstellen zu müssen.

    Das ist zwar alles richtig, aber das will niemand hören. Die Benachteiligung des weißen, heterosexuellen, nichtbehinderten Manns ist gewollt und daher keine Diskriminierung. Jedenfalls nicht nach den kaputten Schädeln, die sich das alles ersonnen haben.

  35. Rayson sagt am 05. 11. 2012 um 21:58 Uhr:

    Nachdem mein längerer, ausführlicher Kommentar irgendwo im Atlantik ersoffen ist, nur noch soviel:

    Insbesondere Theophil ist näher an meinen Intentionen als man denkt. Und das fragliche Urteil ist nicht Gegenstand meiner Kritik (dazu fehlen mir einfach zu viele Informationen – interessant aber, dass für viele dennoch Zustimmung problemlos möglich zu sein scheint), sondern bestimmte Reaktionen darauf.

    Entscheidend ist nicht, ob die Hautfarbe Teil des Rasters ist, entscheidend ist, ob das gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist, Und das war jetzt schon eine Wiederholung, also lasse ich weitere Kommentare besser.

  36. Buenavista sagt am 05. 11. 2012 um 23:29 Uhr:

    Wenn die Polizei unmittelbar nach einem Bankraub in der Umgebung plötzlich alle Menschen schwarzer Hautfarbe kontrolliert, sind zwei Fälle zu unterscheiden:

    1) Die Polizei tut das, weil ein Zeuge den Täter als Schwarzen beschreibt. Dann ist die Kontrolle gerechtfertigt und hat mit Diskriminierung nichts zu tun. Wäre der Täter als vollbusige Blondine (sorry, etwas Google Promotion) beschrieben worden, dann könnte sich auch keine dieser vollbusigen Blondinen über Kontrollen beschweren.

    2) Gibt es aber gar keine Täterbeschreibung und die Polizei sucht sich trotzdem gezielt Schwarze zur Kontrolle aus, weil die ja “öfter straffällig” werden, dann ist das Diskriminierung.

    Das Argument, die Ausweiskontrolle sei nur ein extrem geringfügiger Eingriff in Freiheitsrechte, zieht nicht, denn gerade durch das gezielte Herauspicken entstehen peinliche Augenblicke. In Deutschland besteht übrigens keine Ausweismitführpflicht.

    Rassismus lässt sich übrigens stets mit irgendwelchen Statistiken rechtfertigen.

  37. Rayson sagt am 06. 11. 2012 um 19:38 Uhr:

    @36.

    Zu dem Beispiel sage ich mal nichts.

    Das Argument, die Ausweiskontrolle sei nur ein extrem geringfügiger Eingriff in Freiheitsrechte, zieht nicht, denn gerade durch das gezielte Herauspicken entstehen peinliche Augenblicke.

    Glückliches Land, in welchem der Kampf gegen Rassismus im Vermeiden peinlicher Augenblicke besteht.

    In Deutschland besteht übrigens keine Ausweismitführpflicht.

    Im anderen Fall wäre der Kläger im besagten Fall ja sogar noch bestraft worden…

    Rassismus lässt sich übrigens stets mit irgendwelchen Statistiken rechtfertigen.

    Woraus messerscharf folgt, dass man hier keine zur Anwendung bringen darf? Auch nicht die, zu welchem Prozentsatz sich z.B, Zeugen irren?

  38. David sagt am 06. 11. 2012 um 22:42 Uhr:

    Glückliches Land, in welchem der Kampf gegen Rassismus im Vermeiden peinlicher Augenblicke besteht.

    Naja. Man wird halt bescheiden.

  39. R.A. sagt am 07. 11. 2012 um 10:52 Uhr:

    @39, David:

    Wie es jemand zu finden hat, alle zweieinhalb Monate in aller Öffentlichkeit in eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle zu geraten, entscheidest nun Gottseidank nicht Du.

    Ein leider bekanntes Muster zur Argumentationsverweigerung: Danach sollen nur die über “Rassismus” etc. entscheiden dürfen, die sich selber als betroffen deklarieren.

    Dann sage ich das mal so: Sicher darf derjenige das selber finden, wie er will. Aber sobald er sich dazu öffentlich äußert, ist seine Beurteilung nur eine von vielen, und jeder andere darf das anders beurteilen.
    Und Gottseidank entscheide nur ich, ob ich persönlich eine solche Äußerung als berechtigte Klage einstufe oder als unwichtiges Gewimmer.

    Insbesondere kommt ja als Alternative nicht wirklich in Betracht, auf Kontrollen generell zu verzichten.

    Warum nicht?

    Das ist jetzt schon knapp am Troll.
    Die Polizei soll also generell auf die Bekämpfung von Kriminalität verzichten, weil sich irgendjemand belästigt fühlen könnte?
    Darauf braucht man wohl nicht mehr eingehen.

    De facto ist die Forderung des Klageführers genau das, was er gefordert hat, nämlich eine verfassungskonforme Behandlung durch die Polizei. Was aus dem Ergebnis folgt oder nicht folgt, ist nicht seine Sache sondern die der Bundespolizei.

    Fordern kann er viel. Es geht hier aber darum, wie der Staat entscheiden sollte.
    Und “verfassungskonform” sind hier mehrere Lösungen – wie so oft muß hier zwischen mehreren Verfassungsnormen abgewogen werden. Und die Beeinträchtigung durch Polizeikontrollen ist grundsätzlich in verfassungsgemäßer Abwägung hinzunehmen, weil es eben auch den Anspruch der Bürger auf Schutz gegen Kriminalität gibt.
    Natürlich kann man im konkreten Fall auch zu einer anderen Abwägung kommen. Aber die Idee, nur die Vorstellung des Klageführers könne verfassungskonform sein, ist ziemlich deutlich falsch.

    Diese Art Rasterung senkt das Risiko weißer illegaler Migranten – deren Anteil nach den mir bekannten Schätzungen deutlich größer sein dürfte als der schwarzer

    Ich kenne diese Schätzungen nicht – die Polizei offenbar auch nicht. Man kann aber wohl davon ausgehen, daß die Polizei ein hohes Eigeninteresse daran hat, eine möglichst hohe Erfolgsquote zu haben. D.h. sie wird sich nach den besten ihr bekannten Erkenntnissen die Leute rausfischen, für die die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist.
    Und wenn das nun die Omas wären anstatt der Schwarzen – dann sind halt die zu kontrollieren. Und dann wäre eine Klage wegen “Altersdiskriminierung” genauso unangebracht.

  40. David sagt am 07. 11. 2012 um 15:57 Uhr:

    Gemäß dem Leitsatz

    Und Gottseidank entscheide nur ich, ob ich persönlich eine solche Äußerung als berechtigte Klage einstufe oder als unwichtiges Gewimmer.

    spare ich mir eine detaillierte Antwort und präzisiere lediglich eine Ungenauigkeit:

    Diese Art Rasterung senkt das Risiko weißer illegaler Migranten – deren Anteil nach den mir bekannten Schätzungen deutlich größer sein dürfte als der schwarzer

    Gemeint war der Anteil Weißer an der Gesamtheit illegaler Migranten, nicht an der Gesamtbevölkerung oder dem weißen Teil der Bevölkerung.

  41. tigger sagt am 07. 11. 2012 um 16:27 Uhr:

    @R.A.:

    Man kann aber wohl davon ausgehen, daß die Polizei ein hohes Eigeninteresse daran hat, eine möglichst hohe Erfolgsquote zu haben.

    Kann man ?

    Mit Kontrollen direkt an der Grenze hätte ich dieses Ansinnen ja nachvollziehen können ( oder auf irgendwelchen Baustellen, oder in Küchen billiger Restaurants )

    Aber Kontrollen in einem Regionalzug, bei denen zur Personenauswahl nur die Hautfarbe ausschlaggebend ist ? Da wird die Quote durch die Anzahl der Misserfolge gewaltig gedrückt.

  42. firfly sagt am 09. 11. 2012 um 11:29 Uhr:

    Anteil Weißer an der Gesamtheit illegaler Migranten ..

    sonst noch Probleme ?

  43. admin sagt am 09. 11. 2012 um 21:03 Uhr:

    @42.

    Wie meinen?