Diese Woche (die 42.)
SPON: “Dieses Versehen kostet Google Milliarden.” Welches? Das hier. Klar: Der Aktienkurs von Google fällt. Nur: Wo sind die Kosten von Google? Dass der amerikanische Internet-Konzern eine Kapitalerhöhung geplant hätte, ist hier nicht bekannt. Selbst dann hätte die Folge natürlich im engeren Sinn nicht aus erhöhten Kosten bestanden, sondern nur aus geringeren Einnahmen (nicht: Erlösen!), aber anscheinend begegnet uns hier ein gebräuchlicher Fehler, nämlich der, die Ebene der Anteilseigner mit der Ebene des Unternehmens selbst gleichzusetzen, quasi in Anerkennung der extremsten Shareholder-Value-Ideologie. Der Kurseinbruch betrifft zunächst nur die Anteilseigner, und unter denen auch nur die, die gerade verkaufen möchten oder selbst bilanzierungspflichtig sind und deswegen Abwertungen in ihre Bücher nehmen müssen. Dem Konzern Google selbst hingegen kann das im Grunde egal sein. Er muss nix bezahlen und bis zur nächsten Kapitalerhöhung auch nicht mit Mindereinnahmen rechnen. Lapsus und schlechte Nachricht kosten Google also erstmal: nichts.
Alle Gutmenschen brechen in Jubel aus: Ein Zahnarzt, der eine Assistentin wegen ihres unvermeidlichen Kopftuchs nicht einstellen möchte, muss Schadenersatz zahlen. Es lebe das AGG. Kann man deswegen morgen als Bankangestellter in Jeans in der Filiale erscheinen? Oder muss man dazu erst die passende Religion erfinden? Die Gesetzeslage ist hier einfach noch zu unvollständig. Zum Beispiel kann man die Patienten des Arztes nicht zwingen, ihn trotz einer bekopftuchten Assistentin weiter zu besuchen. Wahrscheinlich wird sich eine Mehrheit daran nicht stören, aber je nach konkreter Marktlage könnten solche Reaktionen als relevante Größe in die Kalkulation eines niedergelassenen Zahnarztes einzubeziehen sein. Da die Toleranz aber nur beim Anbieter erzwungen werden soll, nicht aber beim Nachfrager, ist allen Betroffenen bei ihren Absagen zukünftig zu Kreativität statt zu Ehrlichkeit zu raten.
Der Europäische Gerichtshof hat verboten, dass Anbieter unrealistische Versprechungen machen. Für die Politik gibt es anscheinend Ausnahmeregelungen. Was man als Verbraucher zu doof ist, für sich selbst zu entscheiden, bekommt man wohl als Wähler hinzu, wenn es darum gilt, Dinge außerhalb der eigenen Lebenswirklichkeit zu beurteilen.
Die Nation ist verblüfft, weil die einen 60 Minuten brauchen, um vier Tore zu schießen, die anderen aber nur 33. Aber etwas ernsthafter: Dass die deutsche Fußball-Nationalmannschaft bei Planabweichungen ein Problem hat, dürfte jetzt offensichtlich sein. Es fehlt jemand, der in der Lage ist, eine falsche Ausrichtung noch auf dem Platz zu korrigieren und den richtigen Weg in die Köpfe seiner Mitspieler zu hämmern. Dabei bedarf es dazu nicht viel. Eine deutlich sichtbare Grätsche gegen den neuen Mittelfeldmotor der Schweden als Signal hätte wahrscheinlich Wunder getan. Aber da war niemand, der sich dazu imstande sah. Diese Mannschaft ist einfach instabil.
bisher 27 Kommentare » Kommentare
Dürfte spannend werden, wenn die erste Bardame Kopftuch tragen möchte…
Aussenverteidiger ist aber auch wirklich die letzte Position, von der aus ein Spiel geführt werden sollte.
http://youtu.be/9i6U2YfDhYs
Dass das AGG in der Art der Aufhebung religiöser Neutralität angewandt werden würde, war vorhersehbar und wurde vorhergesehen.
Und es war die Absicht des “mehrheitlich rot-grünen Gesetzgebers” (diese Formulierung, sollte der Richter sie verwendet haben, lässt auch tief blicken). Denn es ist ja gerade das Ziel dieses Gesetzes die multikulturelle Vielfalt sichtbar zu machen. Deswegen wurde zur Verteidigung ja auch immer das Tragen eines Kreuzes oder einer Kippa als Rechtfertigung angeführt.
Dass Mitglieder einer Religion beim Erkennen eines anderen Mitglieds einer anderen Religion auf ihn losgehen um diesen totzuschlagen, passt einfach nicht zur Zielsetzung des Gesetzes und wird, weil die Folgenabschätzung nicht dem Zweck dient, verdrängt.
Bzw. der Exekutive zugeschoben, welche sie auch verdrängt. Aber die Wählerstimmen wurden gewonnen, was der eigentliche Zweck des Gesetzes war.
Was ich nur nicht verstehe ist, wie kann man in Kenntnis dieses Gesetzes so einfältig sein und die Begründung für das Nichtzustandekommen eines Ausbildungsvertrages auf das Kopftuch beziehen?
“Was ich nur nicht verstehe ist, wie kann man in Kenntnis dieses Gesetzes so einfältig sein und die Begründung für das Nichtzustandekommen eines Ausbildungsvertrages auf das Kopftuch beziehen?”
Vielleicht, weil man einfach nett sein und dem Mädchen helfen wollte?
Dem Mädchen war vielleicht einfach nicht bewusst, dass das Kopftuch ein faktisches Einstellunshindernis sein könnte.
Und es wäre ja ggf. schon eine Hilfe für jemanden, der gerade in die Berufswelt starten will, wenn ihn mal jemand beiseite nimmt und ihm erklärt, auf was Arbeitgeber achten bzw. woran es liegt, dass er keine Stelle findet.
Aber Sie haben recht:
Eine solche Hilfe von Seiten des ablehnenden Arbeitgebers wird es in Zukunft wohl kaum mehr geben.
Dieser wird durch die Gesetzeslage zur Lüge gezwungen.
@ Florian
Ich hab mittlerweile schon so viele Sprechstundenhilfen mit Kopftüchern gesehen, dass ich es für völlig normal halte.
Außerdem weiß ich, dass die Mädchen keine Wahl haben.
Es hilft Ihnen nicht zu wissen, welche beruflichen Chancen sie ohne Kopftuch hätten, sollte das wirklich neu für sie sein, was ich bezweifle. Sie wollen ihre Chance mit Kopftuch – ohne ist in fast allen Fällen einfach keine Option für sie. Man kann nicht ernsthaft von diesen Mädchen erwarten die Konsequenzen zu tragen, zumal diese die berufliche Entwicklung erst recht verbauen.
Wenn sie gut sind und abgelehnt werden ist eh klar warum. Ehrlich gesagt, und nachden über diesen Aspekt noch einmal nachgedacht habe, halte ich es sogar für mitfühlender Ihnen keinen oder einen anderen Grund zu nennen, wenn man kein Kopftuch in seiner Praxis sehen will.
Und ich stell mir die Frage wie wohl das Bewerbungsfoto dieses Mädchens aussah.
Mit, oder ohne Kopftuch?
“Außerdem weiß ich, dass die Mädchen keine Wahl haben.
Es hilft Ihnen nicht zu wissen, welche beruflichen Chancen sie ohne Kopftuch hätten, sollte das wirklich neu für sie sein, was ich bezweifle. Sie wollen ihre Chance mit Kopftuch – ohne ist in fast allen Fällen einfach keine Option für sie. Man kann nicht ernsthaft von diesen Mädchen erwarten die Konsequenzen zu tragen, zumal diese die berufliche Entwicklung erst recht verbauen.”
In wie fern würde die Konsequenz das Kopftuch während der Arbeit abzulegen die berufliche Zukunft verbauen?
“Ehrlich gesagt, und nachden über diesen Aspekt noch einmal nachgedacht habe, halte ich es sogar für mitfühlender Ihnen keinen oder einen anderen Grund zu nennen, wenn man kein Kopftuch in seiner Praxis sehen will.”
Warum sollte das mitfühlender sein? Wenn mich meine Umgebung ständig anlügt, was soll ich davon halten?
Lieber Techniknörgler, das Kopftuch ist kein Kleidungsstück welches mal so eben abgelegt werden kann, nicht mal theoretisch.
Die Konsequenzen bedrohen Leib und Leben. Im günstigeren Fall darf das Mädchen das Haus nicht mehr verlassen.
Wenn es um Mitgefühl geht sollte das Mädchen genommen werden wie sie ist, als Muslimin mit Kopftuch.
Spielt das Mitgefühl eine untergeordnete Rolle und es geht vordergründig ums Geschäft sollte man von einem jungen Mädchen für eine Zahnarzthelferausbildung nicht verlangen ihr Leben oder sämtliche familiäre Bindungen aufs Spiel zu setzen. Es liegt schlicht nicht in der Entscheidungsgewalt der Mädchen und Frauen über das Tragen ihres Kopftuches zu befinden.
Das Mitfühlende daran st die Unterlassung einem Opfer seine prekäre Situation vorzuhalten an der es nichts ändern kann, außer zu Konsequenzen die sich dieser Zahnarzt leider nicht im Stande sieht auszumalen.
Um mal etwas deutlicher zu werden:
Sogenanntes Gutmenschentum hat viele Gesichter.
Wenn jemand meint unterdrückten Mädchen und Frauen in islamischen Familien helfen zu wollen, muss er sich mit den männlichen Mitgliedern derselben anlegen und sollte sein Gewissen nicht streicheln in dem er von den Opfern, welche möglicherweise bereits durch ihre Bewerbung weitaus mehr Mut bewiesen haben, als er selbst, verlangt, die Zerstörung ihres Lebens in Kauf zu nehmen.
Nachtrag:
Der Zahnarzt hätte nicht lügen müssen. Einfach die Bewerbungsunterlagen zurückschicken mit einem einfachen “leider haben wir uns für eine andere Bewerberin entschieden” usw. hätte auch genügt.
“Lieber Techniknörgler, das Kopftuch ist kein Kleidungsstück welches mal so eben abgelegt werden kann, nicht mal theoretisch.
Die Konsequenzen bedrohen Leib und Leben. Im günstigeren Fall darf das Mädchen das Haus nicht mehr verlassen.”
Und wenn nun jemand drohen würde ein Mädchen umzubringen, wenn es nicht Beschnitten wird, sollten wir dann auch…
“Wenn es um Mitgefühl geht sollte das Mädchen genommen werden wie sie ist, als Muslimin mit Kopftuch.”
Was ihr leider Aufgrund ihrer Abstammung aus überlebenswichtigen Gründen anhaftet, habe ich Sie da richtig verstanden?
“Spielt das Mitgefühl eine untergeordnete Rolle und es geht vordergründig ums Geschäft sollte man von einem jungen Mädchen für eine Zahnarzthelferausbildung nicht verlangen ihr Leben oder sämtliche familiäre Bindungen aufs Spiel zu setzen. Es liegt schlicht nicht in der Entscheidungsgewalt der Mädchen und Frauen über das Tragen ihres Kopftuches zu befinden.”
Aber warum sollte man dann nicht sagen düprfe, woran es liegt:
Sorry, wir haben keine Lust auf die Vermengung von Beruf und Religion. Wenn es ihre freie Entscheidung ist – ihre Entscheidung, samt Konsequenzen. Wenn sie gezwungen wurde können wir auch nichts dafür, aber nachgeben wäre hier bestimmt der falsche Weg.
Was am verheimlichen der Gründe nun mehr Mitgefühl seien soll, erschließt sich mir immer noch nicht.
@ 11
Soweit müssen Sie gar nicht gehen, Freiheitsberaubung ist auch strafbar, aber für eine Anklage ist ein Kläger von nöten – und ein Tatbeweis.
@ 12
Nein. Sie werden schwerlich eine Muslimin finden die das Tragen ihres Kopftuches nicht als eigenständige Entscheidung ausgibt.
Es gibt auch muslimische Frauen und Mädchen welche kein Kopftuch tragen, die Frage ist doch wie weit wollen Sie in die Privatsphäre anderer Menschen eingreifen?
Ich bin gegen das AGG. Selbstverständlich sollte man das sagen dürfen, nur ist es kein Ausdruck moralischen Handelns sondern einer des Moralisierens.
Wenn der Zahnarzt keine Zahnarzthferin mit Kopftuch will, dann brauch er mit solch einer auch kein Bewerbungsgespräch zu führen.
Wenn ein Junge von seinen Eltern eine billige Spange verpasst bekommt welche das ganze Gesicht entstellt und ihm jede Chance raubt eine Freundin seiner Wahl an Land zu ziehen – was meinen Sie wie gut dieser Junge Mitleid gebrauchen könnte in der Art wie:
“Och das tut mir aber leid, dass dich jetzt kein Mädchen haben will, ohne deine Spange hättest du bestimmt schon längst das hübscheste Mädchen der Klasse erobert”
Aber vielleicht fehlt mir ja auch einfach das Verständnis.
Noch unerträglicher als Neid ist für mich Mitleid welches die häufigste Ausdrucksform für Mitgefühl ist, aber nicht die einzigste.
Nur sind die anderen Formen wie z.B. positive Verstärkung, nicht besonders stark verbreitet.
@13
Die Privatsphäre von irgendjemandem steht doch gar nicht zur Diskussion. Kleidung am Arbeitsplatz gehört jedenfalls nicht dazu.
Und es ging offensichtlich auch nicht darum, dass der Zahnarzt keine Assistentin mit Kopftuch wollte. Er wollte nur, dass sie dieses während der Arbeit vorübergehend ablegt – also ziemlich eindeutig hat da jemand nicht etwa ein grundsätzliches Problem mit Musliminnen, sondern im Gegenteil: Er wollte sie sogar einstellen.
Was das Verheimlichen wahrer Gründe angeht, finde ich deinen Vergleich schief. Selbstverständlich sollte man dem Jungen sagen, dass sein Problem die Spange ist und nicht etwas anderes, viel Grundsätzlicheres. Die Spange verschwindet irgendwann oder wird auch mal unwichtig.
Für genau so richtig halte ich es zu zeigen, dass, wenn eine Religion in Bereiche des Alltags eingreift, sie mit anderen Vorstellungen dort kollidieren kann. Und dass sie, wenn sie ihren Anhängern Verhaltensweisen vorschreibt, damit rechnen muss, dass aus anderen, ganz und gar nicht-religiösen Gründen, diese Verhaltensweisen nicht allen gefallen.
Der Bewerberin wurde gezeigt: Du bist qualifiziert und bei uns in der Praxis willkommen, aber du musst dich mit deiner Kleidung in das Erscheinungsbild dieser Praxis fügen. Sie weiß daher, dass das Problem nicht in ihr als Person liegt. Aber wer mit K.O.-Kriterien in eine Bewerbung geht, kann wegen eben dieser Kriterien dann auch scheitern.
Das Urteil passt nur zu gut in unsere Zeit, wo der Staat mit seiner Gewalt seinen Bürgern bestimmte Wertvorstellungen einhämmern will.
Rayson schreibt:
Das ist die Sicht eines Liberalen, der sich in der Wirtschaft auskennt. Aber aus Sicht der Bewerberin, ihrer Eltern und ihrer sozialen Gruppe ist es eben nicht so.
Und ob sie das tut. Es geht um eine religiöse Kleidungsvorschrift und die Religion gehört zur Privatsphäre, somit ist es das Kopftuch ebenfalls.
Ein Ablegen würde eine Schmähung bedeuten, privater geht es gar nicht mehr.
Wenn der Zahnarzt will, dass das Kopftuch während der Arbeit abgelegt wird, dann folgt daraus, dass er keine Assistentin mit Kopftuch bei sich arbeiten lassen will. Natürlich ist ihm egal was die Frau außerhalb der Praxis trägt und natürlich muss der Zahnarzt kein Problem mit Muslimen haben. Das hab ich nicht mal angedeutet, geschweige denn geschrieben.
Und du meinst das weiß der Junge nicht?
Das muss ihm gesagt werden?
Genau, der Bewerberin sollte etwas gezeigt werden. Der Zahnarzt wollte eine Lehre erteilen.
Ich bezweifle sehr, dass er sie überhaupt einstellen wollte.
Es spielt für mich überhaupt keine Rolle ob der Zahnarzt gute Gründe für sein Verhalten hatte, sondern dass er die Frau demütigt, weil er von ihr etwas verlangt, was sie nicht im Stande ist zu leisten.
Wenn er das nicht wusste, war er naiv. Wenn aber doch, reiht er sich für mich einfach nur in Masse derer ein, die anderen ungefragt Lehrstunden meinen erteilen zu müssen.
Das Urteil folgt einem überflüssigen und schädlichen Gesetz und der Zahnarzt scheint mir dazuzugehören wie die andere Seite derselben Medaille.
@15.
Dann haben die Bewerberin, ihre Eltern und ihre soziale Gruppe ein enormes Problem mit dieser Gesellschaft und ihren Spielregeln, das weitere, sehr unangenehme Fragen aufwirft, mit je nach Antwort noch unangenehmeren Folgerungen. .
@16.
Eine Religion, die selbst offensichtlich keine Privatsphäre kennt, lässt sich nicht einfach per Definition zu einer solchen erklären. Wenn Religionsregeln zum Beispiel mit Regeln am Arbeitsplatz kollidieren, können sie von der Natur der Sache her keine Privatsache mehr sein. Es kann im privatrechtlichen Umfeld m.E. keinen Unterschied machen, ob ich ein Kleidungsstück aus religiösen oder aus sonstigen Gründen trage. Oder was ich esse. Oder wie oft ich mich am Tag zum Gebet niederwerfen muss. Oder wann ich, z.B. wegen mangelnder Nahrungsaufnahme, körperlich schwächele. Wenn ein Arbeitgeber hier in der Lage und willens ist, Sonderregeln aufzustellen: sein Ding. Wenn nicht: auch. Ich kann, wenn ich mit einem großen Ruscksack Anpassungsunfähigkeit oder -unwillen durch die Gegend laufe, wohl kaum damit rechnen, dass der Rest der Welt nach meiner Pfeife tanzt. Und ich muss damit rechnen, dass der Rest der Welt mir das auch mal sagt. Unter geistig gesunden Erwachsenen ist das so üblich.
Wenn du schreibst, er habe keine Assistentin mit Kopftuch gewollt, dann geht daraus die Beschränkung auf die Tätigkeit nun wirklich nicht hervor. Und daher hielt ich es angesichts solcher Formulierungen für angebracht, die Motivlage des Zahnarztes, so sie bekannt ist oder sich aus seinen Handlungen ableiten lässt, mal klarstellend festzuhalten.
Keine Ahnung, kommt drauf an. Es ist der Junge aus deinem Beispiel, du kennst ihn besser. Aber es kann doch sicher mal helfen, jemandem zu bestätigen, dass er nicht per se dümmer oder hässlicher ist als die anderen, sondern nur mit einem (im Beispiel: vorübergehenden) Handicap zu kämpfen hat. Ansonsten sind schnell mal Selbstzweifel zur Stelle.
Das ist eine Annahme, die ich aus den mir bekannten Fakten nicht ableiten kann. Im Gegenteil, sie erscheint mir sogar unplausibel, weil ich mir nicht vorstellen kann, welche Lehre das sein sollte (außer der, sich am Arbeitsplatz den dort gültigen Regeln anzupassen). Da sich dein Urteil im weiteren auf diese Annahme stützt, der ich nicht zu folgen vermag, wäre ein weiteres Eingehen darauf meinerseits auch sinnlos.
Aber vielleicht kannst du ja für einen Moment deine Annahme verwerfen und vom wohlmeinenderen Fall ausgehen, nämlich dem, dass der Arzt die junge Frau durchaus gerne bei sich gehabt hätte, aber es nicht riskieren wollte, wegen einer bekopftuchten Assistentin Patienten zu verlieren. Würde sich deine Bewertung dann ändern?
Ich würde sagen: Andersrum wird ein Schuh draus. Das Urteil bewirkt genau das, was du möchtest: Dass künftig bei Absagen noch mehr gelogen wird.
Ich hatte keine Spange.
Was Du hier beschreibst ist aber nicht die von mir kritisierte Mitleidsbekundung sondern die von mir favorisierte positive Verstärkung.
Ich habe diese Annahme aus Deinem Beitrag # 14 abgeleitet. Aber sie ist natürlich spekulativ.
Nur, wie schon gesagt. Mit einiger Kenntnis hätte dem Zahnarzt klar sein müssen, dass seine, wenn auch berechtigte, Forderung das Kopftuch während der Arbeit abzulegen völlig unrealistisch ist.
Auf jeden Fall, und ich bin das auch gedanklich durchgegangen. Für diesen Fall habe ich ihm ein nicht geringes Maß an Naivität zugestanden, was mir schwerfällt. Die Frage in der Antwort # 5!
Auch vor dem AGG wurden abgelehnte Bewerbungen m.E. nicht personenspezifisch begründet. Das muss man nicht und es ist auch nicht die gängige Praxis, auch nicht außerhalb Deutschlands so viel ich weiß.
Also keiner muss lügen und ich will auch nicht dass mehr gelogen wird.
Ich habe übrigens auch kein Verständnis dafür, dass der Islam das Kopftuch benutzt um die Regeln unseres Zusammenlebens im geschäftlichen wie im privaten Bereich anzugreifen. Aber meiner Ansicht nach sollte man auf die Täter zielen und nicht auf die Opfer.
Grundsätzlich muß eine Absage überhaupt nicht begründet werden. Eine unterbliebene Begründung aber kann vor dem Arbeitsgericht “ein Gesichtspunkt sein, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist”. Daher besteht, möchte man sich unnötige juristische Ausfechtereien ersparen, faktisch also doch ein Zwang zum Begründen. Und wenn es fachlich nichts auszusetzen gibt, sondern ein personenspezifischer Ablehnungsgrund voliegt, dieser aber nicht genannt werden darf (Oder besser gesagt, dieser Grund nicht vorliegen darf!), ebenfalls einen faktischen Zwang zum Lügen. Man bedenke nun, daß zukünftig wohl auch noch anonymisierte Bewerbungen zu berücksichtigen sind…
Grüße
@ Vogelfrei
Vielen Dank! Das war mir nicht bekannt.
Und es ändert die Sachlage.
@ Florian, @ techniknörgler, @ Rayson:
Ihr hattet recht und ich lag falsch.
Aus meiner Zeit im Arbeitsrecht, bei der der Schwerpunkt im AGG lag, vermag ich folgendes beizutragen:
1. Was Vogelfrei zu den Folgen einer unterbliebenen Begründung schreibt, ist richtig. Das kann tatsächlich zu einer Umkehrung der Beweislast führen, übrigens gibt es noch vielmehr potentielle Gefahrenquellen. Jedes beliebige Indiz (Indiz=Hilfstatsache) vermag eine Umkehrung der Beweislast herbeizuführen, die Gerichte werden diesbezüglich noch zaubern. So kann und wird es z.B. so kommen, dass Großunternehmen, die die Quote nicht erfüllen, das Indiz der Diskriminierung gegen sich gelten werden lassen müssen. Welche Quote? Die wird von den Gerichten im Rahmen des Beweisrechts nach entsprechendem Vortrag noch kommender Kläger postuliert werden. Jede Wette.
2. Jemanden nicht zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, ist übrigens ein Albtraum für jeden Personaler. Im öffentlichen Dienst gibt es deshalb schon eine Rechtsprechung, die bei Schwerbehinderten eine entsprechende Umkehrung der Beweislast herbeiführt. Was wirklich nur wenige (auch Kläger) wissen und was Euch eigentlich viele tausend Euro an Anwaltshonoraren kosten würde, verrate ich Euch jetzt:
Aus allen möglichen gesetzlichen Quoten kann man parallele Wirkungen im Arbeitsrecht konstruieren. Beispiel:
Es gibt irgendwo im SGB schlagmichtot ein paar Regelungen, nach denen auch Unternehmen der Privatwirtschaft eine Quote zu erfüllen haben in Bezug auf die Einstellung schwerbehinderter Menschen. Wenn sie diese nicht erfüllen, müssen sie lediglich eine Ausgleichsabgabe zahlen. Jetzt kommt der Hammer: Wenn die Quote um weniger als die Hälfte unterschritten wird, dann passiert was? Tatata: Beweislastumkehr. Mit anderen Worten: Jedes verschissene Privatunternehmen, das die gesetzliche Quote um weniger als 50 % unterschreitet, ist in der Klemme.
Wer mehr zum AGG erfahren will, dem sei der AGG-Kommentar von Bauer empfohlen. Mit großem Abstand das beste Werk zu dem Thema.
Nachtrag: Empfehlenswert ist übrigens folgende Vorgehensweise im Kopftuch-Fall:
Die Bewerberin einladen und irgendwie in die “2. Runde” im Bewerbungsverfahren kommen lassen. Merke: Bewerbungsgespräche sollten immer wenigstens 2 Runden haben.
Nach der 1. Runde weiß man nämlich, wo die einzelnen Bewerber ihre Stärken und Schwächen haben (abseits vom Kopftuch). Damit kann und sollte man arbeiten.
In der 2. Runde dann mit entsprechender Begründung rauskicken. Am besten von einer Kommission rauskicken lassen.
Oder eine noch bessere Lösung:
Einstellen und rausschmeißen. Das kostet nur 1 Monatsgehalt, ist als 2/3 billiger als einen AGG-Prozess zu verlieren.
@21-23.
Womit dann klar wäre, dass ein solches Gesetz genau das Gegenteil von dem bewirkt, was es angeblich soll. Die Atmosphäre zwischen Bewerber bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird noch mehr von Misstrauen geprägt sein als aufgrund der diversen “Schutz”-Gesetze schon vorher.
Das Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin ist der Hammer. Ein offensichtlich politisch motiviertes Urteil zur Erziehung.
Zitat auf der Artikel des Tagesspiegels:
>> Ermutigend könnten auch die Worte des Richters in der Urteilsbegründung wirken: Das AGG solle im Kern einem „menschlichen Grundübel“ entgegenwirken, dem Fremdenhass – wozu sich der mehrheitlich rot-grüne Gesetzgeber leider nie bekannt habe. Xenophobie, diesen Hass gegen Fremdes, gebe es aber „auch im progressiven Gewande“. „Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders. Und Mensch, unter dem Schutz der Gesetze.“<<
Das Sitzt wohl ein grüner Richter, der mit seiner Partei nicht ganz zufrieden ist, da die Grünen noch nicht radikal genug denken. Oder ein "anti-imperialistischer" Anhänger der Linkspartei.
Denn das Urteil strotzt nur so davon die Grundrechtssystematik durcheinander zu bringen. Religiöse Neutralität wird als staatliches Privileg gesehen, während die negative Religionsfreiheit des Zahnarztes nichts gilt.
Näher ausgeführt habe ich das hier:
Staatliche Privilegien. Heute: religiöse Neutralität
Warum unterliegt ein privater Arbeitgeber nicht der Verpflichtung zur religiösen Neutralität? Wegen seiner Privatautonomie. Und nun will der Staat ihm vorschreiben, wie er damit umzugehen habe und ihn verfplichten seine Privatautonomie in einer bestimmten weise zu nutzen. Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn ein Privater in einem Bereich seines Lebens, zum Beispiel beim führen seines Geschäftes, in religiösen Dingen keine Privatautonomie hat, sondern der Staat im Vorschriften macht, dann kann dies doch höchstens in die Richtung gehen, dass der Staat zur religiösen Neutralität und damit zur Trennung von Geschäft und Religion verpflichtet. Und nicht umgekehrt.
Der letzte Kommentar von techniknörgler lungerte schon ein paar Tage im Spamfilter. Um die in den Antworten verwendete Numerierung nicht durcheinander zu bringen, habe ich ihn dennoch an das Ende gesetzt.
Ja, Rayson, das ist leider so. Das AGG ist schon ein ziemliches Geschäft geworden. Wenn Du wissen willst, wie leicht man damit Geld verdienen kann, dann solltest Du Dir mal die Kommentierung zu § 22 AGG im Kommentar von Bauer durchlesen. Man erschreckt sich ganz schön, die von mir zum Schluss empfohlene Verhaltensweise “einstellen und rausschmeißen” ist dann auch mit Vorsicht zu genießen, weil man sich dabei natürlich auch nicht erwischen lassen darf, eine “diskriminierende Kündigung” ausgesprochen zu haben. Dann kostet es wieder.
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist tendenziell so, dass man eine (wirksame) Kündigung nicht ohne anwaltlichen Beistand aussprechen kann. Es gibt einfach viel zu viele Fallstricke.
Der Versuch, “Diskriminierungen” durch gesetzliche Maßnahmen zu beenden ist gesetzgeberisch nur zu absurden Bedingungen zu erhalten, wie man an diesem Beispiel sehr schön sieht: die negative Religionsfreiheit des Zahnarztes zählt dann nicht mehr. Das Gericht hätte meines Erachtens nach dann auch – wenn es so schon urteilen will – eine Unterscheidung zwischen juristischen und natürlichen Personen treffen müssen. Die negative Religionsfreiheit juristischer Personen hätte durchaus eingeschränkt werden dürfen, die einer natürlichen – freiberuflich tätigen – natürlichen Person dagegen nicht. Es ist aber nicht umsonst so, dass die richtigen Zivilrechtler über die Arbeitsrechtler wegen der nicht vorhandenen Dogmatik lachen und das Fach daher nicht so richtig ernst nehmen. Man ist sich nicht so sicher, ob sich das, was sich die Arbeitsrichter erlauben, wirklich auf Grund gewollter rechtlicher und vorgenommener Überlegungen ereignet oder schlichtweg das Resultat unfassbarer Faulheit ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihrer hohen Vergleichquote ist ja geradezu ein Magnet für Leute, die “Freizeitbewusst” sind, obwohl es dabei auch Ausnahmen gibt.
Man hätte auch mal überlegen müssen, warum es überhaupt zu einer “Diskriminierung” von Kopftuch tragenden Frauen kommt: wenn das nämlich alles Spitzenkräfte wären, deren Arbeitsfleiß und deren Arbeitsgüte, deren Hingabe an den Beruf quasi legendär wäre, dann würden sich die Arbeitgeber um diese Zielgruppe prügeln. Merkwürdigerweise scheint man zu anderen Überlegungen gekommen sein. Der Richter ist in seinem ideologischen Gedankengerüst so verhangen, dass er diese Verhaltenseise nur auf Bösartigkeit zurückführen kann und keinen Gedanken daran verschwendet, dass das Individuum stets zu eigenem Nutzen handeln will, also richtigerweise auch nach dem Nutztrieb hätte gefragt werden müssen. Stattdessen bemüht er sich, vermeintliche gesetzgeberische Wertungen anzuwenden.
Das AGG schafft übrigens nicht nur im Rahmen der Einstellungsphase ein Klima des Misstrauens: aus ihm erwachsen eine Reihe von Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis, wie beispielsweise der Aushang von Vorschriften und die Abstellung von Diskrimierungen im laufenden Arbeitsverhältnis. Eine derartige Klage im laufenden Arbeitsverhältnis habe ich noch nicht gesehen, aber sie wäre schon ein mächtiges Mittel den Arbeitgeber fertig zu machen.
Ein Kopftuch ist imho mehr als nur ein religiöses Symbol.
Muss ein Arbeitgeber akzeptieren, wenn ein Angestellter meint mit einem T-Shirt rumlaufen zu müssen auf dem steht: “Frauen ohne Kopftuch sind Schlampen”?
Ich meine Nein.
Von daher dürfte er eigentlich auch kein Koptuch akzeptieren müssen.