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Sensationsmache und Bürgerrechte

Die öffentlich-rechtlichen Medien geben den Protesten der Opposition breiten Raum, durch Twitter schwallt ein Shitstorm, und ein Video einer Abstimmung im Bundestag erhitzt die Gemüter: Es geht um das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG), und dort konkret um den § 44 Absatz 4 des Gesetzentwurfs:

Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,

  1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde
  2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

Die Kritik entzündet sich inhaltlich an verschiedenen Aspekten: Zum einen daran, dass das Melderegister überhaupt von Unternehmen zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels angezapft werden kann. Zum anderen, dass der Bürger diesem dann explizit widersprechen muss, statt seine vorherige Einwilligung zur Voraussetzung zu machen (opt-out statt opt-in). Und zum dritten, dass auch dieser Widerspruch nichts nutzt, wenn die eigenen Adressdaten einmal in die Fänge der jeweiligen Datenkrake gelandet sind.

Und das Ganze sei dann noch in einer Art Nacht- und Nebelaktion im Bundestag sozusagen hinter dem Rücken der Opposition durchgezogen worden, die voller Vertrauen auf die Gutwilligkeit der Regierungsfraktionen die Zeit lieber zum Fußball-Gucken genutzt habe. Das Video wird gerne unter dem von “Welt online” übernommenen reißerischenTitel verlinkt: “Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden”.

Fangen wir mit der Diskussion bei Letzterem an. 

Wie der Artikel in “Welt online” auch erwähnt, gab es für dieses Gesetz bereits eine erste Lesung. Es wurde im Innenausschuss beraten, und es gab eine Empfehlung des Innenausschusses, die mit Mehrheit der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition zustande kam. Am Sitzungstag war das MeldFortG Tagesordnungspunkt 21 von 43. Es ist alles andere als ungewöhnlich, dass in solchen Fällen Gesetzentwürfe im Parlament dann “durchgewinkt” und die jeweiligen Debattenbeiträge der Abgeordneten nur zu Protokoll gegeben werden. Wer erwartet, dass jedes Gesetz immer vor vollem Haus und mit ordentlich Redezeit in jeder Lesung behandelt wird, braucht einen anderen Bundestag. So arbeitet *dieses* Parlament eben nicht. Die “Fensterreden”, die dann noch gehalten werden, wenn in den Ausschüssen die Lage und die Fronten längst geklärt sind, werden schließlich auch gerne als reine “Show” kritisiert. Und übrigens auch selten vor Sitzreihen gehalten, die mit mehr Abgeordneten als den jeweils zuständigen Berichterstattern aus den Fraktionen besetzt sind. Solche Nummern wie bei der parlamentarischen Behandlung des “Betreuungsgelds” kann sich eine Opposition nicht immer leisten, und sie wird es nur tun, wenn das Ganze mit einem ebenso symbolträchtigen wie sicheren Erfolg verbunden ist, was wiederum voraussetzt, dass die Regierungsfraktionen in ihrer Wachsamkeit nachgelassen und die Oppositionsfraktionen selbst gute logistische Vorarbeit geleistet haben. Es ist eben nur Geplänkel, das an den Mehrheitsverhältnissen nichts ändert. Die vergleichsweise üppige Präsenz der Regierungsfraktionen im besagten Video erklärt sich wahrscheinlich zu einem großen Teil eben durch den “Coup” der Opposition beim Betreuungsgeld: Noch einmal wollten sie sich nicht so vorführen lassen. Und die Opposition war eben nicht ahnungslos: Im Plenarprotokoll kann man im Anhang die Reden studieren, die zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben wurden und in denen Oppositionspolitiker ausgiebig Kritik an diversen Punkten des neuen Gesetzes äußerten, u.a. auch zum § 44.

Somit ist das Geschrei um den angeblichen Skandal und “Tiefpunkt des Parlamentarismus” nichts anderes als billige Sensationsmache auf dem Rücken des Deutschen Bundestags. Der Herr Lachmann, dem wir dieses shitstorm-entfachende Machwerk zu verdanken haben, sollte jedenfalls zukünftig keine Krokodilstränen über Politikverdrossenheit vergießen. Statt den Bürgern die Arbeitsweise unseres Parlaments zu erklären und nahe zu bringen, rückt er es in ein schiefes Licht, weil das vielleicht gerade “in” und “angesagt” ist. Der investigative wird durch den nachhechelnden Journalismus ersetzt.

Zurück zum Gesetz selbst. Von den Regierungsfraktionen wird den Kritikern entgegengehalten, die Meldegesetze der Länder, die bis zur Föderalismusreform für das Meldewesen zuständig waren, erlaubten den Weiterverkauf der Adressen auch, enthielten aber ein so weitgehendes Widerspruchsrecht gar nicht. Das neue Gesetz sei in dieser Hinsicht also ein Fortschritt und die Kritik der Opposition daran heuchlerisch. Ersteres stimmt. Das Meldegesetz des Bundeslands, das diesem Blogger Exil gewährt, erwähnt ein Widerspruchsrecht z.B. explizit nur für die Aufnahme in Adressverzeichnissen (und die Veröffentlichung der Daten bei besonderen Jubiläen). Es mag jeder selbst im jeweiligen Gesetz seines Landes nachschauen, wie weit dort entsprechende Rechte verankert sind. Soweit mag die Zurechtweisung der Kritik also stimmen.

Aber das ist nun selbst nur ein Teil des Problems. Der problematische Punkt ist doch, dass, egal, wie weit das neue Widerspruchsrecht im Vergleich zu den Landesbestimmungen greift, es durch den Satz 2 in Ziffer 2 von § 44 Abs. 4 wieder weitgehend entwertet wird. Demnach griffe der Widerspruch nicht, wenn man einem Unternehmen irgendwo zu irgendeinem Zweck mal seine Adressdaten hinterlassen hat. Das Unternehmen kann dann immer wieder auf das Melderegister zugreifen, z.B. um zu verhindern, dass man ihm durch einen Umzug aus der Kartei rutscht. Welchem dringenden Bedürfnis diese Bestimmung, die sich so eben nicht in den Meldegesetzen der Länder findet, abgeholfen hat, konnten die Regierungsfraktionen bisher nicht verdeutlichen. Die Begründung für die im Innenausschuss getroffene Regelung stellt nur lapidar fest, dass das Bundesdatenschutzgesetz bei einmal erteilter Einwilligung die fortgeführte Nutzung solcher Daten eben zulasse. Was im Grunde völlig irrelevant ist, denn eine solche vorher bestehende Einwilligung hat nichts mit dem Verhältnis zwischen Bürger und Meldebehörde zu tun und damit, wie diese mit den Daten umspringt.

Das eigentliche Ärgernis aber ist – zumindest aus Sicht des Schreibers dieser Zeilen – ein anderes. Der Vergleich mit den Landesmeldegesetzen ist zwar nett, aber uninteressant, weil es nämlich inzwischen einen Gesetzentwurf gab (BT 17/7746), der aus Datenschutzsicht weitaus bürgerfreundlicher war als diese und der anscheinend erst im letzten Moment in den betreffenden Passagen im Innenausschuss maßgeblich verändert wurde (BT 17/10158). Auf diesen Entwurf bezieht sich die Opposition nicht (und damit auch Schweigen im Medienwald), weil er nämlich von der Bundesregierung kam [1]. Dort lautet der § 44 etwas anders. Einen Absatz 4 gibt es dort nicht, aber in Absatz 3 wird kurz und schmerzlos festgehalten:

(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
  2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
    a) der Werbung oder
    b) des Adresshandels,
    es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

Hier ist es also, das uneingeschränkte opt-in. Man müsste also den Innenausschuss, oder besser seine Mehrheit aus CDU und FDP, fragen: “What have you done to my rights?” Oder noch einfacher: Cui bono? Warum musste dieser liberale, die Bürgerrechte stärkende Entwurf der “eigenen” Bundesregierung unbedingt in eine Version geändert werden, die nur ein Widerspruchsrecht enthält, das in den meisten Fällen nicht zum Tragen kommen wird? Ein Nutzen für die Bürger ist nicht zu erkennen. Zwei andere Möglichkeiten sind denkbar: Stärkung der Kommunalfinanzen durch Adressenhandel oder einfach nur Klientelpolitik für bestimmte Unternehmen. Da selbst der Deutsche Städtetag gegen das neue Gesetz wettert, entfällt die erstere Option wohl.

Es sei daran erinnert, dass es respektable Staaten gibt, die ganz ohne Meldewesen auskommen. Wenn denn schon aber dieser Staat seine Bürger dazu zwingt, sich auf einen Wohnsitz festzulegen und diesen unter Hinterlegung diverser anderer Daten in einem Register eintragen zu lassen, dann sollte es auch genau dabei bleiben. Der Staat hat kein Recht, die hoheitlich eingeforderten Angaben den gewerblichen Bedürfnissen Dritter zu öffnen. Wenn Bürger wünschen, dass ein Unternehmen mit ihnen in Kontakt tritt, gibt es sehr viele unkomplizierte Wege, diesen Wunsch auch zu kommunizieren. Auch hier braucht einen niemand an die Hand zu nehmen. Es ist leider auch bezeichnend, dass die “Netzgemeinde” sich hier in weiten Teilen instrumentalisieren lässt, indem sie allein die Kritik der Opposition an der Einschränkung des Widerspruchsrechts aufgreift, statt konsequent das opt-in zu fordern.

Aus Sicht eines FDP-Mitglieds aber, und das ist die eigentliche bittere Lektion aus der Angelegenheit, handelt es sich hier beim Vorgehen der eigenen Partei und ihrer Repräsentanten ganz klar um die nächste Enttäuschung. Man mag sich kaum ausmalen, was da noch kommen mag. Vielleicht gar ein als zukünftige Hoffnung für den Parteivorsitz gehandelter FDP-Politiker, der dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz abspricht? Aber wir wollen es ja mit dem slippery slope nicht ins Surreale übertreiben, oder?

[1] Dass sich Ministerin Aigner daher folgerichtig gegen die Änderungen des Innenausschusses ausspricht, war für die ganzen Experten im Internet, die sich wegen ihrer gottgegebenen Überlegenheit nicht die Mühe einer Recherche unterwerfen müssen, natürlich gleich Anlass, von einem “Umfallen” und Ähnlichem zu schwafeln.

bisher 20 Kommentare » Kommentare
  1. @c_meun sagt am 09. 07. 2012 um 13:40 Uhr:

    Kann ich als Pirat so unterschreiben. volle Ränge im Bundestag werden überbewertet sind nicht allzu wichtig, wenn die inhaltliche Arbeit in den Ausschüssen stimmt. Das war hier aber nicht der Fall, irgendein fachpolitiker hat die fehlende Aufmerksamkeit genutzt, um seine ganz eigene sinistre Agenda an wichtiger stelle im Gesetz zu verankern. Sollte den freidemokraten neu solchen sensiblen Themen nicht zu oft passieren, die piraten sitzen der FDP im Nacken… :)

  2. tb sagt am 09. 07. 2012 um 14:21 Uhr:

    Die Regelung in § 44 Abs. 4 Nr. 2 Satz 2 bezieht sich nicht auf die Befugnis der Meldebehörde zur Weitergabe, sondern nur auf die Verwendung einmal erlangter Daten durch die Privaten. Somit höhlt der Satz 2 in § 44 Abs. 4 Nr. 2 auch nicht die Widerspruchsmöglichkeit zur Datenweitergabe aus.

  3. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 14:36 Uhr:

    @2.

    Ich vermag dem nicht zu folgen. Es geht darum, ob sich ein Unternehmen für Zwecke der Werbung und des Adresshandels der Daten der Meldebehörde bedienen darf oder nicht. § 44 Abs. 4 Nr. 2 Satz 2 bewirkt, dass ein Widerspruch dagegen nicht greift, wenn das Unternehmen – aus welcher Quelle auch immer – bereits über Daten des Betreffenden verfügt.

    Um eine Regelung, wie weit Private ihre – woher auch immer erlangten – Daten weiter verwenden dürfen, handelt es sich hier offensichtlich nicht. Sie hätte in einem Meldegesetz sowieso keinen Platz und ist daher auch im Bundesdatenschutz bereits allgemein geregelt.

  4. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 14:37 Uhr:

    Bundesdatenschutzgesetz

  5. Buenavista sagt am 09. 07. 2012 um 14:58 Uhr:

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die Bundesregierung habe eine Gesetzesvorlage eingebracht, die die Einwilligung der Bürger bei der Datenweitergabe vorsah. Die an dieser Vorlage vorgenommene Änderung sei nicht mit der Bundesregierung abgesprochen. Aigner sagte, sie habe nichts von dem Gesetz in der beschlossenen Form gewusst: “Es ist an uns vorbei gegangen.”

    Das finde ich schon sehr beunruhigend

  6. Buenavista sagt am 09. 07. 2012 um 15:12 Uhr:
  7. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 15:19 Uhr:

    @6.

    Wobei bei der Namensnennung von Frau Piltz zu berücksichtigen ist, dass sie Obfrau der FDP im Innenausschuss ist, also hier vermutlich nur als Botschafterin von etwas diente, das woanders ausgekungelt wurde. Könnte bei Uhl für die CSU ähnlich sein, auch wenn man ihm natürlich alle Datenschandtaten unbesehen zutraut.

  8. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 15:19 Uhr:

    @5.

    Das wollen wir doch immer, das unabhängige und selbstbewusste Parlament. Kaum handeln die so, ist es auch wieder nicht recht…

  9. stefanolix sagt am 09. 07. 2012 um 15:23 Uhr:

    Jetzt hat Rayson einen Tick eher geantwortet, aber trotzdem noch eine Anmerkung zu #5: Der Bundestag soll ja Gesetze machen, soll auch Entwürfe der Regierung ändern. Aber es muss transparent erkennbar sein, wer diese Änderung bewirkt hat und zu welchem Zweck.

  10. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 15:34 Uhr:

    @9.

    Ist das nicht ein zu hoher Anspruch? Ich fürchte, bei 90% der Änderungen ist das nicht so.

    Im Grunde muss man dem Vorgang dankbar sein. Er zeigt, wie sehr durch die Arbeitsweise unseres Parlaments Lobbyisten die Arbeit erleichtert wird. Einige wenige “Fachpolitiker” können hier mehr oder (meist) weniger transparent sogar Regierungsentwürfe in ihre Gegenteil verkehren. Und die “Spielregeln” verlangen dann auch noch, dass die anderen Parlamentarier der Regierungsfraktionen den Mist verteidigen, so dass nur die Opposition noch Krach machen kann. In diesem Fall hat sie den Krach, was die ganze Sache wohl etwas aus dem Ruder hat laufen lassen und ihre Kampagne jetzt sogar z.T. gegen sie wendet, in den Bundesrat verlagern wollen.

  11. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 15:37 Uhr:

    Ich weiß übrigens nicht, wie man solchen Einfluss wirksam verhindern kann. Transparenz hat auch ihre Grenzen, vor allem in der Aufnahmebereitschaft und Verarbeitungskapazität der Adressaten.

    Deswegen ist man als Liberaler ja auch im Zweifel dafür, es sein zu lassen mit dem Abfassen neuer Gesetze…

  12. Buenavista sagt am 09. 07. 2012 um 15:46 Uhr:

    Den Uhl kenne ich ja persönlich, da brauche ich nicht groß nachzudenken, was den geritten hat.

    Warum die Opposition im Ausschuss nicht mit Öffentlichkeit gedroht hat? Verpennt? Nicht so wichtig?

    Na Hauptsache beim ESM kennen sich Politiker besser aus als das BVerfG.

  13. R.A. sagt am 09. 07. 2012 um 17:16 Uhr:

    Danke für diese nüchterne Darstellung – so ähnlich hatte ich das vermutet.
    Auf die Medien ist schon länger kein Verlaß mehr, mit der Gegenöffentlichkeit im Internet sieht es aber auch nicht besser aus.

    Selbst eine früher so zuverlässige Quelle wie Udo Vetter / lawblog macht – seit er sich für die Piraten engagiert – blind bei jedem shitstorm mit. Zuletzt beim “Leistungsschutzgesetz”, nun beim Meldegesetz.

    Mich würde ja auch interessieren, warum CSU (und angeblich Piltz/FDP) im Innenausschuß diese merkwürdige Änderung beantragt haben. Mir ist noch nicht einmal klar, wessen finstere Interessen damit bedient werden sollen – für den Adreßhandel gibt es billigere Quellen als ausgerechnet die Meldeämter.

    Auf jeden Fall brauche ich weder Opt in noch Opt out. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Daten überhaupt an irgendjemand weiterzugeben.

    Aber umgekehrt kann ich mich auch nur begrenzt darüber aufregen, wenn es doch geschieht. Die Adresse eines Menschen gehört m. E. nicht zur schützenswerten Intimsphäre.

  14. R.A. sagt am 09. 07. 2012 um 17:23 Uhr:

    Eigentlich sollte das eben der erste Diskussionsbeitrag werden – aber dann konnte ich ihn doch erst jetzt abschicken ;-)

    @1:

    irgendein fachpolitiker hat die fehlende Aufmerksamkeit genutzt, um seine ganz eigene sinistre Agenda an wichtiger stelle im Gesetz zu verankern.

    Das ist nur eine Vermutung.
    Erst einmal sehe ich keine Ausnutzung fehlender Aufmerksamkeit, sondern das normale Vorgehen: Die Experten der Fraktionen tüfteln irgendwelche Detailänderungen aus, die anderen Abgeordneten übernehmen das dann.
    Und eine “sinistre Agenda” kann ich nicht wirklich erkennen. Dazu ist die Änderung zu harmlos.

    die piraten sitzen der FDP im Nacken…

    Bestimmt nicht.
    FDP und Piraten bewegen sich in fast komplett disjunkten Bereichen.
    Die Wähler und Mitglieder Piraten nehmen weder die Fehler noch die Errungenschaften der FDP-Politik überhaupt nur wahr – die leben ganz in ihrer eigenen Welt.
    Und umgekehrt ist die Existenz der Piraten im Berliner Koalitionsbetrieb völlig unwichtig.

  15. David sagt am 09. 07. 2012 um 17:34 Uhr:

    Die Experten der Fraktionen tüfteln irgendwelche Detailänderungen aus, die anderen Abgeordneten übernehmen das dann.

    Ist es auch normal, daß sich bei solchen Detailänderungen der Sinn der Gesetze ungefähr ins Gegenteil verkehrt?

  16. Rayson sagt am 09. 07. 2012 um 17:40 Uhr:

    @15.

    Vielleicht öfter als wir denken. Aber eigentlich wohl eher nicht. Und gerade deswegen klappte die Aktion diesmal ja auch, jedenfalls bis zur Verabschiedung im Bundestag.

  17. Buenavista sagt am 09. 07. 2012 um 19:16 Uhr:

    für den Adreßhandel gibt es billigere Quellen als ausgerechnet die Meldeämter.

    Billigere vielleicht, aber keine besseren. Besonders aktuelle Infos zum Namenswechsel nach Heirat (fällt unter die nicht zu verhindernde “Berichtigung” ist 5 Euro locker wert.

    Ach, die Piraten haben das übrigens auch verpennt.

  18. [...] Letzte Kommentare Sensationsmache und Bürgerrechte (17) [...]

  19. R.A. sagt am 10. 07. 2012 um 11:57 Uhr:

    Ist es auch normal, daß sich bei solchen Detailänderungen der Sinn der Gesetze ungefähr ins Gegenteil verkehrt?

    Nein.
    Und auch hier nicht der Fall gewesen. Die Detailänderung hat auch nur ein Detail des ziemlich umfangreichen Meldegesetzes ins Gegenteil verkehrt: Statt “opt in” gibt es jetzt “opt out”.

    Was bedeutet, daß die rechtlichen Möglichkeiten für am Datenschutz interessierte Bürger völlig ausreichend sind.
    Es ändert sich nur etwas für Leute, denen die Sache eigentlich wurscht ist und die deswegen kein “opt” machen.

  20. David sagt am 10. 07. 2012 um 12:35 Uhr:

    Die Detailänderung hat auch nur ein Detail des ziemlich umfangreichen Meldegesetzes ins Gegenteil verkehrt: Statt “opt in” gibt es jetzt “opt out”.

    Daß das so nicht stimmt, ist jedem klar und wird von Rayson auch ausführlich behandelt, darauf gehe ich also nicht eigens ein.

    Es ändert sich nur etwas für Leute, denen die Sache eigentlich wurscht ist und die deswegen kein “opt” machen.

    Wenn man dazu gezwungen ist, seine Daten irgendwo bekannt zu machen, sollte es sich von selbst verstehen, daß derjenige sie nicht ohne explizite Einwilligung weiterverkaufen darf. Da ist es übrigens auch gleichgültig, wie belanglos sie sind oder nicht sind.

    Opt-in statt opt-out ist also eine Frage des schieren Anstands.