Trickser und Geier
Wie immer erfährt man auch über den “Steuertrick” bei der Übernahme von Porsche durch VW aus der Presse nur die Hälfte. Wenn da ein Artikel überhaupt mal den Begriff “Umwandlungssteuergesetz” erwähnt, muss das schon als Höhepunkt der Berichterstattung gefeiert werden. Liest man aber die Pressemitteilung von VW zusammen mit diesem Bericht aus der “Welt” für die Hintergründe, kann man sich das Wesentliche zusammenreimen.
Worum geht’s?
VW, das bereits knapp unter der Hälfte der Anteile des Sportwagenbauers Porsche AG hält, will ihn endlich in seiner Konzernbilanz haben. Und dessen Eigentümer in der Porsche SE, die aus der versuchten Übernahme von VW durch Porsche noch hohe Verbindlichkeiten haben und zudem von Schadenersatzklagen bedroht sind, hätten gerne das Geld dafür. Eine Verschmelzung von VW mit der Porsche SE kam wegen der Klagerisiken nicht in Frage. Man entschied sich zunächst für eine schrittweise Übertragung der Anteile, die aber nur dann steuerfrei über die Bühne gegangen wäre, wenn sie bis 2014 gedauert hätte. Das war beiden aber zu lang.
Jetzt wählten die Beteiligten daher den Weg über den § 20 Umwandlungssteuergesetz, der die Bewertung u.a. einer Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen oder auch Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Absatz 1 Satz 2) in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen regelt. Die übernehmende Gesellschaft hat dann die Wahl, die erworbenen Vermögensgegenstände zu ihrem Buchwert anzusetzen (meist die Anschaffungs- oder Herstellungskosten) und nicht zu ihrem “gemeinen Wert”, also z.B. dem Veräußerungswert. Interessant im vorliegenden Fall ist, dass nicht etwa nur die Anteile, also die Aktien an der Porsche AG übertragen werden, sondern lt. Pressemitteilung “der operative Holdinggeschäftsbetrieb einschließlich ihrer[der Porsche SE, R.] 50,1-prozentigen Porsche-Beteiligung”. Dafür erhält die Porsche SE ca. 4 Mrd. Euro plus ein paar Zerquetschte aus anderen “Töpfen”. Diesen Betrag sollte man auch als steuerlichen gemeinen Wert annehmen. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem Buchwert des Teilbetriebs bei Porsche SE wäre ohne das Wahlrecht des § 20 UmwStG also zu versteuern gewesen. Man munkelte von 1,5 Mrd. Euro anfallenden Steuern, und das sind auch die, denen jetzt der eine oder andere nachjammert, obwohl nie feststand, dass die beiden Vertragspartner eine Lösung wählen würden, in denen diese Abgaben fällig geworden wären.
Der Witz der Sache ist jetzt aber die konkrete Gestaltung. Um dem Wortlaut des § 20 UmwStG Genüge zu tun, bekommt die Porsche SE für das übertragene Vermögen, also im Wesentlichen die knapp über 50% an der Porsche AG, genau 1 (in Worten: eine) Aktie. Und eben schlappe 4 Mrd. Euro. Und das ändert die ganze steuerliche Bewertung. Wie § 20 Abs. 4 UmwStG sagt, wird zwar der Wert, mit dem das übertragene Vermögen beim Empfänger, also VW, angesetzt wurde, zu Anschaffungskosten dieser einen Aktie, die dann extrem teuer wäre, aber in Satz 2 dieses Absatzes steht im Rückblick geradezu einladend: “Soweit neben den Gesellschaftsanteilen auch andere Wirtschaftsgüter gewährt werden, ist deren gemeiner Wert bei der Bemessung der Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile von dem sich nach Satz 1 ergebenden Wert abzuziehen.” Und bei Geld handelt es sich ganz sicher um “andere Wirtschaftsgüter”. Was diesem Blogger noch nicht ganz klar ist: Eigentlich müsste der Wert der Aktie jetzt negativ sein, denn der “gemeine Wert” der Geldleistung liegt ja doch wohl höher als der Buchwert des übertragenen Geschäfts… Aber für diese Lappalie wird es wohl auch eine Lösung geben. Jedenfalls ist bei der Porsche SE und bei VW jetzt alles in Butter: Die einen haben das Geld und die anderen das Geschäft, die einen in ihrer Bilanz nur den Verkaufserlös und die anderen die Buchwerte. Cool gemacht, und offensichtlich ohne Vergewaltigung irgendeiner Vorschrift.
Wenn es die Steuergeier wie Herrn Brüderle beruhigt: Die “stillen Reserven”, die er so gerne versteuert gesehen hätte, also die Differenz zwischen “gemeinem Wert” und Buchwert, die sind nicht weg, die sind jetzt nur in einer anderen Bilanz. Und irgendwann, irgendwann wird auch der Fiskus auf sie zugreifen können. Ihm entgehen dabei zwar Zinsen, aber auch da arbeitet man ja mittlerweile für ihn.
bisher 3 Kommentare » Kommentare
Ich darf ergaenzen:, das es 2 Hedge Fonds gab, die bei der angenommenen Uebernahme vor 2-3 Jahren massiv Geld in diesen Firmen investiert hatten, und dann aus zwieliechtigen Gruenden rausgeklagt wurden und Millionen verloren haben.
Das ist der deutsche Rechtsstaat.
Ich hoffe dass VW pleite geht, asap.
Die beiden Absätze muß man kombinieren:
“Das ist der deutsche Rechtsstaat.
Ich hoffe dass VW pleite geht, asap.”
Ich hoffe, daß der deutsche “Rechtsstaat pleite geht, asap.
So passt es:)
Ach Kinder….