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Ein seltsamer Fall

Warum sollte sich ein nach Aussage von Freunden und Bekannten “lebensfroher” junger Mann selbst in Brand setzen? Welchen Grund könnte ein Polizeibeamter, der den jungen Mann gar nicht kennt, haben, diesen ermorden zu wollen? Wie kann es sein, dass ein Gefesselter eine feuerfeste Matratze in Brand setzen kann, obwohl seine Zelle regelmäßig in Augenschein genommen wurde? Wie kann ein Polizeibeamter bei der Durchsuchung einer Person, die in eine Einzelzelle gesperrt und dort fixiert werden soll, ein Feuerzeug übersehen? Wieso taucht das Feuerzeug, mit dem ja offenbar der Brand gelegt wurde, nicht sofort, sondern erst mit einem Tag Verzögerung auf der Inventarliste der Zelle auf? Warum wird nicht intensiv nachgeforscht, um wessen Feuerzeug es sich eigentlich handelte? Wie kann ein Polizeibeamter einen Feueralarm einfach wegdrücken, anstatt ihm nachzugehen – besonders, wenn er die Gegensprechanlage leise gestellt hat?

Wie kann es sein, dass Polizeibeamte in ihrer eigenen Wache nicht genau wissen, wo sich ein Feuerlöscher befindet? Warum steht der Feuerwehr kein Lageplan zur Verfügung, wenn sie den Unfallort erreicht? Warum veränderten sich die Aussagen einiger Beamter im Laufe des Prozesses so stark? Wie kann es sein, dass die ermittelnden Beamten ausgerechnet bei einem offenbar so wichtigen Fall, in den Kollegen verwickelt sind, mehrfach vergessen, die Aussagen gegenlesen oder unterzeichnen zu lassen? Warum wird zur Analyse eines Brandortes, wo offensichtlich eine Brandstiftung vorliegen muss, weder ein Brandsachverständiger noch ein Gaschromatograf hinzugezogen?

Und das ist nur ein Teil der Fragen, die im Prozess um den Feuertod von Oury Jalloh ungeklärt geblieben sind. Zwar neige ich persönlich dazu, im Zweifelsfall erst einmal den Aussagen und Positionen von Polizeibeamten zu glauben, doch in diesem Fall sind dieselben wirklich viel zu widersprüchlich, zu ungenau und zu sehr darauf gerichtet, die Wahrheitsfindung zu verhindern, als dass man sich so einfach auf Seiten der Angeklagten positionieren kann.

Und selbst, wenn man keinen Grund dafür erkennen kann, warum ein Beamter das Feuer gelegt haben sollte – denn das kann ich auch nicht – ist ein Freispruch, wie er vom Landgericht Dessau-Roßlau ergangen ist, einfach unglaublich. Denn zumindest hat ein Beamter, der für das Leben eines gefesselten Mannes verantwortlich war, durch verspätete Reaktion auf einen Feueralarm dieses Leben fahrlässig aufs Spiel gesetzt und ist für sein Ende verantwortlich. Zumindest.

Karsten in Allgemein am 08. 01. 2010 » 69 Kommentare
bisher 69 Kommentare » Kommentare
  1. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 15:01 Uhr:

    Ich bin nun wahrlich niemand, der Polizeibeamte vorschnell von Verantwortung freispricht. Ich habe mich schon in der Vergangenheit für die Bestrafung von Beamten ausgesprochen und würde das auch immer wieder tun, wenn ich der Auffassung bin, dass strafbares Fehlverhalten vorliegt.

    Im Fall Jalloh sehe ich das etwas anders.

    1. Das Wegdrücken eines solchen Alarms ist nichts außergewöhnliches. Fehlalarme kommen in Gewahrsbereichen ständig vor, das ist verursacht durch den schlechten baulichen Zustand vieler Einrichtungen.

    2. Die Beamten haben nicht die Zeit, auf jeden Alarm sofort zu reagieren. Auch wenn man annehmen könnte, das sie das vielleicht müssten. Häufig hat man Publikumsverkehr in den Wachen, die dann oft auch nur mit einer Person besetzt ist. Der Beamte kann sich aber nicht zweiteilen, wenn im vorderen Bereich jemand ist oder gar ein dringender Anruf eingeht (oft werden Notrufe auf die Wachen weitergeschaltet, weil die Notrufzentralen überlastet sind), dann muss der Beamte sich eben um andere Dinge zuerst kümmern.

    3. Ein Brand in einer Gewahrszelle ist ein äußerst unwahrscheinliches Ereignis. Es wird noch aufzuklären sein, wer den J. eigentlich durchsucht hat. Der Wachhabende darf jedenfalls davon ausgehen, dass die Durchsuchung fehlerfrei gelaufen ist.

    Ein fehlerfrei durchsuchter kann sich aber nicht selbst enzünden. Ein solcher Alarm – so es denn kein Fehlalarm wäre – könnte also nur von einem Gebäudebrand herrühren. Wenn das Gebäude nicht brennt, ist ein Feuer aber unwahrscheinlich.

    4. J. wurde 10 Minuten vor dem Brand noch einmal überprüft. Es wurde nichts festgestellt. Die nächste Kontrolle hätte 5 Minuten später erfolgen müssen. Übrigens trotz aller Hindernisse im Wachbereich, wie beispielsweise Personen die sich unbeobachtet im Wachbereich zu schaffen machen könnten.

    Der Beamte wird also davon ausgegangen sein, dass er in 5 Minuten so oder so wieder nachschauen müsste. Diese Überprüfungen werden schriftlich festgehalten!

    5. J. ist vor seiner Ingewahrsamnahme von einem Arzt utnersucht worden. Der Arzt hielt ihn für haftfähig. Der Beamte durfte also darauf vertrauen, dass J. in der Zelle gut aufgehoben sei und das Grund zu einer Selbstgefährdung des J. vorliegen würde.

    6. Der Beamte durfte auch davon ausgehen, dass in der Zelle nichts vorhanden wäre, was überhaupt brennen könnte. Schließlich war die Matratze schwer entflammbar. Wenn die Regierung solche Utensilien anschafft, dann darf der Beamte auch darauf vertrauen, dass alles funktioniert.

    7. Wie soll sich überhaupt ein Ingewahrsamgenommener auf einer schwer entflammbaren Matratze in einer voll gefliesten Zelle selbst anstecken können? Muss der Beamte mit soetwas wirklich rechnen? Wie oft kommt denn soetwas vor?

    Und muss der Beamte mit soetwas auch rechnen, wenn es sich in einer Kleinstadt abspielt? Das sind doch im Grunde Dorfpolizisten, wie oft haben die Leute in der Zelle, die unter dem Einfluss von Koks sind?

    8. Es ist natürlich traurig, dass es J. gelang Suizid zu begehen. Man sollte aber nicht vergessen, dass er sich nach Lage der Dinge selbst angezündet hat. Damit hat er ein völlig atypisches Risiko geschaffen, mit dem man auch als Polizist nicht rechnen muss. Schon gar nicht, wenn der Betroffene an den Händen gefesselt ist.

    Strafbare Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn eine objektive Sorgfaltspflicht besteht und dem Beamten die Erfüllung aller Sorgfaltspflichten unter den konktreten Umständen möglich gewesen ist.

    Daran bestehen erhebliche Zweifel, die sich zu Gunsten der Angeklagten ausgewirkt haben.

    Die Richter am BGH sind Prinzipienreiter, die wohl vergessen haben, dass dem Landgericht von Anfang an klar war, dass man in dieser Situation beim besten Willen keine Fahrlässigkeit wird nachweisen können. Natürlich kann man die Sache dann zurückverweisen, aber was soll der Qutasch? Wozu? Es wird nichts anderes dabei herauskommen.

  2. Jopa sagt am 08. 01. 2010 um 19:58 Uhr:

    5. [...] (*klugscheißmodus ein*)

    “Der Beamte durfte also darauf vertrauen, dass J. in der Zelle gut aufgehoben sei und das Grund zu einer Selbstgefährdung des J. vorliegen würde.” – Da fehlt wohl ein Wörtchen? ;-)

    (*klugscheißmodus aus*)

  3. David sagt am 08. 01. 2010 um 20:09 Uhr:

    Nanü-nana, Stimme? Sonst steckt doch zumeist hinter jeder alkfreien Praline die ganz große Verschwörung bis hinauf zur Kanzlerin, aber hier war plötzlich mal alles ganz in Ordnung? Das freut mich jetzt aber sehr.

    Mancher Querulant sieht die Sache allerdings nicht ganz so entspannt:

    „Es ist schon erschreckend, in welchen Maße hier schlicht und ergreifend falsch ausgesagt wurde.“, stellt er zum Verhalten zahlreicher Polizeibeamten vor Gericht fest. Später macht er dieses Aussageverhalten direkt für das Scheitern des Verfahrens verantwortlich: „Die Wahrscheinlichkeiten reichen nicht aus, um irgendjemanden zu verurteilen. Das Ganze hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.“ Schließlich ergänzt er: „Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat mehr und Polizeibeamte, die in einem besonderen Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.“ Gänzlich resigniert meint Steinhoff: „Ich habe keinen Bock mehr zu diesem Scheiß mehr was zu sagen.“

    Rede mal mit dem Mann! Das sollte man dem doch auch alles so schön einfach erklärt haben können; vielleicht schaffst Du es ja noch.

  4. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 21:51 Uhr:

    @ Jopa:

    Ja, da fehlt ein Wort

    @ David:
    Auf die Polemik gehe ich nicht ein. Zum Rest:

    Wenn jemand falsch ausgesagt hätte, dann wäre das strafrechtlich verfolgt worden. Das ist aber nicht der Fall. Also hat wohl niemand falsch ausgesagt.

    Inhaltlich schwache Aussagen gehören vor Gericht zum Alltagsgeschäft, damit muss man leben. Man wird den Polizeibeamten kaum vorwerfen können von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch gemacht zu haben.

  5. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 22:14 Uhr:

    Vielleicht nochmal zur Erläuterung:

    Warum sollte sich ein nach Aussage von Freunden und Bekannten “lebensfroher” junger Mann selbst in Brand setzen?

    Lebensfroh? So kann man gewerbsmäßigen Handel mit Btm und das Belästigen von Frauen auch nennen.

    Welchen Grund könnte ein Polizeibeamter, der den jungen Mann gar nicht kennt, haben, diesen ermorden zu wollen?

    Ein möglicher Grund wäre Rassismus.

    Wie kann es sein, dass ein Gefesselter eine feuerfeste Matratze in Brand setzen kann, obwohl seine Zelle regelmäßig in Augenschein genommen wurde?

    Sowas ist nicht unmöglich.

    Wie kann ein Polizeibeamter bei der Durchsuchung einer Person, die in eine Einzelzelle gesperrt und dort fixiert werden soll, ein Feuerzeug übersehen?

    Sowas kommt regelmäßig vor. Ich habe mal ein Buschmesser übersehen, das in der Hose eines Arschlochs steckte. Man muss nur unter Stress genug sein, dann übersieht man sowas. Ein Grund ist auch die Routine, mit zunehmender Routine übersieht man Gegenstände leichter.

    Wieso taucht das Feuerzeug, mit dem ja offenbar der Brand gelegt wurde, nicht sofort, sondern erst mit einem Tag Verzögerung auf der Inventarliste der Zelle auf?

    Schlamperei. Vermutlich gab es zum einen Kommunikationsprobleme, zum anderen dachte jeder der jeweils andere hätte das gemacht. Da die Sachbearbeitung einer anderen Dienststelle oblag, dauerte es eben ein paar Tage, bis es auffielt.

    Kein ungewöhnlicher Fehler.

    Warum wird nicht intensiv nachgeforscht, um wessen Feuerzeug es sich eigentlich handelte?

    Wozu soll das gut sein? Aber selbst angenommen diese Frage wäre relevant, wie soll das ermitteln können? Selbst wenn es das Feuerzeug eines Beamten gewesen wäre, hätte sich J. damit noch selbst anzünden können.

    Wie kann ein Polizeibeamter einen Feueralarm einfach wegdrücken, anstatt ihm nachzugehen – besonders, wenn er die Gegensprechanlage leise gestellt hat?

    Schon beantwortet. Das kommt regelmäßig vor.

    Wie kann es sein, dass Polizeibeamte in ihrer eigenen Wache nicht genau wissen, wo sich ein Feuerlöscher befindet?

    Entschuldigung, ich muss kurz lachen. Mache doch mal einen Versuch und befrage in beliebigen Wachen Deutschlands die Beamten nach den Standorten von Feuerlöschern oder Erste Hilfe Ausrüstungen.

    Die Beamten haben dafür viel zu viel zu tun. Die wissen manchmal noch nicht einmal, wo sich ihre Kaffeetasse befindet, weil sie sie seit Stunden nicht gesehen haben – wegen der vielen Einsätze -.

    Ich weiss von Beamten, die auch nach Jahren noch nicht alle Räumlichkeiten ihrer Dienststellen kann.

    Warum steht der Feuerwehr kein Lageplan zur Verfügung, wenn sie den Unfallort erreicht?

    He? Lagepläne?

    Die Berufsfeuerwehren der Großstädte haben häufig noch nicht einmal Lagepläne der relevantesten Großgebäude. Für soetwas wie eine Polizeiwache gibt es keine Lagepläne. Das wäre alles viel zu teuer, weil man diese Pläne ja auch aktualisieren müsste.

    Warum veränderten sich die Aussagen einiger Beamter im Laufe des Prozesses so stark?

    Entweder weil jemand Angst bekommen hat, oder weil die Erinnerung verblasste oder weil man es sich anders überlegt hat, oder, oder, oder.

    Eine geänderte Aussage muss nicht bedeuten, dass jemand beim zweiten Mal gelogen hat. Er kann das auch schon beim ersten Mal getan haben. Zum Beispiel, weil der Aussagende Angst davor hatte am Ende selbst mit drin zu hängen.

    Wie kann es sein, dass die ermittelnden Beamten ausgerechnet bei einem offenbar so wichtigen Fall, in den Kollegen verwickelt sind, mehrfach vergessen, die Aussagen gegenlesen oder unterzeichnen zu lassen?

    So ein wichtiger Fall wurde es erst später. Bis dahin war es ein gewöhnlicher Suizid auf einer Wache. Sowas kommt häufig vor.

    Das mit dem Gegenlesen und Unterzeichnen kann auf Kommunikationsdefiziten beruhen. Ein großes Manko ist dabei, dass es so gut wie nie einen Beamten gibt, der die GANZE Akte vor sich auf dem Tisch liegen hat. Meistens haben sie Schriftsätze nur digital und dann auch nicht vollständig vorliegen.

    Die ausgefüllten (!) Beschlagnahmeprotokolle sind überhaupt nicht in den Computersystemen vorhanden, die werden nicht digitalisiert.

    Warum wird zur Analyse eines Brandortes, wo offensichtlich eine Brandstiftung vorliegen muss, weder ein Brandsachverständiger noch ein Gaschromatograf hinzugezogen?

    Das war ein Fehler, vermutlich waren die Beamten überfordert.

    Das wird auch daran gelegen haben, dass die Brandexperten nicht vor Ort waren und die “normale” Tatortarbeit für den Tatortdienst abgteschlossen schien.

    Ich plädiere seit Jahren dafür, den Kriminaldauerdienst abzuschaffen und die Spurensicherung durch Wissenschafter vornehmen zu lassen.

    Solange man das nicht macht, wird man mit solchen Spurensicherungen leben müssen.

  6. David sagt am 08. 01. 2010 um 22:27 Uhr:

    Wäre der Richter doch nur so weise wie Du; viel Sorge wäre ihm erspart geblieben.

  7. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 22:40 Uhr:

    Ja, da muss ich Dir recht geben.

    Obwohl der Richter am LG schon ganz gut gewesen ist. Der wusste gleich, dass dabei nichts herum kommt. Nur die Deppen beim BGH sind mal wieder auf ihren Prinzipien herumgeritten, weil sie ihr Geltungsbedürfnis unbedingt befriedigen müssen. Das kommt in letzter Zeit sehr oft vor. Wer Richter am BGH geworden ist, hat das dringende Bedürfnis Rechtsgeschichte zu schreiben.

    Und wenn das immer schwieriger wird, weil viele problematische Fragen schon entschieden wurden, dann will der eine oder andere sein Stück Rechtsgeschichte an den Haaren herbeiziehen.

    Auch in diesem Fall ist der Wahrheit durch diesen Quatsch nicht geholfen. Im Gegenteil. Das Gericht in Magdeburg wird vor noch größeren Schwierigkeiten stehen und daher noch weniger herausbekommen.

    Es ist jetzt davon auszugehen, dass wirklich niemand mehr eine Aussage machen wird, ohne jedes Wort mit seinem Anwalt abzustimmen. Und der wird fließig dazu raten, nur dann zu antworten, wenn man sich wirklich ganz sicher ist. :-)

  8. David sagt am 08. 01. 2010 um 22:44 Uhr:

    Obwohl der Richter am LG schon ganz gut gewesen ist. Der wusste gleich, dass dabei nichts herum kommt.

    Dafür klingen die Zitate oben aber ziemlich enttäuscht…

  9. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 22:45 Uhr:

    Warum enttäuscht?

  10. David sagt am 08. 01. 2010 um 22:51 Uhr:

    Das Manfred-”Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen”-Steinhoff der Vorsitzende Richter bei bewußtem Prozeß war und mit besagten Worten die Verhandlung geschlossen hat, das wird einem so profunden Kenner der Sachlage wie Dir ja nicht entgangen sein.

  11. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 22:55 Uhr:

    Und? Was willst Du damit sagen? Den Zusammenhang verstehe ich jetzt wirklich nicht.

    Der Vorsitzende hat den Fall überblickt und keinen Bock mehr unnütz zu verhandeln. Meinst Du das?

  12. David sagt am 08. 01. 2010 um 22:56 Uhr:

    Nee

  13. David sagt am 08. 01. 2010 um 22:59 Uhr:

    Noch ein Versuch:

    Es kommt in einem Strafprozess nicht oft vor, dass ein Vorsitzender Richter sein eigenes Urteil so abwertet, wie das Manfred Steinhoff tat, als er am 8. Dezember 2008 das Urteil des Landgerichts Dessau in der Sache Oury Jalloh verkündete: Es sei kein Urteil, das auf “Erkenntnissen” beruhe, sondern einfach “ein Ende, das aus formalen Gründen sein muss”.

    Das Gericht habe “nicht die Chance gehabt, das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen”. Polizeibeamte hätten im Zeugenstand “bedenkenlos und grottendämlich” falsch und unvollständig ausgesagt, die Freisprüche für die beiden Angeklagten beruhten nicht darauf, “dass wir herausgefunden hätten, was sich am 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau abgespielt hat”. – “Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen”, waren Richter Steinhoffs letzte Worte, ehe er die Verhandlung schloss.

    Quelle

  14. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 23:03 Uhr:

    Vielleicht liegt da auch nur ein Unverständnis richterlicher Denkweise vor:

    Der Richter merkt doch schnell, ob Aussagen abgesprochen sind oder nicht.

    Die Tatsache alleine, dass Aussagen abgesprochen wurden, besagt aber noch nicht, dass die Sache – im Rahmen der von mir geschilderten Verhaltensweisen – nicht “normal” abgelaufen ist.

    Der Richter wird vermutlich erkannt haben, dass er sich seit 22 Monaten mit abgesprochenen Aussagen rumärgert, dass es aber andererseits überhaupt nichts bringt den Leuten weiter auf den Zahn zu fühlen, weil man die einzelnen Pflichtwidrigkeiten nicht wird nachweisen können. Abgesprochene Aussagen hin oder her. Am Ende käme auch ohne abgesprochene Aussagen nichts dabei herum.

    Und ganz ehrlich: Nach 22 Monaten dieser Scheiße hätte ich auch keinen Bock mehr gehabt.

  15. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 23:05 Uhr:

    Da haben wir uns überschnitten. Ja, das ist genau, was ich meinte.

    Aus richterlicher Sicht ist es schlichtweg egal, ob abgesprochen wurde oder nicht. Am Ende ist die Pflichtwidrigkeit nicht zu beweisen.

    Und dann erkennt man, dass das alles für die Tonne ist.

    Die Tante vom BGH hat übrigens ähnliche Gedanken geäußert, hehe.

  16. David sagt am 08. 01. 2010 um 23:10 Uhr:

    Die Tatsache alleine, dass Aussagen abgesprochen wurden, besagt aber noch nicht, dass die Sache – im Rahmen der von mir geschilderten Verhaltensweisen – nicht “normal” abgelaufen ist.

    Im Rahmen der üblichen Verhaltensweisen von Kidnappern ist wahrscheinlich auch die Entführung des Lindbergh-Babys “normal” abgelaufen.

  17. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 23:16 Uhr:

    Jetzt werde mal nicht unsachlich. Die von mir geschilderten (Organisations-)Probleme bestehen nun einmal tatsächlich.

    Und wenn so etwas ständig vorkommt, kann man es einem einzelnen Beamten nicht vorwerfen.

    Ist der Beamte etwa dafür verantwortlich, dass die Matratze anfing zu brennen?

    Ist der Beamte dafür verantwortlich, dass ein anderer Beamter das Feuerzeug übersehen hat?

    Ist der Beamte dafür verantwortlich, dass J. seine Kleidung anbehalten durfte?

    Ist der Beamte dafür verantwortlich, dass nicht genug Personal für eine lückenlose Überwachung der Zellen vorhanden ist?

    Ist der Beamte dafür verantwortlich, dass er selbst nicht ununterbrochen auf den Gefangenen achten kann, weil er Anrufe entgegennehmen muss und Publikumsverkehr auf der Wache hat?

    Ist der einzelne Beamte dafür verantwortlich, dass der jeweilige Vorgänger am Fall geschlampt hat?

    Nein, für alles das ist kein einzelner verantwortlich. Das ist reines Organisationsverschulden.

  18. F.Alfonzo sagt am 08. 01. 2010 um 23:30 Uhr:

    Was da wirklich passiert ist, wird wohl niemals rauskommen… aber eine Sache ist doch klar: Die Beamten haben zumindest fahrlässig gehandelt, wenn sie auf den Feueralarm nicht reagieren.

    Das Argument ‘sowas kommt öfter vor’ ist doch absurd: Wozu Feuermelder anbringen, wenn man auf den Alarm nicht reagiert?
    Es gibt in jeder Gefängniszelle in Deutschland einen Alarmknopf, den die Gefangenen im Notfall betätigen können. Damit wird unheimlich viel Unsinn getrieben, trotzdem muss jedes mal ein Beamter in die Zelle sehen, weil es ja sein könnte, dass der Häftling einen Herzinfarkt hat. Und es kommt auch m.W. immer ein Beamter, auch wenn er weiss, dass er höchstwahrscheinlich nur veräppelt oder genervt wird.
    Warum man dann auf einen Feueralarm (den ein Insasse nicht so einfach auslösen kann, vor allem, wenn er fixiert ist) nicht reagiert, ist mir ein Rätsel.
    Noch dazu hat sich der Fall ja m.W. in einer Polizeiwache ereignet (=die Beamten sind maximal 20m von der Zelle entfernt), nicht in einer großen Anstalt. man muss sich das vorstellen: Da bricht (sozusagen im nebenzimmer) ein Feuer aus, und keiner merkt’s.

    Spekulationen über den tatsächlichen Hergang spare ich mir mal, das muss zumindest ziemlich absurd gewesen sein.

    P.S.: Dass Gefangene ihre Feuerzeuge (und Zigaretten) behalten dürfen, ist üblich. Ob das auch für jemanden gilt, der gefesselt ist, weiss ich nicht; ich kann mir aber folgendes Szenario vorstellen:
    Der Mann fragt, ob er seine Zigaretten und Feuer mitnehmen kann: Kein Problem. Aus irgendeinem Grund (Streit mit einem Beamten, was weiss ich) flippt er dann plötzlich völlig aus, wird fixiert, von einem Arzt untersucht, und man vergisst in der Eile, dem Mann das Feuerzeug wieder abzunehmen. Ist natürlich blöd (wenn wohl auch nicht sonderlich dramatisch), wenn das im später rauskommt, also vertuscht man das ganze irgendwie und stellt sich dabei dümmstmöglich an.

  19. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 23:36 Uhr:

    Und noch etwas, damit Du ruhig schlafen kannst:

    Strafrechtlich ist es egal, ob der Beamte irgendetwas falsch gemacht hat oder nicht.

    Es kommt nur darauf an, ob erst die konkrete Pflichtwidrigkeit zum Tod des J. führte oder nicht. Anders ausgedrückt: Wenn J. auch gestorben wäre, ohne dass eine Pflichtwidrigkeit vorgelegen hätte, dann liegt keine Strafbarkeit vor.

    Das Wegdrücken des Rauchmelders war für den Tod des J. aber höchstwahrscheinlich irrelevant. Da die “Risikoerhöhungslehre” vom BGH in ständiger Rechtsprechung abgelehnt wird, kann man also auch nicht darauf abstellen, dass der Beamte das Risiko für J. zu versterben erhöht hätte.

    Der Beamte hat sich erst dann strafbar gemacht, wenn gerade SEINE KONKRETE PFLICHTWIDRIGKEIT zum Tode des J. geführt hätte.

    In der Süddeutschen sind diese Probleme ganz gut erklärt:
    http://www.sueddeutsche.de/politik/198/499475/text/

    J. wäre wohl – so die Gutachten – auch dann nicht mehr zu retten gewesen, wenn der Beamte schon beim ersten Alarm gleich losgesprinten wäre um ihn zu retten.

    Da das so ist, sind aber auch alle abgesprochenen Aussagen irrelevant.

    Und da auch nicht zu klären sein wird, wie das Feuerzeug in seine Hände kam, wird man auch daran nicht anknüpfen können.

    Es ist nichts nachweisbar und es wäre es wohl auch nicht gewesen, wenn alle die Wahrheit gesagt hätten.

    Im Zweifel für den Angeklagten. Das gilt auch für Polizeibeamte.

  20. David sagt am 08. 01. 2010 um 23:37 Uhr:

    Hm, ich glaube ich verstehe, worauf Du hinaus willst. Können wir uns darauf einigen, daß das ein sehr, sehr seltsamer Fall, daß Urteil aber in Anbetracht der Umstände in Ordnung ist?

  21. David sagt am 08. 01. 2010 um 23:39 Uhr:

    bzw. “in Ordnung sein könnte”.

  22. F.Alfonzo sagt am 08. 01. 2010 um 23:42 Uhr:

    Ach ja, @ DSadO:

    1. Das Wegdrücken eines solchen Alarms ist nichts außergewöhnliches. Fehlalarme kommen in Gewahrsbereichen ständig vor, das ist verursacht durch den schlechten baulichen Zustand vieler Einrichtungen.

    Für jemanden, der aus Angst vor durch Blitze verursachte Flugzeugabstürze auf das Fliegen verzichtet, hantierst du hier doch relativ locker mit Wahrscheinlichkeiten :)

  23. Die Stimme aus dem Off sagt am 08. 01. 2010 um 23:55 Uhr:

    Es geht vor Gericht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Herrschaft. Der Staat setzt vor Gericht seine Macht durch, sonst nichts.

    Ich weiss auch nicht, ob das alles tatsächlich so gewesen ist, oder nicht. Theoretisch kann es auch ein Mord gewesen sein, ganz ausschließen kann man das nicht.

    Jedenfalls ist diese völlig sachfremde und von linker Seite organisierte Empörung völlig daneben.

    Ob das Urteil nur in Ordnung sein könnte? Ich kann Dir ja mal erklären, wohin solche unsinnigen Verfahren in der Realität führen:

    Als Polizeibeamter setzt sich früher oder später die Erkenntnis durch, dass man den falschen Beruf ergriffen hat. Das geht JEDEM so. Einige geben es nur nicht zu, aber begriffen hat das wohl jeder Polizist.

    Der Alltag eines Polizisten sieht nach spätestens 6 Monaten Dienst eigentlich so aus, dass er nur noch versucht seinen Arsch an die Wand zu bekommen. Jeden einzelne Tag im Dienst wird nur noch überlegt, was man tun muss, um nicht irgendwie gefickt zu werden.

    Am konkreten Fall J.:

    1. Der Notruf der beiden Frauen geht ein. Sie schildern, dass sie von J. belästigt werden.
    2. Der den Notruf annehmende Beamte denkt sich*Zeit schinden, ich muss diese Scheiße irgendwie von den Kollegen abhalten*

    Also stellt er die Fragen langsamer als sonst, damit mehr Zeit vergeht. Vielleicht erledigt sich die Sache von alleine. Das langsame Stellen der Fragen kaschiert er im Fall der Fälle mit Gründlichkeit.

    3. Wenn es gar nicht anders geht, gibt er einen Einsatz zu den Kollegen raus.

    4. Die Kollegen hören den Einsatzspruch und denken sich: *Scheiße, wie werde ich diesen Einsatz bloß los?*

    Reaktion: Langsamstes anfahren an den Tatort. Vielleicht erledigt sich die Sache ja von alleine. Wahlweise das Martinshorn sehr laut anschalten, damit auch jeder hört, dass man anfährt. Vielleicht läuft der Täter ja weg, wenn man ihn findet, muss man ihn auch nicht einsperren.

    Natürlich biegt man auf der Fahrt zum Einsatzort mehrfach falsch ab. Irren kann sich jeder mal.

    5. Ist J. beim Eintreffen am Einsatzort noch präsent, versucht man ihn mit Überzeugungsarbeit irgendwie loszuwerden. Den Typen bloß nicht mitnehmen, denn er pisst, kotzt oder scheisst vielleicht den Wagen voll und dann muss man den reinigen und dann ist der Tag gelaufen. Oder er muss in die Zelle und dann darf man die alle 15 Minuten kontrollieren. Oder er begeht dort vielleicht Suizid und dann ist die Kacke richtig am dampfen.

    6. – Auf die Idee sind die Beamten wohl nicht gekommen -

    Wahlweise nimmt man den Typen in “Verbringungsgewahrsam”. Das bedeutet man fährt ihn irgendwo anders hin, wo er keinen Ärger mehr macht. Oder wo der Ärger niemanden stört.

    Zum Beispiel in einen Wahlbezirk, in dem die Grünen immer die Wahlen gewinnen. In der Hoffnung er vergewaltigt eine der Grünen oder fixt eines ihrer Kinder an. Das Mindeste im Bereich der polizeilichen Sehnsüchte sind aber Drogenbestecke in den Sandkästen der Kinder.

    7. Erst die letzte – wirklich die allerletzte – Möglichkeit ist es, den Typen in die Zelle zu packen. Nichts macht erfahrungsgemäßg mehr Ärger.

    Ist es das, was Ihr wollt?

  24. David sagt am 09. 01. 2010 um 00:11 Uhr:

    Verbrannte Häftlinge sollte man also lieber wohlwollend übersehen, damit die Polizisten nicht mürrisch werden?

  25. David sagt am 09. 01. 2010 um 00:15 Uhr:

    “Häftlinge” ist natürlich falsch – ersetze das durch “Zelleninsassen”.

  26. F.Alfonzo sagt am 09. 01. 2010 um 00:23 Uhr:

    @ DSadO:

    Der Job des ‘Verkehrspolizisten’ ist mit Sicherheit nicht der entspannteste, keine Frage. Ich glaube auch, dass die meisten Beamten diesen Beruf aus Überzeugung ausüben und im Kern nicht so frustriert sind, wie du es unterstellst.

    Nur: Als Polizist hat man nicht nur einen extrem stressigen, relativ schlecht bezahlten Beruf, man hat (weil man ja die Macht hat, die Grundrechte anderer Menschen vorübergehend zu außer Kraft zu setzen) auch sehr viel Verantwortung.

    Polizisten machen Fehler, klar. Nachdem sie oft mit vergleichbaren Situationen konfrontiert werden, kommt auch Routine ins Spiel, die auch zu Fehlern führt.

    Das mit dem Feueralarm kann ich aber, bei allem Verständnis, trotzdem nicht nachvollziehen. Hätte jemand darauf reagiert, würde der Mann vielleicht noch leben.

    Um mal ein Verhältnis zu einem anderen Sachverhalt herzustellen: Wenn du als Autofahrer an einer Unfallstelle vorbeifährst, ohne anzuhalten, nach Verletzten zu sehen, den Notruf zu wählen und erste Hilfe zu leisten, bist du fällig. Das ist einiges mehr verlangt, als bei einem Feueralarm 5 Minuten zu gehen und durch den Spion in die Zelle zu schauen.

  27. David sagt am 09. 01. 2010 um 00:36 Uhr:

    Das mit dem Feueralarm kann ich aber, bei allem Verständnis, trotzdem nicht nachvollziehen. Hätte jemand darauf reagiert, würde der Mann vielleicht noch leben.

    Das ist im konketen Fall – ausgehend von der offiziellen Darstellung, versteht sich – wohl tatsächlich ziemlich unwahrscheinlich, wie im oben schon verlinkten SZ-Artikel zu lesen ist.

    Zum Rest: DSadO scheint mir mit seiner Darstellung oben nicht den Ist-Zustand beschreiben zu wollen, sondern das, was auf uns zukommt, wenn wir nicht endlich damit aufhören, so verdammt engstirnig im Umgang mit in Zellen verbrannten Afrikanern und solchem Zeugs zu sein. Vielleicht versteh ich ihn aber auch falsch.

  28. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 00:57 Uhr:

    Das mit dem Feueralarm kann ich aber, bei allem Verständnis, trotzdem nicht nachvollziehen. Hätte jemand darauf reagiert, würde der Mann vielleicht noch leben.

    Das ist im konketen Fall – ausgehend von der offiziellen Darstellung, versteht sich – wohl tatsächlich ziemlich unwahrscheinlich, wie im oben schon verlinkten SZ-Artikel zu lesen ist.

    Zum Rest: DSadO scheint mir mit seiner Darstellung oben nicht den Ist-Zustand beschreiben zu wollen, sondern das, was auf uns zukommt, wenn wir nicht endlich damit aufhören, so verdammt engstirnig im Umgang mit in Zellen verbrannten Afrikanern und solchem Zeugs zu sein. Vielleicht versteh ich ihn aber auch falsch.

    Das ist der Ist-Zustand. Und noch viel heftiger.

    Das Problem ist, dass man diese Verhaltensweisen eigentlich unter Strafe stellen müsste, jede Bestrafung aber nur zu einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung führt, die auf eine massive Demotivation der Beamten hinausläuft.

    Das Problem ist mit den vorhandenen Mitteln nicht in den Griff zu kriegen, da muss etwas ganz neues her. Ich weiss übrigens auch nicht, wie die Lösung aussehen könnte. Wahrscheinlich gibt es keine Lösung für das Problem, es muss ertragen und erlitten werden.

    Ich selbst habe unzählige Male “mein Bestes” gegeben, das dann “leider” nicht gut genug war.

    Ein Chef von mir hatte die seltene Gabe Ärger schon früh zu riechen. Seine Reaktion war stets die denkbar längste und konsequenteste Krankmeldung, die man je gesehen hat. Wenn der mitbekommen hätte, dass sich in der Zelle jemand getötet hat, denn wäre der mindestens zwei Monate krank gewesen und hätte für keine Aussage zur Verfügung gestanden.

    Das ist wirklich die Realität. Jeder sieht nur noch zu, dass der Tag irgendwie vorbei geht und man möglichst nicht in einem Strafverfahren landet.

    Ihr könnt das vielleicht nicht glauben, weil der Tatort und Derrick Euch Jahrzehnte eine Märchenwelt vorgespielt haben. Es ist aber so. Der durchschnittliche Polizist hat nicht die geringste Veranlassung irgendwie effektiv zu sein. Warum auch?

    Wer arbeitet macht Fehler. Fehler führen zu Strafverfahren. Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler! Keine Fehler bedeuten keine Strafverfahren.

    Ich kenne Fälle von Sabotage (!), beispielsweise selbst zerstochenen Reifen um ja nicht zum Tatort fahren zu müssen, vorgetäuschte Herzanfälle, plötzliche Orientierungslosigkeit, etc.

    Beliebt sind auch unerwartete Verständigungsprobleme. “Hallo? Hallo? Sind Sie noch dran? Du Dieter, ist Dir bekannt, ob wir eine Telefonstörung haben? Plötzlich war der Anrufer weg!” (Währenddessen konnte der Anrufer natürlich alles hören und er war seinerseits auch ganz gut zu hören, hehe.).

    Es ist wichtig zu wissen, dass der Polizist nichts als Ärger hat, wenn er zu einem Einsatz fährt. Er kann persönlich NICHTS GEWINNEN, er kann nur verlieren!

    Der einzige Grund, warum hier nicht die Welt untergeht ist, weil die überwältigende Mehrheit der Verbrecher noch begriffen hat, wie demotiviert die Polizei ist. Wenn die wüssten mit wem sie es zu tun haben, würden die ganz anders aufdrehen.

    Den Polizisten ist das alles egal. Die meisten sagen sich, dass solange niemand sie selbst angeht oder ihre Familien, ihnen alles scheißegal ist. Nur wenn einer der “unsrigen” angepackt wird, dann ist das was anderes.

    Der kann es schon mal sein, dass auch mit illegalen Mitteln agiert wird. Warum auch nicht? Schließlich kennt man sich damit mindestens so gut aus wie die Gegenseite und oft hat man noch Leute, die einem einen Gefallen schulden.

    Auftragssschläger gibt es genug. Und ein Albaner der von dort unten nach Deutschland kommt und hier jemanden umlegt kostet höchstens 2000 Euro. Unter Umständen macht er das sogar umsonst, oder man muss dafür ein wenig verschwinden lassen. Aber wen stört das?

    Willkommen in der Realität.

  29. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 01:27 Uhr:

    F.Alfonzo
    9.01.2010 | 0:23

    @ DSadO:

    Der Job des ‘Verkehrspolizisten’ ist mit Sicherheit nicht der entspannteste, keine Frage. Ich glaube auch, dass die meisten Beamten diesen Beruf aus Überzeugung ausüben und im Kern nicht so frustriert sind, wie du es unterstellst.

    Nur: Als Polizist hat man nicht nur einen extrem stressigen, relativ schlecht bezahlten Beruf, man hat (weil man ja die Macht hat, die Grundrechte anderer Menschen vorübergehend zu außer Kraft zu setzen) auch sehr viel Verantwortung.

    Polizisten machen Fehler, klar. Nachdem sie oft mit vergleichbaren Situationen konfrontiert werden, kommt auch Routine ins Spiel, die auch zu Fehlern führt.

    Noch so ein Irrglaube. Der Job des reinen Verkehrspolizisten ist einer der begehrtesten, die es überhaupt gibt. Da kann man nämlich Motorradfahren und bekommt keine Einsätze von den Notrufzentralen. Die ganze Scheiße geht an einem vorbei. Gleichzeitig greifen die Gerichte bei den Verkehrsdelikten richtig durch. Der Polizei hat eigentlich immer recht, nur ganz selten heben die Gerichte mal etwas auf.

    Die Gerichte machen das aber nicht, weil sie so hart durchgreifen wollen, sondern weil die Sachverhalte so schön einfach sind. Die Richter können diese Akten schnell wegarbeiten und haben dann ihre Ruhe, von keiner anderen Motivation sind sie getrieben.

    Die Polizisten interessiert einzig, dass sie den Feierabend erreichen, alles andere ist irrelevant. Das Geld kommt auch ohne Leistung und wenn man im Dienst nicht arbeiten muss, dann kann man vielleicht in dieser Zeit fernsehen oder mit seinem Handy zocken.

    Oder Privaterledigungen machen. Oder den Weibern auf Titten und Ärsche glotzen.

    Alles besser, als sich mit einem zugedröhnten Schwarzafrikaner rumzuärgern, wegen dem man noch in einem Strafverfahren landet.

  30. Neoliberaler sagt am 09. 01. 2010 um 06:56 Uhr:

    Ich halte hier mal ein paar Dinge fest.

    1) Der BGH macht sich mal wieder lächerlich, indem er einen seltsamen, aber rechtlich eindeutigen Fall wieder ans LG verweist.
    2) Die linke Empörungsindustrie arbeitet mal wieder Hand in Hand mit den deutschen Medien.
    3) Deutschland ist eine Bananenrepublik

    Das alles wundert mich schon lange nicht mehr. Was mich aber schockiert ist der “Alltag von Polizisten” geschildert von der Stimme aus dem Off, die offensichtlich nicht mal mehr auf Notrufe reagieren, weil sie Angst vor Strafverfahren haben, die ihnen von überkorrekten Gutmenschen angehängt werden.

    @Stimme aus dem Off
    Ich bin selber Rettungssanitäter und mit der zunehmenden Flut an Straf- und Zivilklagen durchaus vertraut. Das ist aber noch lange kein Grund für mein Team nicht sofort auf Notrufe zu reagieren.
    Die Gerichtsverfahren und Patienten werden zwar tatsächlich immer absurder, aber NOCH gewinnen in meinem Bundesland glücklicherweise Polizei und Ärzte die Prozesse.
    Wenn es aber je so schlimm wird wie bei euch,
    werden wir auch nur noch Dienst nach Vorschrift machen. Das ist sicher.

  31. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 08:20 Uhr:

    @ Neoliberaler:

    Ich mache den Job nicht mehr und ich habe mich nie auch nur eine Sekunde danach zurückgesehnt. Heute verdiene ich mein Geld wesentlich leichter und entspannter und vor allem auch deutlich mehr.

    Als Rettungssanitäter ist man ja nur ganz am Rande mal mit der Anwendung von Zwang oder Gewalt beschäftigt. Das ist das zweifelhafte “Privileg” der Polizei. Deshalb haben die natürlich auch deutlich weniger Probleme und Ärger. Das lässt sich nicht vergleichen.

    Zur Bananenrepublik:

    Hunderprozentig richtig. Wenn ich nur die Hälfte von dem erzähle, was ich erlebt habe, dann glaubt mir das kein Mensch. Das glaubt mir wirklich kein Mensch, obwohl es lange nicht alles ist.

    In manchen äußerlich aufgeräumten Kleinstädten hast Du in den Btm Abteilungen Korruptionsquoten von 100 %. Die Großdealer und die Beamten kennen sich seit Jahrzehnten, da wird alles getan, nur nicht mehr ermittelt.

    Dasselbe in den Abteilungen für Millieu.

    Beweisen lässt sich natürlich nichts. Selbst mit viel gutem Willen käme man nicht voran, aber selbst der gute Wille ist ja nicht mal mehr vorhanden.

    Anderes und sehr aktuelles Beispiel:

    Berlin. http://www.brennende-autos.de

    Die Polizisten freuen sich über jedes angesteckte Auto. Was sollte sie auch daran stören? Ich erinnere mich an Kollegen, die von der RAF-Zeit schwärmten. Die kamen geradezu ins träumen, wenn sie davon anfingen zu erzählen. Geld war praktisch unbegrenzt vorhanden, es gab für jeden Mist Sonderurlaub.

    Ein Kollege erzählt mal, er wäre eines Tages zum Dienst gekommen und hätte zum Chef ins Büro gemusst. Der wollte ihn befördern, konnte es aber nicht, weil seine letzte Beförderungen noch kein Jahr her gewesen wäre. Der Chef habe sich tausendmal entschuldigt, die Beförderungen sei dann schnell nachgeholt worden.

    Das ist auch der Grund, warum Polizisten diese RAFler nicht hassen. Originalzitat eines Kollegen: “Die haben für die Polizei wenigstens etwas getan, mehr als alle Politiker.”

    Heute noch hoffen alle auf eine Rückkehr dieser Typen. Lasst sie doch ruhig ein paar unnütze Politiker umlegen; mehr als nützliche Idioten werden das nie sein.

  32. Rayson sagt am 09. 01. 2010 um 09:41 Uhr:

    Nehmen wir DSadO mal als inoffizielle Stimme der GdP, aber auch wenn das für Polizisteh schmerzlich sein mag, der Rest der Bevölkerung, der – das darf man bei dieser Gelegenheit vielleicht mal erwähnen – diese Damen und Herren auch bezahlt, findet es hoffentlich nicht ok, wenn eine solche wie die von Karsten geschilderte Sachlage einfach achselzuckend mit einem “Shit happens!” zur Kenntnis genommen wird.

    Mögen uns auch Hirnforscher, Soziologen, Ökonomen, Soziobiologen und andere Totalitaristen einreden wollen, der Mensch sei eigentlich für nichts mehr direkt verantwortlich, weil ein Getriebener des Systems, der Gene oder der Umwelt, so hat das Strafrecht, und das m.E. zu recht, diesen bequemen Weg bisher noch nicht (wenigstens nicht komplett) eingeschlagen und verlangt von jedem Einzelnen, sich seiner Verantwortung zu stellen.

    Und da, liebe Polizistenversteher, muss man dann doch auch mal klar sagen: Wer einen Menschen nicht nur seiner Freiheit beraubt, sondern auch noch seine Bewegungsfreiheit massiv einschränkt, der übernimmt für diesen Menschen eine besondere Verantwortung, der man mit einem Nichtreagieren auf einen Feueralarm definitiv nicht gerecht wird. Von den anderen Merkwürdigkeiten, deren Prüfung der BGH im Gegensatz zu der hier für wünschenswert gehaltenen Ignoranz völlig zu recht verlangt hat, ganz zu schweigen.

    Und wenn dem eine andere Praxis entgegensteht, dann ist nicht etwa der Rechtsstaat an diese Praxis anzupassen.

  33. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 09:50 Uhr:

    Nehmen wir DSadO mal als inoffizielle Stimme der GdP, aber auch wenn das für Polizisteh schmerzlich sein mag, der Rest der Bevölkerung, der – das darf man bei dieser Gelegenheit vielleicht mal erwähnen – diese Damen und Herren auch bezahlt, findet es hoffentlich nicht ok, wenn eine solche wie die von Karsten geschilderte Sachlage einfach achselzuckend mit einem “Shit happens!” zur Kenntnis genommen wird.

    Mögen uns auch Hirnforscher, Soziologen, Ökonomen, Soziobiologen und andere Totalitaristen einreden wollen, der Mensch sei eigentlich für nichts mehr direkt verantwortlich, weil ein Getriebener des Systems, der Gene oder der Umwelt, so hat das Strafrecht, und das m.E. zu recht, diesen bequemen Weg bisher noch nicht (wenigstens nicht komplett) eingeschlagen und verlangt von jedem Einzelnen, sich seiner Verantwortung zu stellen.

    Und da, liebe Polizistenversteher, muss man dann doch auch mal klar sagen: Wer einen Menschen nicht nur seiner Freiheit beraubt, sondern auch noch seine Bewegungsfreiheit massiv einschränkt, der übernimmt für diesen Menschen eine besondere Verantwortung, der man mit einem Nichtreagieren auf einen Feueralarm definitiv nicht gerecht wird. Von den anderen Merkwürdigkeiten, deren Prüfung der BGH im Gegensatz zu der hier für wünschenswert gehaltenen Ignoranz völlig zu recht verlangt hat, ganz zu schweigen.

    Und wenn dem eine andere Praxis entgegensteht, dann ist nicht etwa der Rechtsstaat an diese Praxis anzupassen.

    Ich wünsche Dir und Deinen Idealvorstellungen für die Zukunft aufrichtig alles Gute. Du hast natürlich vollkommen Recht. Einzig daran glauben, dass Du es auch bekommst, das mag ich nicht mehr.

  34. Hias sagt am 09. 01. 2010 um 10:54 Uhr:

    Der BGH “macht sich lächerlich” weil er ein Urteil zurückweist, das nach Aussage des Vorsitzenden Richters(!) nur aus formalen Gründen ergangen ist und das nicht das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, weil dies nicht möglich war??

    Das BGH hat in diesem Fall das einzig Richtige gemacht. So wie es aus dem Artikel bei der Süddeutschen hervorgeht, hatte da wirklich keiner ein Interesse daran, da irgendwas aufzuklären, nicht mal der Richter. Und wenn der das auch noch so offen zugibt, dann bleibt dem BGH gar nichts anderes übrig, als das LG dazu zu zwingen, sich dem nochmal anzunehmen. Alles andere wäre eine Kapitulation des Rechtsstaates und würde bedeuten, dass man noch nicht einmal einen Versuch unternimmt, diesen aufrechtzuerhalten!

    @DSadO
    Und zu den Zuständen in der Polizei sach ich mal soviel: Wundern sich deine Ex-Kollegen wirklich, dass sie so nen schlechten Ruf haben? Und wenn die Polizisten anscheinend tatsächlich unschuldig sind, warum zum Teufel helfen sie dann bspw. bei dem Prozess nicht mit, dass man das auch nachvollziehen kann. So wie sich das ganze jetzt entwickelt hat, kann ich es schon nachvollziehen, wenn die halbe Republik da an rassistische Polizisten denken und an eine Justiz die sie schützt.

    Zum restlichen muss ich einfach Rayson rechtgeben. Wer besondere Rechte hat, hat auch besondere Pflichten. Und bei allem Verständnis über hohe Überstunden und fehlende Motivation, man braucht sich nicht zu wundern, wenn man in der Bevölkerung immer weniger Rückhalt findet, bei solchen krassen Sachen, wie hier geschildert werden.

  35. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 11:02 Uhr:

    @DSadO
    Und zu den Zuständen in der Polizei sach ich mal soviel: Wundern sich deine Ex-Kollegen wirklich, dass sie so nen schlechten Ruf haben? Und wenn die Polizisten anscheinend tatsächlich unschuldig sind, warum zum Teufel helfen sie dann bspw. bei dem Prozess nicht mit, dass man das auch nachvollziehen kann. So wie sich das ganze jetzt entwickelt hat, kann ich es schon nachvollziehen, wenn die halbe Republik da an rassistische Polizisten denken und an eine Justiz die sie schützt.

    Zum restlichen muss ich einfach Rayson rechtgeben. Wer besondere Rechte hat, hat auch besondere Pflichten. Und bei allem Verständnis über hohe Überstunden und fehlende Motivation, man braucht sich nicht zu wundern, wenn man in der Bevölkerung immer weniger Rückhalt findet, bei solchen krassen Sachen, wie hier geschildert werden.

    Präventives lügen. Da alle schlampig arbeiten, ist man auch nicht davor geschützt selbst in die Mühlen der Justiz zu geraten. Außerdem will man es sich ja auch nicht mit den Kollegen verscherzen und für miese Stimmung sorgen.

    Zum Prozess: Hast Du gelesen, was ich oben geschrieben habe? Nach dem Ergebnis der Gutachten kam eine Verurteilung nicht in Betracht. Punkt.

    Daran ändern auch abgesprochene Aussagen nicht. Noch mehr Rechtsstaat wirst Du nicht kriegen.

    Der Ruf verbessert sich schon wieder, wenn der nächste ins Land gelassene Drogenhändler Nachbars Kinder anfixt und sich seine Frau herkriegt. So wie in Italien gerade, hehe.

    Die Polizei muss nichts dafür tun, dass sich ihr Ruf verbessert. Das ist durchaus zweideutig gemeint, bloßes abwarten genügt!

  36. Hias sagt am 09. 01. 2010 um 11:27 Uhr:

    @DSadO

    Mir ging es nicht darum, dass hier unbedingt ne Verurteilung rauskommen sollte. Aber Du musst doch zugeben, dass man ein Urteil, von dem der Vorsitzende Richter selbst sagt, dass es nicht aufgrund eines rechtsstaatlichen Verfahrens zustande gekommen ist, als vorgesetzte Behörde (und nichts anderes ist das BGH) nicht einfach so stehen lassen kann. Auch wenn das Urteil vielleicht im Endeffekt korrekt sein mag, das BGH kann in meinen Augen nicht anders, als das Landgericht Dessau dazu zu zwingen, seinen Job zu machen. Nach meiner bisherigen Lektüre sieht es nämlich so aus, als ob die Richter hier schlicht und einfach keine Lust gehabt haben, Licht in das Dunkel zu bringen!

    Und ich wag zu bezweifeln, dass sich der Ruf verbessert, selbst wenn die Kriminalität steigt. Denn nach deinen Aussagen versuchen die Beamten ja alles um nicht am Tatort zu erscheinen. Dann wird es eher dazu kommen, dass man sich selbst bewaffnet und Bürgerwehren gründet oder Privatpolizisten bezahlt. Und die Polizei an sich wird nur noch als Witz wahrgenommen, die man noch mehr kaputtspart und deren Autorität noch weiter sinkt, weil die ja eh nichts tun.

  37. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 11:34 Uhr:

    Sagen wir es mal so:

    Das Landgericht war so dumm, die Sachverständigen erst sehr spät zu vernehmen. Hätte das LG die Sachverständigen gleich zu Beginn vernommen, dann wäre die Sache in zwei Verhandlungstagen erledigt gewesen.

    Dann hätte es keine falschen Aussagen gegeben und der Richter wäre zur Tagesordnung übergegangen. Nur irgendwie mag ich nicht daran glauben, dass damit die Leute zufrieden gewesen wären.

    Und ich wag zu bezweifeln, dass sich der Ruf verbessert, selbst wenn die Kriminalität steigt. Denn nach deinen Aussagen versuchen die Beamten ja alles um nicht am Tatort zu erscheinen. Dann wird es eher dazu kommen, dass man sich selbst bewaffnet und Bürgerwehren gründet oder Privatpolizisten bezahlt. Und die Polizei an sich wird nur noch als Witz wahrgenommen, die man noch mehr kaputtspart und deren Autorität noch weiter sinkt, weil die ja eh nichts tun.

    Du glaubst gar nicht wie dumm die Menschen sind.

  38. Fuchur sagt am 09. 01. 2010 um 12:28 Uhr:

    Polizist ist doch letzten Endes auch nur ein Job wie jeder andere. In jedem Job gibt es Leute, die ihre Arbeit schlecht machen, und sich so gut es geht vor aller Verantwortung drücken. Und nicht selten kommen solche Leute damit durch – auch in der Privatwirtschaft. Das hat nichts mit irgendeiner Sonderstellung der Polizei zu tun, es ist einfach menschliche Natur.

    Auch ansonsten finde ich den Fall gar nicht so unheimlich sonderbar oder rätselhaft. Ich finde, es lässt sich alles ziemlich gut mit den “üblichen” kleinen Schlampereien und Nachlässigkeiten erklären… Man braucht sich ja nur mal im eigenen Umfeld umschauen: Hier mal ein schwaches Passwort, da mal ein Sicherheitsupdate nicht aufgespielt, da mal ein fehlerhaftes Backup, mangelnde Dokumentation und Kommunikation, etc. pp. – und wenn mal was schief geht, heißt es auch: “Es kann ja wohl nicht sein…”. Nein: Es kann immer sein.

  39. Robert Michel sagt am 09. 01. 2010 um 15:47 Uhr:

    Da behaupte noch einer man solle Gerichte und Polizei nicht privatisieren.

  40. Dagny sagt am 09. 01. 2010 um 16:15 Uhr:

    Polizei privatisieren, so dass es Konkurrenz gibt und diese selbstmitleidige Tour aufhoert, den darin liegt wohl das strukturelle Problem.

  41. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 17:49 Uhr:

    Die Polizei zu privatisieren wäre prima, ich wäre sofort dabei und im Geschäft. Leichter könnte man es nicht verdienen. Wie bei den (Anti-)Virenherstellern. Ein fantastischer Selbstläufer mit der Lizenz zum Gelddrucken.

  42. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 18:06 Uhr:

    Und übrigens Selbstmitleid? Das ist Makroökonomie.

  43. Eloman sagt am 09. 01. 2010 um 18:13 Uhr:

    Oder kommunalisieren wie in den USA und vor allem den Bürger (der ja letztendlich alles bezahlen muß) mehr an den Entscheidungen bzgl. Bezahlung, Ausrüstung, Führungspersonal usw. beteiligen.

  44. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 18:22 Uhr:

    #
    Eloman
    9.01.2010 | 18:13

    Oder kommunalisieren wie in den USA und vor allem den Bürger (der ja letztendlich alles bezahlen muß) mehr an den Entscheidungen bzgl. Bezahlung, Ausrüstung, Führungspersonal usw. beteiligen.

    Chapeau. Das ist der Königsweg. In Deutschland leider wegen der Zuständigkeit der Länder nicht umsetzbar. Es ist allerdings auch meine deutlich bevorzugte Variante zur Lösung des Problems. Leider genauso wenig wahrscheinlich wie die von mir ersehnte Durchführung der Spurensicherung durch Wissenschaftler.

    Die Polizei ist Ländersache. Und das wir leider auch noch sehr lange so bleiben.

  45. Eloman sagt am 09. 01. 2010 um 18:57 Uhr:

    Bin da nicht umfassend informiert, aber war es nicht in Hessen und Bayern bis in die ’70er Jahre so daß Großstädte wie München, Nürnberg und Frankfurt ihre eigene Polizei hatten und diese erst im Zentralisierungswahn dieses Jahrzehnts in die Landespolizeien eingegliedert wurden?

  46. Die Stimme aus dem Off sagt am 09. 01. 2010 um 19:27 Uhr:

    Keine Ahnung. Wenn überhaupt werden das dann aber klassische Kommunalpolizeien gewesen sein, also im Grunde bloße verstärke Gewerbeaufsichts- und Ordnungsämter.

    Leider ist man ja in Bayern mit der Abschaffung der bayerischen Grenzpolizei den genau umgekehrten Weg gegangen. Meiner Meinung nach ein Riesenfehler.

    Im Moment sieht alles nach einem Schritt in die genau falsche Richtung aus. Der Bundesgrenzschutz wird zur “Bundespolizei” (die es eigentlich gar nicht geben darf), die Polizeien der Länder werden immer weiter zentralisiert und generalisiert. Gleichzeitig ziehen sich die Staatsanwaltschaften immer mehr aus der Ermittlungsführung zurück. Eine Katastrophe für den Rechtsstaat.

    Das letzte Highlight war die angedachte Pflicht von Zeugen vor der Polizei auszusagen. Ist das Thema eigentlich schon vom Tisch?

  47. Eloman sagt am 09. 01. 2010 um 22:39 Uhr:

    Laut wikipedia und weiterführenden Links dort waren die Polizeien in Hessen und Bayern, da beide Länder in der amerikanischen Besatzungszone lagen, zuerst dezentral nach amerikanischem Vorbild aufgebaut und wurden erst nach und nach ab Mitte der 50er “verstaatlicht”. Guckst du z.B. hier: http://tinyurl.com/yhnzm6f

  48. Die Stimme aus dem Off sagt am 10. 01. 2010 um 14:08 Uhr:

    Danke, sehr informativ.

    Dezentral ist aber nicht immer richtig, wie man derzeit schön am Beispiel Bremen sehen kann. Ein großer Teil der bremer Polizei ist durchsetzt von korrupten und/ oder angepassten Beamten. Die Libanesen haben dort alles im Griff, die Lippenbekenntnisse des bremer Innensenators werden daran erstmal nichts ändern.

    Den Clanstrukturen dieser Leute sind die hiesigen Polizeiorganisationen nicht gewachsen. Das wird noch ein sehr langer und schmerzhafter Weg, bis es zu einem notwendigen Umdenken in der Ausländer- und Innenpolitik kommt. Den Stadtstaat Bremen könnte und sollte man meiner Meinung nach wegen notorischer Korruptionsanfälligkeit komplett auflösen. Ein Negativ- und Extrembeispiel für das Misslingen von Dezentralisation. Man wird daher insbesondere zur Korruptionsbekämpfung dezentrale Organisationen auch zukünftig dringend brauchen. Und auch mehrere davon, damit sich nichts festsetzen kann.

  49. Eloman sagt am 10. 01. 2010 um 17:06 Uhr:

    Da hapert es wohl an der Bürgerbeteiligung an den die Sicherheit betreffenden Fragen, die (s.o.) ich als zweite Voraussetzung genannt habe. Nicht daß es in den USA nicht auch korrupte Politiker, Polizisten usw. gäbe, aber dort kann man sie wesentlich schneller wieder loswerden.

  50. Die Stimme aus dem Off sagt am 10. 01. 2010 um 18:08 Uhr:

    Ja, das “Berufsbeamtentum” ist wirklich ein Problem. Aber die Abschaffung von selbigen erlebe ich wohl nicht mehr.

  51. Neoliberaler sagt am 13. 01. 2010 um 01:06 Uhr:

    @Rayson
    “Nehmen wir DSadO mal als inoffizielle Stimme der GdP”

    die GdP ist ziemlich weit links, schon mal aufgefallen? DSadO wäre nie ihre Stimme – nicht mal die inoffiziele

    “Wer einen Menschen nicht nur seiner Freiheit beraubt,…”

    Dein restlicher Text hätte auch ein BGH-Richer persönlich schreiben können. Aber Freiheitsberaubung???!!!

    Jetzt mal im Ernst: Beim LG wird nichts großartig anderes rauskommen. Auch deshalb ist die Entscheidung des BGH mal wieder nicht zu verstehen. Die verdummdöddeln nur unsere Steuergelder und das mit Vorsatz.

  52. Rayson sagt am 13. 01. 2010 um 11:54 Uhr:

    @Neoliberaler

    die GdP ist ziemlich weit links, schon mal aufgefallen?

    Nein, ist mir nicht aufgefallen. Ich kenne die GdP nur als Interessenvertretung der Polizeibeamten.

    Aber Freiheitsberaubung???!!!

    Ist Einsperren das etwa nicht? Interessant, wie sehr sich selbst Menschen, die das Wort “liberal” in ihrem Nick mitführen, daran gewöhnt haben, Freiheitseingriffe des Staates nicht mit Namen zu nennen. Man wird, m.E. auch mit gutem Recht, hier und da zu dem Schluss kommen, dass bestimmte Freiheitseingriffe in einem Gemeinwesen nicht zu vermeiden sind, aber deswegen sollte man nie aus dem Auge verlieren, dass es sich bei ihnen dennoch um solche handelt.

  53. Die Stimme aus dem Off sagt am 13. 01. 2010 um 13:08 Uhr:

    Ist Einsperren das etwa nicht? Interessant, wie sehr sich selbst Menschen, die das Wort “liberal” in ihrem Nick mitführen, daran gewöhnt haben, Freiheitseingriffe des Staates nicht mit Namen zu nennen. Man wird, m.E. auch mit gutem Recht, hier und da zu dem Schluss kommen, dass bestimmte Freiheitseingriffe in einem Gemeinwesen nicht zu vermeiden sind, aber deswegen sollte man nie aus dem Auge verlieren, dass es sich bei ihnen dennoch um solche handelt.

    Mit einem solchen Verständnis von Freiheit und Eigenverantwortung habe ich ein Problem. Dieser Typ hat sich selbst in den Rauschzustand versetzt. Er hat selbst den Anlaß gegeben, mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Und das mehr als einmal.
    Und dann zündet er sich – nach Lage der Dinge – selbst an, weil ein überforderter Beamter in so einem kleinen Nest nicht mit der Abgebrühtheit eines gewerbsmäßigen Drogenhändlers rechnet, der selbst mit 3 Promille und in Handschellen noch versucht aus seinen Handlungen juristische Vorteile zu ziehen.

    Und dann hat ihn der Staat der Freiheit beraubt? Dann sind die Beamten schuld daran, dass der sich selbst anzündet?

    Zuallererst einmal hat der Oury J. anderen Leuten die Freiheit geraubt. Angefangen bei den Junkies, die an ihn abdrücken mussten weiter über den Steuerzahler, der für seinen Asylbetrug blechen durfte, weitergeführt über die belästigten Frauen, die sich wohl ohne Polizeischutz nicht weiter wagten weiterzugehen, schließlich den Beamten, die sich garantiert nicht nur in ihrer Dienstzeit mit diesem Arschloch haben auseinandersetzen müssen.

  54. David sagt am 13. 01. 2010 um 14:53 Uhr:

    Capesize

  55. stefanolix sagt am 13. 01. 2010 um 15:11 Uhr:

    Es ist überhaupt nicht bewiesen, ob es ein technisches Versagen oder ein Suizidversuch oder ein fahrlässiges Spiel mit Feuer oder noch etwas ganz anderes war. Fakt ist: wenn in einer Zelle ein Gefesselter liegt und aus dieser Zelle kommt Feueralarm, dann hat dort schleunigst jemand nachzusehen — via Überwachungskamera oder Türöffnung. Alles andere kann man später klären.

    Und nach meinem Rechtsverständnis ist es dafür völlig egal, welches Vorleben der Gefesselte hatte. Über seine eventuell begangenen Delikte muss rechtsstaatlich entschieden werden. Eine Haftstrafe ist unter harten, aber menschenwürdigen Bedingungen zu verbüßen. Auch als Verurteilter muss er sich darauf verlassen können, dass bei Feueralarm jemand nachsehen kommt.

  56. David sagt am 13. 01. 2010 um 16:49 Uhr:

    Haha! Träum nur weiter in Deiner Gutmenschen-Welt, Du realitätsferner Rechtsstaatsheini! Haha!

  57. Rayson sagt am 13. 01. 2010 um 16:52 Uhr:

    @DSadO

    Zunächst mal was Technisches: Es ist nicht nötig, den kompletten Kommentar zu zitieren, auf den du dich beziehst. Der steht ja oben drüber.

    Jetzt zum Inhalt: Stefanolix hat völlig recht. Mich wundert, ehrlich gesagt, dein Verständnis, oder besser: Nichtverständnis, eines Rechtsstaats. Erstens gilt hier jeder als unschuldig, so lange er nicht verurteilt wurde, und zweitens geht man selbst als Straftäter nicht komplett seiner Menschenrechte verlustig. Es ist dabei völlig gleichgültig, welcher Straftat jemand überführt wurde. Ob Mörder, Kinderschänder oder White-Collar-Betrüger: Alle haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und das erst recht und insbesondere, wenn sie sich im Gewahrsam des Staates befinden.

    Wenn der Staat bzw. seine Vollzugspersonen jemandem die Möglichkeit nehmen, von selbst einer äußeren Gefahr zu entkommen, sind sie verpflichtet, ihn entsprechend zu schützen. Der Versuch, ein Rechtsverständnis durchzusetzen, das diesem widerspricht, wäre für mich ein Fall des Art. 20 Abs. 4 GG.

  58. David sagt am 13. 01. 2010 um 16:54 Uhr:

    dito!

  59. Die Stimme aus dem Off sagt am 13. 01. 2010 um 17:34 Uhr:

    @ Stefanolix:

    Nach lage der Dinge hat er selbst die Matratze aufgehobelt und dann das Feuer gelegt. Der Putzfrau war nämlich bei ihrer letzten Kontrolle keine Beschädigung selbiger aufgefallen.

    Außerdem spielt das mit dem Rauchmelderalarm keine Rolle für den Erfolgseintritt (Tod durch Brandfolgen). Er wäre auch mit sofortiger Reaktion gestorben. Von daher gibt es keine relevante Pflichtverletzung. Ohne eine zu seinem Tod oder seiner Körperverletzung führende Pflichtverletzung wurden aber auch keine Rechte des J. verletzt.

    J. ist – wie alle Menschen – nicht davor geschützt, dass es keine staatlichen Fehler gibt. Dass der Staat und seine Beamten Fehler machen können, wird in der gesamten Rechtsordnung berücksichtigt. So zum Beispiel auch mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Staatshaftung. Der Punkt ist, dass nur der Staat zur Handlung verpflichtet ist. Wenn der Staat aber zur Handlung verpflichtet ist, dann wird von Verfassungs wegen eben ein geringer Verschuldensmaßstab beim Versagen seiner Organe angelegt.

    Daran ist auch überhaupt nichts auszusetzen.

    @ Rayson:

    Das mit der Unschuldsvermutung ist eine großartige Errungenschaft. Sie ist im Fall J. aber nicht einschlägig, weil J. schon verurteilt war und seine Haftstrafe hätte antreten müssen. Die Belästigung der Frauen war noch nicht angeklagt, das ist strafrechtlich geschenkt, gefahrenabwehrrechtlich aber relevant. Der Umkehrschluss würde bedeuten, dass die Frauen bei ihrem Notruf gelogen hätten, das will aber niemand behaupten, oder?

    Einschlägig ist die Unschuldsvermutung aber sehr wohl bei den Polizeibeamten.

  60. Die Stimme aus dem Off sagt am 13. 01. 2010 um 17:42 Uhr:

    Und außerdem bleibt da noch – aus rein rechtsethischen Erwägungen – noch der unterirdische Asylbetrug zum Nachteil des Steuerzahlers. Da er das Verfahren schon durchlaufen hatte und nur noch geduldet wurde, ist auch diese Verhaltensweise als eine Missachtung der Rechte und der Freiheit anderer zu bewerten, denn schließlich darf auch ich über meine Mehrwertsteuer die durch den ungewollten Aufenthalt dieser Person verursachten Kosten tragen.

  61. David sagt am 13. 01. 2010 um 17:51 Uhr:

    Ich glaube, mit DSadOs Ausscheiden aus dem Dienst hat sich die Qualität der gesamten deutschen Polizei schlagartig verdoppelt.

  62. Rayson sagt am 13. 01. 2010 um 17:53 Uhr:

    @DSadO

    Was den genauen Hergang und die mögliche Pflichtverletzung angeht, so ist das ja erstmal zu prüfen. Dass du als allwissender Sachverständiger vom BGH nicht herangezogen wurdest, ist zwar schade, aber nicht mehr zu ändern.

    Aber klar ist auch: Eine Pflichtverletzung ist auch dann eine, wenn auch ohne sie ein Mensch gestorben wäre. Oder fändest du es ok, wenn man jemanden in einer Zelle verbrennen lässt, weil man mit dem Arsch nicht hochkommt, und das dann auch damit zu rechtfertigen versuchst, dass man eh zu spät gekommen wäre?

    Deine übrigen Ausführungen kann ich nicht nachvollziehen. Möchtest du der Polizei einen Ermessensspielraum einräumen, nach dem sie ihre Pflichten staffeln darf, so nach dem Motto: “Das ist Abschaum, den lasse ich verrecken, der kostet den Steuerzahler eh nur Geld. Aber der da, na der ist kein übler Kerl, den rette ich mal”? So liest sich das jedenfalls für mich.

  63. David sagt am 13. 01. 2010 um 17:56 Uhr:

    Ich fürchte auch immer mehr, daß er tatsächlich so tickt.

    Capesize, eben :D

  64. Die Stimme aus dem Off sagt am 13. 01. 2010 um 17:56 Uhr:

    Aber klar ist auch: Eine Pflichtverletzung ist auch dann eine, wenn auch ohne sie ein Mensch gestorben wäre. Oder fändest du es ok, wenn man jemanden in einer Zelle verbrennen lässt, weil man mit dem Arsch nicht hochkommt, und das dann auch damit zu rechtfertigen versuchst, dass man eh zu spät gekommen wäre?

    Das ist Unsinn. Eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn die Pflichtverletzung zum Eintritt des konkreten Erfolges geführt hat. Zweifel daran gehen zu Gunsten des Angeklagten.

    Und Du willst mir was über den Rechtsstaat erzählen?

  65. Rayson sagt am 13. 01. 2010 um 18:15 Uhr:

    @DSado

    Hm. Der Strafrechtsparagraf zur unterlassenen Hilfeleistung liest sich etwas anders. Siehe auch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_bei_Hilfeleistung

    Die Haltung zum Rechtsstaat bestimmt sich im übrigen nicht aus der Kenntnis von Paragrafen. Womöglich verwechselst du da was.

  66. Die Stimme aus dem Off sagt am 13. 01. 2010 um 18:34 Uhr:

    Unterlasse Hilfeleistung… jetzt wird es lächerlich.

    Als ob sich die Staatsanwaltschaft nicht mit dem Strafrecht auskennen würde. Angeklagt war ein Fahrlässigkeitsdelikt. Fahrlässigkeitsdelikte sind keine Gefährdungsdelikte. Es geht nicht darum, ob irgendwer irgendwann irgendwelche Gefahren geschaffen hat. Es geht einzig um die konkrete Gefahr.

    Natürlich hat die Haltung zum Rechtsstaat nur eingeschränkt etwas mit der Kenntnis der einzelnen Paragrafen zu tun. Aber wenn man sich schon auf so große Worte wie den Rechtsstaat bezieht, dann sollte man zumindest so klitzekleine Delikte wie Fahrlässigkeitsdelikte kennen.

    Oder zumindest Leuten trauen, die sich damit auskennen. Wenn schon nicht mir, dann wenigstens den Verfasser des von mir verlinkten Artikels in der Süddeutschen Zeitung.

    Langsam wird es lächerlich. Jetzt verlinke ich schon einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung und komme selbst mit diesem Kommunistenblatt hier nicht durch Eure Betonköpfe.

  67. David sagt am 13. 01. 2010 um 18:43 Uhr:

    Tip: Gib es doch einfach auf. M.E. würde ein Verzicht auf weitere Einlassungen Deinerseits die Qualität des hiesigen Kommentatorenstammes sogar um schätzungsweise 200% steigern und wäre also ein echter Hauptgewinn.

    Denk mal darüber nach.

  68. Rayson sagt am 13. 01. 2010 um 18:55 Uhr:

    @DSadO

    Ich dachte, wir führen hier auch eine generelle Diskussion und gehen nicht nur von den Details des Einzelfalls aus, die jetzt eh nochmal geprüft werden müssen.

    Aber wenn man sich schon auf so große Worte wie den Rechtsstaat bezieht, dann sollte man zumindest so klitzekleine Delikte wie Fahrlässigkeitsdelikte kennen.

    Nein. Ist aber hilfreich. Und weiter?

    Aber nun gut, Fahrlässigkeit soll das also sein, wenn jemand, der Gefangene in seiner Obhut hat, bei einem Feueralarm seinen Arsch nicht hochkriegt. Ja, wenn das denn so ist, dann ist das tatsächlich ein höheres Rechtsverständnis, das wohl nur Staatsanwälten und DSadO unmittelbar einleuchtet. Ein normaler Bürger, der achtlos an einem brennenden Autowrack vorbei geht, mit dessen Insassen ihn überhaupt nichts verbindet, würde wahrscheinlich wegen unterlassener Hilfeleistung verknackt, aber manche sind vielleicht gleicher.

    Aber Strafrecht ist das eine, Disziplinarrecht das andere. Wenn ein “Ordnungshüter”, der mit dem Leben seiner Gefangenen spekuliert, länger in seinem Job bleiben kann, dann riecht das nicht nur mehr leicht.

    Langsam wird es lächerlich.

    Hm. Darf ich die Nichtbeantwortung meiner Fragen als Bestätigung meiner Annahmen werten?

    Kommunistenblatt

    Alles wird gut.

  69. Die Stimme aus dem Off sagt am 13. 01. 2010 um 19:07 Uhr:

    Tip: Gib es doch einfach auf. M.E. würde ein Verzicht auf weitere Einlassungen Deinerseits die Qualität des hiesigen Kommentatorenstammes sogar um schätzungsweise 200% steigern und wäre also ein echter Hauptgewinn.

    Denk mal darüber nach.

    Ja, das habe ich. Auf Wiedersehen, Bloggies.

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