Lieber Ente als Sklave

Dem Abgeordneten des Europaparlaments Jo Leinen, also einer der Pappnasen, die ihr mit eurer Stimme legitimiert habt, gebührt der Dank aller “Euro-Skeptiker”. Seine goldenen Worte sollte sich jeder, der für die Begriffe Subsidiarität, Rechtsstaat und Demokratie etwas übrig hat, auf der Zunge zergehen lassen.

Er verwies darauf, dass nach dem Urteil die Übertragung von Befugnissen der nationalen Regierungen an die EU durch «dynamische Kompetenzklauseln» im «Lissabon-Vertrag» ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundestages nicht mehr möglich sei. «Das ist eine Integrationsbremse», sagte Leinen. «Deutschland droht zur lahmen Ente und vom Musterknaben zum Nachzügler in der EU zu werden. Europa wird öfters auf Deutschland warten müssen.»

(aus Welt online)

Weiß der Kerl eigentlich, was er da sagt? Dass Geschwindigkeit vor Selbstbestimmung zu gehen habe? Lassen wir dabei mal außer Acht, dass Leinen den aus der US-Politik entlehnten Ausdruck “lame duck” entgegen seiner eigentlichen Bedeutung verwendet (auf eine “lame duck” wartet nämlich niemand). Aber dieses Verabsolutieren von Einheitlichkeit zu Lasten der demokratischen Mitbestimmung würde auch jedem potenziellen Diktator gut zu Gesicht stehen.

Die Partei des Herrn Leinen nenne ich hier absichtlich nicht, weil sie nichts zur Sache tut, denn ich bin davon überzeugt, dass er hier im Namen der überwältigenden Mehrheit seiner Kollegen spricht.

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8 Kommentare zu “Lieber Ente als Sklave”

  1. Buenavista
    3.07.2009 | 4:01

    “Im «Lissabon-Vertrag» sind drei Klauseln enthalten, mit denen die EU-Kompetenzen auch ohne formelle Vertragsänderung ausgedehnt werden könnten. So gibt es ein «vereinfachtes Änderungsverfahren», mit dem die Zuständigkeit für einzelne Politikbereiche festgelegt werden kann. Es gibt eine «Brückenklausel», mit der vom Einstimmigkeits- zum Mehrheitsprinzip übergegangen und damit eine Vetomöglichkeit abgeschafft wird. Und es gibt eine «Flexibilitätsklausel», wonach der Ministerrat dann, falls er laut Vertrag keine Befugnis hat, diese für sich selbst beschließen kann.”

    Wenn man sich das näher ansieht, ist Leinens Aussage in der Tat erschreckend.

    Das Verfassungsgericht hat den Vertrag offenbar wirklich gelesen.

  2. Spruance
    3.07.2009 | 8:23

    Lieber Rayson,

    abgesehen davon, daß ich Dir inhaltlich völlig Recht gebe, will ich nur anmerken, daß ich den Ausdruck “Lahme Ente”, etwa für ein langsames Auto, schon aus meiner Jugend kenne. Der Umweg über “lame duck” ist also nicht nötig.

  3. Dirk
    3.07.2009 | 8:39

    @Buenavista

    Erlässt die EU nach wie vor Lissabon nur Richtlininen, die von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen (und was wenn nicht?) oder hat sie auch komplett-eigene gesetzgebende Kompetenzen?

  4. Buenavista
    3.07.2009 | 21:25

    Es gibt auch EG-Verordnungen (nicht EU-Verordnungen), die nicht von den Nationalparlamenten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sondern unmittelbar wirksam sind.

    EG-Verordnungen können sich an die Europäische Gemeinschaft selbst, an deren Mitgliedstaaten oder an die Bürger der Mitgliedstaaten richten.

  5. Dirk
    3.07.2009 | 23:05

    Danke.

    Und das ist wirklich so allgemein gehalten? Art 249 EG Vertrag:

    “Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe dieses Vertrags erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam, der Rat und die Kommission Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, sprechen Empfehlungen aus oder geben Stellungnahmen ab.

    Die Verordnung hat allgemeine Geltung. …”

    Welche Aufgaben sind denn das? Ein erster naiver Blick in den EG Vertrag sagt: quasi alles.

  6. Buenavista
    4.07.2009 | 1:56

    Durch die “Flexibilitätsklausel” im Prinzip ja.

    Das Glühbirnenverbot ist z.B. eine EG-Verordnung

  7. 4.07.2009 | 3:09

    Die Partei des Herrn Leinen nenne ich hier absichtlich nicht…

    …mache aber auf die nicht erwähnung so aufmerksam, das jeder zweite spontan nachsieht warum die Nichterwähnung erwähnenswert ist.

    Da die Parteizugehörigkeit des Herren in der Tat keine Schlussfolgerungen zulässt die Relevant wären hätte diese auch erwähnt werden können und niemand hätte davon Notiz genommen. (mir fehlt hier wohl der Kontext…)

  8. ftt
    6.07.2009 | 13:08

    Von den drei genannten Verfahren ist doch nur das “vereinfachte Änderungsverfahren” neu, und dabei ist die Zustimmung aller nationalen Parlamente vonnöten, oder?

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