29. Juni 2009
Rechtsstaat durch Putsch?
Kaum einer findet es seltsamer als ich, dass die sogenannte “Bolivarische Revolution” zur Erlangung von Volksbeteiligung und Basisdemokratie immer erst einmal die Verfassung dahingehend abändern muss, dass eine einzelne Person ohne Checks und Balances, möglichst auf Lebenszeit, die Macht im Lande bekommt. Ob es sich nun um Venezuela handelt, um Ecuador, Bolivien, Honduras oder Nicaragua: Stets gehörte zu den dringendsten Maßnahmen eine entsprechende Verfassungsreform, die Macht und Amtszeit des Präsidenten erweiterte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und sich fragt, ob es den Herrschaften da nicht vor allem um sich selbst und weniger um die Volksbeteiligung geht.
Nun allerdings, wie es Christian Lüth für die Friedrich-Naumann-Stiftung getan hat, einen Militärputsch gegen einen Präsidenten, dessen Partei immerhin der Liberalen Internationalen angeht (sich aber mittlerweile auch gegen ihren Präsidenten gestellt hat), als Weg zur “Rückkehr zu Rechtsstaat und Verfassungsmäßigkeit” zu bezeichnen, geht doch etwas zu weit. Nicht zu Unrecht protestieren Regierungen in aller Welt gegen die gewaltsame Machtübernahme des Militärs, bei der offenbar auch eine Rücktrittserklärung des Präsidenten mit Gewalt erpresst worden war. Das ist nicht der Weg zu “Rechtsstaat und Verfassungsmäßigkeit”, sondern der Griff zu völlig unrechtmäßigen Mitteln in einer eigentlich politischen Auseinandersetzung. Mit Putschisten sollte man sich auch dann nicht solidarisieren, wenn einem die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorstellungen dieser Leute sympathisch sind. Das war schon in Chile der falsche Weg.
Verfasst von Karsten um 18:35 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen,International (Trackback)
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