Rechtsstaat durch Putsch?

Kaum einer findet es seltsamer als ich, dass die sogenannte “Bolivarische Revolution” zur Erlangung von Volksbeteiligung und Basisdemokratie immer erst einmal die Verfassung dahingehend abändern muss, dass eine einzelne Person ohne Checks und Balances, möglichst auf Lebenszeit, die Macht im Lande bekommt. Ob es sich nun um Venezuela handelt, um Ecuador, Bolivien, Honduras oder Nicaragua: Stets gehörte zu den dringendsten Maßnahmen eine entsprechende Verfassungsreform, die Macht und Amtszeit des Präsidenten erweiterte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und sich fragt, ob es den Herrschaften da nicht vor allem um sich selbst und weniger um die Volksbeteiligung geht.

Nun allerdings, wie es Christian Lüth für die Friedrich-Naumann-Stiftung getan hat, einen Militärputsch gegen einen Präsidenten, dessen Partei immerhin der Liberalen Internationalen angeht (sich aber mittlerweile auch gegen ihren Präsidenten gestellt hat), als Weg zur “Rückkehr zu  Rechtsstaat und Verfassungsmäßigkeit” zu bezeichnen, geht doch etwas zu weit. Nicht zu Unrecht protestieren Regierungen in aller Welt gegen die gewaltsame Machtübernahme des Militärs, bei der offenbar auch eine Rücktrittserklärung des Präsidenten mit Gewalt erpresst worden war. Das ist nicht der Weg zu “Rechtsstaat und Verfassungsmäßigkeit”, sondern der Griff zu völlig unrechtmäßigen Mitteln in einer eigentlich politischen Auseinandersetzung. Mit Putschisten sollte man sich auch dann nicht solidarisieren, wenn einem die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorstellungen dieser Leute sympathisch sind. Das war schon in Chile der falsche Weg.

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22 Kommentare zu “Rechtsstaat durch Putsch?”

  1. 29.06.2009 | 19:23

    Pinochet verhinderte die sozialistische Diktatur, die sich schon abzuzeichnen begann. Und das sogar auf Bitten der legitimen demokratischen Parlamentsmehrheit. Letzteres sollte vielleicht mal nicht ganz vergessen werden.

    Das Problem war natürlich, dass Pinochet nach dem Abwenden der Diktatur von links nicht die demokratisch-liberale Verfassungordnung wiederherstellte, sondern seinerseits eine Diktatur errichtete. Diese war angesichts der Alternative einer sozialistischen Diktatur sicherlich das kleinere Übel. Aber auch das vermeintlich kleinere Übel ist und bleibt selbstverständlich ein Übel, gegen das es sich zumindest auszusprechen gilt.

  2. Andreas
    29.06.2009 | 19:24

    Ihnen ist also die gesellschaftliche Vorstellung eines Pinochet “sympathisch”?

  3. 29.06.2009 | 19:31

    @Andreas:
    Mir nicht. Herrn Lüth hoffentlich auch nicht. Der Satz bezieht sich aber mehr auf Honduras. Werde das wohl noch einmal überarbeiten…

    @Marco:
    Ob Pinochets Diktatur von Salvador Allendes Regierung in Bezug auf Gräueltaten, Menschenrechtsverletzungen, Folter und Morde übertroffen worden waren, können wir kaum beurteilen. “Sicherlich” war sie ganz sicher nicht das “kleinere Übel”. Aber hier sind wir wohl einer Meinung:

    Aber auch das vermeintlich kleinere Übel ist und bleibt selbstverständlich ein Übel, gegen das es sich zumindest auszusprechen gilt.

  4. 29.06.2009 | 19:50

    Karsten,

    upps, das “sicherlich” ist fehl am Platze; sollte “möglicherweise heißen. Man kann es schließlich nicht wissen, ob sie tatsächlich schlimmere Ausmaße angenommen hat.

  5. 29.06.2009 | 19:53

    BLOG-Mod,

    Man kann es schließlich nicht wissen, ob sie tatsächlich schlimmere Ausmaße angenommen hat.

    Bitte korrigieren in: Man kann es schließlich nicht wissen, ob eine Diktatur Allendes tatsächlich schlimmere Ausmaße angenommen hätte.

  6. 29.06.2009 | 20:36

    Leider ist es auch in “unserem” Lager verbreitet, dass manch einer meint, der Zweck heiligt in solchen Fällen die Mittel weils ja “die Richtigen” trifft. Das ist aber leider genauso mies wie das Verhalten Salonlinker wenn man sich auch noch für den letzten Blödsinn von Chavez als Claqueur betätigt.

    Daher Zustimmung zu Marcos “Übel bleibt Übel”.

  7. jopa
    29.06.2009 | 21:03

    @ Karsten:

    Nehmen wir einmal abstrakt an, wir befänden uns in einer Situation, in der die gegenwärtige Regierung das Land peu à peu in eine (wie auch immer gefärbte) Diktatur verwandelt und dem Anschein nach auch nicht bereit ist, sich von ihrer Sache abbringen zu lassen.

    Was wäre denn die angemessene Reaktion in einer solchen Situation?

    MfG

  8. Buenavista
    29.06.2009 | 21:20

    Generalstreik und passiver Widerstand

  9. 29.06.2009 | 22:56

    Zustimmung zu Buenavista.

    Hinzu kommt, dass man ein reguläres Amtsenthebungsverfahren betreiben könnte (ob das in Honduras geht, weiß ich leider nicht), wenn man eine so breite politische Mehrheit hat. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob man das riskieren will, wenn die Bevölkerungsmehrheit gegen einen ist – was ja wohl der Fall zu sein scheint…

  10. Eva Ziessler
    29.06.2009 | 23:35

    @ Karsten

    nach Mary Anastasia O’Grady vom Wall Street Journal stellt sich die Sache etwas anders dar, nämlich nicht als Putsch:

    http://online.wsj.com/article/SB124623220955866301.html

    siehe auch die Kommentare zu ihrer Geschichte von Leuten aus Honduras

  11. 29.06.2009 | 23:48

    Miss O’Grady gibt sich viel Mühe, die Außenministerin der Vereinigten Staaten in einer Reihe mit Chavez und Castro zu nennen. Erzeugt jetzt bei mir nicht wirklich großes Vertrauen…

    Davon abgesehen, enthält der Artikel nichts Neues. Herr Zelaya hat – entsprechend den Prinzipien der “Bolivarischen Revolution” sicher eine Menge Grundrechte verletzt. Aber seine Gegner haben das Militär in Bewegung gesetzt, ihn zur Abdankung erpresst, eine Ausgangssperre verhängt. Was soll das sonst sein, wenn nicht ein Putsch?

    Danke für einen weiteren Link, aber wesentlichen Einfluss auf meine Beurteilung hat der nicht. Und die hätte er nur, wenn ich auf Zelayas Seite gewesen wäre. Bin ich aber nicht. Ich bedaure nur, dass seine Gegner nicht viel rechtsstaatlicher orientiert sind als er selbst.

    Was in Lateinamerika irgendwie die Regel zu sein scheint, nicht die Ausnahme.

  12. Buenavista
    30.06.2009 | 0:10

    Ich bin sogar schon mal in Honduras gewesen, habe aber die momentane Situation nicht so verfolgt.

    Tatsache ist, das Honduras nur pro forma “demokratisiert” ist (früher war das ein echter “Bananenstaat” mit wechselnden Diktatoren).

    Die wirtschaftliche Macht ist nach wie vor extrem ungleich verteilt. Einige wenige Großgrundbesitzer beherrschen alles, während die übrigen Leute meist bettelarm sind. Die Mittelschicht ist hauchdünn.

    Da fallen Konzepte wie Chavismo auf fruchtbaren Boden. Wir hier verstehen, dass Chavez Venezuela in den langsamen Ruin führt.

    Aber aus der sich eines landlosen, weitgehend rechtlosen Landarbeiters sieht das anders aus.

    Venezuela fällt von viel höher. Treibt ein Sozialist Honduras in den Ruin, berührt das die meisten Leute auch nicht sonderlich.

  13. R.A.
    30.06.2009 | 10:38

    Was nun genau in Honduras vorgeht, kann und will ich nicht beurteilen.

    Aber grundsätzlich kann ein Putsch sehr wohl zu rechtfertigen sein. Nämlich dann, wenn die Regierung verfassungswidrig handelt und eine andere Abhilfe nicht möglich ist – in unserem GG wäre die Bundeswehr (wie jeder Bürger!) sogar dazu verpflichtet.

    Dabei müssen die beim Putsch angewandten Mittel verhältnismäßig bleiben (das war bei Pinochet wohl nicht der Fall, in Honduras eher schon), und vor allem: Nach dem Putsch muß es schnellstmöglich eine Rückkehr zur normalen politischen Ordnung geben, am besten über Neuwahlen.

  14. Boris
    30.06.2009 | 13:41

    Es gibt nun einen neuen, ausführlicheren Bericht aus Honduras:
    http://www.freiheit.org/files/62/Bericht_aus_aktuellem_Anlass_Honduras_letzte_Ver_.pdf

  15. Hias
    30.06.2009 | 14:16

    @R.A.

    Hier muss ich Dir widersprechen. In der Rechtswissenschaft wird der Artikel 20 IV GG, auf den Du anscheinend anspielst, als sog. wirkungsloses Recht gesehen.
    Denn solange die Verfassung in Kraft ist (und nur dann kann eine Bundesregierung ja verfassungswidrig handeln), solange gibt es genügend andere Verfassungsorgane, die da einschreiten können und müssen (Bundespräsident, Bundestag und natürlich Bundesverfassungsgericht).

    Aus der Verfassung ergibt sich keinerlei Recht für die Bundeswehr oder einzelne Bürger, zu putschen und sei es gegen eine verfassungswidrig handelnde Regierung. Denn in seinem ganzen Aufbau und Konstrukt will das Grundgesetz gerade verhindern, dass unrechtmäßiges Handeln und als solches zählt ein Putsch, möglichst verhindert wird.

    Ein Punkt, der aber gerade hier nicht angesprochen wurde, ist, finde ich viel interessanter: Wenn Herr Zelaya ein Referendum durchführen wollte, dann müsste man doch nur die Mehrheit davon überzeugen, dass eine Amtszeitverlängerung schlecht wäre. Ein Referendum ist ist doch ein demokratischer Prozeß.
    Einen Präsidenten durch einen Militärputsch davon abzuhalten, eine Volksabstimmung durchzuführen und dass dann als Verteidigung der Demokratie zu bezeichnen, halte ich für eine abenteuerliche Begründung!!!

  16. 30.06.2009 | 16:00

    @Hias:
    Verteidigung des Rechtsstaates, nicht der Demokratie. Das sind zwei durchaus unterschiedliche Dinge. Es ist sowohl ein Rechtsstaat ohne Demokratie möglich als auch eine Demokratie ohne Rechtsstaat.
    Und wenn Herr Zelaya ein Referendum organisiert, dessen Ziel es ist, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, dann können auch andere Maßnahmen gerechtfertigt sein. Allerdings bezweifle ich sowohl die Notwendigkeit als auch die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten Aktionen. Daher handelt es sich meiner Ansicht nach um einen Putsch.

  17. 30.06.2009 | 19:54

    Also, hmm, verstehe ich die ganze Geschichte richtig?

    Der Präsident möchte (gegen die Verfassung) eine Verlängerung seiner Amtszeit zu ermöglichen (und noch ein paar andere Geschichten). Dazu möchte er eine verfassungswidrige, illegale Wahl durchführen. Die Gerichte stellen fest, dass diese Wahl illegal wäre. Das Parlament enthebt formal den Präsidenten. Der weigert sich und läßt sich von seinen Bodyguards beschützen, also schaltet das Parlament die Polizei und das Militär ein, um ihn von seinem Amt zu entfernen.

    Der Militäreinsatz mag un unangemessen sein, aber die Berichterstattung der Medien ist, wenigstens wenn meine Lesart halbwegs den Tatsachen entsprechen sollte, ziemlich verwirrt, schließlich scheint mir das viel eher ein Putsch des Präsidenten zu sein, der letztlich verhindert wurde, wenn auch überzogen.

  18. 1.07.2009 | 12:39

    @Daniel:
    Hm, das entspricht ungefähr dem Ablauf, den ich mir aus den verschiedensten Medienberichten zusammenklamüsert habe, ja.
    Wobei mich verwundert, dass unsere westlichen Regierungen sich in einer derartig unklaren Situation gemeinsam auf die Seite desjenigen stellen, der als unser Gegner zu betrachten sein dürfte.

  19. 1.07.2009 | 19:52

    Mittlerweile bin ich mir auch nicht mehr sicher was da passiert ist. Ich denke ich werde erstmal die Klappe halten bis die Lage etwas klarer wird.

  20. 2.07.2009 | 22:56

    Ein Gedankenexperiment:

    Angenommen, der Präsident eines solchen Landes plant tatsächlich Maßnahmen, die Verfassung auszuhebeln und die anderen Institutionen wie Parlament und Obersten Gerichtshof lahmzulegen: Wie sollten die Verantwortlichen dieser Institutionen reagieren?

    Denn solange die Verfassung in Kraft ist (und nur dann kann eine Bundesregierung ja verfassungswidrig handeln), solange gibt es genügend andere Verfassungsorgane, die da einschreiten können und müssen (Bundespräsident, Bundestag und natürlich Bundesverfassungsgericht).

    (Zitat “Hias”)

    Und wie? Können die alle Thai Ginseng oder Mikado, um bewaffnete Beschützer des Diktators in spe auszuschalten?

  21. Parsa Kakashanian
    3.07.2009 | 16:55

    Im Falle des offensichtlichen Verfassungsbruchs durch die Bundesregierung könnte diese durch den Bundestag abgewählt werden. Das Bundesverfassungsgericht könnte ebenso jegliche Gesetze, die eine solche Regierung erließe für verfassungswidrig erklären. Somit wäre der komplette Unterbau des Staates nicht mehr an die Weisungen der Regierung gebunden. Nicht die Polizei, nicht die Gerichte, nicht die Ordnungsämter. Sollten diese aber loyal bleiben, so bliebe nur das Widerstandsrecht der Bevölkerung. In diesem Falle läge die Machtfrage auf der Straße.

    In Honduras wollte der Präsident ein Verfassungsreferendum organisieren. Dies ist insofern illegal, als dass er sich damit außerhalb der verfassungsgemäßen Revidierungsmöglichkeiten der Verfassung stellte. Problematisch ist was höher wiegt: die unbedingte Verteidigung der Verfassung oder die Volkssouveränität. Wenn die honduranische Verfassung sagt, es gäbe Verfassungsklauseln, die man auf verfassungsgemäßem Wege nicht verändern könne (ähnlich den Ewigkeitsklauseln im GG), dann stellt sie sich gegen die Volkssouveränität, in dem Falle, in dem das Volk durch Mehrheitsbeschluss diese Klauseln verändern möchte. Das Referendum ist illegal, da nicht verfassungskonform, aber es hätte gewissermaßen eine vor-rechtliche Legitimität gehabt, da in einem demokratischen Staatswesen es dem Volk selbst überlassen bleibt, die Spielregeln festzulegen.
    Die gewaltsame Enthebung des verfassungsbrechenden Präsidenten durch das Militär ist übrigens in jedem Falle verfassungswidrig. Nicht der Oberste Gerichtshof hat das verfassungsgemäße Recht einen Präsidenten seines Amtes zu entheben, sondern nur das Parlament. Da das Militär auf Befehl des Obersten Gerichtshofes handelte, hat dieser hier selbst gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstoßen. Somit liegt tatsächlich ein Putsch vor.

  22. 12.07.2009 | 11:34

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