27. April 2009
Die Zensursula und die Echtzeitüberwachung des Internet
Warnung: Dieser Beitrag enthält Links auf die Seiten von Fachinformationsdiensten und Fachleuten, die sich sachlich mit dem Prozess der Überwachung des Internets auseinandersetzen. Das Anklicken dieser Links kann Ihre Ruhe und Gelassenheit beeinträchtigen. Und wenn sich die Überwacher durchsetzen, kann bald schon Ihr häuslicher Friede gefährdet sein.
Ich gebe zu: ich laufe hinter der Entwicklung her. Ein einziges Mal wollte ich in diesem Blog auch den Kalauer »Zensursula« verwenden. Aber eigentlich sind die Forderungen und die ungeschickten Äußerungen der Ministerin von der Leyen schon Geschichte. Wir haben befürchtet, dass es schlimmer kommen würde — und es kam schlimmer.
Die Telekom gab am Wochenende bekannt, dass die Entwicklung eines vollautomatischen Verfahrens zum Sperren von Zugriffen auf Seiten aus der BKA-Liste ein halbes Jahr dauern soll. Eine einfache DNS-Sperre kann damit wohl kaum gemeint sein. Gleichzeitig fordern Politiker, dass die Zugriffe auf Seiten aus der Zensurliste »in Echtzeit« protokolliert werden sollen. Es scheint klar, dass die Zugreifenden dann sofort als Straftatverdächtige zu behandeln sind — gleichgültig, ob sie das Ziel des Links überhaupt kannten und ob sie über das Verbot der Seite informiert waren.
Ich war früher manchmal ein eher zufälliger Besucher der Seite wikileaks. Die Betreiber werden ja inzwischen wegen der Veröffentlichung einer ausländischen Sperrliste verfolgt (angeblich setzen sie »Links zur Kinderpornografie« und machen diese damit den Benutzern zugänglich). Nun mag man streiten, ob wikileaks geschickt gehandelt hat, als sie die ganze Zensurliste ins Netz gestellt haben. Aus Sicht des Staates könnte die Seite jedenfalls schon wegen der Links auf die BKA-Liste gelangen.
Bevor die Information über das Vorgehen gegen den Inhaber der Domain wikileaks.de in der Zeitung stand, haben tausende Nutzer diese Seite angeklickt, um beispielsweise bisher geheimgehaltene Informationen über Behördendokumente oder Dokumente aus Staatsunternehmen zu lesen. Dagegen war bisher nichts einzuwenden.
Man kann mit einer DNS-Sperre nicht eine einzelne HTML-Seite auf einer Domain sperren. Jeder Zugriff auf eine der vielen anderen Seite bei wikileaks hätte also zum STOP-Schild geführt und wäre — nach den Plänen der Überwachungsbefürworter — als Zugriff auf Kinderpornoprafie gewertet worden. Der Staat hätte also gewusst, wer sich für bestimmte Informationen interessiert und er hätte bei jedem dieser Nutzer eine Durchsuchung wegen des »Zugriffs auf Kinderpornografie« durchführen können.
Dieser Fall war ja noch ziemlich anschaulich. Es gibt aber eine Menge weitere Manipulationsmöglichkeiten, die es Kennern der BKA-Liste oder der Kinderpornografie-Szene ermöglichen, Zugriffe zu provozieren. Es liegt in der Natur der geplanten Überwachungsmaßnahmen, dass die Sperrliste geheim bleiben muss. Es liegt in der Natur der meisten Juristen, dass sie sich nicht für Technik interessieren. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass die Durchsuchungen in den meisten Fällen genehmigt werden, weil die Adresse auf einer Liste mit Kinderpornografie stand.
Weiterführender Hinweis: Der Netzaktivist Lutz Donnerhacke hat schon vor einigen Tagen die wichtigsten Argumente der Zensur-Befürworter auseinandergenommen und eindrucksvoll widerlegt. Damals waren die Pläne zur Überwachung der Zensur-Infrastruktur allerdings noch nicht bekannt.
Verfasst von stefanolix um 08:57 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)
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