17. April 2009
Avast, Ye Scurvy Scum!
UPDATE 23.04.09: Interessenskonflikt des vorsitzenden Richters?
Überraschend, für diejenigen die den Prozess verfolgt haben, hat ein schwedisches Gericht die Betreiber der Filesharing-Suchmaschine The Pirate Bay in erster Instanz schuldig gesprochen. Die drei Betreiber und ihr ursprünglicher Geldgeber wurden zu einer einjährigen Haftstrafe (keine Bewährung) und zu ca. 2,7 Millionen Euro Entschädigungszahlungen verurteilt. Dabei lief der Prozess für die Angeklagten zuerst sehr erfreulich, wurden doch schon die Hälfte der Anklagepunkte am zweiten Verhandlungstag fallengelassen: es zeigte sich sehr schnell, dass die Anklage wenig Ahnung von den technischen Hintergründen von BitTorrent und den damit assoziierten technischen Aspekten hat. Die Anwälte der Verurteilten haben schon Berufung angekündigt. Dieser Fall wird durch alle Instanzen gehen. Da gehen noch ein paar Jährchen ins Land.
Da der Server der Betreiber sowieso nicht in Schweden steht, wird das muntere Treiben in der Bucht ohnehin weitergehen. Und wenn nicht dort, dann woanders. Die Möglichkeiten urhebergeschütztes Material im Netz zu bekommen sind dermaßen verbreitet und die Loyalität der Filesharer gegenüber den Anbietern ziemlich gering. Die Karawane zieht weiter. Ist schließlich nicht das erste Mal, dass so etwas passiert.
Aus rein technischer Sicht macht The Pirate Bay nicht viel anders als Google (wer auch nur etwas bewandert ist, weiß wie leicht es ist torrent-Dateien oder andere Quellen über Google zu finden). Der prozentuale Anteil des Missbrauchs unterscheidet sich. Die meisten Nutzer kommen zu Pirate Bay auf der Suche nach urhebergeschützten Materialien, da besteht kein Zweifel. Auch nicht daran, dass die Betreiber das wissen. Und auch nicht daran, dass das Anbieten solcher Materialien illegal ist und sein sollte. Dennoch lässt sich die Plattform auch legal verwenden.
Die Grundfrage um die es sich hier im Kern aber dreht ist: kann jemand der ein Produkt anbietet (und in diesem Fall geht es nur um eine Plattform zum Austausch und zur Bewertung von torrent-Dateien), dass missbraucht werden kann (und auch in hohem Umfang missbraucht wird) für den konkreten Missbrauch haftbar gemacht werden? Ist das eine binäre Entscheidung oder gibt es da bestimmte Schwellen? Wenn ja, wie sehen die aus?
Als klassische Analogie wird gerne die Handfeuerwaffe oder das Küchenmesser zitiert, immer mit der Frage: dürfen die Hersteller für Todesfälle durch den Gebrauch dieser Gegenstände haftbar gemacht werden? Was ist mit Alkohol? Zigaretten? Autos? Kleingegenstände an denen Kinder ersticken können?
Freilich geht es hier nicht um Lebensgefahr, sondern um die legitimen Einkommensinteressen von Urhebern und Industrie. Auch wenn diese Industrie auf einer Urheberrechtsgesetzgebung und Durchsetzung beruht, die meiner bescheidenen Meinung nach unverhältnismäßig ist – genau wie dieses Urteil.
Verfasst von googlehupf um 15:12 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen,Innenpolitik,International,Politik,Wirtschaft,Wirtschaftspolitik (Trackback)
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