Avast, Ye Scurvy Scum!

UPDATE 23.04.09: Interessenskonflikt des vorsitzenden Richters?

Überraschend, für diejenigen die den Prozess verfolgt haben, hat ein schwedisches Gericht die Betreiber der Filesharing-Suchmaschine The Pirate Bay in erster Instanz schuldig gesprochen. Die drei Betreiber und ihr ursprünglicher Geldgeber wurden zu einer einjährigen Haftstrafe (keine Bewährung) und zu ca. 2,7 Millionen Euro Entschädigungszahlungen verurteilt. Dabei lief der Prozess für die Angeklagten zuerst sehr erfreulich, wurden doch schon die Hälfte der Anklagepunkte am zweiten Verhandlungstag fallengelassen: es zeigte sich sehr schnell, dass die Anklage wenig Ahnung von den technischen Hintergründen von BitTorrent und den damit assoziierten technischen Aspekten hat. Die Anwälte der Verurteilten haben schon Berufung angekündigt. Dieser Fall wird durch alle Instanzen gehen. Da gehen noch ein paar Jährchen ins Land.
Da der Server der Betreiber sowieso nicht in Schweden steht, wird das muntere Treiben in der Bucht ohnehin weitergehen. Und wenn nicht dort, dann woanders. Die Möglichkeiten urhebergeschütztes Material im Netz zu bekommen sind dermaßen verbreitet und die Loyalität der Filesharer gegenüber den Anbietern ziemlich gering. Die Karawane zieht weiter. Ist schließlich nicht das erste Mal, dass so etwas passiert.

Aus rein technischer Sicht macht The Pirate Bay nicht viel anders als Google (wer auch nur etwas bewandert ist, weiß wie leicht es ist torrent-Dateien oder andere Quellen über Google zu finden). Der prozentuale Anteil des Missbrauchs unterscheidet sich. Die meisten Nutzer kommen zu Pirate Bay auf der Suche nach urhebergeschützten Materialien, da besteht kein Zweifel. Auch nicht daran, dass die Betreiber das wissen. Und auch nicht daran, dass das Anbieten solcher Materialien illegal ist und sein sollte. Dennoch lässt sich die Plattform auch legal verwenden.

Die Grundfrage um die es sich hier im Kern aber dreht ist: kann jemand der ein Produkt anbietet (und in diesem Fall geht es nur um eine Plattform zum Austausch und zur Bewertung von torrent-Dateien), dass missbraucht werden kann (und auch in hohem Umfang missbraucht wird) für den konkreten Missbrauch haftbar gemacht werden? Ist das eine  binäre Entscheidung oder gibt es da bestimmte Schwellen? Wenn ja, wie sehen die aus?
Als klassische Analogie wird gerne die Handfeuerwaffe oder das Küchenmesser zitiert, immer mit der Frage: dürfen die Hersteller für Todesfälle durch den Gebrauch dieser Gegenstände haftbar gemacht werden? Was ist mit Alkohol? Zigaretten? Autos? Kleingegenstände an denen Kinder ersticken können?
Freilich geht es hier nicht um Lebensgefahr, sondern um die legitimen Einkommensinteressen von Urhebern und Industrie. Auch wenn diese Industrie auf einer Urheberrechtsgesetzgebung und Durchsetzung beruht, die meiner bescheidenen Meinung nach unverhältnismäßig ist – genau wie dieses Urteil.

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30 Kommentare zu “Avast, Ye Scurvy Scum!”

  1. Buenavista
    17.04.2009 | 17:21

    Wenn das Argument die “überwiegend missbräuchliche” Nutzung ist, dann könnte man diese Frage beispielsweise auch bei den 0900-Nummern stellen.

    Inzwischen scannt Google fleißig weiter Bücher und sagt den Urhebern, sie könnten sich ja melden, wenn ihnen das nicht passt.

    Man wird auf Dauer nicht um Lösungen herumkommen, die den technischen Gegebenheiten des 21. Jh. Rechnung tragen.

    Übrigens geht es nie um Urheberrechte, sondern vom Verwertungsrechte.

  2. Die Stimme aus dem Off
    17.04.2009 | 17:46

    Das Urteil stand fest, als die Anklage eingereicht war.

    Die Schweden sind da ähnlich drauf wie deutsche Gerichte. Die Wahrheit interessiert dort nur sehr begrenzt. Viel wichtiger ist Macht.

    Der größte Fehler der Jungs war, sich über die Justiz lustig zu machen. Man glaubt es kaum, aber da sind die ziemlich empfindlich. Richter und Staatsanwälte betrachten ihre Ämter als Schwanzverlängerung, kein Witz. Das ist sogar schon oft wissenschaftlich untersucht worden.

    Zur Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG hat das der Prof. Haltern mal in seinem Buch “Europarecht – Dogmatik im Kontext” untersucht und sehr schön dargestellt.

    Er drückte sich natürlich gewählter aus. :-)

  3. DrB
    17.04.2009 | 21:28

    Geistiges Eigentum ist anzuerkennen, ich selbst nutze PB für die Torrents, aber ganz richtig ist das natürlich nicht.
    Leider muss man hier ran,

  4. jopa
    17.04.2009 | 23:43

    “Geistiges Eigentum ist anzuerkennen,…”

    Man könnte natürlich auch die libertäre Position einnehmen, und es zur Gänze ablehnen…

  5. 18.04.2009 | 5:26

    Was bei Betrachtungen von Gerichtsurteilen gerne vergessen wird, ist das Motiv.
    Ist Pirate Bay dafür gedacht, legal genutzt zu werden oder dient es explizit dem Rechtsbruch?
    Daß man es legal nutzen kann, ist klar. Aber bei der Bewertung einer Tat zählt die Absicht mit. Bei einem Toten kann es beispielsweise Pech (höhere Gewalt), fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder Mord gewesen sein. Es kommt dafür eben nicht nur auf das Ergebnis und das Werkzeug an, sondern auch auf die Absicht.
    Und bei Pirate Bay ist die Absicht jedem klar – Beihilfe zu Rechtsbruch.
    Zu dem Vergleich mit dem Waffenhersteller:
    Du kannst gerne einen Revolver konstruieren und in gutem Willen verkaufen (natürlich unter gewissen Auflagen – Beschußtests zum Beispiel). Versuch dasselbe mit einem Bausatz für Autobomben, und Du bist fällig.
    Die Strafbarkeit einer Tat ergibt sich oft erst aus der damit verbundenen Absicht. Und Pirate Bay kann zwar legal genutzt werden, ist aber eben nicht dafür gedacht, sondern speziell als Werkzeug zum Begehen von Straftaten konstruiert. Und jeder weiß das. Leugnen hilft da auch nicht mehr.

    Wenn die Typen noch eine Chance haben, dann wegen der Unerfahrenheit vieler Richter und Gesetzgeber.

  6. 18.04.2009 | 10:25

    I-Tunes zeigt: Das Problem kann nur ökonomisch und nicht juristisch gelöst werden: Bei sinkenden Preisen ist eine zunehmende Anzahl von Nutzern bereit, Content käuflich zu erwerben.

    Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Schaden gar nicht so groß ist. Der überwiegende Zahl der Nutzer könnte das schwarz kopierte Zeug gar nicht erwerben.

    Mehr:http://ftthstattdsl.wordpress.com/

  7. googlehupf
    18.04.2009 | 11:45

    @califax:
    Ich habe den Artikel bewusst geschrieben um mal ein paar andere Meinungen abzufragen. Die Revolver-Argumentation stammt nicht von mir.

    Deine Argumentation kann ich nachvollziehen aber würdest du dann auch sagen, dass das Konzept solcher Seiten per se illegal ist?
    Die Jungs vom Pirate Bay haben es die ganze Zeit auf Konfrontation angelegt und sehen sich z.T. auch als Aktivisten – alleine der Name ist schon eine Provokation. Daher ist die Verurteilung in diesem Falle entsprechend deiner Argumentation gerechtfertigt.
    Was aber ist mit torrent-Portal-Betreibern die einen anderen Kurs fahren und z.B. mit der Copyright-Industrie kooperieren (indem sie sofort auf Anfrage bestimmte torrents löschen)?
    Was ist mit Filehostern wie rapidshare? Das Konzept ist meiner Meinung nach absolut legitim aber die Betreiber wissen auch dort, dass sie einen großen Teil ihrer Einnahmen der Verletzung von Urheberrechten verdanken. Ist dort die Intention schon erreicht oder nicht?

    Wie würdest du als Richter in anderen Fällen entscheiden, wo die Intention nicht so klar gegeben ist wie beim Pirate Bay.

  8. 18.04.2009 | 14:42

    @carl christrian jancke

    Könnte es nicht oder wäre auch nicht dazu bereit. Ich zahle für irgendeinen aktuellen Hit jedenfalls nicht den Preis einer CD, obwohl ich mir das leisten könnte, dazu ist das zu sehr Wegwerfware. Die Angebots- und Nachfragekurven verlaufen auch hier ziemlich norma, d.h. die größte Lüge der Verwertungsindustrie ist ja die Behauptung, zu einem Preis von Null würde dieselbe Menge nachgefragt wie zu einem Preis von 25 Euro, die dann aus den illegalen Downloads einen künstlichen “Schaden” errechnen lässt.

    Man muss auch wirklich mal die Dinge in die richtige Perspektive setzen. Unser Staat greift zu immer mehr Überwachungs- und Verfolgungsmaßnahmen allein im Auftrag von Anbietern, die zusammen im Jahr mal gerade um die 1,5 Mrd. Euro Umsatz machen. Wenn sich jedes Unternehmen dieser Größenordnung sein Geschäftsmodell durch Staatseingriffe schützen lassen wollte, könnte das heiter werden.

    Irgendwann muss auch mal die Macht des Faktischen greifen: Es gibt Musik, die lässt sich in Massen legal nur noch zu sehr geringen Preisen vertreiben. Darüber hinaus wird es weiter Musik geben, die man vorzugsweise live genießt, und andere, für die man dann doch höhere Preise zu zahlen bereit ist, weil man längere Zeit an ihr Freude hat.

    @googlehupf

    Gleich vorweg: Ich habe juristisch so gut wie keine Ahnung, dilettiere hier also fröhlich vor mich hin.

    Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, um anderen das Begehen von Straftaten zu ermöglichen, mache ich mich der Beihilfe schuldig (Beispiel: Ich fahre einen Fluchtwagen). Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, die zur Begehung von Straftaten genutzt wird, ich aber von der Straftat keine Ahnung habe, verstoße ich gegen kein Gesetz (Beispiel: Taxifahrer befördert Gangster auf der Flucht). Wenn der Taxifahrer aber erkennen kann, dass in sein Fahrzeug Typen einsteigen, die Strumpfmasken auf dem Kopf haben und eine Riesentasche mit sich führen, aus der Geldscheine herauslugen, wie würde man dann seine (nicht erzwungene) Bereitschaft einordnen loszufahren? Und wenn der Taxifahrer dann auch noch regelmäßig vor der Bank auf solche Kundschaft wartet?

  9. Klaus 
    18.04.2009 | 18:00

    @ carl und rayson

    Das ist schon dreist zu behaupten, dass das Problem nur ökonomisch zu lösen wäre und die Musikbranche genötigt wird in Konkurrenz mit Diebesgut zu stehen. Wo bleibt da der “Markt als Entdeckungsverfahren”?

    Die Sage von immer mehr Überwachungs- und Verfolgungsmaßnahmen ist in diesem Fall überhaupt nicht das Thema, die Beklauten dürfen hoffentlich davon ausgehen, dass wenigstens die dicken Fische zur Verantwortung gezogen werden. Soviel darf es doch schon noch sein, oder?

  10. der_gute_don
    18.04.2009 | 22:55

    @klaus

    ich habe das Recht zur Privatkopie und ich habe das Recht diese Privatkopie im Freundeskreis herumzugeben. Im Übrigen habe ich auf den CD-Brenner GEMA Gebühren gezahlt und ich zahle sie für jeden Rohling, egal was ich draufpacke.

    Wenn die Musikindustrie nicht mit Mondpreisen hantieren würde, gebe es kein solch enormes Schwarzkopiererproblem. Man könnte auch sagen, die Musikindustrie kriminalisiert die Konsumenten mit ökunomischen Zwängen.

  11. googlehupf
    18.04.2009 | 23:10

    @Rayson
    Die Frage ist ob TPB in diesr Analogie der Taxifahrer wäre oder nicht eher ein Infostand wo die Standorte der Taxifahrer, die es nicht so genau nehmen, zu finden sind. ;)

  12. 19.04.2009 | 9:39

    @der_gute_don: dieses Recht auf Privatkopie mag für ein paar selbst kopierte DVDs oder CDs gelten. Es schließt aber nicht ein, dass jemand seine Privatkopien über das Netz an beliebig viele weitere Personen verteilt. Es schließt auch nicht ein, dass Kopien von Filmen weitergegeben werden, bevor überhaupt eine DVD davon erschienen ist.

  13. Klaus 
    19.04.2009 | 10:48

    @ der_gute_don

    Wie auch schon stefanolix andeutet hat der Fall mit dem tatsächlichen/vermeintlichen Recht auf Privatkopie nichts zu tun. Wer sich die Produkte der Kunstschaffenden nicht leisten kann oder will muss eben darauf verzichten sie zu konsumieren, bzw. muss halt auf Radio/TV ausweichen.

    Man könnte auch sagen, die Musikindustrie kriminalisiert die Konsumenten mit ökunomischen Zwängen.

    Wenigstens ist das Thema dazu gut die Spreu vom Weizen zu trennen. Auf der einen Seite echte Liberale/Konservative und eben solchen mit den vulgär-linken Sprüchen ;-)

  14. 19.04.2009 | 14:50

    Das Recht auf eine Privatkopie ist kein »vermeintliches« Recht. Es greift zum Beispiel, wenn ich die CD mit Kinderliedern kopiere, bevor ich die Kopie meinem kleinen Sohn in die Hand gebe, weil ich davon ausgehen muss, dass er doch einmal die eine oder andere CD zerkratzt. Es greift auch, wenn sich Freunde untereinander mal eine CD oder DVD austauschen. Das sollte auch so beibehalten werden.

    Das Recht auf eine Privatkopie kann nicht mehr gelten, wenn Musik oder Filme auf einen Server geladen werden, wo sich beliebig viele Personen bedienen können. Dann kann eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden (gewerblich bedeutet nicht zwingend, dass für Downloads mit Geld bezahlt wird).

    Ich meine: heute kann sich jeder — auch der Einkommensschwache — durch Radio und Fernsehen, Streaming Media, entliehene Medien, eigene Aufnahmen und Privatkopien mit genügend Musik und Filmen versorgen. Schon eine Flatrate bringt mir hunderte Radiosender aus der ganzen Welt ins Haus. Es dürfte kaum einen Bürger geben, der nicht auf Radio oder Fernseher, Internet, Bibliothek, Videothek, Freunde oder eigene Aufnahmemöglichkeiten zurückgreifen kann.

    Die Entwicklung hat zwei Ursachen. Die eine Ursache liegt auf der Hand: Musik- und Filmindustrie haben seit der Einführung der digitalen Medien viele Fehler gemacht, die das Kopieren geradezu forciert haben. Sie haben CDs mit illegalen Schutzmechanismen (Spionagesoftware) vertrieben und mussten sie dann wieder zurücknehmen. Sie haben Medien mit unsinnigen DRM-Systemen versehen und damit bestimmte Nutzergruppen von der Nutzung ausgeschlossen. Sie haben auch vielen ehrlichen Nutzern per se kriminelles Verhalten unterstellt.

    Sicher vertrete ich eine Minderheitenmeinung, wenn ich sage: die Entwicklung wurde aber auf der anderen Seite durch die Gier der Nutzer getrieben, so viel wie möglich Musikstücke oder Filme im eigenen Besitz zu haben. Manche Leute haben viele große Spindeln voller DVDs mit heruntergeladenen Filmen, die sie niemals wieder angeschaut haben. Durch die große Nachfrage wuchs natürlich die Menge der illegalen Angebote und so schaukelte sich eine ungute Entwicklung hoch.

    Mein Fazit: Es gibt nicht nur die Schuld der bösen Medienindustrie und es gibt nicht nur die Schuld der bösen Nutzer. Es haben beide Seiten dazu beigetragen, dass wir heute an einem Punkt sind, an dem sich der Ehrliche als der Dumme vorkommen muss — der ehrliche Nutzer genauso wie der kreative Urheber.

    Ich finde das Urteil gegen »pirate bay« überzogen, aber es ist auch klar, dass solche Angebote mit dem Recht auf Privatkopie und mit »fair use« nichts mehr zu tun haben.

  15. Pantalaimon
    19.04.2009 | 17:01

    Ein interesanter Punkt ist wie der angenommene Schaden berechnet wird, im einfachsten fall werden illigale Downloads auf echte Käufe umgerechnet. Also man nimmt an, das MEnschen die eine Sache sich illegal besorgt haben, diese auc käuflich erworben hätten, wenn die illegale Möglichkeit nicht da gewesen wäre.

    Dies ist eine Milchmädchen rechnung, die meisten Filme die ich sehe, hätte ich so oder so mir nicht im Kino angesehen, da ich nur für FIlme ins Kino gehe bei denen sich das auch lohnt (Watchmen, Herr der Ringe oder The International).
    Für Filme wie Doom oder “Boll”-Werke gebe ich kein Geld aus.

  16. 19.04.2009 | 17:30

    @Pantalaimon: Es trifft zwar zu, dass beim Berechnen des Schadens immer der Preis eines Mediums kurz nach der Veröffentlichung zugrundegelegt wird. Somit dürfte der wirkliche Schaden wesentlich geringer ausfallen als bisher angegeben.

    Aber Dein Argument »für [subjektiv betrachtet] schlechte Filme zahle ich sowieso nichts« kann nun auch nicht als Begründung dienen, dass gar kein Schaden angerichtet wurde. Ich habe noch nie an der Kinokasse Geld zurückbekommen, weil der Film meinen Erwartungen nicht entsprochen hat;-)

  17. der_gute_don
    20.04.2009 | 0:31

    Es schließt aber nicht ein, dass jemand seine Privatkopien über das Netz an beliebig viele weitere Personen verteilt.

    ich sehe in den Kampagnen der Musikindustrie Familienväter die vor dem Knast ein Ständchen gesungen bekommen und noch so einige dubiose Clips mehr. Der einfache Konsument wird kriminalisiert, nicht der Multiplikator oder Hehler. Du kannst ja gerne mal bei youtube nach den Kampagnen hart-aber-gerecht oder raubkopierer-sind-verbrecher schauen.

    Das viele Menschen bereit sind “kriminell” zu werden, erinnert mich an eine Untersuchung überproprotional steigenden Steuerbetrugs ab einer gewissen cap bei linear steigender Besteuerung.
    Die Monopolbranche “Musik” hält imho mit Preisabsprachen den Markt unter Kontrolle. Nenn das von mir aus vulgär-links, ich nenne es Marktversagen aufgrund Oligopoldominanz.

  18. 20.04.2009 | 5:49

    Mich stoßen diese Kampagnen auch ab. Allerdings muss man fairerweise hinzufügen, dass Werbung und PR oft stark überzeichnen und dass nicht nur diese »dubiosen Clips« widerlich sind.

    Was das Produkt betrifft: Ich habe oben auch dargestellt, dass den Konsumenten viele rechtlich unbedenkliche Wege offenstehen, um sich trotzdem mit Musik und Filmen versorgen zu können. Niemand muss die Produkte »CD« und »DVD« kaufen.

    Ich bezweifle, dass die Preise von Film-DVDs und Musik-CDs wirklich ausschließlich durch ein Oligopol bestimmt werden. Es gibt weitere Einflussfaktoren. Wenn der Kunde in einer CD oder DVD für 30 Euro keinen Nutzen sieht, wird er sie nicht kaufen. Dann ist es nicht mehr relevant, ob dieser Preis durch eine Absprache entstanden ist.

    Aber auch aus der angenommenen Dominanz eines Oligopols kann man jedenfalls nicht das Recht auf beliebig viele Kopien des Produktes ableiten.

  19. Die Stimme aus dem Off
    20.04.2009 | 6:42

    Rayson,

    das mit der Beihilfe ist so wie Du sagst:

    Man benötigt für Beihilfe Vorsatz, d.h. wissen und wollen des konkreten Vorgangs.

    Das Urteil des Gerichts ist vor allem deswegen so schwachsinnig, weil man angenommen hat, die Betreiber hätten schon alleine durch die Bereitstellung dieses Dienstes Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung begannen.

    Mit dieser Argumentation wären sie z.B. auch wegen Beihilfe zum Mordes strafbar, falls jemand einen Mordplan über TPB verbreitet und dann in die Tat umsetzt. Oder wegen Spionage, falls jemand TPB zur Spionage nutzt. Oder wegen Beleidigung, Stalking, was auch immer.

    Sollte jemand Pläne für den Bau einer Atombombe über TPB verbreiten… auch dann hieße es mit dieser Argumentatin: TPB ist wegen Beihile schuldig.

    Vollkommen absurd. Das Gericht hat einen “Generalvorsatz” angenommen, also das ein irgendwie geartetes für Möglich halten das irgendwer, irgendwann einmal eine Urheberrechtsverletzung begeht, ausreicht für so eine Verurteilung.

    Das Urteil ist ein Witz, das Gericht hat sich bis auf die Knochen blamiert.

  20. 20.04.2009 | 8:13

    @DSadO: »Pirate Bay« wurde für einen bestimmten Nutzen (Zweck) eingerichtet. Und auf diesen Nutzen hat sich das Gericht bezogen. Insofern finde ich die Argumentation mit dem Absurden (Atombomben-Bauanleitung, Mordplan) nicht überzeugend.

    War denn »Pirate Bay« überhaupt dazu geeignet, einen Mordplan oder ein Konzept für einen Terroranschlag zu verbreiten? Vermutlich nicht, denn ein öffentlich angekündigtes Verbrechen wäre wohl relativ leicht zu verhindern.

    Zweifellos ist die zugrundegelegte Summe völlig überzogen und damit auch das Strafmaß. Aber das Urteil erging nun auch nicht gegen völlig Unschuldige. Die Beihilfe besteht darin, dass der Zugriff auf illegale Angebote des urheberrechtlich geschützten Materials wesentlich erleichtert wurde.

  21. Die Stimme aus dem Off
    20.04.2009 | 11:23

    Ich denke den Zweck unterstellst Du den Leuten. Pirate Bay dient der freien und eigenverantwortlichen Informationsverbreitung.

    Natürlich kann man es missbrauchen, keine Frage. Nur sperrt man die Waffenexporteure ein, wenn ihre Waffen in anderen Ländern Menschen das Leben kosten?

    Die Einrichtung als solche ist auch straffrei, so dreist darauf abzustellen war selbst das schwedische Gericht nicht. Nein, maßgeblicher und richtiger Anknüpfungspunkt kann nur die konkrete Handlung sein. Das die Verurteilten Kenntnis von selbiger hatte muss aber bezweifelt werden.

    Die bloße Behauptung irgendwelcher Dritter, die Ansprüche stellen, reicht dafür nicht aus. Behaupten kann jeder viel, wenn der Tag lang ist.

  22. Die Stimme aus dem Off
    20.04.2009 | 11:24

    Ach, noch ein Nachtrag:

    Natürlich eignet sich Pirate Bay auch für Mordpläne. Ich könnte mir einen schönen ausdenken und darüber verbreiten, aber ich will die Jungs nicht in noch größere Schwierigkeiten bringen. ;-)

  23. Fuchur
    20.04.2009 | 13:07

    Für mich ist ein Urteil dann “gerecht”, wenn es nicht nur durch verschwurbelte juristische Winkelzüge erklärt, sondern auch einfach mit “gesundem Menschenverstand” erfasst werden kann. Insofern kann ich an diesem Urteil nicht viel aussetzen: Jeder weiß, wozu The Piratebay (fast ausschließlich) benutzt wurde. Jeder weiß, dass die Betreiber das wussten, und es sogar unterstützten.

    Mit den juristischen Feinheiten dieses Falls habe ich mich nicht befasst (und das werde ich wahrscheinlich auch nicht). Aber vom grundsätzlichen Rechtsempfinden her empfinde ich das Urteil als absolut gerecht. Einzig die Strafe kommt mir ein bisschen milde vor – wenn man bedenkt, dass die Betreiber nach eigenen Angaben mittellos sind, und die Geldstrafe sie demenstprechend nicht wirklich juckt.

    Noch ein vulgeräl-libertärer Spruch zum Schluss: Vielleicht sollten die drei Kerle ja in Zukunft ein bisschen mehr Zeit und Energie drauf verwenden, eigenes (geistiges) Eigentum zu schaffen – anstatt fremdes zu stehlen. Dann ändert sich sicherlich auch das mit der Mittellosigkeit…

  24. 20.04.2009 | 23:10

    @googlehupf:
    Ich weiß nicht, wie ich als Richter entscheiden würde. Das ganze ist eine Rechtsgüterabwägung. Auf der einen Seite sehe ich die Meinungsfreiheit. Solche Suchmaschinen sind letztlich nichts anderes als Berichte über illegale Angebote. Und die Meinungsfreiheit muß auch für die Verbreitung unangenehmer Informationen gelten. Die Raubkopien sind ja keine Staatsgeheimnisse, bei denen die Existenz des Staates und seiner Bewohner auf dem Spiel steht.
    Auf der anderen Seite hat man bei Pirate Bay aber ganz klar, mutwillig und ohne erkennbares Schuldeingeständnis gegenüber den Geschädigten die Beihilfe zu Straftaten. Und dafür wird einiges an Aufwand betrieben. So eine gut frequentierte Site kostet ja auch Geld. Und damit haben wir eine sehr hohe kriminelle Energie und keinerlei Milderungsgründe bis auf das möglicherweise fehlende oder nicht nachweisbare Bereicherungsinteresse. Es sind Überzeugungstäter, die schon seit Jahren wissen, daß sie mit all ihrem Elan Beihilfe zu Straftaten leisten. Das spricht also schon beinahe für die Höchststrafe und jedenfalls sehr stark gegen Bewährung.

  25. 21.04.2009 | 1:17

    @googlehupf:
    Was andere Sites betrifft, ist die Sache noch viel unklarer. Es darf nach meinem Rechtsempfinden kein Unrecht sein, detailliert über Bit Torrent zu berichten. Auch dann nicht, wenn diese Berichte automatisch erstellt werden. Andererseits muß bewußte Beihilfe oder Anstiftung zur Straftat selbst eine Straftat bleiben. Besonders wenn sie auf eine Hehlertätikeit hinausläuft, bei der die Straftat dauerhaft und ohne Reue massenhaft organisisiert wird.
    Weil Kapitalverbrechen wegen ihrer Extremität so gut als Beispiele taugen: Der mutwillige Organisator und Vermittler von Todesschwadronen darf sich auch nicht damit herausreden können, er habe nur eine Brokerwebsite betrieben. Eine Zeitung oder Website, deren Anzeigenteil mißbraucht wird, ist dagegen etwas ganz anderes.
    Es ist ja auch ein Unterschied, ob einem das Auto geklaut wird, oder ob man es selbst einer Bande für kriminelle Zwecke anbietet.

  26. 21.04.2009 | 21:01

    Wenn Björn, die treulose Tomate, das nicht macht, dann mache ich es eben und verlinke hierhin:

    Kaliban vs. Agitpop

  27. der_gute_don
    21.04.2009 | 21:49

    wenn ich die Argumente hier so lese, wundere ich mich, daß nicht alle Internetprovider angeklagt werden.

    Schließlich gäbe es ohne sie nicht eine derarte rasante Ausbreitung von Bombenplänen, Kinderpornographie Selbstmorder- und Amokläuferforen und vieles mehr. Und wie bei Peer-2-Peer Pirate Bay haben sich genannte Verbreitergruppen auf den Vertriebskanal Internet konzentriert. So wie filesharer der illegalen Art bei pirate bay.

    Und man höre und staune ich teile (share) große Datenmengen peer-2-peer mit anderen Fotografen. Legaler Inhalt, einfach so per peer-2-peer. Wahnsinn.

  28. 22.04.2009 | 0:46

    Nochmal: Ob man etwas gezielt und hauptsächlich tut, um damit Beihilfe zu Straftaten zu leisten, oder ob man von Straftätern mißbraucht wird, ist ein Riesenunterschied. Den zu ignorieren, ist gerade äußerst populär aber saudämlich und völlig zu recht eine Fahrkarte ins Gefängnis.
    Wer einen Laden betreibt und bewirbt, der eindeutig und mutwillig darauf spezialisiert ist, Diebe mit Brechstangen, Hehlerkontakten und Einbruchszielen auszustatten, kann auch bei noch so viel vorgetäuschter Dummheit nicht mit einem Baumarkt gleichgestellt werden.
    Das ist ganz einfach und wird auch von einem guten Don verstanden, auch wenn er es nicht zugeben will.

  29. 22.04.2009 | 0:55

    Ich versuche, es mal kindgerecht auszudrücken: Es geht nicht um Eimerchen. Es geht auch nicht darum, ob man mit einem Eimerchen und einem Schäufelchen Sand schippen oder Mama die Keksdose wegtragen darf. Sondern es geht darum, daß man auch ein ganz legales Eimerchen nicht benutzen darf, um dem Niklas von nebenan das Spielzeug zu klauen.

    Für Erwachsene: Es heißt Straftat, nicht Strafding.

  30. Pantalaimon
    25.04.2009 | 2:08

    Aber Dein Argument »für [subjektiv betrachtet] schlechte Filme zahle ich sowieso nichts« kann nun auch nicht als Begründung dienen, dass gar kein Schaden angerichtet wurde. Ich habe noch nie an der Kinokasse Geld zurückbekommen, weil der Film meinen Erwartungen nicht entsprochen hat;-)

    Ich mache es einfacher, ich gehe für “Bollwerke” gar nicht erst ins Kino, sondern warte bis die in der Glotze laufen. Seit dem mich ein Bericht des FOCUS auf eine bestimmte Website aufmerksam geacmht hat, bin ich nicht mehr so geduldig ;)

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