11. April 2009
Im Würgegriff des Urheberrechts
“Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen”, sagte Author’s-Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal und behauptet damit, die Text-to-Speech-Funktion des Amazon-E-Book-Readers wäre eine Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei. Und ich lese abends im Bett immer völlig argslos meiner Freundin aus Büchern vor. Was für ein Glück, dass die Gralshüter des Urheberrechts noch nicht an unsere Tür geklopft haben. Ich gebe zu, dass manchmal nicht nur der Staat versucht, uns unsere Freiheit vorzuenthalten. Ein Glück aber auch, dass sich dagegen jetzt Widerstand von Menschen regt, denen man den Genuss einer elektronischen Vorlesefunktion kaum abschlagen möchte: Blinde und Versehrte.
Zur Erinnerung: Das Buch zum Thema “Against Intellectual Monopoly” von Michele Boldrin und David K. Levine steht immer noch kostenlos im Netz.
Verfasst von SteffenH um 15:33 Uhr in der Kategorie Allgemein, Grundsatzfragen (Trackback)
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