Es ist ja nicht nur der Staat, der immer mehr über uns wissen will. Bei der nächsten Volkszählung will die Evangelische Kirche unbedingt auch die Religionszugehörigkeit erfassen. Und die Befragerin wird sicher nicht so wohlgesetzte Worten finden:
»Nun sag, wie hast du’s mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.«
Die Evangelische Kirche ist da auch überhaupt nicht zimperlich:
Mit Blick auf den Gesetzentwurf (16/12219) forderte Detlef Rückert von der Evangelischen Kirche in Deutschland, dass bei Haushaltsbefragungen auf jeden Fall die [Frage nach der] Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft vorgesehen werden sollte.
Die Evangelische Kirche müsste ihre eigene Mitgliederzahl eigentlich ganz genau kennen. Die Evangelischen Kirche kann die Mitgliederzahl anderer Religionsgemeinschaften gern selbst abschätzen lassen, indem sie Marktforschungsinstitute mit repräsentativen Umfragen betraut oder indem sie bei diesen Religionsgemeinschaften anfragt oder indem sie die veröffentlichten Zahlen dieser Religionsgemeinschaften einfach übernimmt.
Aber es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, dass der Staat der Evangelischen Kirche gratis frei Haus mitteilt, wie viele Menschen in Deutschland in die Katholische Kirche, in Neuapostolische Gemeinden oder zu den Zeugen Jehovas gehen.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Datenschutz der einzelnen Person dadurch berührt wird. Jeder Befrager und jede Befragerin werden nach dem BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet. Vermutlich werden die Daten sogar sorgsam gespeichert und geschützt. Aber das ist nicht der springende Punkt. Natürlich muss sich niemand selbst belasten, natürlich kann man bei der Befragung auch lügen. Entscheidend ist: die Frage ist nach meinem Verständnis in einem demokratischen Rechtsstaat einfach unzulässig.
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