17. Dezember 2008
Weise Entscheidung
In einem kürzlichen Gerichtsurteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Wohnsitzlose für ihre Möbel einen Unterstellplatz anmieten dürfen, den die Gemeinschaft dann bezahlen muss. Wenn man sich schon für eine kollektive Unterstützung Hilfebedürftiger entscheidet, dann sollte man ihnen schon die Wahlfreiheit des Lebensstils überlassen. Weniger verständlich ist dagegen die Einschränkung, nach der die Unterstellkosten von Sammelobjekten wie Mickimausheften, Bierdeckeln oder Antiquitäten nicht erstattet werden. Es ist verständlich, dass man den Missbrauch solcher Regelungen vermeiden möchte, doch fragt auch bei der Wohnkostenerstattung niemand danach was gelagert, sondern lediglich auf welcher Fläche es gelagert wird. Weshalb soll also der eine die Lagerung seiner Mickimaushefte in der Wohnung erstattet bekommen, der andere in der Abstellkammer nicht? Ein kleiner Lösungsvorschlag: Wie wärs mit einer Wohnkostenpauschale?
Verfasst von SteffenH um 10:43 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)
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