7. Dezember 2008
Überflüssig?
Das schlagendste Argument gegen die Initiative der CDU, Deutsch als Sprache des Staates in das Grundgesetz aufzunehmen, schien bisher immer zu sein, dass so etwas komplett überflüssig sei. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass es eigentlich auch kein Grund zur Aufregung sein sollte, wenn es doch mal so käme. Die Reaktionen auf den Beschluss des CDU-Parteitags aber lassen nicht nur auf den kommenden Wahlkampf schließen, sondern auch darauf, dass ein solcher Passus in der Verfassung die Kritiker wohl tatsächlich stören würde, sie also nicht nur Deutsch als verbindliche Staatssprache sehen, zumindest nicht für eine einer Verfassung gemäße Geltungsdauer.
Politiker wie der NRW-Innenminister Armin Laschet oder Gesine Schwan während ihres Wahlkampfes für das Bundespräsidentenamt müssen alle Gesetze der Logik vergewaltigen, um zu begründen, warum sie so vehement dagegen sind, eine Vorschrift in das Grundgesetz aufzunehmen, die sie doch als Selbstverständlichkeit betrachten.
Interessant ist übrigens, dass diejenigen, die darin einen Affront gegen Migranten sehen, offenbar davon ausgehen, dass diese die Sprache des Landes, in dem sie leben, nicht lernen wollen. Einwanderer, die solche Freunde haben, brauchen keine Neo-Nazis mehr, um negative Stereotype über sich verbreitet zu sehen.
Zu den besonders bemerkenswerten Stimmen zählt der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, der SPD-Politiker Kenan Kolat. Nicht nur, dass er sich mit seinem Vorwurf, CDU-Politiker bedienten mit ihrer Forderung “vorhandener Ängste und Klischees gegenüber Migranten”, gerade selbst das Klischee des nicht der deutschen Sprache mächtigen Einwanderers bedient, er versteigt sich, hier ganz Gefolgsmann seines Stichwortgebers Erdogan, auch dazu, darin einen “Assimilierungsdruck” zu sehen. Wie passt das mit seiner Bemerkung zusammen, es werde von niemandem in Zweifel gezogen, dass die Amtssprache in der Bundesrepublik Deutschland Deutsch sei? Vielleicht löst sich der scheinbare Widerspruch, die ausgeübte Praxis als Selbstverständlichkeit anzusehen, ihre Festlegung im Grundgesetz aber als üble Tat, dadurch auf, wenn man eine etwas längerfristige Perspektive einnimmt. Die ausgeübte Praxis lässt sich leichter ändern ohne lästige Festlegungen in Werken, die sich nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat anpassen lassen.
Denn so selbstverständlich ist es für Kolat nämlich nicht, dass man sich auf Deutsch als gemeinsame Sprache einigt. Er selbst erwähnt als schlechtes Vorzeichen, dass in “einigen Schulen” beschlossen worden sei, andere Sprachen als die deutsche “zu verbieten”. Nun, abgesehen von dem Umstand, dass die Einigung auf eine Sprache immer auch darauf hinausläuft, dass andere eben nicht zum Einsatz kommen, scheint er hier vor allem auf einen bestimmten Fall anzuspielen, nämlich den der Herbert-Hoover-Schule im Berliner Wedding, der vor drei Jahren bekannt wurde. Hier hatten sich Lehrer, Eltern und Schüler in einem gemeinsamen Beschluss zur Hausordnung darauf verständigt, dass auf dem gesamten Schulgelände nur noch Deutsch gesprochen werde. Und wer störte sich schon damals an dieser Einigung? Natürlich Herr Kolat. Es kann ja sein, dass mein Logikzentrum gerade erheblich gestört ist, aber ich kann das eigentlich nur als konsequente Haltung mit einem ziemlich offensichtlichen Ziel begreifen. Eins, für das er die Zeit noch nicht reif sieht, es auszusprechen. Vielleicht, weil er damit auch in der Gruppe von Bürgern auf Unverständnis stoßen würde, die er vorgibt zu vertreten.
Neben dieser Art der Reaktionen gab es noch eine weitverbreitete, nämlich den Vorstoß der CDU-Politiker dadurch ins Lächerliche zu ziehen, dass absurde Auswirkungen im Alltag heraufbeschworen werden oder man sich des Umstands bedient, dass das Deutsche reich an Dialekten ist. Das ist aber nur für diejenigen komisch, denen man noch nicht beigebracht hat, welche Rolle das Grundgesetz einnimmt. Es regelt nämlich nicht, was Menschen untereinander und miteinander tun dürfen, sondern es legt die Institutionen des Staates fest und ihr Verhältnis zu den Bürgern. Also würde auch nach Aufnahme eines solchen Artikels oder Absatzes in das Grundgesetz selbstverständlich in diesem Land weiter geschwäbelt und berlinert, Türkisch und Italienisch gesprochen sowie, zum Leidwesen aller, die sich wie der VDS mehr davon versprechen, in dämlichstem Denglisch geworben und geschwurbelt. Ja, dadurch verhinderte man noch nicht einmal, dass in Deutschland analog zu einem von in Staaten der USA praktizierten Service Wahlunterlagen mehrsprachig abgefasst würden.
Der Beschluss, den die CDU da gefasst hat, war also doch nicht völlig überflüssig. Noch nicht einmal, wenn wir realistischerweise davon ausgehen, dass er nie umgesetzt werden wird. Er hat immerhin gute Dienste als Resonanzboden geleistet.
Verfasst von Rayson um 13:29 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik, Sprache (Trackback)
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