7. September 2008
Die Studie aus Chemnitz (I)
Horst und Gisela[1] sind einfache Leute. Sie sind Anfang 50, seit mehr als 20 Jahren miteinander verheiratet und leben in einer sanierten ostdeutschen Plattenbausiedlung. Sie arbeiten für je 750 Euro netto: Gisela als Friseurin, Horst als LKW-Fahrer. In den Jahren der Großen Koalition hat man ihnen die Steuern erhöht, die Abgaben gesteigert und die Hoffnung genommen.
Ich kann nicht über eine Studie zur sozialen Mindestsicherung schreiben, ohne an Leute wie Horst und Gisela zu denken. Denn mit ihren Steuern und Abgaben tragen sie dazu bei, dass es eine soziale Mindestsicherung gibt. Aber aus ihrer Arbeit bleibt ihnen so wenig, dass sie pro Arbeitstag weniger als zwanzig Euro netto besser als ein ALG-II-Empfänger gestellt sind. Und auf die sozialen Vergünstigungen für ALG-II-Empfänger haben sie gar keinen Anspruch.
Die beiden Autoren der Studie aus Chemnitz haben möglicherweise auch an Menschen wie Horst und Gisela gedacht, als sie das Vorwort zu ihrer Studie verfassten. Sie wollen die soziale Grundsicherung unter den Gesichtspunkten ihrer Ziele und ihrer Umsetzung in der Praxis untersuchen. Sie verweisen auf die Flut von mehr als 150.000 Verfahren vor den Sozialgerichten, die sich allesamt gegen zu niedrige Sozialleistungen richten. Und sie weisen darauf hin, dass die Verfahren zur Ermittlung der Bedarfssätze zum Teil intransparent und nicht nachvollziehbar sind.
Die Kosten der sozialen Grundsicherung sind nach der Einführung der Hartz-Gesetze um mehrere Milliarden Euro gestiegen. Die Regelsätze wurden angehoben. ALG-II-Empfänger erhalten in vielen Kommunen soziale Vergünstigungen und können zusätzlich vielfältige Hilfe aus privater Initiative erhalten. Trotzdem gibt es mehr als 150.000 Verfahren vor den Sozialgerichten.
Geringverdiener wie Horst und Gisela kämpfen zur gleichen Zeit mit den Folgen der direkten und indirekten[2] Steuererhöhungen, ihre Krankenkassenbeiträge steigen und sie können keinen Cent zurücklegen. Der letzte richtige Urlaub liegt vier Jahre zurück. Ihre einzige Hoffnung ist »Lotto am Samstag« (bei dem sie freiwillig noch ein paar Euro mehr Steuern bezahlen als notwendig). Wenn das Geld nicht reicht, reihen sie sich manchmal an der »Tafel« neben Langzeitarbeitslosen, kinderreichen Familien und abgebrannten Soziologiestudenten ein, um ein paar Lebensmittel mitzunehmen.
Vor diesem Hintergrund scheint es also angemessen, die soziale Mindestsicherung näher zu untersuchen. Die Autoren beschreiben die drei Schritte ihrer Studie:
- Ermitteln der Ziele einer sozialen Mindestsicherung,
- Ableiten eines minimalen und eines maximalen Warenkorbes,
- Zuordnen von Preisen und Ermitteln der Gesamtkosten der beiden Warenkörbe.
In diesem Teil meines Beitrags möchte ich nur noch einige Worte über die Ziele der sozialen Mindestsicherung schreiben, den zweiten Schritt der Studie werde ich später unter die Lupe nehmen.
Es ist unumstritten, dass Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger eine soziale Mindestsicherung erhalten sollen. Diese soziale Mindestsicherung soll zunächst die physischen Grundbedürfnisse des Menschen abdecken, also für seine Ernährung und Kleidung, seine Gesundheitsversorgung und seine Unterkunft sorgen. Darüber hinaus soll sie prinzipiell die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Die Unterkunft wird im Rahmen dieser Studie nicht näher behandelt. Die Übernahme der Unterkunftskosten wird vorausgesetzt. ALG-II-Empfänger bekommen eine vollwertige Krankenversicherung mit den gleichen Leistungen wie ein Arbeitnehmer an der oberen Bemessungsgrenze. Einem ALG-II-Empfänger entsteht in der Gesundheitsversorgung also kein Nachteil.
Die Aussagen der Studie über die Ausgaben für Ernährung, Kleidung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurden in der Öffentlichkeit rege diskutiert. Wie üblich wurde dabei gern verzerrt und übertrieben. Aber im Kern ist die Methode der Untersuchung eigentlich nicht falsch: man analysiert die Ziele der Mindestsicherung, stellt die dazugehörigen Kosten auf und vergleicht sie mit den tatsächlichen Zuwendungen (im Detail wurden dabei Fehler gemacht, auf die noch einzugehen ist).
In den vielen Zeitungsberichten und Kommentaren fehlt mir allerdings ein deutlicher Bezug zu den unteren Einkommensgruppen, also zu Horst und Gisela. Denn deren Situation hat sich seit dem Zeitpunkt der Einführung des ALG-II immer weiter verschlechtert und es ist keine Besserung in Sicht. Wer über die soziale Mindestsicherung schreibt, darf Menschen wie Horst und Gisela nicht aus den Augen verlieren.
PS: Und komme mir jetzt bitte in den Kommentaren niemand mit dem Schlagwort »Mindestlohn«: dass diese Scheinlösung ökonomisch sinnlos ist und für beide zu ALG-II führen könnte, sollte offen auf der Hand liegen. Wenn es dazu Fragen gibt, dann suche man bitte in diesem Blog nach dem Stichwort »Mindestlohn«.
[wird fortgesetzt]
[1] Horst und Gisela heißen in Wirklichkeit anders, aber ein ähnlicher Fall wurde in dieser Woche in einer Lokalzeitung vorgestellt. Ich habe die Situation in diesem Artikel vereinfacht dargestellt.
[2] direkt: z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer und Wegfall der Entfernungspauschale; indirekt: die Verbraucher zahlen nach den Preiserhöhungen z.B. mehr Steuern für den Verbrauch von Benzin und Strom.
Verfasst von stefanolix um 21:58 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Rochus, Sozialpolitik (Trackback)
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