Einsprüche gegen Wahlcomputer wurden abgewiesen

Die hessische Landtagswahl darf leider nicht wiederholt werden, aber es besteht noch Hoffnung auf eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht. So könnte man aus der Sicht vieler Wähler die Entscheidung des Wahlprüfungsorgans des hessischen Landtags zusammenfassen. Heise online gibt diese Entscheidung wieder und lenkt dabei den Blick auf offensichtliche Ungereimtheiten:

Die Kritik, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Rahmen der Baumusterzulassung lediglich ein vom Hersteller zur Verfügung gestelltes Mustergerät überprüft, die bei der Wahl zum Einsatz gelangten Wahlcomputer jedoch behördlich nicht auf ihre Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart kontrolliert worden seien, sondern stattdessen auf die Baugleichheitserklärung des Herstellers vertraut wurde, könne keinen relevanten Wahlfehler begründen, heißt es in der Entscheidung, denn die gerügte Verfahrensweise sei verordnungsrechtlich vorgegeben.

Aha. Wenn etwas »verordnungsrechtlich vorgegeben« ist, dann kann es also nicht falsch sein? Die Behörden haben offensichtlich keine Maßnahmen zur Prüfung der Wahlcomputer vorgesehen und deshalb waren auch keine Maßnahmen notwendig. Das beruhigt mich jetzt ungemein: die Wahlcomputer sind zwar durch Hacker manipulierbar und sogenannten Innentätern problemlos zugänglich. Aber besondere Vorsichtsmaßnahmen muss man daraus nicht ableiten.

Hinsichtlich der Verwendung der Wahlgeräte bestätigt das Wahlprüfungsgericht eine Reihe von Wahlfehlern, die überwiegend von der engagierten Wahlbeobachtung des Chaos Computer Clubs aufgedeckt worden waren. So rügt das Gremium beispielsweise die private Aufbewahrung von Wahlgeräten bei Wahlvorständen in Niedernhausen in der Nacht vor der Landtagswahl.

Nein, besondere Vorsichtsmaßnahmen muss man daraus nicht ableiten. Zu den Wahlvorständen kommen doch keine Hacker ins Haus;-)

Insgesamt scheint diese Entscheidung formaljuristisch in Ordnung, aber sie zeigt wesentliche Schwächen des Einsatzes von Wahlcomputern auf. Deshalb besteht noch Hoffnung auf das Landesverfassungsgericht. Vielleicht bringt dessen Entscheidung ja auch endlich wieder mehr Ruhe in das Leben von Andrea Ypsilanti und Kurt Beck …

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7 Kommentare zu “Einsprüche gegen Wahlcomputer wurden abgewiesen”

  1. Christian
    25.08.2008 | 13:23

    Die Beschwerde vorm Staatsgerichshof wird kommen, daran besteht kein Zweifel. Der CCC wird innerhalb von etwa drei Wochen die Meldung bringen.

    Der Beschluss macht ja grade deutlich, dass das Wahlpruefungsgericht eben keine Pruefung verfassungsrechtlicher Verstoesse vornimmt, die waren und sind aber der Kern der Einsprueche. Der Gang zum Gericht ist daher unausweichlich.

    Ich frag mich manchmal, wo all die tausende Juristen sind, die jedes Jahr von den deutschen Unis abgehen. Hat da niemand mal einen Kurs in Verfassungsrecht belegt, werden die alle nur Wirtschaftsjuristen? Warum muessen Hacker und Informatiker eigentlich deren Arbeitsgebiet beackern?

  2. 25.08.2008 | 17:10

    Juristenlogik geht davon aus, dass bestimmte Dinge nicht gemacht werden, sie sind schließlich verboten.

    Wenn ich also sage, der Wahlvorstand könnte den Wahlcomputer doch manipulieren, wenn er ihn zuhause hat, dann sagt der Jurist: “Das darf er aber nicht.” Mit dem Schluss, dass er es auch nicht utu.

    Ich frage mich nur, warum es denn eigentlich eine Polizei, Fotoampeln, Videoüberwachung und Radarfallen gibt.

  3. stefanolix
    25.08.2008 | 17:30

    Und ich frage mich, warum die Politiker nicht endlich diesen Blödsinn mit den Wahlcomputern sein lassen und uns einfach wieder mit Zetteln wählen lassen. Die (für mich) einzige passende Antwort: kognitive Dissonanz im letzten Stadium. Hat jemand eine bessere Erklärung?

  4. Christian
    25.08.2008 | 19:26

    @stefanolix

    Da verkennst Du aber die Interessenlage etwas: Hinter den Wahlcomputern stehen naemlich unterschiedliche, meist finanzielle Interesen.

    Zum einen hat natuerlich der Hersteller und der Importeur ein Interesse an der weiteren Erlaubnis, Benutzung und Ausweitung der Verkaeufe. Das ist nicht ueberraschend. (Daran stoert nur, dass der Gesetzgeber Privaten Teile dieser eigentlich hoheitlichen Aufgabe gibt.)

    Wichtiger ist jedoch, dass die betroffenen Gemeinden in Eigenregie in der Regel sechsstellige Betraege fuer die Computer auf den Tisch gelegt haben. Da sind also schlicht in paar dutzend Verantwortliche von Staedten und Gemeinden, die vor ihrer Stadtverwaltung, vor ihren Buergermeistern usw. bloed dastuenden, wenn die teure Investition ploetzlich nicht mehr einsetzbar waere. Die machen also ordentlich Druck, dass sie die teuren Dinger noch viele Jahre benutzen duerfen. (Dauert ja eine Weile, bis die sich angeblich amortisiert haben, verspricht der Hersteller. *hust*)

    Der dritte Interessen-Cluster ist die Pruefbehoerde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Die Peinlichkeit, dass das von ihr mit eingefaedelte Gesetz, das Wahlcomputer 1999 erst erlaubte, verfassungswidrig ist, und zudem die Computer selbst so dermassen amateurhaft getestet wurden, wollen sie sich gern ersparen.

    Ausserdem wurden die Tests schliesslich vom Hersteller Nedap bezahlt, und zwar ganz ordentlich. Eine Behoerde kaempft heute auch um ihren Etat, besonders wenn man den Kompetenz- und Vertrauensverlust mit einbezieht.

    Bei dieser Lage wird dieser Kampf kein leichter sein.

  5. 25.08.2008 | 20:25

    Ich glaube, es gibt noch einen anderen Grund für die Wahlcomputer. Die Wahlleiter haben oft Schwierigkeiten Wahlhelfer zu bekommen. Die menschen dazu zwingen macht die Moral der Urnenwächter nicht besser und dauernd auf die eigenen beamten zurückgreifen mögen sie auch nicht und ist auch nicht das Gelbe vom Ei.

    (Ich reiße mich auch nicht darum, denn wenn man das einmal gemacht hat, dann macht man das immer wieder – so meine Erfahrung. Und bei jeder Wahl einen Vor- oder Nachmittag und Abend zu helfen mag ich auch nicht.)

  6. 25.08.2008 | 21:35

    Schwierigkeiten die Wahlvorstände vollzukriegen haben eigentlich nur die Gemeinden, die schlechte PR für die Hilfe bei den Wahlen haben. Aber die Spesenpauschale -obwohl pro Person nicht erwähnenswert- macht das natürlich zu einer teureren Veranstaltung verglichen mit der Möglichkeit, jeden Wahlvorstand nur noch mit zwei bis drei Leuten zu besetzen, wie es bei Maschinenwahl möglich ist.

  7. stefanolix
    25.08.2008 | 21:59

    Prinzipiell sollte es in den Kommunen möglich sein, die Wahlvorstände zu besetzen. Man muss eben Anreize setzen und diese Anreize müssen nicht unbedingt nur finanzieller Art sein.

    Schöffen müssen beispielsweise freigestellt werden, weil uns die Mitarbeit von Laien bei der Rechtssprechung wichtig ist. Warum nicht auch Wahlhelfer? Beamte und öffentlich Bedienstete haben ein hohes Maß an Sicherheit. Warum sollen sie nicht an einem Sonntag aller vier Jahre mal Dienst schieben — meinetwegen mit 16 Stunden Freizeit in der Woche als Ausgleich?

    Wenn man unter tausenden Wählern eines Wahlkreises nicht ein halbes Dutzend für die Abwicklung der Wahl findet, dann kann man das Wählen auch gleich sein lassen.

    Auch organisatorisch könnte man einiges machen, indem man mehrere Wahlen und Bürgerentscheide möglichst zusammenlegt und indem man das Wahlverfahren möglichst vereinfacht. Es muss nicht jeder kumulieren und panaschieren können, aber es sollte jeder an den wichtigsten Entscheidungen teilhaben.

    Vereinfachung, bessere Organisation, Förderung des Ehrenamtes, Anreize und sanfte Verpflichtung der Staatsdiener: irgend etwas davon sollte doch funktionieren.

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