Brauchen wir geistiges Eigentum?

Alex Tabarrok ist nicht ganz zufrieden mit dem Handstreich, mit dem Michele Levine und David K. Levine in “Against Intellectual Monopoly” den Schutz geistigen Eigentums in Form von Patenten und Copyrights auf den Müllplatz der Industriepolitik schieben. Während er sich fragt, ob Bücher zukünftig ohne Copyright veröffentlicht werden, hab ich das Sommerloch mit eben solcher Lektüre gestopft. Dank meines inzwischen schon etwas betagten Sony E-Readers war ich dabei nicht einmal gezwungen solche Creative-Commons-Pageturner wie Cory Doctorow’s “Little Brother” oder John Scalzi’s “Agent to the Stars” am PC zu lesen, sondern konnte mich dabei auf einer sommerlichen Wiese entspannen. Autor Larry K. Mason freute sich gar riesig, dass ich ihm die Portierung seines Romans “Invisible Hand” in einschlägige E-Book-Reader-Formate abnehme. Soweit ich weiß lebt etwa Cory Doctorow sehr gut damit, dass er seine Bücher nicht nur über den Buchhandel sehr gut verkauft, sondern auch zum kostenlosen Download ins Internet stellt. Auch andere Autoren wie David D. Friedman oder Lawrence Lessig leisten es sich ihre Bücher den Lesern gratis im Netz zu überlassen und gehen derweil ihren Jobs als renommierte Hochschullehrer nach.

Ob jeder Schriftsteller oder Sachbuchautor ohne Copyright-Schutz noch von seinem Handwerk leben könnte, sei dahingestellt, das Ende guter Bücher wäre jedoch ebenso wenig zu erwarten wie der Niedergang der Popmusik im Zeitalter der MP3-Tauschbörsen. Um den klassischen Buchhandel und die Verlage mache ich mir derweil keine Sorgen, auch wenn für uns der Beruf des Buchhändlers irgendwann genauso fremd sein sollte wie heute der Job den die Dame von der Telefonvermittlung einst ausübte. Die Betroffenen werden schon eine gewinnbringende Beschäftigung auftreiben. Auf jeden Fall wird dann der Autor und sein Werk sowie seine Kreativität aus beidem ein gewinnträchtiges Unternehmen aufzubauen wieder im Vordergrund stehen. Und niemand wird mehr wegen eines geistigen Monopols ein Vermögen aus einer Idee machen können, die so profan ist, dass sie auch jedem anderen talentierten Autor hätte einfallen können.

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34 Kommentare zu “Brauchen wir geistiges Eigentum?”

  1. 12.08.2008 | 16:39

    Copyright ist meiner Meinung nach schon in Ordnung, der Patentschutz dagegen nicht bei Software.

    Das Problem ist die Abgrenzbarkeit und auch die stark unterschiedlichen Machtgefälle. Große Unternehmen kaufen riesige Patentsammlungen und gehen dann gegen Newcomer vor.

    Ich wollte selbst dieses Jahr ein Unternehmen gründen, zusammen mit einer Ärztin, einem Elektrotechniker und einem Maschinenbauer. Wir haben das erst einmal auf Eis gelegt, bis die Bundesregierung es endlich mal schafft die deutsche Ltd. umzusetzen. Die Risiken sind einfach zu groß, man ist so schnell bei einer Patentverletzung, das kann einen blitzschnell ruinieren.

    Geistiges Eigentum schön und gut, aber meiner Meinung nach muss die Durchsetzung der Rechte daran viel stärker begrenzt werden, sodass Innovation und Unternehmensentwicklung gefahrlos möglich ist.

    Ich kann jedenfalls mit Fug und Recht behaupten, dass der Patentschutz so mittelfristig mindestens zwanzig Arbeitsplätze gekostet hat.

  2. stefanolix
    12.08.2008 | 22:00

    Bleibt die Frage, wie es bei Fachliteratur funktionieren soll. Die muss schließlich auch irgendwie finanziert werden …

  3. Lina
    13.08.2008 | 8:14

    …auch wenn für uns der Beruf des Buchhändlers irgendwann genauso fremd sein sollte wie…

    Ich glaube, da täuschst Du Dich. Das “Hörbuch” (statt Buch) vom Händler ist vielleicht eine gute Alternative für unterwegs oder nachts im Bett, aber die allermeisten bevorzugen noch immer Papier mir Rücken in der Hand, und das wird vermutlich noch sehr, sehr lange so bleiben. (Ich z. B. lese äusserst ungern vom Bildschirm und stehe damit nicht allein.)

    Die Fülle dessen, was ich gratis im Internet einsehen kann, empfinde ich dabei als Luxus und frage mich nicht selten, wovon die Autoren wohl leben, wenn sie derart grosszügig verfahren können. Ich glaube, es war (ökonomisch gesehen) ein Fehler, das Internet nicht auch zur Einnahmequelle für geistiges Eigentum zu machen; doch, ich bin auch grundsätzlich für die Erhaltung des Copyrights.

  4. 13.08.2008 | 9:21

    Die Schwierigkeit an dieser Sache besteht darin, dass die meisten Menschen – und da hat AT völlig recht – sich nicht auf eine Seite des extrems stellen können. Das macht es schwierig, einen passenden analytischen Zugang zu finden. Ich versuche es trotzdem mal.

    1) Alleine aus liberaler Sicht (Schutz des Eigentums, Vertragsfreiheit) sollte es Copyrights in einem gewissen Umfang geben. Der Musiker verkauft ja seine CD unter der AUFLAGE, das sie nicht weiter verbreitet wird. Wird sie es dennoch, ist es vertragsbruch (Vielleicht könnte man es hier ins Zivilrecht auslagern und nicht strafrechtlich verfolgen)

    2) Es gibt zwei Motive für Patente (die meistens nicht klar zu trennen sind). Erstens, ich möchte andere davon abhalten, mich zu imitieren. Zum Beispiel das Apple oder Coca Cola Logo. Zweitens, ich möchte Wettbewerber in ihren Möglichkeiten einschränken und sie blockieren. (Das Scroll-Down Menu am PC zum Beispiel)

    3) Wenn wir als liberale für den Schutz des Eigentums sind, meinen wir eigentlich nur den Schutz vor Imitaten. Aufgabe ist es also möglich scharf, zwischen beiden Motiven zu trennen.

  5. 13.08.2008 | 10:23

    Der Musiker verkauft ja seine CD unter der AUFLAGE, das sie nicht weiter verbreitet wird. Wird sie es dennoch, ist es vertragsbruch

    Ja, aber nur durch den, der die CD gekauft hat. Jeder, dem er sie weitergegeben hat, hat keinen Vertrag mit dem Musiker, der Musiker hat also auch ohne Copyright keine Ansprüche. Aus einem Vertrag zwischen Musiker und Käufer ergeben sich schließlich keine Verpflichtungen für Dritte. Die eigentlichen Vertragsbrüchigen ausfindig zu machen, dürfte dann in der Regel praktisch unmöglich sein.

    Es gibt zwei Motive für Patente (die meistens nicht klar zu trennen sind). Erstens, ich möchte andere davon abhalten, mich zu imitieren. Zum Beispiel das Apple oder Coca Cola Logo. Zweitens, ich möchte Wettbewerber in ihren Möglichkeiten einschränken und sie blockieren. (Das Scroll-Down Menu am PC zum Beispiel)

    Das erstere der Motive sollte doch eigentlich eher zum Marken- als zum Patentrecht führen, oder? Für den Schutz vor Markenimitation jedenfalls sprechen sich auch Boldrin und Levine aus, und ich wüßte auch von keinem, der ihn prinzipiell ablehnt.

    Wenn wir als liberale für den Schutz des Eigentums sind, meinen wir eigentlich nur den Schutz vor Imitaten. Aufgabe ist es also möglich scharf, zwischen beiden Motiven zu trennen.

    Einverstanden.

  6. jopa
    13.08.2008 | 10:39

    Der Schutz von Marken ließe sich auch möglicherweise mit dem Schutz vor Betrug begründen… (Verwechselungsgefahr ähnlicher Produkte, gern auch forciert durch den Hersteller des Plagiates)

  7. 13.08.2008 | 11:06

    @David

    Jeder, dem er sie weitergegeben hat, hat keinen Vertrag mit dem Musiker, der Musiker hat also auch ohne Copyright keine Ansprüche.

    Aber könnte man nicht sagen, dass der Kunde des Musikers aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen hätte sicherstellen müssen, dass von seinem Exemplar nicht kopiert wird, und damit dem Musiker schadenersatzpflichtig ist?

  8. 13.08.2008 | 11:18

    Jeder, dem er sie weitergegeben hat, hat keinen Vertrag mit dem Musiker, der Musiker hat also auch ohne Copyright keine Ansprüche.

    Falsche Ebene. Zumindest bei den Major Labels hat der Kunde ohnehin keinen Vertrag mit dem Musiker, sondern mit dem Label das die Platten vertreibt. (Ob er der Musiker selbst direkt davon profitiert, das steht auf einem anderen Blatt.) Ändert nichts an der Vertragsfrage an sich, die wäre auch zwischen Käufer und Label relevant, aber ich würde da gerne die Figur des Musikers (zumindest teilweise) rausnehmen, weil die mit dem Teil des Geschäfts meist nichts mehr zu tun hat.

    Ansonsten: Wo ist eigentlich der Vertrag den ich unterzeichne, wenn ich mir eine CD oder eine LP kaufe? Bei MP3s kommt sie in Form einer EULA oder eines DRM-Systems mit, das ich akzeptiere. Aber bei den altmodischen Speichermedien?

    Und zu dem Vertrag und dem “keinen Dritten weitergeben” stellt sich erneut die Frage ob es dann legitim ist, wenn man Platten im Second Hand Shop kauft oder verkauft. Dadurch wird die Platte an einen Dritten weitergegeben, ohne dass das Label profitiert. Und der Logik der Labels folgend ist es egal, dass der Verkäufer die Platte nicht mehr hat. (Ohne Second Hand: Kaufer und Verkäufer erwerben Platte beim Label. Mit Second Hand: Nur Verkäufer hat die Platte beim Label erworfen. 50% Einnahmeverlust.)

  9. 13.08.2008 | 11:49

    @Lina:

    Ich weiß nicht, ob du schon mal mit einem modernen E-Reader mit E-Ink-Display geschaut hast. Das sieht aus wie gedruckte Buchstaben auf Recycling-Papier, du kannst über 14 Tage ein ca. tausend seitiges Buch ohne Aufladen der Batterie lesen und das ganze wiegt soviel wie ein durchschnittliches Paperback, dazu kommt der Luxus hunderte von Büchern gleichzeitig in der Tasche zu tragen.

    wie gesagt, Doctorow u.a. Autoren leben davon, dass sie trotz Creative Commons Lizenz noch Bücher verkaufen und Vorträge geben etc. Auch die genannten Wissenschaftler nutzen die Bücher vor allem als Werbung und verdienen ihr Geld als gefragte Hochschullehrer, mit Vorträgen und Gutachten. Offenbar können sich viele nicht vorstellen, dass eine möglichst breite Verteilung der Infos die Autoren bekannt und damit deren exclusive Expertise besonders wertvoll macht. Zudem kann man um die Literatur herum eine ganze Reihe anderer, nicht so einfach kopierbarer Produkte vermarkten. Man denke nur an die ganzen Puppen, Spiele etc. die im Zuge des Harry-Potter_kultes auf dem Markt kamen und alleine reichten Frau Rowling reich zu machen. Falls es dich wirklich interessiert wie das im Detail aussehen mag, lies das oben erwähnte Buch von Boldrin&Devine. Ihre Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen…

  10. 13.08.2008 | 12:33

    Aber könnte man nicht sagen, dass der Kunde des Musikers aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen hätte sicherstellen müssen, dass von seinem Exemplar nicht kopiert wird, und damit dem Musiker schadenersatzpflichtig ist?

    Doch, ich sage ja gar nichts anderes. Nur wird es im Regelfall schwer sein, den Schadenersatzpflichtigen ausfindig zu machen, denn eine CD wird ja normalerweise an mehr als einen verkauft. Selbst wenn nicht, müßte man festhalten, wer sie gekauft hat.

    Falsche Ebene. Zumindest bei den Major Labels hat der Kunde ohnehin keinen Vertrag mit dem Musiker, sondern mit dem Label das die Platten vertreibt.

    Richtig, aber hier nicht direkt relevant. Es geht nur darum, was der Anbietende Vertragspartner gegenüber dem Abnehmenden und vor allem Dritten ohne CR geltend machen könnte, wenn es zu unerwünschter Klanggutosmose kommen sollte. Wer die Vertragspartner im jeweiligen Fall genau sind, ist nicht so wichtig.

  11. 13.08.2008 | 13:04

    Nur wird es im Regelfall schwer sein, den Schadenersatzpflichtigen ausfindig zu machen,

    Auch der Endnutzer weiss, dass er derjenige, von dem er sie erhält, kein Recht zur Weiterverbreitung hat. Ob er nun dafür Schadensersatzpflichtig ist, kann debatiert werden. (Vor allem muss dann ein Schaden nachgewiesen werden, sprich, dass er die Platte sonst im Laden gekauft hätte). Verbreitet er die Musik auch noch weiter, muss er mE für den Schaden, d.h. sämtliche Downloads, haften. Sowie man nie Eigentümer von Hehlerware werden kann.

    Ein Second Hand Laden ist mit Internet Tauschbörsen nun gar nicht vergleichbar. Im ersten wird getauscht, im zweiten wird kopiert (“Tauschbörse” ist ein irreführender Begriff).

  12. 13.08.2008 | 13:18

    Auch der Endnutzer weiss

    Warum sollte er?

    Verbreitet er die Musik auch noch weiter, muss er mE für den Schaden, d.h. sämtliche Downloads, haften. Sowie man nie Eigentümer von Hehlerware werden kann.

    Ob er das muß ist fraglich. Der Vergleich mit dem Eigentürmer von Hehlerware setzt zudem das Konstrukt des geistigen Eigentums bereits implizit voraus, aber Du sagst ja auch, daß Du für (ein gewisses Maß an) Copyrights bist. Nur ist die Forderung daß keiner ein gewisses Datenbündel weiterverbreiten darf, weil ich mit einigen Verträge abgeschlossen habe, die denen das verbieten eben ohne ein Konstrukt wie geistiges Eigentum nicht haltbar. Das ist offensichtlich. Warum so ein Konstrukt notwendig liberal sein soll, erschließt sich mir noch nicht.

  13. 13.08.2008 | 13:34

    Nur ist die Forderung daß keiner ein gewisses Datenbündel weiterverbreiten darf, weil ich mit einigen Verträge abgeschlossen habe, die denen das verbieten eben ohne ein Konstrukt wie geistiges Eigentum nicht haltbar.

    Nein, es reicht die Vertragsfreiheit. Jeder weiss, dass dieses Datenbündel nur unter Auflagen publiziert wurde und dass er in diesem Sinne nur durch einen Vertragsverstoß (eines anderen) an dieses gelangt. Da fällt es schwer, die Hände in Unschuld zu waschen.

    Darüberhinaus gibt es m.E. so etwas wie geistiges Eigentum. Ein Song ist mehr als eine Folge von Einsen und Nullen.

  14. 13.08.2008 | 14:11

    Darüberhinaus gibt es m.E. so etwas wie geistiges Eigentum. Ein Song ist mehr als eine Folge von Einsen und Nullen.

    Darüber kann man diskutieren – wenn man das voraussetzt, kann ich natürlich auch nichts mehr einwenden.

    Nein, es reicht die Vertragsfreiheit. Jeder weiss, dass dieses Datenbündel nur unter Auflagen publiziert wurde und dass er in diesem Sinne nur durch einen Vertragsverstoß (eines anderen) an dieses gelangt.

    By the same token: Wenn ich eine Wohnung vermiete oder einen Job vergebe an jemand, von dem ich weiß, daß er seinen letzten entsprechenden Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt hat, was erwartet mich dann? Ist auch jeder der ein Geheimnis verraten bekommt mitschuldig am Geheimnisverrat? Wo würde das denn hinführen, wenn jeder die Vertragstreue seiner Mitmenschen zu überprüfen hätte?

  15. 13.08.2008 | 14:16

    Nein, es reicht die Vertragsfreiheit.

    Das sowieso schon nicht – geistiges Eigentum oder die Forderung nach Vertragstreueprüfung beim anderen gehören mindestens dazu. Vertragsfreiheit in dem Sinne, daß man sich zu Dingen frei verpflichten kann, vernachlässigung der Verpflichtungen (wenn möglich) rechtliche Konsequenzen hat und ich für Erfüllung meiner und nur meiner Verpflichtungen alleine verantwortlich bin reicht definitiv nicht. Das ist grob gesagt das, was ich unter Vertragsfreiheit verstehe. Was verstehst Du darunter?

  16. Lina
    13.08.2008 | 15:49

    @ SteffenH

    Nein, ich hab’ noch nie mit einen E-Reader gelesen, werde mir aber versuchsweise mal einen ausleihen – und mir auch das empfohlene Buch von Boldrin & Devine vormerken, danke!

    Damit Du was zum (Aus-)Lachen hast, stelle ich (während hier penibel Rechtsfragen zu “geistigem Eigentum” diskutiert werden) dem Technik-Freak meinen (altmodischen?) Qualitätsbegriff gegenüber: in dieser Art des Lesens sehe ich auch eine Art “Kulturverlust”! Ja! Bucher in der herkömmlichen Form sind mir (in der Hand oder im Regal) sozusagen “heilig” und ich empfinde es zumindest den literarischen Klassikern gegenüber sogar (posthum!) als Respektlosikeit, sie überhaupt ungedruckt und ungebunden zu vermarkten; schon Paperbacks törnen mich ab, und auch Werbung möchte ich (als Konsumentin) um die Literatur herum nicht sehen.

    Für die Lektüre von Sach- und Fachbüchern, die man informationshalber schnell zur Hand haben möchte, zeigt diese Technik allerdings ihren grossen Vorteil – vor allem in der Masse des auf kleinstem Raum Speicherbaren; das finde ich gut.

  17. 13.08.2008 | 16:02

    Ich persönlich empfinde ja den Umfang des Urheberrechts als geradezu grotesk (Lebzeit + 70 Jahre danach gültig). Aber auch die Patentierbarkeit treibt teils seltsame Blüten.

    Geistige Eigentumsrechte sind per se schon in Ordnung (gerade Markenrechte). Aber sie gehören meines Erachtens um ein ein gutes Stück zurechtgestutzt.

  18. 13.08.2008 | 16:22

    @Lina:

    Da muss ich tatsächlich lachen, aber ich kann dich genauso verstehen wie einst die eifrigen Leser von Stein- und Tontafeln und Papyrusrollen, als jemand auf die Idee kam dünnes Papier zu bedrucken und zu binden. Aber du kannst deinen Präferenzen durch den Erwerb eines klassischen Buches ja Ausdruck verleihen.

    Es freut mich, dass du die Lektüre des Buches in Erwägung ziehst. Das könnte durchaus auch Ansporn für andere Kommentatoren sein, deren Begründungen mit Aussagen wie “CR finde ich schon ok” keine rechte Überzeugungskraft aufkommen lassen. Das schöne ist ja, dass sich das Buch mit diesen und noch wesentlich einfallsreicheren Gegenargumenten auseinander setzt. Speziell für Frauen gibt es auf S. 65 einen Abschnitt zum Schutz von Modedesigns. ;-)

  19. 13.08.2008 | 16:40

    @David

    ich versuche mich mal an einer etwas sehr theoretischen Konstruktion. Musiklabel M verkauft ein Produkt P an Kunden A. Das Produkt P besteht aus einer CD UND der Auflage bzgl. dieser CD die Copyright’s zu achten. Dazu sichert er die Einhaltung der Copyrights nochmal vertraglich mit A ab.

    Das heisst die Auflage ist jetzt zweifach vorhanden. Erstens als Produkteigenschaft und zweitens als bilateraler Vertrag. Okay.

    Jetzt kommt B und kopiert sich die CD von A. Allerdings erhält er von A nich die reine CD sondern das Produkt P. Etwas anderes geht ja nicht, denn A kann aufgrund der Auflage aus P nicht einfach die CD machen. Also hat auch B die CD nur unter der Auflage der Copyrights.

  20. 13.08.2008 | 18:42

    @Dirk: Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht sehr interessant!

    Das Produkt P besteht aus einer CD UND der Auflage bzgl. dieser CD die Copyright’s zu achten.

    Dasselbe anders ausgedrückt: Der Erwerb von Produkt P setzt voraus, daß der Inhalt der CD nicht vervielfältigt wird. Fragen: (i) Was für eine Art Produkt ist das? (ii) Nichtvervielfältigung durch wen ist gemeint?

    Das heisst die Auflage ist jetzt zweifach vorhanden. Erstens als Produkteigenschaft und zweitens als bilateraler Vertrag. Okay.

    OK. Bisher habe ich aber noch nicht verstanden, wo der Doppelmoppel relevant wird.

    Jetzt kommt B und kopiert sich die CD von A.

    Das ist wirklich heiß: Hier vervielfältigt nämlich B, A ist daran gar nicht beteiligt! Somit liegt gar keine Vertragsbrüchigkeit vor, es sei denn, A ist auch dazu verpflichtet, jeglichen unbeaufsichtigten Zugang Dritter zur CD zu unterbinden, was nicht mehr gerade nach einer moderaten Forderung klingt. Ansonsten macht sich A nicht schuldig, denn er weiß ja nicht, was B mit dem Ding treibt. B macht sich nicht schuldig, denn er hat keinen Vertrag mit M. M könnte noch verlangen, daß A mit B einen entsprechenden Vertrag schließen müsse, bevor B von A mit der CD alleine gelassen wird. Abgesehen davon, ob das debil ist oder nicht: Daß B einen solchen Vertrag eingegangen ist dürfte ihm schwerlich nachweisbar sein, wenn man ihn wirklich drankriegen wollen sollte. So viel zu (ii).

    Allerdings erhält er von A nich die reine CD sondern das Produkt P. Etwas anderes geht ja nicht, denn A kann aufgrund der Auflage aus P nicht einfach die CD machen. Also hat auch B die CD nur unter der Auflage der Copyrights.

    B könnte diese CD bei einem Besuch bei A vervielfältigt haben, ohne von dem Copyright das geringste zu erfahren (beispielsweise, indem er MP3s auf seinen USB-Stick zieht). Ich sehe nicht, wie er unter diesen Umständen die Auflage “erben” könnte. Die Antwort auf (i) scheint mir auch zu sein: Es handelt sich um ein definiertes Produkt. Die Produkteigenschaft (Kopplung von CD und Verpflichtung) selbst kommt schon nur durch einen Vertrag zustande, in dem sich die Parteien schlicht auf diese Eigenschaft einigen. Für Außenstehende hat diese Definition, dieser Vertrag, keinerlei Relevanz. Für die gibt es nur die CD und die darauf enthaltenen Daten.

    Ein Beispiel noch aus der anderen Richtung: A könnte sich mit B darauf einigen, daß A dem B einen Witz erzählt, unter der Auflage, daß B den Witz niemals weitererzählen wird. Produkt P = Witz W + Verpflichtung V. Vertrag: P wird getauscht gegen Amusement L(achkrampf).
    Läßt sich B auf diesen Vertrag ein, so ist er nach meinem Verständnis von Vertragsfreiheit (s.o.) im Extremfall (also bei absolut ernstgenommener Vereinbarung) tatsächlich dazu verpflichtet, den ihm erzählten Witz nicht weiterzuerzählen. Irrelevant ist dabei insbesondere auch (bzw. kann es sein, je nach Wortlaut des Vertrages) ob B den Witz schon kannte, ob B den Witz später auch von einem anderen hört oder ob B den Witz gar selbst erfunden hat. Das sich daraus ein Verhältnis ergibt, das nur A und B betrifft, den Witz aber nur insofern, als es eine auf ihn bezogene Vereinbarung zwischen den beiden gibt, ist klar.
    Was wäre nun, wenn B dem C den Witz vertragsbrüchig erzählt, und der C von dem Vertrag zwischen A und B wußte? Dürfte C den Witz nicht weitererzählen? Dürfte er es, wenn er ihnen vorher schon kannte, ihn später kennenlernt oder ihn erfunden hat? Wo bleibt in diesem Fall die Vereinbarung V?

  21. 13.08.2008 | 18:47

    Begründungen mit Aussagen wie “CR finde ich schon ok” keine rechte Überzeugungskraft aufkommen lassen

    :-D

  22. Lina
    13.08.2008 | 18:55

    @ David

    Aber wer ist CR??? Damit ich mir ein Bild machen kann, ob er nicht vielleicht doch OK ist…?

    (Gut, ich hätte auch SteffenH fragen können, aber das war mir nach meinem Geständnis, dass ich lieber von Tontafeln lese, doch zu peinlich.)

  23. 13.08.2008 | 19:08

    @Lina:

    CR kann man nicht heiraten, das ist nur die Abkürzung für “Copyright”.

  24. 13.08.2008 | 19:09

    @Lina:

    Das ;-) darf natürlich nicht fehlen…

  25. Lina
    13.08.2008 | 19:22

    @ SteffenH

    Ich hätt’s auch ohne genommen ;-)

  26. 13.08.2008 | 20:43

    Bezugnehmend auf ganz früher, weil ich nicht zeitnah kommentieren kann:

    @David:

    Richtig, aber hier nicht direkt relevant.

    Kann es aber werden, wenn der Musiker beispielsweise seine Songs unter einer CC-Lizenz ins Netz stellt, aber das deutsche Label sich weigert das anzuerkennen, weil es die exklusiven Verwertungsrechte für Deutschland hat. Denk mal an die Viralkampagne die die Nine Inch Nails vor ein paar Jahren laufen hatten. Da wollten die Musiker, dass Fans ihre Bootlegs im Netz verbreiten um Hype zu schaffen, aber der deutsche Rechteinhaber hat deutsche Fans die sowas gemacht haben abgemahnt. (Hat sich dann erledigt weil ein PR-Gau draus wurde, ansonsten wäre das sicher nicht so glimpflich ausgegangen.)

    Ähnliches Beispiel: Moby stellt Tracks zur freien, nicht-kommerziellen Nutzung ins Netz. Problem an der Kiste, die schweizerischen Rechteinhaber.

    Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten.

    Und in so einem Fall wird dann klar, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen den Vertrag den du mit einem Musiker eingehst und dem Vertrag mit dem regionalen Rechteinhaber. Wie du sagst, ist hier nur sekundärrelevant, aber gerade in Zeiten globaler Musikvermarktung kann das relevant werden. Weil du dich vielleicht darauf verlässt, dass du einen Vertrag mit dem Musiker einzugehen, der aber in Deutschland gar nicht gilt.

    Anderes Beispiel: Wenn du dir die neue Radiohead-Platte direkt bei Radiohead kaufst, dann gehst du einen Vertrag mit der Band ein. Aber, weil das ja nach US-Recht läuft stellt sich die Frage: Gilt der Vertrag auch in Deutschland? Wenn nein: Gilt der Vertrag den ich eingehen würde, hätte ich die Platte beim deutschen Label gekauft? Auch wenn ich – da ich dort ja nicht kaufte – nie so einen Vertrag in irgendeiner Form anerkannt habe?

    Das ist auch noch so ein Fass Fische, das nur darauf wartet aufgemacht zu werden.

    ***

    @Dirk:

    Verbreitet er die Musik auch noch weiter, muss er mE für den Schaden, d.h. sämtliche Downloads, haften. Sowie man nie Eigentümer von Hehlerware werden kann.

    Aaaaaaa-ber: Sind sämtliche Downloads tatsächlich schaden? Nur wenn jeder Nutzer der einen Song zieht ihn auch tatsächlich gekauft hätte. Das ist die Anatomie-2-Logik. Entsteht ein Schaden? Ja. Aber der Realismus bei der Schadensabwägung sollte gewahrt bleiben. Der Schaden hier entsteht nämlich nicht durch jeden Nutzer der einen Song saugt, statt zu kaufen, sondern nur durch jeden der saugt, sonst aber gekauft hätte. Das ist nicht identisch.

    Beispiel: Die RIAA geht davon aus, dass ein verbreiteter Song im Netz einen Schaden von rund 750$ verursacht. Akzeptieren wir das mal für eine Sekunde und ignorieren wir bestimmte Fragen (etwa: verursacht ein verbreiteter Robbie-Williams-Song den selben Schaden wie ein verbreiteter Song einer Indie-Gruppe? Oder: Gilt das für jeden der den Song verbreitet? Wenn ich einen Song ziehe und den dann erneut weiterverbreite, verursache ich zusätzliche 750$ Schaden?). Sagen wir mal, dass jeden Tag 1.000.000 individueller Songs per P2P verbreitet werden (sehr konservative Schätzung), dann entstünde der Musikindustrie im Jahr ein Schaden von 273.750.000.000$. Eine imposante Zahle, wenn man überlegt, dass das globale GDP im Jahre 2007 bei gerade mal 54,311,608$ lag. (Quelle.)

    Ein Second Hand Laden ist mit Internet Tauschbörsen nun gar nicht vergleichbar. Im ersten wird getauscht, im zweiten wird kopiert (”Tauschbörse” ist ein irreführender Begriff).

    Letztlich kann es der Plattenfirma egal sein, ob es von Person X keine Kohle erhält weil er das Album Y bei Limewire saugt oder im Plattenladen um die Ecke kauft. Wenn du ein Stück bei iTunes oder Musicload gekauft hast, dann darfst du es ja auch nicht weiterverkaufen. Was im Kern keinen Unterschied machen würde.

    Auf die Frage: “Woher weiß der Rechteinhaber, dass der Verkäufer keine Kopie der Datei behält?” antworte ich mal: Das weiß er auch nicht wenn eine CD zum Second-Hand-Shop geht (kann ja vorher daheim gerippt worden sein) oder er könnte die Dateien individualisieren, so dass man einen Weiterverkauf über den zentralen Server von Musicload oder was auch immer ankündigen muss, damit der Song auf Rechner X jetzt läuft, auf Rechner Y aber nicht mehr.

  27. 14.08.2008 | 12:07

    Und in so einem Fall wird dann klar, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen den Vertrag den du mit einem Musiker eingehst und dem Vertrag mit dem regionalen Rechteinhaber.

    OK. Allerdings war ich zum Zeitpunkt meiner Äußerungen von einer Situation ausgegangen, in denen es institutionalisierte Rechteinhaber gar nicht gibt. Das Problem könnte höchstens noch eines zwischen Musiker und Verlag sein, nichtmehr meins. Interessanterweise genau so, wie es sich gehört.

  28. 14.08.2008 | 12:23

    @David

    Die Produkteigenschaft (Kopplung von CD und Verpflichtung) selbst kommt schon nur durch einen Vertrag zustande, in dem sich die Parteien schlicht auf diese Eigenschaft einigen. Für Außenstehende hat diese Definition, dieser Vertrag, keinerlei Relevanz. Für die gibt es nur die CD und die darauf enthaltenen Daten.

    Das war gerade der Sinn des “Doppelmoppel”. Die Verpflichtung ist zweierlei fundiert. Einmal durch einen Vertrag von M und A und einmal als Produkteigenschaft. A ist durch die vertragliche Verpflichtung nicht befugt die Produkteigenschaft zu ändern. Das weiss B, also erlangt er von A nie die CD, sondern nur P. Und P sagt, dass diese CD nur zur privaten Nutzung benutzt werden darf.

    @Björn

    Sehe ich auch so. Ein Schaden ist entgangener Gewinn. Den muss man vielleicht im einzelnen nicht nachweisen, aber bei Schadensersatzforderungen sollte nicht maßlos übertrieben werden.

  29. 14.08.2008 | 13:23

    @Dirk: OK, das hatte ich mir inzwischen auch so zusammengelegt. Aber warum sollte B, nur weil A und M das so vereinbart haben, nicht einen Teil von Produkt P nehmen können und den anderen nicht? Die Vereinbarung wird der CD ja eben nicht magisch beigefügt. Zur Nichtauflösung von P hat sich alleine A verpflichtet. Etwas, das B binden könnte, kann ich nirgends erkennen.

  30. 14.08.2008 | 14:20

    @David

    Es ist natürlich ein sehr theoretisches Konstrukt, das dazu dient mein rechtsempfinden (also etwas emotionales) rational zu untermauern.

    Aber warum sollte B, nur weil A und M das so vereinbart haben, nicht einen Teil von Produkt P nehmen können und den anderen nicht?

    Weil P sagt “Egal, wer mich besitzt er muss sich an das Copyright halten”. Deswegen brauche ich die Verpflichtung als Produkteigenschaft und nicht bloß als Vertrag zwischen zwei Personen.

  31. 14.08.2008 | 14:35

    Weil P sagt “Egal, wer mich besitzt er muss sich an das Copyright halten”.

    Klagt dann auch P im Falle eines Verstoßes? ;-)

  32. 14.08.2008 | 15:40

    na zumindest hat es das klagerecht (-:

  33. Harry
    14.08.2008 | 17:06

    Zum Merchandising: Wie sieht das denn bspw. bei den Nobelpreisträgern aus? Oskar-Matzerath-Figuren kann ich mir gerade schlecht vorstellen. Und wie kann ich als Merchandise-Ignorierer dem Markt dann Signale geben, welche Bücher, Filme, etc. mich interessieren?

    Aber eigentlich ist das egal, denn ohne Copyright werden natürlich die Trittbrettfahrer mit ihren Imitaten schon dafür sorgen, dass die Merchandise-Profite für die Urheber und Verwerter nicht zu hoch werden.

  34. Leser1
    21.08.2008 | 20:30

    @Produkt P

    @Dirk & David:

    Das mit dem Produkt kann man nicht so stehen lassen: Wenn sich zwei Personen A und M etwas ausmachen bzgl eines Produktes P, dann berührt diese Abmachung wie David schon richtig erwähnte niemals Dritte. Ergo kann auch ein Produkt P, dass “in sich” als Produkteigenschaft einen Vermerk auf seine Zugehörigkeit zu M trägt, für eine Person B nicht von Relevanz sein.

    Hier kann man zwei Fälle unterscheiden:
    A) Produkt P hat diese Eigenschaft auch dann, als B sich eine Kopie von P verschafft. B stimmt jedoch dieser Eigenschaft nicht zu, sondern nimmt sich nur die Information. Er verletzt dabei keinesfalls 1) Vertragsbedingungen (er hatte ja nicht zugestimmt) und 2) Eigentumsrechte (diese gibt es nur bei materiellen Dingen; bei immateriellen Konstrukten gibt es nur Vereinbarungen, die Rechte entstehen lassen, jedoch kein Eigentum an sich, da dieses alleine durch sein Bestehen gegen das Selbsteigentum und das Prinzip des homesteading gewendet würde).

    B) Produkt P wurde von Person C von allen “anderen Eigenschaften” gesäubert, sodass z.B. bei Musik in Form von mp3s diese nur noch in “reiner” Form vorkommt. Person B bekommt die “reine” Musik. Er hat auch und gerade hier nachweislich weder jemanden in seinen Rechten beschränkt, noch eine Vereinbarung gebrochen.

    Ob man “geistiges Eigentum” braucht (sic!), ist persönliche Ansichtsache… Genausogut könnte man fragen, ob alle Menschen eine Zwangsversicherung brauchen. Das “Brauchen” alleine kann niemals dazu führen, etwas für rechtmässig zu halten. Das sollte jedem einleuchten, es sei denn er wäre Utilitarist… der könnte dann auch über die Wiedereinführung von Sklavenhaltung nachdenken, weil man das ja für einen “Fortschritt der Menschheit” brauchen könnte. ;-)

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