Die hessische Landtagswahl darf leider nicht wiederholt werden, aber es besteht noch Hoffnung auf eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht. So könnte man aus der Sicht vieler Wähler die Entscheidung des Wahlprüfungsorgans des hessischen Landtags zusammenfassen. Heise online gibt diese Entscheidung wieder und lenkt dabei den Blick auf offensichtliche Ungereimtheiten:
Die Kritik, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Rahmen der Baumusterzulassung lediglich ein vom Hersteller zur Verfügung gestelltes Mustergerät überprüft, die bei der Wahl zum Einsatz gelangten Wahlcomputer jedoch behördlich nicht auf ihre Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart kontrolliert worden seien, sondern stattdessen auf die Baugleichheitserklärung des Herstellers vertraut wurde, könne keinen relevanten Wahlfehler begründen, heißt es in der Entscheidung, denn die gerügte Verfahrensweise sei verordnungsrechtlich vorgegeben.
Aha. Wenn etwas »verordnungsrechtlich vorgegeben« ist, dann kann es also nicht falsch sein? Die Behörden haben offensichtlich keine Maßnahmen zur Prüfung der Wahlcomputer vorgesehen und deshalb waren auch keine Maßnahmen notwendig. Das beruhigt mich jetzt ungemein: die Wahlcomputer sind zwar durch Hacker manipulierbar und sogenannten Innentätern problemlos zugänglich. Aber besondere Vorsichtsmaßnahmen muss man daraus nicht ableiten.
Hinsichtlich der Verwendung der Wahlgeräte bestätigt das Wahlprüfungsgericht eine Reihe von Wahlfehlern, die überwiegend von der engagierten Wahlbeobachtung des Chaos Computer Clubs aufgedeckt worden waren. So rügt das Gremium beispielsweise die private Aufbewahrung von Wahlgeräten bei Wahlvorständen in Niedernhausen in der Nacht vor der Landtagswahl.
Nein, besondere Vorsichtsmaßnahmen muss man daraus nicht ableiten. Zu den Wahlvorständen kommen doch keine Hacker ins Haus;-)
Insgesamt scheint diese Entscheidung formaljuristisch in Ordnung, aber sie zeigt wesentliche Schwächen des Einsatzes von Wahlcomputern auf. Deshalb besteht noch Hoffnung auf das Landesverfassungsgericht. Vielleicht bringt dessen Entscheidung ja auch endlich wieder mehr Ruhe in das Leben von Andrea Ypsilanti und Kurt Beck …