29. Mai 2008
Datenschutz – eine neue Perspektive
Vor 20, 30 Jahren war es noch so, dass nur staatliche Organe die Möglichkeiten und Ressourcen hatten, um eine totale, bedrohliche Überwachung gegen Einzelpersonen in Stellung zu bringen. Aus dieser Zeit (und der davor) stammt die liberale Überzeugung, dass man staatliche Sicherheitsmaßnahmen genau unter die Lupe nehmen muss, um zu verhindern, dass wir in einen Polizei- und Überwachungsstaat abrutschen.
Doch diese Perspektive ist längst zu kurz gegriffen, was nicht zuletzt daran liegt, dass die Vermachtung der Gesellschaft nicht mehr ausschließlich auf den Staat beschränkt ist. Je stärker die wirtschaftliche Machtkonzentration wächst, um so stärker wächst auch die Bedrohung durch Überwachung von Privaten.
Ob es Lidl ist, Ikea oder Burger King – oder aktuell die Deutsche Telekom: Jedes Unternehmen, das durch seine wirtschaftliche Macht eine erhebliche gesellschaftliche Macht erlangt, ist ebenso eine Bedrohung unserer Freiheit und unseres Datenschutzes wie der Staat. Vielleicht nicht auf dem gleichen Niveau, aber was nicht ist, das kann ja noch werden. Und dass diese Aussage nicht aus der Luft gegriffen ist, das zeigen die zitierten Fälle: private Aktivitäten, Kontakte zu Journalisten, nichts ist vor dem Zugriff der Unternehmen sicher. Was besonders kritisch ist im aktuellen Falle der Telekom, die ja Telekommunikationsdienstleistungen anbietet und diese Machtposition nutzt, um auch ihre Mitarbeiter unter Kontrolle zu halten.
Bei aller Sympathie, die Liberale für die freie Wirtschaft haben: Hier ist eine Grenze überschritten, hier muss sich unser Protest laut und vernehmlich regen. Wenn wir es dem Staat verwehren, in unsere Privatsphäre einzudringen, um Verbrechen zu verhindern, so muss dies erst recht für Private gelten, die ihre persönlichen Interessen schützen wollen.
Doch welche Forderungen soll man erheben? Meiner Auffassung nach ist das einfach. Zum einen müssen die finanziellen Strafen für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bespitzeln lassen, an den Umsatz des Unternehmens angepasst werden. Überwacht ein Kioskbetreiber seine Mitarbeiter, so können ihn die Strafen weit in den Konkurs treiben – die Telekom hingegen zahlt ein paar zehntausend Euro buchstäblich aus der Portokasse. Eine bedenkliche Situation, weil sie es Großkonzernen erlaubt, sich für kleine Beträge freizukaufen, selbst wenn sie bei äußerst kriminellen Aktivitäten erwischt werden.
Zum anderen aber ist es auch notwendig, dass unberechtigte Zugriffe auf private Daten oder Bespitzelung privater Aktivitäten strafrechtlich verfolgt werden. §202 etwa (“Ausspähung von Daten”) ist ein Beispiel für Paragraphen, die sich etwa auf die Telekom anwenden ließen. Und selbst wenn man dann nur die “kleinen Fische” erwischt: Ohne kleine Fische kein großer Teich des Unrechts. Wenn dann außerdem nachgewiesen werden kann, dass das höhere Management in die Planungen verwickelt ist, könnte man dann ja eine kriminelle Vereinigung annehmen – und entsprechende Aktivitäten vornehmen.
Diese Vorschläge sind sicher kritisierbar. Ich hoffe sogar auf konstruktive Kritik, denn die Frage ist ja eigentlich folgende: Wenn wir gegen staatliche Überwachung und staatliches Eindringen in die Privatsphäre eintreten, wie wollen wir dann gegen private Aktivitäten gleicher Art vorgehen? Da scheint mir das Repertoire des liberalen Kampfes für bürgerliche Freiheiten noch unterentwickelt zu sein.
Verfasst von Karsten um 22:07 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Rochus (Trackback)
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