Er will doch nur unser Bestes

Heute gelesen:

Tiefensee meinte, höhere Strafen seien erforderlich, um die Zahl der Verkehrstoten zu verringern. Er hob die abschreckende Wirkung von Geldbußen hervor: „Der Mensch ist leider so. Die Erfahrung sagt, dass, wenn empfindliche Strafen ausgesprochen werden, wenn sie gezahlt werden müssen, wenn die Fahrerlaubnis für eine Weile lang weg ist, dass man sich das schon merkt.“

(FAZ.net)

Hier begegnen wir mal wieder dem typischen Sozi-Widerspruch, dass höhere Strafen bei normalen Delikten des StGB angeblich überhaupt nicht wirken, ansonsten, also z.B. gegen Steuerhinterzieher oder “Raser und Drängler” eben doch.

Aber darum soll es diesmal nicht gehen. Dass Politiker in komplexen Systemen herumpfuschen, von deren Dynamik sie keine Ahnung haben oder sie gekonnt ignorieren, ist schon schlimm genug. Dass bei Ihnen jetzt aber noch die Logik aussetzt, muss endgültig erschrecken.

In der Aussage Tiefensees finden sich zwei entscheidende Halbsätze, die die komplette Begründung der jetzt vorgestellten Erhöhung der Bußgelder ad absurdum führen: “wenn sie ausgesprochen werden” und “wenn sie gezahlt werden”. Denn viel eher als die These, 1500 Euro wirkten überhaupt nicht abschreckend, aber 3000 Euro dann schon, überzeugt doch die Annahme, dass es mir bei einem Bußgeld, das ich mit hoher Sicherheit nicht zahlen muss, fast völlig egal ist, wie hoch es ist.

Das Stichwort heißt “Erwartungswert”, also das Produkt von Wahrscheinlichkeit und Wert. Wenn ich bei 100 Übertretungen nur einmal erwischt werde, bedeutet das im gewählten Beispiel, dass der Erwartungswert für das Bußgeld gerade mal von 15 auf 30 Euro steigt. Wenn wir noch ein bisschen Risikoaversion in die Kalkulation mit hineinpacken, sind es noch etwas mehr. Aber stellen wir dem den Nutzen gegenüber, den jemand aus den 100 Übertretungen zieht, dann muss man wohl sagen: So abschreckend ist das eher nicht.

Das Problem ist doch, dass die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, bei allen Verstößen gegen die StVO, die nicht automatisch überwacht werden können (also praktisch alles außer dichtem Auffahren vor Brücken, Fahren über rote Ampeln und zu schnelles Fahren generell), praktisch gegen Null geht. Die meisten anderen kommen erst dann ans Tageslicht, wenn der Übeltäter in einen schweren Unfall verwickelt wurde. Da aber niemand, der sich ins Auto setzt, auch nur zu 1% davon ausgeht, gleich einen schweren Unfall zu bauen (oder anders: bei seinen nächsten 100 Fahrten einmal einen schweren Unfall zu bauen), und da die Aussicht auf den Unfall an sich schon das Abschreckendste wäre, was man sich vorstellen kann, geht die Drohung mit gewaltigen Bußgeldern, die quasi noch oben draufgepackt werden, völlig ins Leere.

Diese hohen Strafen haben aber doch einen Sinn: Sie sind die Verpackung, mit der die Öffentlichkeit dazu gebracht werden soll, den für den Staat viel wichtigeren Inhalt zu schlucken. Und das sind die niedrigeren Bußgelder, bei denen es “die Masse macht”. Und die sollen niemanden abschrecken, sondern im Gegenteil möglichst oft gezahlt werden. Warum sonst stehen die Blitzgeräte nur da, wo die Gründe für eine Geschwindigkeitsbeschränkung dem uneingeweihten Dritten nie und nimmer ersichtlich werden?

Dann wird es doch schon wieder logisch, was der Tiefensee da gesagt hat.

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10 Kommentare zu “Er will doch nur unser Bestes”

  1. stefanolix
    21.05.2008 | 14:28

    Schöner Beitrag. Spontan gesagt: am meisten werden sich die Anwälte über Tiefensee freuen;-) — Aber kennt jemand eine wirklich aussagekräftige Statistik, an der man herausfinden kann, ob der Staat (oder die Kommune) damit wirklich Geld verdient? Ich habe von mehreren Seiten schon gehört, dass der Verwaltungsaufwand fast immer höher sei als der Ertrag.

  2. 21.05.2008 | 14:45

    Gehts dem Staat denn um Geld verdienen? Wäre er dann Staat?

    Ich denke, dass zum einen die Beschäftigung von Staats-Personal und zum anderen das Sich-Bemächtigen möglichst vieler Freiheiten des Bürgers die Ziele sind. Letzteres wiederum zur Sinngebung der eigenen Existenz.

  3. googlehupf
    21.05.2008 | 15:33

    Dazu passt, dass man Verkehrsdelikten die z.B. einen Monat Fahrverbot bringen (etwa 30+ km/h innerorts) meist anbieten kann die doppelte Strafe zu zahlen um dem Fahrverbot zu entgehen.

  4. Fuchur
    21.05.2008 | 17:31

    Der Sache mit den Blitzgeräten muss ich widersprechen. In meiner Gegend jedenfalls hatte ich bisher den Eindruck, dass sich die Polizei durchaus fair verhält. Mir würden einige Stellen einfallen, an denen man mit “geschäftstüchtig” aufgestellten Radarfallen ein Vermögen machen könnte. Die Kontrollen, die mir aufgefallen sind, waren aber bisher immer an wirklich nachvollziehbaren Stellen.

  5. flawed
    21.05.2008 | 17:34

    googlehupf: Will sehen.

  6. 21.05.2008 | 20:26

    [...] gibt es für den Beschluss (hier) viel Lob in der Blogosphäre, nämlich z.B. hier und hier. Aber einige Parteien haben es echt nicht verstanden und sind dagegen – obwohl selbst die größte [...]

  7. Die Stimme aus dem Off
    23.05.2008 | 12:07

    Geschwindigkeitskontrollen können seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr an sog. “Abzockerstellen” aufgestellt werden. Die Rechtsanwälte bekommen mittlerweile Einsicht in die sog. “Messpläne”, den heutzutage müssen Geschwindigkeitskontrollen an den Unfallstellen ausgerichtet werden. Wenn man Geschwindigkeitskontrollen vollkommen willkürlich durchführt, dann werden diese regelmäßig von den Gerichten kassiert, das macht heute aber auch kein Mensch mehr.

    Ich habe noch einen absoluten “Insider” für Verkehrssünder. Wenn Euch Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, dann lasst Euch doch mal den “Beschilderungsplan” von zuständigen Behörde zukommen. Sie werden darauf ganz oft nicht antworten, hehe.

    Die gibt es nämlich sehr oft nicht mehr. Ich weiß sicher, dass in sehr vielen Gemeinden . insbesondere in Großstädten – die Beschilderungspläne nicht aktualisiert werden. Insbesondere die mobilen Schilder (also temporäre Haltverbote für Veranstaltungen) werden oft gar nicht verzeichnet. Ein Nachweis, dass ein bestimmtes Schild zu einem bestimmten Zeitpunkt aus rechtlich vertretbaren Gründen an einem bestimmten Ort gestanden hat, ist ganz oft also gar nicht möglich. Der Tipp ist natürlich ohne Gewähr, aber bei städtischen Kontrollen und Bußgeldern (z.B. Tickets von der typischen Politesse), würde ich es drauf anlegen.

  8. Die Stimme aus dem Off
    23.05.2008 | 12:08

    @ googlehupf: Bei mehr als 30 km/h (also wenn das Fahrverbot droht), muss man ganz oft so oder so das doppelte zahlen, weil vorsätzliches Handeln unterstellt wird.

    Die Regelsätze im Bußgeldkatalog sind Sätze für fahrlässiges Handeln. Bei Vorsatz wird verdoppelt.

  9. 23.05.2008 | 21:42

    Befreundeter Anwalt hat das zumindest nach eigener Aussage schon häufig eingefädelt.

    Bin selber aber noch nicht in den Genuss gekommen da ich wenn überhaupt nie mit mehr als 20 km/h zu viel unterwegs bin.

  10. 23.05.2008 | 23:21

    Lieber Rayson,

    bei entscheidungstheoretischen Überlegungen sollte man meines Erachtens mehr berücksichtigen, daß Kosten und Nutzen ja nicht nur in Bezug auf Wahrscheinlichkeit und Höhe einer Bestrafung existieren.

    Der Vekehrsteilnehmer möchte möglichst schnell zum Ziel kommen (in der Regel), und er möchte keinen Unfall verursachen. Die Geschwindigkeit und das sonstige Risikoverhalten (zB beim Überholen) bestimmen sich daraus, daß der Nutzen eine schnellen Fahrt gegen die Kosten eines Unfalls abgewogen werden müssen, jeweils multipliziert mit den betreffenden subjektiven Wahrscheinlichkeiten.

    Die Wahrscheinlichkeit und die Kosten eines Erwischtwerdens spielen zwar auch eine Rolle, aber sicher nicht die wichtigste.

    Hier setzt der sehr interessant Ansatz des shared space an: Statt das Problem als eines von Abschreckung und Bestrafung aufzufassen, sollte man fragen, wie die Verkehrsumwelt gestaltet werden muß, damit der Verkehrsteilnehmer die Kosten und Nutzen richtig beurteilt.

    Das ist ein liberale Konzept, während Tiefensee (in diesem Fall nicht nur in der Tradition des DDR-Obrigkeitsstaats, sondern auch des westdeutschen Obrigkeitsstaats) das Problem sieht, wie man Menschen, die nach seiner Ansicht offenbar nicht selbstverantwortlich entscheiden können, so “erzieht”, als müsse man jugendliche Kriminelle erziehen.

    Natürlich gibt es auch Kriminelle, die ihr Auto so benutzen wie sonst ihr Messer oder ihre Knarre. Diese müssen auch als Kriminelle behandelt werden. Aber die allermeisten die das verkehrsstrafrecht trifft, sind das ja nicht.

    Einzelheiten dazu in “Zettels Raum” und der Diskussion zu diesem Artikel.

    Herzlich, Zettel

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