Gnade vor Recht!

Zur hiesigen Diskussion (oder besser: Empörung) anlässlich des Falls Patrick Strübing, der wegen grausamer Inzuchtparagraphen inhaftiert werden soll, gibt es hier eine Unterstützerliste einer Petition an den sächsischen Ministerpräsidenten. Mit der Bitte um Gnade. Denn nur die scheint zu bleiben, wenn Recht veraltet und grausam ist.

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23 Kommentare zu “Gnade vor Recht!”

  1. DDH
    22.03.2008 | 18:19
  2. Die Stimme aus dem Off
    25.03.2008 | 21:38

    Grundsätzlich würde ich mich dieser Aufforderung anschließen. Die Sache hat nur ein Hintertürchen: Es gibt Kreise, in denen Zwangsheirat und Inzest zur Normalität gehören. Aus Gründen des Menschenrechtsschutzes (insbesondere der Frauen) ist es daher angeraten den Inzest auch weiterhin unter Strafe zu stellen. Das ist in diesem Fall natürlich bitter, aber leider kann man Rechtsnormen nur generell und abstrakt gestalten.

  3. 25.03.2008 | 22:03

    Was genau ist jetzt das Argument? Inzest muß strafbar sein, weil er in gewissen ‘Kreisen’ ohnehin normal ist? Um Zwangsheiraten zu unterbinden muß auch Inzest untersagt sein, da man jene nicht gesondert unter Strafe stellen kann?
    Ist das Argument nur undurchdacht oder tatsächlich so bizarr?

  4. stefanolix
    25.03.2008 | 22:25

    Zwangsheirat liegt ja in diesem Fall wirklich nicht vor. Das Arrangieren und Durchsetzen einer Zwangsheirat sollte so hart bestraft werden, wie es in einem Rechtsstaat eben möglich ist.

    Ich vermute, dass die »Stimme aus dem Off« auf den Missbrauch von Mädchen durch Vater, Großvater oder Bruder in der Familie anspielt. Jegliche Nötigung und Vergewaltigung innerhalb der Familie muss strafbar bleiben und möglichst konsequent verfolgt werden. Aber das will doch mit der Petition auch niemand in Abrede stellen.

    Hier haben sich zwei Menschen zusammengefunden, die erwachsen sind und formal über alles selbst entscheiden können. Dass man ihnen dabei mehr Klugheit, Einsicht und Voraussicht wünschen würde, darf hier nicht zur Debatte stehen.

    Was mich auf der Petitions-Webseite schockiert, ist die Anspielung auf die Sterilisation. Niemals darf das im Zusammenhang stehen! Sowohl die Begnadigung als auch eventuelle Gesetzesänderungen dürfen in keinem Zusammenhang damit stehen, dass sich ein Mann oder eine Frau dauerhaft verstümmeln (lassen). Daran auch nur zu denken halte ich für blanken Wahnsinn.

  5. Die Stimme aus dem Off
    25.03.2008 | 23:45

    Das Verbot des Inzest soll in der Gegenwart junge Frauen davor schützen zum Vergewaltigungsopfer ihrer Verwandten zu werden. Ohne das Inzestverbot würden gleiche eine ganze Reihe von staatlichen Interventionsmöglichkeiten wegfallen und natürlich wäre auch die zivilrechtliche Anspruchslage komplizierter.

    Die Strafbarkeit von Vergewaltigung reicht zum Schutz dieses Personenkreises nicht aus. Der Hang sich den eigenen Verwandten zu nähern ist in gewissen Kreisen doch ausgeprägt und mit einer Strafbarkeit der Vergewaltigung gar nicht wirksam zu bekämpfen. Die Opfer haben den Verkehr nämlich in aller Regel gewollt – denn die emotionale Bindung zur Familie bringt die Opfer dazu die Täter zu schützen. Ein Verbot des Inzests ist dagegen frei von einer Einwilligungsfähigkeit. Folglich kann es auch gar nicht zu Situationen kommen, in denen Opfer durch ihr Aussageverhalten ordnungsrechtliches Einschreiten unmöglich macht.

    Ich erwarte nicht, dass jeder diesen Ausführungen folgen kann. Ganz im Gegenteil: Ich rechne eher damit, dass sie als bizarr bewertet werden und werde auch regelmäßig darin bestätigt. Die Erwartungshaltung sinkt eben mit der Zeit.

  6. stefanolix
    26.03.2008 | 0:02

    Nur noch eine kurze Bemerkung: Man kann ein Inzestverbot so formulieren, dass es minderjährige Opfer schützt. Man kann es auch so formulieren, dass es für freiwillig eingegangene Beziehungen unter erwachsenen Menschen nicht gilt. Und durch diese Differenzierung wird keinem Opfer geschadet.

  7. Lina
    26.03.2008 | 0:02

    @ DsadO

    “Die Opfer haben den Verkehr nämlich in aller Regel gewollt – denn die emotionale Bindung zur Familie bringt die Opfer dazu die Täter zu schützen.”

    Monströse Logik – sofern es die gibt. Wenn nicht, hätte man sie hiermit aus dem Off gerufen, wo sie auch hätte bleiben sollen.

    Absurd, in diesem Zusammenhang von einem Wollen zu sprechen…

  8. 26.03.2008 | 0:07

    Garstig, Lina. Entsprichst betstimmt genau der gesunkenen Erwartungshaltung!

  9. Die Stimme aus dem Off
    26.03.2008 | 8:17

    Ach herrje, werte Lina. Gerade von Dir! Mein geschätztes eloquentes Vorbild! Du bist doch immer die gewesen, die doch eher sprachgewandt argumentierte!

    Wer weiß schon was die Opfer wollten, so sie denn welche sind. In einem Rechtsstaat zählt jedenfalls die Aussage. Diese ergibt regelmäßig, dass der Verkehr gewollt war. Das ist natürlich bitter, aber so ist es eben. Gerichtsverhandlungen ergeben nur Urteile, nicht Gerechtigkeit. Die meisten der Urteile sind unvollkommen und daher auch ungerecht. Weil man das erkannt hat, sind die Strafen in Deutschland niedrig. Das ist jedenfalls in den meisten Fällen richtig, näheres würde zu weit führen.

    Die Minderjährigkeit ist zwar eine klare, aber keine vernünftige Grenze. Die meisten Mädchen aus diesen Kreisen können zwar schon mit vierzehn besser kochen, waschen und bügeln als jeder deutsche Mann, sind aber nicht in der Lage ihre Interesse durchzusetzen. Sie werden systematisch zum Gehorsam erzogen und haben durch Indoktrination jeden Widerstand gegen die Familie aufgegeben. Gerade deswegen fällt die Grenzziehung zwischen “Freiwilligkeit” und “Zwang” so schwer. Das ist die Ursache für all die “gewollten” Beiwohnungen. Manchmal wissen es die Opfer nämlich wirklich nicht mehr. An ihren Armen kann man dann die Narben von Schnittwunden sehen, dutzende, quer verlaufend, nicht längs. Deutliche Anzeigen unverarbeiteter innerlicher Konflikte, die sich ihren Weg nach außen gesucht haben. Manchmal klagen sie auch nur über “Schmerzen” ohne dass diese einem herkömmlichen Krankheitsbild entsprächen. Viele ziehen sich in die Religion zurück, die es ihnen gestattet ihre Narben vor der Öffentlichkeit durch das Tragen langer Kleidung zu verdecken. Manchmal muss man auch sehr genau hinhören, wenn die Opfer anfangen zu erzählen. Sie verwenden dann Sätze wie: “… und ich musste das alles schlucken”, was im Zusammenhang mit der Schilderung eines Streits einen harmlosen Hintergrund haben kann, bei einer zweifachen oder dreifachen Wiederholung aber dann doch zu denken geben sollte.

    Solche Situationen sind unangenehm. Die deutsche Strafjustiz hat sich bei der Verfolgung von vermeintlichem Kindesmissbrauch nicht immer mit Ruhm bekleckert. Man ist daher vorsichtig geworden. Sollte man den Richtern oder den Ordnungsbehörden das Mittel des Inzestverbotes nehmen, wird das auch bei Ermessensentscheidungen Konsequenzen haben. Davor kann man nur warnen.

    Ich halte sehr viel von dem Prinzip “Gnade vor Recht”. Das Problem ist nur, dass sich Gnade in diesem Einzelfall zwar als goldrichtig erweisen würde, sich aber aus der Gnade als solche ja gerade die Richtigkeit der generell abstrakten Norm ergibt. M.a.W.: Weil wir wissen, dass die Norm im EINZELFALL Unrecht erzeugt, setzen wir sie im EINZELFALL außer Kraft. Aber eben nur im EINZELFALL. Sollten wir sie ganz außer Kraft setzen, dann wäre das gnadenlos – im doppelten Sinne -. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Sache richtig entschieden.

  10. stefanolix
    26.03.2008 | 9:01

    Bin ich der einzige, dem der Unterschied zwischen

    Die Opfer haben den Verkehr nämlich in aller Regel gewollt

    und den später beschriebenen inneren Konflikten auffällt? In der Tat ist der Kommentar von heute morgen eine Korrektur des Kommentars von gestern abend, aber die vorgeschlagenen Konsequenzen überzeugen mich trotzdem nicht.

    Der Schutz minderjähriger Opfer [unabhängig von ihrer Aussage!] und der Schutz vor Nötigung oder Gewaltanwendung [unabhängig vom Alter!] müssen natürlich Bestand haben. Aber diese Schutzprinzipien werden nicht dadurch verletzt, wenn erwachsene Menschen vom Verbot ausgenommen werden, die sich ohne Zwang zusammenfinden und denen auch andere Wege offenstehen würden.

  11. Die Stimme aus dem Off
    26.03.2008 | 9:24

    Aber diese Schutzprinzipien werden nicht dadurch verletzt, wenn erwachsene Menschen vom Verbot ausgenommen werden, die sich ohne Zwang zusammenfinden und denen auch andere Wege offenstehen würden.

    Werden sie leider doch. Die Grenze zwischen Freiwilligkeit und Zwang ist nicht leicht zu finden. Gerade die Gegner des Inzestverbotes müssen sich bei ihrer Argumentation doch auf die Aussagen der Beteiligten beziehen. Wie will man die Freiwilligkeit sonst bestimmen?

    Von diesen Opfern bekommt man aber gerade häufig keine gegenteiligen Aussagen. Wahr ist, was im Prozess unter Beachtung der Vorschriften für wahr erkannt wurde. Das ergibt:

    Sie wollte es. Das ist die Wahrheit, nichts als die reine Wahrheit. So sie erkannt wurde.

    Ein “unbefriedigendes” Ergebnis, das vollkommen zu Recht Empörung hervorruft.

  12. Lina
    26.03.2008 | 10:22

    @ DsadO

    “Wer weiß schon was die Opfer wollten, so sie denn welche sind.(…) Sie werden systematisch zum Gehorsam erzogen und haben durch Indoktrination jeden Widerstand gegen die Familie aufgegeben.”

    ….und haben es deshalb “gewollt”? Das war der Kern meiner Kritik von gestern und ist es heute wieder; das war und ist monströse Logik; sie auch absurd zu nennen, wäre – weil es sie nicht geben kann – absurd. (Dafür nenne ich nachträglich und der Ordnung halber zumindest die (funktionale) Syntax von gestern absurd.)

    Was zum Rest der Ausführungen zu sagen ist, hat @ stefanolix dankenswerterweise isoliert und auf den Punkt gebracht. Und ja, @ David: ich entspreche. ;-D.

    Ein aktuelles P.S. noch: die (via @ stefanolix) nachgeschobene Empörung gegenüber der vorangegangenen eigen-willigen Argumentation macht sie mir kaum erträglicher…

  13. Die Stimme aus dem Off
    26.03.2008 | 11:40

    Ok:

    Wenn Ihr die Aussage: „Sie hat es gewollt“ nicht ertragen könnt, dann dürft Ihr kein System befürworten, dass an den prozessualen Wahrheitsgehalt dieser Aussage anknüpft und damit die Realität gestaltet. Es gibt keinen anderen Weg in dieser Lösung als an die Aussagen der Beteiligten anzuknüpfen.

    Oder bitte wie will man die „Freiwilligkeit“ überprüfen? Glaubt Ihr etwa das Opfer – das über viele Jahre zum Schweigen erzogen wurde – vertraut sich fremden Menschen an?

    „Sie hat es gewollt“ ist das Ergebnis. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das ist immer und immer wieder das Ergebnis und damit die gestaltete Realität.

    Schafft den Inzestparagrafen ab und ihr begünstigt solche Taten. Das ist doch ganz einfach. Wenn Inzest nicht verboten ist, dann ist er auch nicht schlimm. Dann können Brüder und Schwerstern (zwangs- ? – *wer kann das schon wissen? Gleiches Problem) verheiratet werden und wenn man sich eh gegenseitig heiratet, dann kann man sich auch ruhig schon vorher einmal…. es bleibt ja alles innerhalb der Familie. Das ist schließlich „Ehrensache.“

    Ist es eigentlich vorstellbar, dass eine Person eine Behauptung aufstellt, nur um den Diskussionsteilnehmer zu einer entschlossenen Äußerung zu verleiten? Kann das Ausnutzen dualistischer Interpretationsweisen gegenüber Liberalen überdurchschnittlich oft zum Erfolg führen? Wenn ja: Warum ist das so? Das aber die werte Lina in diese Falle tappte… ;-)

  14. Lina
    26.03.2008 | 12:56

    @ DsadO

    Du meinst, wir/ich hätten Scheuklappen vor der (juristischen) Wirklichkeit? Nein, es ist anders: ich persönlich habe begründete Angst vor den in Gehalt und Form auffällig individualistischen Eigenwilligkeiten Deiner Interpretationen – nichts weiter ;-) .

  15. 26.03.2008 | 13:09

    Nur mal des Interesses halber nachgefragt: Über welche “Kreise” sprechen wir hier eigentlich? Wo ist Inzest denn gang und gäbe, dass nur deshalb ein Aufrechterhalten des entsprechenden Paragraphen lohnte?

    (Wenn ich polemisch werden wollte, würde ich ein Sexverbot anregen. Das würde auch hilfreich sein, wenn es darum geht, Zwangsverbindungen strafrechtlich schärfer erfassen zu können. Wenn schon, denn schon. Aber ich will nicht polemisch werden, dafür habe ich zu gut gegessen.)

  16. 26.03.2008 | 13:13

    Galette? ;-)

  17. 26.03.2008 | 13:15

    Plus Crêpe. Die volle Dröhnung. ;-)

  18. Die Stimme aus dem Off
    26.03.2008 | 13:30

    Soso, die individualistischen Eigenwilligkeiten meiner Interpretationen. Eine Antwort bezüglich des Problems der Aussagenbewertung ist ausgeblieben. Soviel zur Eigenwilligkeit.

    Vielleicht haben unsere Vorväter ja schon die Lösung des Problems gefunden, nämlich das Verbot des Inzests. Kann das sein? Haben insbesondere die Kirchen nicht vielleicht ihre Erfahrungen über Jahrhunderte gesammelt und an die Politik weitergegeben? Kann es sein, dass diese Beeinflussung vielleicht doch nicht so schlecht war, wie gemeinhin angenommen? Was nur, wenn theologische Moralvorstellungen einen Rechtsgehalt haben, der von liberaler Seite noch nicht erreicht wurde? Was ist nur, wenn die – vermeintliche – Aufklärung in der Neuzeit, wenn die “liberale” Kulturrevolution doch einen höheren (ethischen) Unrechtsgehalt hat, als z.B. die kirchlichen Normen und die daraus abgeleiteten Moralvorstellungen? Wäre schon das der Untergang des Liberalismus?

    Kann es sein, dass man das Rad nicht neu erfinden kann? Und falls ja: Ist das dann unerträglich? Und falls auch dies bejaht wird: Warum eigentlich? Damit es ein Recht darauf gibt mit der geistig zurückgebliebenen Schwester Kinder in die Welt zu setzen, die bei der Gen-Lotterie verloren haben? Und das alles aus “Liebe”? Um den Preis der oben geschilderten Konsequenzen? Also um den Preis abertausender Missbrauchsfälle? Jetzt komme mir keiner damit, dass man das Gen-Argument nicht bringen dürfe. Das machen die Zivilgerichte ständig und kommen damit durch. Der erhöhte Unterhaltsaufwand für ein behindertes Kind ist nämlich durchaus als Schaden zu betrachten und ersatzfähig. Wem das noch nicht reicht, der möge sich mal mit infantiler SMA beschäftigen. Unheilbar, qualvoll, tödlich. Nichts was man gerne hat und sogar auch ohne Inzucht vererbbar. Die Medizin ist ratlos und machtlos. Humangenetiker bieten Tests auf diese Krankheit an. Das ist ganz gängige Praxis und juristisch akzeptiert.

    Die Fragen brauchen nicht beantwortet zu werden, sie sind es schon.

  19. 26.03.2008 | 14:53

    Das ursprüngliche Argument, nämlich daß unschuldige Bauernopfer unvermeidbar seien um nach der Devise “kill ‘em all, let God sort ‘em out” auch Mißbrauchstäter bestrafen zu können (das sich in der Urteilsbegründung des BVerfG meines Wissens nirgendwo findet), will aus Gründen mangelhafter Einsicht in die tiefere Rechtsweisheit der Tradition des Inzestverbotes auf Seiten der hier versammelten begriffstutzigen Liberalen nicht so richtig fruchten, und da der Herr Rechtsreferendar seine Erwartungshaltung nun auf schmerzhafte Weise ins Bodenlose gleiten fühlt, versucht er noch ein letztes Mal mit dem genialen Kniff der eugenischen Argumentation Überzeugungsarbeit zu leisten; ersetzt also ein Argument durch ein anderes von vergleichbarer Abstrusität. Ob das jetzt die gewünschte Einsicht bringen wird? Man darf gespannt sein.

  20. 26.03.2008 | 15:02

    Also um den Preis abertausender Missbrauchsfälle?

    Wo sind die entsprechenden abertausende von Prozessen eigentlich?

  21. 26.03.2008 | 15:05

    Die inzestuösen wie ominösen “Kreise” möchte ich dann aber bitte auch noch benannt haben. Welche Gruppierung rechtfertigt denn nun die strafbewehrte Beibehaltung der Tabus unserer Vorväter? Moslems können das doch kaum sein, kennt doch auch der Islam das Inzestverbot.

  22. 26.03.2008 | 15:07

    Da haben sich unsere zwei inhaltlich ähnlichen Fragen zeitlich überschnitten…

  23. 26.03.2008 | 15:07

    Vielleicht glaubt er ja alles, das von einigen Sunniten über die Aleviten verbreitet wird? Das würde viel erklären.
    Vielleicht geht es auch um bayerische Bergdörfer.

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