13. Januar 2008
Papier war geduldig
Der SPIEGEL hat einen besonderen Coup gelandet. In der nächsten Ausgabe wird es Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, geben, die ich in zweifacher Hinsicht für eine Sensation halte. Allerdings für eine negative Sensation.
Vorab berichtet Spiegel Online (Hervorhebungen von mir):
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat es ausgeschlossen, für den Fall eines Terrorakts wie am 11. September 2001 den Abschuss entführter Passagierflugzeuge doch noch per Grundgesetzänderung zu erlauben.
Die “Menschenwürdegarantie” könne “selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden”, sagte Papier dem SPIEGEL. Er erteilte damit auch den Bestrebungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine klare Absage, einen solchen Abschuss als Landesverteidigung zuzulassen . Für die Pläne gibt es damit wohl keine Chance mehr.
Zwar habe das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Frage offengelassen, ob im Falle eines “Angriffs”, der “auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung” gerichtet ist, “von den Bürgern verlangt werden kann, ihr Leben zu opfern”. Der “Abschuss einer Passagiermaschine, die von Terroristen als Tatwaffe benutzt wird”, sei aber “kein solcher Fall”.
Zur Erinnerung hier nochmal die beiden entscheidenden Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. Februar 2006*: (die SpOn-Zwischenüberschrift dazu lautet übrigens: “Höchstgericht entschied 2006: Verfassungswidrig” – ist das noch Deutsch? Zumindest für “Bundesverfassungsgericht” wäre jedenfalls noch genug Platz in der Zeile gewesen; aber ich schweife ab)
2. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG erlaubt es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.
3. Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
Die betreffende Diskussion im Lawblog findet sich hier: Kein Abschuss, Lawblog, 15.02.2006.
Die Bundesminister Schäuble und Jung haben ungefähr eineinhalb Jahr gebraucht, bis sie sich von dem Urteil erholt hatten. Dann tat der Bundesverteidigungsminister kund, Passagierflugzeuge notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen zu wollen – und der Bundesinnenminister ging seiner Lieblingsbeschäftigung, dem Entwerfen von Grundgesetzänderungen, nach:
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtete die „Passauer Neuen Presse“ unter Berufung auf einen dem Blattvorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz „in ganz außerordentlichen Extremsituationen“ ermöglicht werden. Dies beziehe den Abschuss von Passagiermaschinen mit ein, „auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären“.
(Schäuble plant Änderungen des Grundgesetzes, AFP/DPA/CN, Welt online vom 19. September 2007)
Diesen Bestrebungen hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nun eine klare Absage erteilt.
An sich ist das begrüßenswert. Trotzdem finde ich die Einlassungen von Herrn Papier entsetzlich, und zwar aus folgenden Gründen:
Ich lese und sehe Interviews mit ehemaligen Bundesverfassungsgerichtsrichtern sehr gerne; vor allem die Meinungen von Ernst Benda (Präsident von 1971-1983) und Ernst Gottfried Mahrenholz (Vize-Präsident von 1987-1994) sind mir lieb und teuer.
Nach meiner Auffassung (nach meiner Auffassung!) sollte sich der amtierende Bundesverfassungsgerichtspräsident jedoch bedeckt halten und sich nur zu anhängigen Verfahren äußern, und zwar mittels Presseerklärung oder BVerfG-Entscheidung (Urteil, Beschluß, etc.).
Herr Papier hat sich nun jedoch entschlossen, die Bush-Doktrin quasi im Innern der Bundesrepublik anzuwenden und in einer Art preemptive strike gegen den Bundesminister des Innern vorzugehen.
Ich kann mich nicht erinnern, dass es so etwas schon einmal gegeben hat, dass der amtierende Bundesverfassungsgerichtspräsident meint, ein sich noch im Planungsstadium befindliches Gesetzesvorhaben ex cathedra beenden zu müssen. Was sagt das über das Ausmaß des (m.E. berechtigten) Misstrauens aus, das vom obersten Repräsentanten des obersten Gerichts den beiden Verfassungsministern und dem Bundestag entgegen gebracht wird?
Wenn ich auch das Misstrauen von Herrn Papier für berechtigt halte, so lehne ich die Art und Weise, wie er dieses Misstrauen kundgetan hat, in Gänze ab.
Wenn Herr Schäuble meint, für eines seiner Steckenpferde, nämlich die Ausarbeitung einer Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des Abschusses von Passagierflugzeugen, Mitarbeiter seines Hauses von sinnvoller Arbeit abhalten und dadurch Steuergelder verschwenden zu müssen, dann ist das bedauerlich, aber es sollte nicht die Aufgabe von Herrn Papier sein, Schäuble durch einen Gang an die Öffentlichkeit mittels Zeitung von diesem Irrweg abzuhalten.
Gänzlich unverständlich ist mir, warum Herr Papier für sein Vorgehen den SPIEGEL wählt. Wenn überhaupt, dann wäre hier eine Pressekonferenz mit Zugangsmöglichkeit für alle Presseorgane angezeigt gewesen. Ein Presseerzeugnis zu bevorzugen und diesem damit umsatz- und gewinnsteigernde Auflagenerhöhungen zu garantieren, halte ich für unerträglich, besonders deshalb, weil Herr Papier dann wenigstens eine seriöse Medienquelle hätte vorziehen können, statt sich in einem niveaulosen Käseblatt wie dem SPIEGEL zu verbreiten (nein, der SPIEGEL ist nicht besser als SPIEGEL ONLINE).
Wenn das so weiter geht, dann gibt es bald auf bild.t-online eine wöchentliche Kolumne “Brief von Papier: Das geht gar nicht!”, in der geplante, sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindende oder schon vom Bundestag verabschiedete Vorhaben des Gesetzgebers zerpflückt werden. Wenn sich dann der Gesetzgeber danach richtete, so würde das zwar eine Menge Geld sparen, aber zum einen gibt es entsprechende Zeitungskommentare ja regelmäßig (nur nicht als Kolumne und nicht von Herrn Papier, sondern von Journalisten) und zum anderen würde dadurch die Rolle der Richter “etwas” überdehnt.
Epilog
Herrn Broder und seine Jünger kann ich beruhigen: Das Ende der Amtszeit des “Dhimmis” Papier ist absehbar; nach Informationen des Spiegel wird sein Nachfolger Horst Dreier, ein “Pragmatiker”, sein:
Er hält es beispielsweise für denkbar, den Würdeschutz verschiedener Menschen gegeneinander abzuwägen – etwa wenn es darum geht, mit der Folter eines Bombenlegers viele Unschuldige zu retten.
Dreier ist SPD-Mitglied und wurde angeblich von einer SPD-Troika ausfindig gemacht, deren Mitglieder (Zypries, Struck, Böhrnsen) sich durch überragende Sachkenntnis und jederzeit tadelloses Verhalten bekanntermaßen einen Namen gemacht haben.
SPD-Troika? Wo steht die jetzt nochmal im Grundgesetz?
__________
*) BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Ls. 2 und 3, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html
Verfasst von Marian Wirth um 00:25 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Rochus (Trackback)
21 Kommentare