Papier war geduldig

Der SPIEGEL hat einen besonderen Coup gelandet. In der nächsten Ausgabe wird es Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, geben, die ich in zweifacher Hinsicht für eine Sensation halte. Allerdings für eine negative Sensation.

Vorab berichtet Spiegel Online (Hervorhebungen von mir):

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat es ausgeschlossen, für den Fall eines Terrorakts wie am 11. September 2001 den Abschuss entführter Passagierflugzeuge doch noch per Grundgesetzänderung zu erlauben.

Die “Menschenwürdegarantie” könne “selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden”, sagte Papier dem SPIEGEL. Er erteilte damit auch den Bestrebungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine klare Absage, einen solchen Abschuss als Landesverteidigung zuzulassen . Für die Pläne gibt es damit wohl keine Chance mehr.

Zwar habe das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Frage offengelassen, ob im Falle eines “Angriffs”, der “auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung” gerichtet ist, “von den Bürgern verlangt werden kann, ihr Leben zu opfern”. Der “Abschuss einer Passagiermaschine, die von Terroristen als Tatwaffe benutzt wird”, sei aber “kein solcher Fall”.

Zur Erinnerung hier nochmal die beiden entscheidenden Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. Februar 2006*: (die SpOn-Zwischenüberschrift dazu lautet übrigens: “Höchstgericht entschied 2006: Verfassungswidrig” – ist das noch Deutsch? Zumindest für “Bundesverfassungsgericht” wäre jedenfalls noch genug Platz in der Zeile gewesen; aber ich schweife ab)

2. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG erlaubt es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.

3. Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.

Die betreffende Diskussion im Lawblog findet sich hier: Kein Abschuss, Lawblog, 15.02.2006.

Die Bundesminister Schäuble und Jung haben ungefähr eineinhalb Jahr gebraucht, bis sie sich von dem Urteil erholt hatten. Dann tat der Bundesverteidigungsminister kund, Passagierflugzeuge notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen zu wollen – und der Bundesinnenminister ging seiner Lieblingsbeschäftigung, dem Entwerfen von Grundgesetzänderungen, nach:

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtete die „Passauer Neuen Presse“ unter Berufung auf einen dem Blattvorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz „in ganz außerordentlichen Extremsituationen“ ermöglicht werden. Dies beziehe den Abschuss von Passagiermaschinen mit ein, „auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären“.

(Schäuble plant Änderungen des Grundgesetzes, AFP/DPA/CN, Welt online vom 19. September 2007)

Diesen Bestrebungen hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nun eine klare Absage erteilt.

An sich ist das begrüßenswert. Trotzdem finde ich die Einlassungen von Herrn Papier entsetzlich, und zwar aus folgenden Gründen:

Ich lese und sehe Interviews mit ehemaligen Bundesverfassungsgerichtsrichtern sehr gerne; vor allem die Meinungen von Ernst Benda (Präsident von 1971-1983) und Ernst Gottfried Mahrenholz (Vize-Präsident von 1987-1994) sind mir lieb und teuer.

Nach meiner Auffassung (nach meiner Auffassung!) sollte sich der amtierende Bundesverfassungsgerichtspräsident jedoch bedeckt halten und sich nur zu anhängigen Verfahren äußern, und zwar mittels Presseerklärung oder BVerfG-Entscheidung (Urteil, Beschluß, etc.).

Herr Papier hat sich nun jedoch entschlossen, die Bush-Doktrin quasi im Innern der Bundesrepublik anzuwenden und in einer Art preemptive strike gegen den Bundesminister des Innern vorzugehen.

Ich kann mich nicht erinnern, dass es so etwas schon einmal gegeben hat, dass der amtierende Bundesverfassungsgerichtspräsident meint, ein sich noch im Planungsstadium befindliches Gesetzesvorhaben ex cathedra beenden zu müssen. Was sagt das über das Ausmaß des (m.E. berechtigten) Misstrauens aus, das vom obersten Repräsentanten des obersten Gerichts den beiden Verfassungsministern und dem Bundestag entgegen gebracht wird?

Wenn ich auch das Misstrauen von Herrn Papier für berechtigt halte, so lehne ich die Art und Weise, wie er dieses Misstrauen kundgetan hat, in Gänze ab.

Wenn Herr Schäuble meint, für eines seiner Steckenpferde, nämlich die Ausarbeitung einer Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des Abschusses von Passagierflugzeugen, Mitarbeiter seines Hauses von sinnvoller Arbeit abhalten und dadurch Steuergelder verschwenden zu müssen, dann ist das bedauerlich, aber es sollte nicht die Aufgabe von Herrn Papier sein, Schäuble durch einen Gang an die Öffentlichkeit mittels Zeitung von diesem Irrweg abzuhalten.

Gänzlich unverständlich ist mir, warum Herr Papier für sein Vorgehen den SPIEGEL wählt. Wenn überhaupt, dann wäre hier eine Pressekonferenz mit Zugangsmöglichkeit für alle Presseorgane angezeigt gewesen. Ein Presseerzeugnis zu bevorzugen und diesem damit umsatz- und gewinnsteigernde Auflagenerhöhungen zu garantieren, halte ich für unerträglich, besonders deshalb, weil Herr Papier dann wenigstens eine seriöse Medienquelle hätte vorziehen können, statt sich in einem niveaulosen Käseblatt wie dem SPIEGEL zu verbreiten (nein, der SPIEGEL ist nicht besser als SPIEGEL ONLINE).

Wenn das so weiter geht, dann gibt es bald auf bild.t-online eine wöchentliche Kolumne “Brief von Papier: Das geht gar nicht!”, in der geplante, sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindende oder schon vom Bundestag verabschiedete Vorhaben des Gesetzgebers zerpflückt werden. Wenn sich dann der Gesetzgeber danach richtete, so würde das zwar eine Menge Geld sparen, aber zum einen gibt es entsprechende Zeitungskommentare ja regelmäßig (nur nicht als Kolumne und nicht von Herrn Papier, sondern von Journalisten) und zum anderen würde dadurch die Rolle der Richter “etwas” überdehnt.

Epilog

Herrn Broder und seine Jünger kann ich beruhigen: Das Ende der Amtszeit des “Dhimmis” Papier ist absehbar; nach Informationen des Spiegel wird sein Nachfolger Horst Dreier, ein “Pragmatiker”, sein:

Er hält es beispielsweise für denkbar, den Würdeschutz verschiedener Menschen gegeneinander abzuwägen – etwa wenn es darum geht, mit der Folter eines Bombenlegers viele Unschuldige zu retten.

Dreier ist SPD-Mitglied und wurde angeblich von einer SPD-Troika ausfindig gemacht, deren Mitglieder (Zypries, Struck, Böhrnsen) sich durch überragende Sachkenntnis und jederzeit tadelloses Verhalten bekanntermaßen einen Namen gemacht haben.

SPD-Troika? Wo steht die jetzt nochmal im Grundgesetz?
__________

*) BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Ls. 2 und 3, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html

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21 Kommentare zu “Papier war geduldig”

  1. gang
    13.01.2008 | 2:56

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Nach dem Urteil des BVerfG ist die Rechtslage hier offensichtlich. Art. 1 GG genießt Ewigkeitsgarantie und kann nicht durch Verfassungsänderungen umgangen werden.

  2. 13.01.2008 | 3:09

    Wie häufig war schon der Satz von Politikern (Legislative) zu lesen und zu hören: “man warte noch auf Vorgaben aus Karlsruhe”? Manchmal auch von der Regierung (Exekutive) zu hören bei der Erarbeitung neuer Gesetze. Ganz zu schweigen von neuen Methoden wie etwa bei der SPD-Fraktion “Dem Gesetz konnten wir zustimmen, die verfassungswidrigen Teile wird Karlsruhe ja schon herausstreichen”.
    Auch schön: “wir würden ja gerne das und das machen, aber Karlsruhe hat noch nicht entschieden”.

    Die Hauptstadt heißt schon längst Karlsruhe. Dreh- und Angelpunkt für nahezu alle gesellschaftlichen wie politischen Themen. Lange Zeit hat sich das BVerfG gewehrt mit zig Hinweisen in Urteilen, dass dies und jenes der Gesetzgeber/die Politik zu entscheiden habe. Siehe Kopftuchverbot als ein Beispiel von vielen.

    Wer zu häufig als Führungskraft beim Orakel nachfragt setzt sich dem Eindruck aus, nicht Herr der Lage und unfähig zu Entscheidungen zu sein. Das Orakel wird damit immer weiter aufgewertet, bis es auch ohne Fragen anfängt Antworten zu geben.

    Interessant wird das Spiel nun zwischen den Juristen mit befriedigendem Staatsexamen im Parlament und den Juristen mit guten Staatsexamen beim Gericht werden. Begnügen sich die einen mit der Wahl der anderen und überlassen denen gleich auch die gesamte Politik, oder versuchen sie sich selber an stümperhaften Gesetzen und lassen sich von den anderen nur erklären, weshalb diese verfassungswidrig sind?

    Die Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass sich die Teile selbstständig machen sollen (Exekutive: “Flugzeug abschießen verboten, wir machen es trotzdem”; Legislative: “Solange Karlsruhe die Diäten nicht festsetzt ist uns alles egal”; Judikative: “Jeder fragt uns, keiner hört auf uns”).
    Die sollen zusammenarbeiten. Eigentlich.

    Nur am Rande: Dreier als Nachfolger für Papier? Der soll doch im März erst mal nur Hassemer (damals nominiert durch SPD) als Vizepräsidenten ablösen, oder? Papier (damals nominiert durch CDU/CSU) steht 2010 an, wenn ich das richtig sehe. Gut, dann wird Dreier wohl auch Präsident werden, aber nicht direkt dieses Jahr.

  3. Kalle
    13.01.2008 | 6:31

    “[...] offengelassen, ob im Falle eines “Angriffs”, der “auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung” gerichtet ist, “von den Bürgern verlangt werden kann, ihr Leben zu opfern”. ”

    Wieso ist das denn plötzlich nicht mehr “undenkbar”? Ich denke, der “Menschenwürdeschutz” (der offenbar bedeutet, daß ein paar Lebenssekunden von Geiseln wertvoller sind als tausende noch rettbare Menschenleben) gilt absolut?

    Und was ist bitte das Ziel der Terroristen wenn nicht “die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung”? Etwa die Senkung der Mehrwertsteuer?

    Sorry, aber das ist doch geistiger Dünnschiss.

  4. 13.01.2008 | 8:25

    gang,

    der Kommentar von Julius zeigt mir zum Glück, dass ich mich nicht für alle unverständlich ausgedrückt habe.

    Meine beiden Probleme sind:

    1.) Wenn es so ist, wie Du schreibst, dann gibt es für den Bundesinnenminister keine Möglichkeit, das Grundgesetz zu ändern. Wenn dann hin und wieder die Schlagzeile “Schäuble plant Änderung des Grundgesetzes” auftaucht, dann folgt daraus, dass Schäuble das anders sieht. Und er plant die GG-Änderungen ja nicht selbst, sondern setzt eine Arbeitsgruppe (oder wie auch immer das beim BMI heißt) ein. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe könnten ihre Zeit aber sinnvoller verbringen, als mit dem Herumbasteln am GG, wenn das Unterfangen ohnedies aussichtslos ist.

    2.) Julius hat es sehr schön beschrieben: Die drei Gewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) arbeiten in Deutschland im Moment nicht richtig zusammen. Und ausgetragen, ja zum Teil sogar gelöst, werden diese Konflikte in den Massenmedien. Dabei kristallisiert sich heraus, dass dafür bald nur noch zwei Organe in Frage kommen: SPIEGEL und BILD. Wenn das kein Problem ist, dann haben wir in Deutschland keine Probleme.

  5. 13.01.2008 | 8:29

    Julius,

    Du hast vollkommen Recht. Zum “Gewaltenteilungsverständnis der SPD unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens der SPD-Bundestagsabgeordneten” könnte man mittlerweile schon promovieren, denke ich. Da müsste genug Material vorhanden sein.

    Dass Dreier sofort Nachfolger von Papier wird, habe ich nicht behauptet. Im SpOn-Artikel steht: “in zwei Jahren”.

  6. 13.01.2008 | 8:32

    kalle,

    Das BVerfG-Urteil sollte hier eigentlich nicht Thema sein, s.o.

    Ich beglückwünsche Dich allerdings zu Deinem festgefügten Weltbild und zu Deiner gewählten Ausdrucksweise.

    Und was ist bitte das Ziel der Terroristen wenn nicht “die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung”?

    Und die Reaktion darauf ist also, vorsorglich das GG in die Tonne zu treten? Sorry, aber für mich wäre das die eigentliche Kapitulation vor den Terroristen.

    Über dieses Thema, das, wie gesagt, nicht das Thema meines Eintrages war, ist ja nun schon lang und breit diskutiert worden, und es wird weiter diskutiert werden. Je länger die Diskussion dauert, umso deutlicher zeigt sich, dass es zwischen den beiden Lagern keinen Konsens geben wird. Endlose Wiederholungen der jeweiligen Position ändern daran nichts. Für mich ist die Ansicht von Broder, Dershowitz, Bolton & Co, man müsse den Rechtsstaat aufgeben, um ihn vor dem Terrorismus zu retten, unlogisch und unhaltbar. Punkt.

    Da ich vermute, dass das für Dich “geistiger Dünnschiss” ist, möchte ich diese fruchtlose Diskussion gleich an dieser Stelle beenden. Danke.

  7. Die Stimme aus dem Off
    13.01.2008 | 8:33

    In Deutschland haben wird echt dreifach Pech: Wir sind eines der wenigen (demokratischen) Länder mit Geheimdiensten zu Überwachung der eigenen Bürger und haben dazu noch das Verfassungsgericht, das im Grunde machen kann was es will.

    Schließlich haben wir noch die Berufsbeamten, die unverrückbar auf ihren Posten sitzen und im Grunde schon die Geschicke des Landes lenken (EU).

    Und in dieser Situation glänzt Herr Papier mit offener Kritik am Minister und belehrt ihn außerhalb des Gerichtssaals darüber, was die Verfassung der Regierung und (viel schlimmer) dem Volk erlaubt und was nicht, es ist doch nicht zu glauben. Gibt es eigentlich schon einen Begriff für die gegenwärtige Form der Fremdbestimmung?

  8. 13.01.2008 | 9:51

    Mir persönlich ist das Thema etwas zu sehr abstrakt geworden. Es IST doch bisher nichts passiert und man überlegt was man alles tun kann WENN mal was passiert (und was alles schon getan wird, damit es nicht passiert…).

    Dabei gibt es genügend real existierende Probleme, die gelöst werden könnten, wenn sich nur mal jemand mit beschäftigen würde. Für mich werden hier die wenigen geistigen Ressourcen, die vorhanden sind (!) an Dingen gebunden die es nicht Wert sind…

  9. 13.01.2008 | 16:04

    Die Debatte lässt sich hier weiterverfolgen:
    http://www.trupoli.com/de/topics/4

    Zudem kann man die Aussagen von Politikern bewerten.

  10. 13.01.2008 | 16:55

    Marian,

    Schäuble rekurriert dezeit auf Depenheuers “Selbstbehauptung des Rechtsstaates” und damit direkt auf Ideen Carl Schmitts.
    Mit unserer Verfassung, wie sie ursprünglich gemeint und derzeit noch interpretiert wird, haben diese Vorstellungen nichts gemein.

    Ja, ich halte menschliches Leben für grundsätzlich nicht gegeneinander abwägbar. Ich möchte keine Entscheidungen lesen müssen, ob drei Deutsche fünf Türken vise versa aufwiegen. Das wäre der nächste Schritt, öffnet man einmal diese Büchse der Pandora.

    Totalitäre Juristen vermögen die Verfassung sicherlich anders zu interpretieren. Man kann Art 1 GG einer Abwägung zuführen, man kann am Begriff des Lebens ansetzen – ist es noch wertvoll – oder am Begriff des Menschen selbst. Sollten diese Ideen irgendwann mehrheitsfähig werden, wäre das das Ende der Republik, wie wir sie heute noch kennen.

  11. 13.01.2008 | 18:20

    Ich teile voll und ganz die Kritik daran, dass sich ein amtierender Richter (oder gar der Präsident!) des BVerfG in den Medien äußert.

    Allerdings: Bei der gegenwärtigen Angriffsfrequenz insbesondere des BM des Innern gegen zentrale Bestandteile des GG kann man m.M. nicht darauf warten, dass der Bundestag ein Gesetz durchgewunken hat und sich dann jemand findet, der dagegen in Karlsruhe klagt. Das sieht man sehr schön am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Die VDS wurde im Dezember durch den Bundestag geprügelt, gilt seit 01.01.2008, und es wurde auch schon entsprechend in Karlsruhe interveniert – allerdings bislang ohne Entscheidung in der Hauptsache oder auch nur eine einstweilige Verfügung.

    Damit kann es dann aber passieren, dass ein nicht verfassungskonformes Gesetz praktisch in Kraft ist und man – wenn man denn dann davon betroffen ist – auch unter den Folgen zu leiden hat.

    Im Falle der VDS bedeutet das: Wenn nun zwischen 01.01.2008 und dem (hoffentlich!) ablehnenden Urteil des BVG die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste »auffälliges« in meinen Kommunikationsdaten finden, dann können sie mich auch dafür drankriegen – denn die Sache mit den Früchten vom verbotenen Baum kennt das deutsche Recht ja nicht.

    Und im Falle des Luftsicherheitsgesetzes oder der vom BMI angekündigten GG-Änderung kann das heißen, dass tatsächlich ein Passagierflugzeug abgeschossen wird.

    Wobei ich bei der Frage, ob man Flugzeuge mit ein paar Dutzend/Hundert Passagieren abschießen soll (die ohnehin wenige Minuten oder gar nur Sekunden später in einem großen Feuerball sterben), um damit tausenden das Leben zu retten, durchaus Sympathien für den Abschussbefehl habe.

    Dennoch: Solange wir einen Minister wie Herrn Schäuble haben, muss das BVG auch präventiv tätig werden, und wenn es nur mit solchen Äußerungen ist – schließlich ist Prävention immer wichtig … :-D

  12. 13.01.2008 | 18:41

    Nach meiner Auffassung (nach meiner Auffassung!) sollte sich der amtierende Bundesverfassungsgerichtspräsident jedoch bedeckt halten und sich nur zu anhängigen Verfahren äußern, und zwar mittels Presseerklärung oder BVerfG-Entscheidung (Urteil, Beschluß, etc.).

    selbiges dachte ich auch. Ein Präsident eines “Höchstgerichtes” sollte seine Macht nicht verwenden um öffentliche Diskussionen abzuwürgen. Ein Basta-Kanzler reicht schon. Hat sich Papier eigentlich auch zu Klinsmann und dem FCB geäussert?

  13. Kalle
    13.01.2008 | 20:33

    @Marian Wirth

    “Und was ist bitte das Ziel der Terroristen wenn nicht “die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung”?

    Und die Reaktion darauf ist also, vorsorglich das GG in die Tonne zu treten?”

    Nö. Ich weise auf einen Denk- und Argumentationsfehler Papiers hin.

    @ S. Meyer

    “Mir persönlich ist das Thema etwas zu sehr abstrakt geworden. Es IST doch bisher nichts passiert und man überlegt was man alles tun kann WENN mal was passiert (und was alles schon getan wird, damit es nicht passiert…).

    Dabei gibt es genügend real existierende Probleme, die gelöst werden könnten, wenn sich nur mal jemand mit beschäftigen würde. Für mich werden hier die wenigen geistigen Ressourcen, die vorhanden sind (!) an Dingen gebunden die es nicht Wert sind…”

    Es ist bisher nichts passiert, das alles ist rein abstrakt? Das ist ja wohl totale Realitätsverweigerung. Es wäre angesichts von 9/11 fahrlässig, sich keine Gedanken über diese Frage zu machen. Und es wäre undemokratisch, diese Gedanken nicht öffentlich zu äußern und mit den mündigen Bürgern zu diskutieren.

    @ gang

    “Ja, ich halte menschliches Leben für grundsätzlich nicht gegeneinander abwägbar. Ich möchte keine Entscheidungen lesen müssen, ob drei Deutsche fünf Türken vise versa aufwiegen. Das wäre der nächste Schritt, öffnet man einmal diese Büchse der Pandora.”

    Im 9/11-Fall wird nicht Leben gegen Leben abgewogen, außer Du bezeichnest die Überlegung, daß es besser ist, wenn 300 Menschen jetzt sterben anstatt daß diese 300 Menschen zusammen mit 3000 weiteren fünf Minuten später sterben als eine solche Abwägung.

    Aber eine solche Abwägung (dafür oder dagegen) muß man leider in einer solchen Situation treffen, ob man das will oder nicht, da hat man keine Wahl. Wenn ein entführtes Flugzeug auf ein Hochhaus zufliegt, so MUSS man sich für oder gegen einen Abschuss entscheiden. Handeln wie Unterlassen muss man verantworten, es gibt keinen angenehmen und einfachen Weg aus der Situation heraus.

    @ Martin Eisenhardt

    “Im Falle der VDS bedeutet das: Wenn nun zwischen 01.01.2008 und dem (hoffentlich!) ablehnenden Urteil des BVG die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste »auffälliges« in meinen Kommunikationsdaten finden, dann können sie mich auch dafür drankriegen”

    Die Daten werden nicht beim Staat, sondern bei den Providern gespeichert. Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste haben keinen Zugriff auf Vorratsdaten, außer mit richterlicher Genehmigung. Wie bisher übrigens auch schon, nun nur mit gesetzlicher Mindestfrist.

  14. 13.01.2008 | 22:06

    [...] Auch der Spiegel schreibt, Dreier wäre “Pragmatiker”2 [via]: Dreier gilt laut SPIEGEL eher als Pragmatiker. Er hält es beispielsweise für denkbar, den Würdeschutz verschiedener Menschen gegeneinander abzuwägen – etwa wenn es darum geht, mit der Folter eines Bombenlegers viele Unschuldige zu retten. [...]

  15. gang
    14.01.2008 | 10:57

    “Im 9/11-Fall wird nicht Leben gegen Leben abgewogen, außer Du bezeichnest die Überlegung, daß es besser ist, wenn 300 Menschen jetzt sterben anstatt daß diese 300 Menschen zusammen mit 3000 weiteren fünf Minuten später sterben als eine solche Abwägung.”

    Das ist falsch.
    Denn wenn das Leben unrettbar verloren wäre, dann wäre ein Abschuss bereits heute über den übergesetzlichen Notstand entschuldigt.
    Aber es ist eben nicht unrettbar verloren.
    Nicht jedes entführte Flugzeug fliegt dann in Hochhäuser.

  16. Max
    14.01.2008 | 11:53

    Ich verstehe nicht ganz die Aufregung darüber, dass Papier im Spiegel-Interview Selbstverständlichkeiten gesagt hat. Man muss es ja auch im Verhältnis sehen zu den ganzen verbalen Angriffen von Schäuble und anderen auf die Rechtsordnung, verbunden mit der populären Kritik am Verfassungsgericht als deren Hüter.

  17. 14.01.2008 | 15:23

    @Kalle:

    Die Daten werden nicht beim Staat, sondern bei den Providern gespeichert.

    Das ist ja nun nicht wirklich relevant; wichtig ist doch eher:

    Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste haben keinen Zugriff auf Vorratsdaten, außer mit richterlicher Genehmigung.

    Und da irrst Du leider. Die Strafverfolgungsbehörden benötigen tatsächlich eine richterliche Anordnung (die aber in Deutschland wohl eher leicht beschafft werden kann, siehe Durchsuchungsbefehle), Geheimdienste hingegen benötigen diese richterliche Genehmigung nicht – die können sich einfach bedienen.

    Wie bisher übrigens auch schon, nun nur mit gesetzlicher Mindestfrist.

    Nicht wie bisher auch schon. Bislang durfte nämlich nicht gespeichert werden, und es wurde auch nicht gespeichert. Ich denke, Dir ist nicht ganz bewusst, dass es bei der VDS nicht nur um die an Deinen Rechner vergebene IP geht. Die wurde bislang tatsächlich gespeichert, wenn Du keine Flatrate hattest – sonst war nämlich auch das verboten.

    Nun wird aber nicht nur die vergebene IP gespeichert, sondern auch, wann Du wem eine eMail schreibst, wann Du mit wem telefonierst, und vor allem auch, wann sich Dein Handy (also vermutlich auch Du) wo befunden hat.

    Aus diesen Angaben ließe sich mein Leben schon recht lückenlos überwachen und rekonstruieren.

    Und das kotzt mich an.

  18. Florian
    14.01.2008 | 17:15

    Ganz unabhängig davon, wie man inhaltlich zur Abschussregelung steht:
    Ich finde es daher schon etwas seltsam, wenn ein Verfassungsrichter sagt, dass auch mit entsprechender GG-Änderung ein Abschuss nicht GG-konform wäre.

    Wenn eine überwiegende Mehrheit der Deutschen eine Regelung will und das Grundgesetz dies ggf. erlaubt, was erdreistet sich dann das Verfassungsgericht, dies zu verbieten?
    Das Verfassungsgericht hat über die Verfassung zu wachen und sie ggf. zu interpretieren.
    Es kann wohl kaum richtig sein, wenn ein Verfassungsrichter sagt, er würde eine Regelung verbieten, die in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist.

    Im übrigen ist das Grundprinzip im Rechtsstaat, dass sich Gerichte nur dann äußern, wenn sie angerufen werden. “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Es wurde ja z.B. (zu Recht) dem Bundespräsidenten sogar die Möglichkeit genommen, sich vom Verfassungsgericht vor Gesetzesunterzeichnung ein Gutachten über dessen Verfassungsmäßigkeit erstellen zu lassen.

    Wenn nun das Bundesverfassungsgericht vorab mitteilt, welche Regelungen es durchwinkt und welche nicht, dann wird es einfach zum Über-Gesetzes-Erzeuger.

    Wo soll das enden? Bekommen wir irgendwann die Steuergesetzgebung vom Verfassungsgericht via Spiegel mitgeteilt mit dem Hinweis, abweichende Steuerregelungen wären verfassungswidrig (und der Bundestag könnte dies selbst durch Verfassungsänderung nicht heilen)?
    Das erscheint mir als groteske Fehlentwicklung, die das Demokratie-Prinzip aushöhlt.
    (Denn man sollte nicht vergessen: Richter sind weniger direkt durch das Volk legitimiert als Abgeordnete und können – anders als Abgeordnete – vom Volk auch kaum kontrolliert werden).

  19. 14.01.2008 | 20:02

    “Wenn eine überwiegende Mehrheit der Deutschen eine Regelung will und das Grundgesetz dies ggf. erlaubt, was erdreistet sich dann das Verfassungsgericht, dies zu verbieten?
    Das Verfassungsgericht hat über die Verfassung zu wachen und sie ggf. zu interpretieren.
    Es kann wohl kaum richtig sein, wenn ein Verfassungsrichter sagt, er würde eine Regelung verbieten, die in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist.”

    Art. 1 GG unterliegt einem Ewigkeitsschutz. Insofern kann es durch nachträgliche Änderungen zu “verfassungswidrigem Verfassungsrecht” kommen.

  20. 20.01.2008 | 10:13

    [...] In der Diskussion um präventive Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten hat Martin Eisenhardt einen berechtigten Einwand gegen meine Kritik vorgebracht: Bei der gegenwärtigen Angriffsfrequenz insbesondere des BM des Innern gegen zentrale Bestandteile des GG kann man m.M. nicht darauf warten, dass der Bundestag ein Gesetz durchgewunken hat und sich dann jemand findet, der dagegen in Karlsruhe klagt. Das sieht man sehr schön am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Die VDS wurde im Dezember durch den Bundestag geprügelt, gilt seit 01.01.2008, und es wurde auch schon entsprechend in Karlsruhe interveniert – allerdings bislang ohne Entscheidung in der Hauptsache oder auch nur eine einstweilige Verfügung. [...]

  21. 20.01.2008 | 17:45

    Schäuble, Papier, Terror…

    Schäuble hat sich am Papier geschnitten, könnte man fast meinen. Der Präsident des Bundesverfassungsberichts (BVG), Hans-Jürgen Papier, hatte sich in einem Interview recht kritisch (bis ziemlich ablehnend) mit den Gesetzesvorhaben unseres Bundesin…

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