Die FAQ des BMI zur Online-Durchsuchung (2)

Weiter im Text:

Es wird behauptet, dass die Online-Durchsuchung Bürgerinnen und Bürger unzulässig unter einen Generalverdacht stellen würde – stimmt das und wie verhält sich dies zu der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung?

Online-Durchsuchungen dienen der Bekämpfung des Terrorismus und der Verhinderung von Attentaten und Anschlägen (…).

Die Online-Durchsuchung ist nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig – als letztes Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus bei begründetem Verdacht. Dies fordern schon die Vorgaben unseres Grundgesetzes. Diese rechtlichen Voraussetzungen führen dazu, dass es nur zu einer sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen wird.

Ich bin gerade zu faul zum Suchen und baue deshalb auf die Schwarm-Intelligenz von Mit-Bloggern und Kommentatoren:

1.) Es gibt im Netz schon einige Auflistungen von Gesetzen, deren Anwendungsbereich entweder durch die Praxis oder durch nachfolgende Gesetzesänderungen sukzessive erweitert wurde. Kann mir da jemand Quellen oder Beispiele nennen? (Mir fällt gerade nur das Stichwort “Maut” ein.)

2.) Welche “Vorgaben des Grundgesetzes” meint das BMI? Wie stehen die Chancen, dass das Grundgesetz entsprechend einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Online-Durchsuchung geändert werden kann?

3.) Steht der Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung schon irgendwo im Netz? (Wie gesagt, ich bin gerade zu faul zum Suchen.)

Die Behauptung, dass es aus den vom BMI genannten Gründen auf jeden Fall nur zu einer “sehr geringen” Zahl von Online-Durchsuchungen kommen werde, weise ich schonmal zurück. Denn wenn es wirklich um Terror-Abwehr gehen soll, dann muss sich die Zahl der Online-Durchsuchungen nach der Bedrohungslage richten. Und darüber eine kursorische Prognose abzugeben, ist unzulässig und irreführend.

Ähnliche Beiträge


10 Kommentare zu “Die FAQ des BMI zur Online-Durchsuchung (2)”

  1. Die Stimme aus dem Off
    10.01.2008 | 7:31

    Frage 1 verstehe ich nicht.

    Frage 2: Welche das BMI meint, weiß ich nicht. Mit dem Strafverfahrensrecht ist das so eine Sache, das lässt sich nur bedingt unter Justizgrundrechte subsumieren. Auf jeden Fall sind die fundamentalen Strafverfahrensprinzipien darüber geschützt.

    Hier geht das Problem auch schon los. Eine Online Durchsuchung ist immer heimlich. Heimliche Durchsuchungen zur Strafverfolgung sind eigentlich immer unzulässig (es gibt Ausnahmen bei Gefahr im Verzug, das wäre hier aber nicht einschlägig, weil es an der zeitlichen Dringlichkeit fehlen dürfte). Zur Durchsuchung muss man immer einen unabhängigen Zeugen mitnehmen.
    Ein besonderes Problem ist auch die Rechtsprechung des BVerfG zum großen Lauschangriff. Wie soll denn mit so einem Bundestrojaner sichergestellt werden, das die Ermittlungsbehörden beim Austausch von Intimitäten abschalten?

    Welche Vorgaben das BMI meint ist auch deshalb schon schwer zu durchschauen, weil die Innenministerien in der Vergangenheit nicht gerade durch verfassungskonforme Handlungen geglänzt haben. Das BMI wird also vermutlich nur ganz ganz rudimentäre Einschränkungen sehen, die den Gerichten lange nicht weit genug gehen werden.
    Die Meinung des BMI zu Schranken spielt also im Grunde gar keine Rolle.

  2. Die Stimme aus dem Off
    10.01.2008 | 7:39

    Nachtrag: Das Problem bei dieser sog. Online Durchsuchung ist meines Erachtens auch nicht die evtl. hohe Zahl (das halte ich für unwahrscheinlich, weil mit zunehmender Anwendung die Wirksamkeit nachläst), sondern vor allem gegen wen sich das Ganze richtet.

    Wen interessieren ein paar Möchtegern-Taliban?

    Was aber, wenn man mit den Mitteln der Online-Durchsuchung irgendwann gegen Politiker vorgeht, weil sie sich der Beihilfe zum Terrorismus verdächtig gemacht haben?

    Ich halte es für sehr gefährlich geheime Informationsermittler zu schaffen, weil diese Typen durchaus in der Lage sein könnten einer Zielperson Beweise unterzuschieben ohne sich öffentlicher Ermittlungsmaßnahmen zu bedienen. Wer einen solchen Trojaner programmieren kann, kann das sicherlich auch leicht verändert tun und es inoffiziell machen.

    Dann noch schnell dem Gegner ein paar Kinderpornos auf die Festplatte laden und schon hat man eine Existenz vernichtet.

    Geheime Ermittlungsmaßnahmen und zweifelsfreie Protokollierbarkeit aller Vorgänge sind aus rechtsstaatlichen Erwägungen immer abzulehnen.
    Deshalb bin ich auch ein erklärter Gegner von verdeckten Ermittlern und des Einsatzes von V-Leuten. Und deshalb bin ich auch gegen die Online-Durchsuchung.

  3. Die Stimme aus dem Off
    10.01.2008 | 7:42

    nicht und zweifelsfreie Protokollierbarkeit, sondern “ohne” zweifelsfreie Protokolllierbarkeit.

    Schreibt man das jetzt mit zwei oder mit drei l ?

  4. FG
    10.01.2008 | 8:32

    Schreibt man minimieren, abkassieren, echauffieren oder garantieren mit l?

  5. Die Stimme aus dem Off
    10.01.2008 | 12:21

    Hehe, die verdammte Rechtschreibreform wird mich wohl nicht mehr erreichen.

  6. FG
    10.01.2008 | 12:52

    “Are you sure there are two l’s in dollar, Gideon?”
    “Yes! An’ there are two g’s in bugger off!”

  7. R.A.
    10.01.2008 | 12:56

    In erster Linie fällt doch auf, daß die “Antwort” völlig an der Frage vorbeigeht.

    Unschuldsvermutung bzw. die Verdächtigung von Bürgern hat überhaupt nichts damit zu tun, wie oft ein Verfahren angewandt wird.

    WENN sich gegen konkrete Personen belegbare und handfeste Hinweise auf kriminelles Handeln ergeben, dann muß ermittelt werden – das ist auch und gerade dann richtig, wenn es sich um eine große Zahl handelt (es gibt z. B. jährlich zehntausende von Dieben in Deutschland).

    Wenn aber diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann ist schon eine Maßnahme zuviel.

  8. Liberalla
    10.01.2008 | 15:18

    Beim CCC gibt es einen Entwurf zum “BKA-Gesetz”, hier

    https://www.ccc.de/lobbying/papers/terrorlaws/20070711-BKATERROR.pdf

    Die Online-Durchsuchung ist nur ein Teil des geplanten Gesetzes, wenn ich das auf die Schnelle richtig verstehe, eher der harmlose Teil. Und immer schön daran denken: Der Gebrauch bestimmter Wörter reicht u.U. für einen “Terrorismus-”Verdacht. Aber zum Glück leben wir ja in einem Rechtsstaat, es kann also gar nichts passieren.

  9. 10.01.2008 | 19:42

    Da hatte Herr Roland Schlapka, ständiger Vertreter der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, heute Vormittag im ZDF allerdings ganz andere Worte für:
    “Letztlich bildet das, was jetzt gespeichert wird, das Beziehungsgeflecht jeder einzelnen Person ab. Mit welchen Verwandten, Freunden oder Ärzten steht die Person in Verbindung, wie häufig hat sie zu ihnen Kontakt, bucht online Theatertickets oder hat eine Drogenberatungsstelle angerufen? All dies lässt sich anhand der Verbindungsdaten ablesen.”
    Ebenso sind seine Gedanken bezüglich der Datensicherheit und der aus selbigen herraus entstehenden Begehrlichkeiten, z.B. der Musik- und Softwareindustrie zu bedenken.
    Wie leicht kann man mit der richtigen Lobby Gesetze ändern?
    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,7144445,00.html

  10. stefanolix
    10.01.2008 | 21:05

    Toll, der Herr Schlapka liest unser BLOG ;-)

Bad Behavior has blocked 1036 access attempts in the last 7 days.