3. Januar 2008
Die Sechs-Punkte-Pläne des Roland Koch (1)
oder: aus dem Leben eines Advocatus Diaboli
Roland Koch hat die SPD aufgefordert, ihre Totalblockade in Sachen Jugendkriminalität aufzugeben. Da dies von wahlkämpfenden Sozialdemokraten nicht zu erwarten ist, springe ich mal in die Bresche.
Es folgt der Sechs-Punkte-Plan der hessischen CDU zur Verbrechensbekämpfung, versehen mit einigen ohne längeres Nachdenken hinzugefügten Anmerkungen:
1. einen Warnschussarrest, der jüngst auch unter der Bezeichnung “Schock-Haft” diskutiert wurde. Nur wenn notorische jugendliche Straftäter neben einer Bewährungsstrafe gleich spüren, wie sich Gefängnis von innen anfühlt, besteht die Chance, ihre kriminellen Karrieren so schnell wie möglich zu unterbrechen.
Soweit mir bekannt ist, ist Knast für Jugendliche die beste Chance für einen kriminellen Karrieresprung. Im Knast kann man prima Networking betreiben, sich neue Tipps für den Umgang mit der Polizei und für die Vermeidung desselben holen, effektivere Methoden der Gewaltanwendung erlernen und “Street Creditibility” aufbauen.
Die Rückfallquote von jugendlichen Ex-Knackis liegt dementsprechend über 50%.
Im übrigen deutet die hier gewählte Bezeichnung “notorische jugendliche Straftäter” darauf hin, dass der Betreffende bereits mehrfach einschlägige Straftaten begangen haben muss; insofern wird dieser Straftäter dann auch nicht “gleich” spüren, wie sich Gefängnis von innen anfühlt, sondern erst dann, wenn sich seine Kriminalbiografie bereits in eine bestimmte Richtung entwickelt hat. Es sei denn, Koch meint mit “notorisch” eine Art sozio-kulturelle Rasterfahndung mit Sippenhaft.
2. die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren wieder zum Regelfall, das Jugendstrafrecht zur Ausnahme machen. Die Gesellschaft muss auch gegenüber Straftätern über 18 Jahren klarstellen, dass erwachsen sein Pflichten und Konsequenzen mit sich bringt.
Diese Vorschläge werden in der Praxis keine Auswirkung haben, sondern allenfalls die Quote der ausnahmsweisen Anwendung des Jugendstrafrechts erhöhen.
3. die Höchstgrenze der Jugendstrafe bei Heranwachsenden für schwerste Verbrechen von 10 auf 15 Jahre erhöhen.
Nach der Logik von Herrn Koch müsste nicht an der Höchstgrenze der Jugendstrafe herumgebastelt werden, sondern an der Mindeststrafe. Die Höchststrafe wird ja sowieso kaum verhängt.
4. zum Schutz der Bevölkerung die Sicherungsverwahrung auch bei Heranwachsenden zulassen, wenn diese zu einer Jugendstrafe von mindestens 5 Jahren wegen der Begehung einer schwerwiegenden Straftat (Verbrechen gegen das Leben, Sexualstraftaten, Raub mit Todesfolge usw.) verurteilt wurden.
In wievielen Fällen wurde denn bisher eine Jugendstrafe von mindestens 5 Jahren verhängt? Ich bin übrigens gespannt, wie die Strafe in dem Fall ausfallen wird, der die aktuelle Diskussion ausgelöst hat.
5. das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium gezielt erweitern und flexibilisieren, indem zum Beispiel das Fahrverbot zu einer eigenständigen Sanktion des Jugendstrafrechts ausgebaut und sein Anwendungsbereich auf alle Arten von Straftaten eröffnet wird.
Dieser Vorschlag widerspricht zum einen dem Vorschlag # 2, wo ja gerade die Einschränkung des Handlungsinstrumentariums gefordert wird. Und zum anderen wird es einen jugendlichen Intensivtäter sicher ungeheuer beeindrucken, dass der Staat ihn dann zusätzlich noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drankriegen kann.
6. Wir wollen außerdem eine Änderung des Aufenthaltsrechtes. Ausländer müssen bei einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zwingend ausgewiesen werden können, und nicht erst wie bislang unter bestimmten Bedingungen nach drei Jahren. Gleichzeitig muss auch der Ausweisungsschutz im Aufenthaltsrecht für schwer kriminelle Jugendliche zurückgefahren werden.”
Das wird in der Praxis dazu führen, dass die Jugendrichter ihre “Tarife” anpassen werden. Dann wird es halt statt drei Jahren nur noch ein Jahr auf Bewährung geben. Außerdem wird die Zahl der Einbürgerungsbegehren ansteigen. Und die Täter mit Migrationshintergrund und deutschem Pass bekommt Koch so ohnehin nicht zu fassen.
Fazit: Die Vorschläge sind unbrauchbar und ihre Umsetzung würde das Problem verschärfen.
Verfasst von Marian Wirth um 09:20 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Innenpolitik (Trackback)
30 Kommentare