19. Dezember 2007
Der Laie wundert sich nicht
Eigentlich wollte ich ja mal Spiegel Online loben, und zwar dafür, dass Florian Gathmann in seinem Artikel “Die dubiose Geschichte vom eingeritzten Hakenkreuz” einige der Fragen beantwortet, die ich sechs Stunden später in Unkenntnis des Artikels aufgeworfen habe. Beim SpOn heißt es:
Als die Öffentlichkeit am 23. November von dem Vorfall benachrichtigt wurde, habe keines der Gutachten vorgelegen, sagt Oberstaatsanwalt Vogel. Wie konnte die Polizei also behaupten, eine Selbstverletzung sei ausgeschlossen? “Offensichtlich ein Übermittlungsfehler”, sagt Vogel. So stellt es auch die zuständige Polizeidirektion Chemnitz dar. “Das war damals der Informationsstand”, sagte Sprecher Fischer SPIEGEL ONLINE. “Das war so verstanden worden.” Er spricht von einem möglichen “innerbetrieblichen Übermittlungsfehler der Polizei”.
Oberstaatsanwalt Vogel zufolge gibt es auch Zweifel an der Vorgeschichte des Vorfalls: Das sechsjährige Mädchen – angeblich das erste Opfer der vier Männer – war nach Vogels Angaben “gar nicht vor Ort”, es kann also keinen Übergriff auf das Kind gegeben haben. Möglicherweise habe die Sechsjährige auf Suggestivfragen entsprechend geantwortet, obwohl bei der Befragung eine Psychologin anwesend war, sagt Vogel.
Ein “innerbetrieblicher Übermittlungsfehler der Polizei” also. Und ich hatte schon mediengeile Gerichtsmediziner im Verdacht.
Loben wollte ich Florian Gathmann auch dafür, dass er die damalige Pressemitteilung der Polizei (“Polizei sucht Zeugen zu rechtsextremistischem Übergriff”) verlinkt und einschlägige Neonazi-Hautritzfälle aufgeführt hat (einschlägig insofern, als sich zumindest in den beiden ersten Fällen hinterher herausstellte, dass es sich um Selbstverletzungen der vermeintlichen Opfer gehandelt hat):
Am 29. Dezember 2002 war die 14-jährige Tochter eines Kubaners auf einer Wache im brandenburgischen Guben erschienen, weil ihr angeblich Neonazis ein Hakenkreuz in die Wange geschnitten hätten. Zunächst glaubten ihr die Beamten, dann gestand das Mädchen, die Geschichte erfunden zu haben.
1994 hatte in Halle ein im Rollstuhl sitzendes Mädchen behauptet, dass Skinheads ihr ein Hakenkreuz in die Wange geritzt hätten. (…) Wenig später räumte das Mädchen auch hier ein, die Tat nur vorgetäuscht zu haben. Kurz darauf berichtete eine Berliner Antifa-Gruppe, Neonazis hätten in der S-Bahn einer 20-Jährigen ein Hakenkreuz in den Bauch geritzt. Die Ermittlungen der Polizei blieben ohne Ergebnis.
Also alles in allem ein guter Artikel vom SpOn.
Aber dann habe ich mir noch den ebenfalls verlinkten SpOn-Artikel von damals angeschaut: Neonazis greifen Mädchen an – Nachbarn schauen zu, ebenfalls von Florian Gathmann
Der Lede geht so:
Drei hielten das Mädchen fest, der vierte schnitt ihr laut Polizei ein Hakenkreuz in die Hüfte. Mehrere Menschen im sächsischen Mittweida beobachteten die Neonazi-Attacke – doch sie griffen nicht ein. Ein mutmaßlicher Täter ist inzwischen identifiziert, Haftbefehl wurde nicht erlassen.
Bis auf die Täterschaft einer konkreten Person wird hier nichts in Zweifel gezogen, sondern als tatsächlicher Geschehensablauf wiedergegeben. Und ein Versagen der Justiz vor dem Rechtsextremismus wird gleich auch noch insinuiert.
Im Text selbst geht die Schilderung eines Sachverhalts, von dem nach heutigen Erkenntnissen zweifelhaft ist, ob er überhaupt stattgefunden hat, so weiter:
Die 17-Jährige war laut Polizei Zeugin geworden, wie Männer ein Spätaussiedler-Mädchen drangsalierten, eine Sechsjährige:
Immerhin wird hier einschränkend und in Vergangenheitsform darauf hingewiesen, dass es sich um Polizeiangaben handelt.
Aber dann geht es richtig ab:
Vier glatzköpfige Männer mit Springerstiefeln, Bomberjacken und NSDAP-Aufnähern. Als die junge Frau die Rechtsextremen auffordert, von dem Kind abzulassen, richtete sich deren Aggression gegen sie. Drei halten sie fest, der vierte schneidet ihr mit einem skalpell-ähnlichen Gegenstand das Hakenkreuz in die Hüfte. Sie zappelt, strampelt, wehrt sich – die Männer scheitern mit dem Versuch, ihr auch noch eine Rune in die Wange zu ritzen. Das kleine Mädchen kann entkommen.
Mehrere Menschen verfolgen den Übergriff von umliegenden Balkonen aus – keiner greift ein, keiner alarmiert die Polizei.
Die dramatische Schilderung mit Tempus-Wechsel in die Gegenwart lässt völlig in den Hintergrund treten, dass sich Herr Gathmann die zahlreichen Details ausgedacht hat – auf Basis einer einzigen, ebenfalls sehr packend geschriebenen Pressemitteilung der Polizei Sachsen, Revierbereich Mittweida:
Die 17-Jährige rief den Männern zu, sie mögen das Mädchen in Ruhe lassen. Daraufhin ließen sie von dem Kind ab, griffen die Jugendliche an und rissen sie zu Boden. Drei der Tatverdächtigen hielten nun die 17-Jährige fest, während der vierte ihr mit einem skalpellartigen Gegenstand ein ca. 5 cm großes Hakenkreuz in die Haut im Hüftbereich ritzte. Der Versuch der Täter, in die Wange des Opfers eine Sigrune zu ritzen, scheiterte an dessen Gegenwehr. Anschließend ließen die Täter von der Jugendlichen ab, so dass sie flüchten konnte. Dem Kind als dem ursprünglichen Opfer der Täter war zwischenzeitlich ebenfalls die Flucht gelungen.
Bei einer Pressemitteilung der Polizei gehe zumindest ich davon aus, dass es sich, wenn nichts anderes aus der Mitteilung hervorgeht, um die Sachverhaltsschilderung des Opfers handelt, aber an von Journalisten verfasste Artikel hatte ich (früher mal) andere Erwartungen.
Wenn Entscheider in Unternehmen Bilanzen fälschen, dann gibt es Rufe nach Gesetzesverschärfungen, “Hart, aber fair”-Sendungen, aktuelle Stunden im Bundestag und Leitartikel, in denen über die Verkommenheit “der Wirtschaft” räsoniert wird. Wenn Forscher Untersuchungsergebnisse verfälschen, gibt es Rufe nach Gesetzesverschärfungen und nach Mittelkürzung für “die Forschung” und Leitartikel, in denen darüber nachgedacht wird, in was für einer Gesellschaft wir eigentlich leben, wenn man jetzt noch nicht einmal mehr der früher so unbestechlichen Wissenschaft trauen könne.
Wenn aber Journalisten so einen Mist zusammenphantasieren wie den gerade wiedergegebenen und dadurch zur Hysterisierung der Öffentlichkeit maßgeblich beitragen, die Politik zu peinlichen Stellungnahmen treiben und die Polizei zur übereilten Präsentation von Ermittlungsergebnissen nötigen – dann passiert: Nichts.
Verfasst von Marian Wirth um 08:37 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik, Presse / SPON- und taz-Blog, Rochus (Trackback)
7 Kommentare