Welchen Skandal hätten Sie denn gerne?

Nachdem der Kampf gegen den Faschismus in der liberalen Blogosphäre große Wellen geschlagen hat, sieht sich auch die große Koalition gezwungen, mal wieder publikumswirksam Unpolitik zu betreiben.


Jetzt fragt sich eigentlich nur, was hier eigentlich gemeint ist.
Und da hat man zwei Versionen zur Auswahl, die gleichermaßen skandalös sind.

Entweder haben diverse staatliche Stellen bewußt Nazi-Organisationen mit Steuergeldern gefördert. Und haben auch die Absicht, dies weiterhin zu tun, wenn nicht die Innenminister-Konferenz ihnen Einhalt gebietet.

Oder aber es werden jetzt willkürlich Organisationen zu “Rechtsextremen” erklärt, nur um eine politische Abschußquote vorweisen zu können.

Da gibt es eigentlich nur eine Hoffnung: Das Ganze ist reines Mediengeblubber und wird nicht zu irgendwelchen Taten führen.

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6 Kommentare zu “Welchen Skandal hätten Sie denn gerne?”

  1. Robin
    6.12.2007 | 12:05

    Nun, im Prinzip ist die Erklärung recht einfach. Gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland steuerbefreit, solange sie nicht gewinnbringend arbeiten.
    Jetzt will man den Begriff der Gemeinnützigkeit enger fassen, so dass einige rechtsextreme Organisationen, die die der Gemeinnützigkeit zugrunde liegenden Bedingungen bislang erfüllt haben, dies dann nicht mehr tun sollen.
    Allerdings bestehen auch jetzt bereits klare Eingrenzungen für die Gemeinnützigkeit (Auszug AO $52):
    [i]1.
    die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
    2.
    die Förderung der Religion;
    3.
    die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
    4.
    die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
    5.
    die Förderung von Kunst und Kultur;
    6.
    die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
    7.
    die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
    8.
    die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
    9.
    die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
    10.
    die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
    11.
    die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
    12.
    die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
    13.
    die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
    14.
    die Förderung des Tierschutzes;
    15.
    die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
    16.
    die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
    17.
    die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
    18.
    die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
    19.
    die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
    20.
    die Förderung der Kriminalprävention;
    21.
    die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
    22.
    die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
    23.
    die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
    24.
    die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
    25.
    die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.[/i]

    Diese Bedingungen können natürlich aber auch von rechtsextremen Organisationen erfüllt werden. So kann z.B. bislang einem von Rechtsextremen gegründeten Sportverein nicht die Förderung entzogen werden, wenn er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.

  2. R.A.
    6.12.2007 | 12:33

    @Robin:
    Erstens einmal reden die Innenminister ja nicht nur von Steuerabsetzmöglichkeiten, sondern von “staatlichen Geldzahlungen” oder “öffentliche Finanzmittel”, die angeblich “zufließen”.
    Das klingt eher nach aktiver Überweisung von Geldern.

    Zum Anderen wäre es eben in meinen Augen skandalös, wenn einem Verein, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, allgemein definierte Leistungen gestrichen würden, nur weil einige Vereinsmitglieder nach Meinung irgendwelcher Politiker die falschen politischen Ansichten haben.

  3. Robin
    6.12.2007 | 15:12

    @R.A.:

    Zum Anderen wäre es eben in meinen Augen skandalös, wenn einem Verein, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, allgemein definierte Leistungen gestrichen würden, nur weil einige Vereinsmitglieder nach Meinung irgendwelcher Politiker die falschen politischen Ansichten haben.

    Da bin ich ganz Deiner Meinung. Es ging mir bloß darum, den Sachverhalt zu erklären, nicht um eine Stellungnahme.

    Erstens einmal reden die Innenminister ja nicht nur von Steuerabsetzmöglichkeiten, sondern von “staatlichen Geldzahlungen” oder “öffentliche Finanzmittel”, die angeblich “zufließen”.
    Das klingt eher nach aktiver Überweisung von Geldern.

    Der Unterschied zwischen Steuerbefreiung und aktiver staatlicher Bezuschussung ist ja nun so groß nicht. Ansonsten kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass sie auch Jugendhilfegelder bekommen (z.B. für das Betreiben von Jugendzentren).

  4. R.A.
    6.12.2007 | 15:20

    @Robin:
    > Der Unterschied
    > zwischen
    > Steuerbefreiung
    > und aktiver
    > staatlicher
    > Bezuschussung ist
    > ja nun so groß
    > nicht.
    Da ist ein Riesenunterschied!

    Bei bloßer Steuerbefreiung müssen die Betreffenden das Geld grundsätzlich selber beischaffen. Der Staat motiviert zwar etwas dadurch, daß er nicht auch noch Steuern darauf nimmt – die eigentliche Finanzierung bleibt aber privat.

    Und vor allem: Da reicht es, wenn man gewissen (von Dir zitierte) Rahmenbedingungen einhält, es gibt dann keine inhaltiche Prüfung mehr.

    Bei echten Geldzuschüssen dagegen sitzt irgendwo ein Entscheider und findet die Organisation so gut, daß er ihr Steuermittel zuspricht. Das ist eine ganz aktive Förderung und das sollte der Staat (wenn überhaupt) nur nach gründlicher Prüfung und nach strengen Kriterien machen.

    Mir ist weiterhin nicht klar, was die Kerle im Schilde führen.
    Reiner Propaganda-Blubber – oder Ausweitung des “Rechtsextremismus”-Begriffs.

  5. Robin
    6.12.2007 | 15:33

    Bei bloßer Steuerbefreiung müssen die Betreffenden das Geld grundsätzlich selber beischaffen. Der Staat motiviert zwar etwas dadurch, daß er nicht auch noch Steuern darauf nimmt – die eigentliche Finanzierung bleibt aber privat.

    Das ist ja auch nur bei einer 100% Finanzierung durch den Staat der Fall. Häufig zahlt ja aber der Staat bloß einen mehr oder weniger großen Zuschuss. Und auch die Frage, wie der übrige Anteil aufgebracht werden kann, wird ja durch die Gemeinnützigkeit beeinflusst, denn wenn Spenden von der Steuer abgesetzt werden können, beflügelt das doch die Spendabilität insbesondere der wohlhabenden Klientel doch sehr.

    Bei echten Geldzuschüssen dagegen sitzt irgendwo ein Entscheider und findet die Organisation so gut, daß er ihr Steuermittel zuspricht. Das ist eine ganz aktive Förderung und das sollte der Staat (wenn überhaupt) nur nach gründlicher Prüfung und nach strengen Kriterien machen.

    Zum einen ist das andere, wie gesagt, genauso “echtes Geld” (ob nun mehr oder weniger viel), zum anderen gibt es auch hier fast immer objektive Kriterien, die über die Vergabe von Mitteln entscheiden sollen und nicht bloß das Dafürhalten des zuständigen Sachbearbeiters (jedenfalls in der Theorie, in der Praxis ist es allerdings auch hier sehr kompliziert, da die Gelder aus einer Vielzahl unterschiedlicher Töpfe kommen: von Ländern, Kommunen, dem Bund, Regionsgeldern, etc.)

  6. Die Stimme aus dem Off
    7.12.2007 | 11:58

    Parteienprivileg, Parteienprivileg, Parteienprivileg, Parteienprivileg, Parteienprivileg, Parteienprivileg, und jetzt alle: Parteienprivileg, Parteienprivileg, etc.

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