31. Oktober 2007
Meinungsfreiheit im Internet oder: Warum ich nicht mehr daran denke, etwas über “meinen” OB zu schreiben
In der deutschen Blogosphäre geht es oft hoch her. Dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, hier bewahrheite sich die Weisheit “Hunde, die bellen, beißen nicht”, mag daran liegen, dass ich die Blogosphäre außerhalb des liberal-blogosphärischen Trockendocks nicht konstant genug verfolge. Hat es unter Bloggern und/oder Kommentatoren schon einmal einen ähnlichen Fall wie diesen gegeben?
Ironisch hatte Stach in dem Diskussions-Forum der Fortuna-Fans im März 2006 angemerkt, was für ein „tolles Gespann” damals die Geschicke der Fortuna leite ganz an der Spitze „ein Aufsichtsratsvorsitzender Erwin, der die Bevölkerung belügt und betrügt”.
Joachim Erwin ist im Hauptberuf Oberbürgermeister von Düsseldorf.
Unter “1000 bis 1100″ Kommentaren hat jemand den o.a. Kommentar erspäht – und Herr Erwin hat gehandelt:
Prompt bekam der Verfasser, Ex-Fortuna-Sprecher Wolfgang Stach, eine Anzeige plus die Androhung von 1.600 Euro Geldstrafe.
Das, was in die Rheinische Post eine “Androhung” nennt, war ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Strafbefehl über 1.600 EUR, den zu unterschreiben der zuständigen Richterin nicht einfiel – jedenfalls nicht ohne vorherige mündliche Verhandlung.
Das Ende vom Lied? Nachdem der Angeklagte angeboten hatte, seine Anschuldigungen gegen Erwin zu beweisen, wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ohne Auflagen. Wegen geringer Schuld.
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Onlinemedienkritische Randbemerkung: Unter “Mehr zum Thema” hat die RP übrigens einen Artikel mit der Überschrift “OB Erwin weiter in der Klinik” verlinkt; mir wären da geeignetere Links eingefallen, denn das Thema war ja eigentlich nicht “Joachim Erwin”, sondern “OB Erwin als Kläger”.
Verfasst von Marian Wirth um 08:43 Uhr in der Kategorie Blogosphäre, Politik, Presse / SPON- und taz-Blog (Trackback)
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