Sie wissen nicht, was sie tun. (2)

Okay, machen wir eine Serie daraus. In der Sache nichts Neues in Bezug auf Online-Durchsuchungen, aber die Unkonzentriertheit erreicht neue Höhepunkte:

Plötzlich zwölf Handys, Lawblog

“Herr Dr. Schäuble, wie können Sie garantieren, dass die Online-Durchsuchung tatsächlich nur in Einzelfällen eingesetzt wird?”

Erster Auszug aus der Antwort des Bundesministers des Inneren, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble (vollständiges Transkript beim RA Blog):

(…)

Und deswegen bleibt, der Norbert Geis, dass 99, die Aussage, dass 99% nicht betroffen sind, wenn er gesagt hätte 99,9% werden niemals davon betroffen sein, hätte er auch Recht gehabt.

(…)

Warum regen sich eigentlich alle über Stoiber und Bush (und nur über diese beiden) auf? Schäuble sollte in die Hall of Fame des unverständlichen Gestammels mit aufgenommen werden. Deshalb hier nochmal im Klartext:

Und deshalb hat Norbert Geis Recht, wenn er sagt: “99% werden niemals betroffen sein.” Hätte er gesagt: “99,9% werden niemals davon betroffen sein”, dann hätte er auch Recht gehabt.

Die richtige Antwort zu diesem unfassbaren Satz hat mir Lawblog-Kommentator RA Melchior (# 34) vorweggenommen:

Die BRD hat laut Wikipedia 82.310.000 Einwohner (Stand 12/2006). 99,9 % hiervon sind 82.227.690.

Im übrigen ist die absolute Zahl der (potentiell) Betroffenen ein völlig untaugliches Kriterium. Wäre das nicht so, könnten wir uns die Diskussionen um den finalen Rettungsschuß und das Abschießen von Passagierflugzeugen sparen, da in diesen Fällen noch viel weniger Menschen potentiell betroffen sind. Schäuble praktiziert hier also Volksverdummung auf hohem Niveau.

Zweiter Auszug aus der Antwort des Bundesministers des Inneren, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble:

(…) was immer man unter Online-Durchsuchung versteht, da reden ja auch die Leute alle ganz klug, die keine Ahnung haben. Es ist so aufwändig, dass der Chef des Bundeskriminalamts, der Herr Ziercke, der versteht e bissel was davon. Ich versteh nix davon. (…)

Aus dieser Passage lassen sich folgende Aussagen destillieren:

1.) unter den Kritikern der Online-Durchsuchung befinden sich auch Leute, die keine Ahnung haben

2.) wegen 1.) brauche weder ich, Wolfgang Schäuble, noch der Präsident des Bundeskriminalamtes, noch sonst ein Befürworter dieser Maßnahme ein Wort darüber zu verlieren, ob und wenn ja, warum diejenigen Kritiker, die sehr wohl Ahnung haben, im Unrecht sind

3.) der Präsident des BKA verfügt über den Sachverstand, die Aufwändigkeit der Online-Durchsuchung beurteilen zu können

4.) ich, Wolfgang Schäuble, verfüge über diesen Sachverstand nicht

ad 1.) Das mag sein, ist aber unerheblich.

ad 2.) Das ist unlogisch und arrogant. Ich würde mir schon wünschen, dass Herr Schäuble, statt sich in der Verunglimpfung der Gegner der Online-Durchsuchung zu ergehen, mal detailliert zu den juristischen und technischen Einwänden Stellung nehmen würde.

Was ist z.B. mit dem Sandbox-Argument? Da ja auch Herr Schäuble besonders drastische Szenarien zu schätzen weiß, hier mal eines von mir:

Eine Terror-Zelle mit drei Mitgliedern (A, B und C) schafft es unter Anwendung aller gängigen Methoden, bis drei Tage vor einem geplanten Anschlag unentdeckt zu bleiben.

Dann wird auf allen von A benutzten Computern eine Umgebung geschaffen, die im Falle der Online-Untersuchung auf A, D und E als Täter hindeuten.

Im Folgenden erregt A oder B oder C gezielt Verdacht gegen A, D und E.

Der BKA-Präsident beantragt beim zuständigen Gericht Online-Zugriffe auf die Rechner von A, D und E.

B und C führen die von ihnen zusammen mit A geplanten Anschläge aus, A wird später zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, die nach 20 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, weil A sich von seiner Vergangenheit distanziert und ein Kinderbuch geschrieben hat.

D, der mit A im selben Haus wohnt, aber diesen nur vom Sehen und B und C überhaupt nicht kennt, wird vom KG Berlin zu lebenslager Haft verurteilt und später vor dem BGH freigesprochen. Bis zum Urteil des KG Berlin verbringt D acht Monate in Untersuchungshaft, bis zum Freispruch durch den BGH vergehen zwei Jahre.

E, der C zwei Jahre zuvor beim Umzug geholfen hat und seither keinen Kontakt mehr zu ihm hatte, und der von A und B noch nie etwas gehört hat, wird vom LG Hamburg freigesprochen. Dieser Freispruch wird später vom BGH bestätigt. Die Verfahren dauern insgesamt drei Jahre.

Dass dieses Szenario Macken oder vielleicht sogar gravierende Fehler haben mag, ist mir angesichts der Zeit, innerhalb der es entworfen wurde (15 Minuten), klar. Entscheidend ist aber, dass ich es für sinnvoller halte, solche Szenarien zu diskutieren, als über die angebliche oder mögliche oder wahrscheinliche Anzahl der Betroffenen zu schwadronieren.

ad 3.) Das bezweifle ich. Hat Herr Ziercke nicht erst neulich in einer Pressekonferenz verlauten lassen, er selber habe zwar keine Ahnung, aber er könne sich auf seine Experten verlassen? Ich meine mich jedenfalls dunkel zu erinnern, dass es so gewesen ist. Den Link werde ich nachreichen oder diese Passage richtig stellen.

ad 4.) Das denke ich auch. Die Frage ist nur, ob der Herr Bundesinnenminister das ironisch gemeint hat. Wenn ja, dann möchte ich hiermit zum Ausdruck bringen, dass ich Ironie in diesem und ähnlich gelagerten Fällen für deplatziert halte. Falls es nicht ironisch gemeint war, weise ich darauf hin, dass der Verweis auf die eigene Ahnungslosigkeit von Herrn Schäuble nun schon seit Monaten vorgebracht wird und es an der Zeit wäre, dieser Ahnungslosigkeit abzuhelfen, und zwar schnell.

Wenn in den Kommentaren hier irgendwelche Bemerkungen auftauchen sollten, die sich mit persönlichen Eigenschaften des Herrn Schäuble auseinandersetzen, die mit der Sache in keinem Zusammenhang stehen (Behinderung, Herkunft, etc.), so werde ich diese Kommentare bis auf den Namen des Kommentators löschen und zwar auch dann, wenn die betreffenden Kommentare ansonsten sinnvoll sind.

Ergänzungen und Abwandlungen zu dem oben gebildeten Szenario sind hingegen ausdrücklich erwünscht. 

Vorheriger Beitrag aus dieser Serie: 

Sie wissen nicht, was sie tun. 

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3 Kommentare zu “Sie wissen nicht, was sie tun. (2)”

  1. R.A.
    23.10.2007 | 11:11

    Es ist schon erschreckend, wie Politiker bei EDV-Themen nicht nur komplett ahnungslos sind, sondern dies auch für völlig problemlos halten.

    Natürlich müssen sie nicht die Details verstehen, ein Innenminister muß kein Netzwerk selber konfigurieren können, um Gesetze dazu zu formulieren.

    Aber ein gewisses Basis-Verständnis ist absolut notwendig, und an dem fehlt es ganz eindeutig.

    Mal zum Vergleich: Ein Verkehrsminister muß weder einen Führerschein haben noch ein Auto reparieren können.
    Aber kann man sich einen Verkehrsminister vorstellen, der Gesetzesvorschläge zu neuen Regeln verkündet – der noch nie in einem Auto gesessen hat und den Straßenverkehr nur aus dem Fernsehen kennt.

  2. FunkyAlfonso
    24.10.2007 | 2:22

    @R.A.:

    Seit wann muss ein Minister Ahnung von seinem Ressort haben?
    …Oskar Lafontaine war immerhin mal Bundesfinanzminister.

    Nach einer Wahl werden (nach meiner naiven Empfindung) die Ämter und die Politiker der siegreichen Partei nach dem Prinzip der Popularität sortiert und dementsprechend zugeteilt.

    Von einem guten Minister kann mann zumindest erwarten, dass er sich in seinen Bereich einliest und die Fähigkeit besitzt, sich mit Hilfe seiner Heerscharen an Beratern eine Meinung zu bilden, die sowohl seiner politischen Ideologie als auch der “Rationalität” genüge tut…
    Das alleine dürfte schon ziemlich schwierig sein.

    Auf unseren Innenminister könnten daher zwei mögliche Szenarien zutreffen:
    - Er ist nicht fähig, ein Verständnis für die Gesamtproblematik zu entwickeln und Vor- und Nachteile abzuwägen (was ich nicht glaube), oder
    - Es geht ihm nicht um Logik, sondern um Ideologie; hier liegt der Hund begraben, sämtliche öffentliche Äußerungen Schäubles belegen dies: Es geht nicht um das “wie”, und vor allem nicht um das “warum”, sondern ausschließlich um das “dass”.

    -Funky

  3. R.A.
    24.10.2007 | 11:05

    @Funky:
    > Seit wann muss ein
    > Minister Ahnung von
    > seinem Ressort
    > haben?
    Das ist ein alter Streit.
    Den gibt es ähnlich bei Führungskräften in der Wirtschaft.

    M. E. kommt es halt immer aufs Ressort an.
    Beim Justiz- oder Finanzressort steht im wesentlichen die Facharbeit im Vordergrund, da braucht man mehr Hintergrund als in Ressorts wie dem Innen- oder Verteidigungs-Ministerium, wo eher die politische Kontrolle Thema ist.

    Ansonsten gilt wie von Dir beschrieben: Man muß sich in seiner Einarbeitungszeit (die berühmten 100 Tage) mit den Grundlagen vertraut machen.

    Und dann gibt es noch die Notwendigkeit, überhaupt ein gewisses Maß an Allgemeinbildung und Vertrautheit mit dem Leben im Lande zu haben.

    Ein Politiker, der noch nie telephoniert hätte, noch nie am Straßenverkehr teilgenommen hätte, noch nie im Internet gesurft oder Emails verschickt hat, der noch nie selber eine Steuererklärung gemacht oder etwas ausführlicher durchs Fernsehprogramm gezapt hat – der ist m. E. nicht wirklich in der Lage, in einer Regierung mitzuarbeiten, für den bleiben höchstens noch Spezialistenjobs (z. B. im Kulturbereich etc.).

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