10. Oktober 2007
Pervers
Sollen private Dateien und der Internetverkehr vor den Behörden geschützt bleiben, wenn womöglich unter intimer Chiffre ein Massenmord geplant wird? Eine generelle Ablehnung der Online-Durchsuchung bedeutet eine Perversion von Grundrechtsschutz.
Schreibt Reinhard Müller in der FAZ (seit sie bunte Bilder auf der Titelseite hat, kriegt sie von mir auch ihre Pünktchen nicht mehr…).
Und versucht entweder, seine Leser für dumm zu verkaufen oder ist selber dumm. Denn die privaten Dateien sind selbstverständlich nicht vor den Behörden geschützt, denn auch Festplatten werden ja regelmäßig bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt. Und dass der “Internetverkehr” geschützt sei, kann er seiner Oma erzählen. Die ihm das wohl auch nicht glauben würde…
Die Kampagne, die diese Zeitung in der letzten Zeit für Online-Durchsuchungen fährt, ist sehr interessant.
Verfasst von Rayson um 18:49 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik (Trackback)
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