Wieder was gelernt

Was haben die Bibel und das Grundgesetz gemeinsam? Sie müssen ausgelegt werden. Für Uneingeweihte führt die Auslegung der Gelehrten aber zu manch Überraschung. So dürfte nicht jeder sofort drauf kommen, dass der Begriff “Rundfunkfreiheit” meint, die öffentlich-rechtlichen Sender müssten per Zwangsgeld alle, aber wirklich auch alle Kosten bezahlt bekommen, die ihre Funktionäre entschieden haben zu machen. Aber zum Glück haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das die Unwissenden erleuchtet.

Ab heute bekenne ich: Ich bin Verfassungsfeind.

Ähnliche Beiträge


25 Kommentare zu “Wieder was gelernt”

  1. R.A.
    11.09.2007 | 18:05

    Bei allem Respekt vor dieser hohen Instanz: Die Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Thema ist abenteuerlich.

    Ich zitiere mal den einen und einzigen Satz in der Verfassung, auf den sich die Richter in ihren Urteilen berufen:
    “Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.”

    Da geht es um die Freiheit der Berichterstattung. Es darf keine staatliche Zensur geben, Presse- und Rundfunkreporter dürfen frei berichten. Es wird gar kein Unterschied zwischen den verschiedenen Medien gemacht.

    Und aus diesem Satz hat das BVerfG seine private Medienwelt gebastelt, und meint jetzt beurteilen zu können, eine bestimmte Finanzierungsmethode wäre verfassungsgemäß oder nicht.
    Das ist letztlich genauso unsachgemäß und anmaßend, als würde es der FAZ die Erhöhung der Abogebühren verbieten.

  2. 11.09.2007 | 18:12

    Och, wenn man sich überlegt, was die alles aus einem Adjektiv in Art. 20 gemacht haben, wundert mich von denen eigentlich gar nichts mehr.

  3. R.A.
    11.09.2007 | 18:22

    @Rayson:
    Du meinst das “sozial” in:
    “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.”?

    Da haben sie in der Tat auch viel Exegese betrieben.

    Aber da könnte man wenigstens noch zugute halten, daß dieser Formulierung eben nach Auslegung schreit.
    Da wird dezidiert eine Forderung aufgestellt, und “sozial” ist auch in einer zurückhaltenden Interpretation schon ein ziemlich umfassender Begriff.

    Beim §5 dagegen ist m. E. ganz klar ein Freiheitsrecht gegen den Staat beschrieben – und mehr steht da absolut nicht.

    Es ist grotesk daraus umfassende staatliche Tätigkeit als PFLICHT abzuleiten.

  4. 11.09.2007 | 18:33

    @R.A.

    Ja, das meine ich. Ich hätte nie gedacht, dass ein Adjektiv eine solche Bedeutung bekommen könnte.

    Von der Anwendungslogik sind die Fälle natürlich nicht vergleichbar. Ich wollte nur darauf hinaus, dass mich da eben nichts mehr überrascht. Und das BVerfG hat sich eben nicht zum ersten Mal auf die linksliberale Definition von Freiheit eingelassen. Liberalismus hat in Deutschland nicht nur keine Tradition, er hat auch keine Zukunft. Wir lassen uns lieber gerecht und sicher enteignen und kontrollieren.

  5. 11.09.2007 | 19:14

    Wo steht eigentlich das von der Grundversorgung?

    Denn einen Kulturauftrag hat der ÖRR nämlich nicht. Jedenfalls hatte ich damals so den Intendaten Reitze verstanden, als er mal im Politischen Club in Darmstadt war. Da hatte Wolfram Knauer vom Jazz-Institut mal nachgeharkt und beschieden bekommen, Kultur gehöre nicht dazu.

    So wie ich das BVerfG-Urteil versthe haben es sich die Richter leicht gemacht: Sie haben nur nach der formalen Richtigkeit geschaut. Und nach der Entscheidet das nunmal diese Kommission.

    Aber es ist schon klasse, wenn man sich seine Aufträge selbst erteilen kann – und sie dann auch noch bezahlt bekommt. Ich glaube – naja, hoffe – dass sich das ÖR-System an seiner Gier verschluckt hat. Alleine durch die Nummer internetfähige PCs seien Rundfunkgeräte, sind doch einige – auch ich – wach geworden.

    Es ist schon erbärmlich, wie die GEZ versucht einen Markt, den sie zu 96 Prozent beherscht noch zum Wachsen zu bringen. Das geht nur noch mit Tricks.

  6. 11.09.2007 | 19:18

    Eigentlich wird man die ÖR ganz leicht los. Man muss nur in den Anstalten linke Journalisten unterbringen. Dann schäumt die Union wegen dem “Rotfunk” und unternimmt alles ihm zu schaden. Warum und vom wem wurde wohl privates Fernsehen eingeführt? Hm? ;-)

  7. 11.09.2007 | 19:33

    Und zerstört gleich alles mit, was einigermaßen anspruchsvoll war. Wenn ich mir überlege, wie man es geschafft beim “hässlichen Rotfunk” so ziemlich alles zu killen, was nicht den kleinsten, gemeinsamen Nenner traf, dann tut’s mir jetzt noch in der Seele weh. Gerade die Late Lounge vermisse ich doch sehr.

  8. 11.09.2007 | 21:55

    Also wenn die Gelehrten die Bibel krumm auslegen muss man nicht gleich zum Bibelfeind werden. Aber interessant ist es schon, dass unsere obersten Richter meinen das gemeine Volk spielt bei der Preisfindung für die Rundfunkanstalten überhaupt keine Rolle. Es reicht wenn alle paar Jahre dem Pöbel sagt was sie nun zu zahlen haben.

  9. Buenavista
    11.09.2007 | 22:35

    Ich denke das (letztlich tatsächlich ärgerliche) Urteil wird auch missverstanden. Dass es keine POLITISCHEN Eingriffe bzw. Beinflussung in die Gebührenfindung geben soll, ist durchaus honorig, wenn gleich angesichts der tatsächlichen Verhältnisse Augenwischerei.

    Der Skandal ist, dass eine “Kommission” hier selbstherrlich Gebühren festlegt, ohne einer Kontrollinstanz unterworfen zu sein.

    Der zweite Skandal ist der Mythos der Grundversorgung, besonders wenn dieser auch noch auf das Internet ausgedehnt wird. Kein Mensch braucht im Internet eine zwangsbezahlte “Grundversorgung” der ÖR.

    Schon im TV ist das inzwischen teilweise Unfug. Warum soll ich Telenovelas im ÖR bezahlen? Was hat das mit Grundversorgung zu tun?

  10. 11.09.2007 | 23:13

    Es gibt einen Grund, warum ich Juristen immer weniger ausstehen kann. Man sollte sie dahin verweisen wo sie hingehören: An die Fachhochschulen. Sie sollen lernen Gesetze zu LESEN, nichts weiter. Nur leider halten sie sich (oft) in ihrer unbegrenzten Eitelkeit für Wissenschaftler, die ab und an große Entdeckungen machen.

    Und dabei kommen dann so Verkehrungen heraus wie diese. Grundrechte, die eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sind, werden gegen den Bürger verwendet. So eine Rechtsverdrehung heisst dann “Drittwirkung der Grundrechte” oder so ein Quatsch.

    Steuern senken wird vermutlich bald auch verboten. Schränkt ja die freie Entfaltung von Bürokraten und Politiker ein.

  11. 12.09.2007 | 0:24

    Naja, auf Juristen und das BVerfG zu schimpfen ist übertrieben. Nach meinem ersten flüchtigen Überfliegen der bekanntgewordenen Begründung und diverser Pressemitteilungen hat sich wohl vor allem ein dem NDR nahestehender Richter mit Wiederholung alter Entscheidungen verewigt. Und letzlich ist es die teure, wenn auch hoffentlich lehrreiche Retourkutsche des Gerichts gegen die Politiker, die immer mehr gesellschaftliche/politische Entscheidungen in anderen Bereichen an Karlsruhe abschieben. Bitte sehr, dann bekommen sie halt auch Urteile.

  12. Buenavista
    12.09.2007 | 2:12

    Die SZ bringt es mal schön auf den Punkt:

    http://www.sueddeutsche.de/,tt2m5/kultur/artikel/645/132404/

  13. 12.09.2007 | 10:15

    @Julius,

    nimm meine Abneigung gegen Juristen nicht persönlich. Du weisst ganz genau wie sehr ich Dich schätze. Deine Begründung allerdings läuft auf das selbe hinaus: “ein dem NDR nahestehender Richter” lässt sich übersetzen mit “ein parteiischer Rechtsbeuger” und gesellschaftliche bzw. politische Entscheidungen darf ein Verfassungsgericht nicht fällen – unabhängig davon, ob Politiker es selbst forcieren.

  14. R.A.
    12.09.2007 | 11:29

    @Marc:
    > Wo steht eigentlich
    > das von der
    > Grundversorgung?
    Nicht im Grundgesetz.

    Dieses ganze Konzept ist eine freie Erfindung der Verfassungsrichter:
    http://de.wikipedia.org/wiki/4._Rundfunk-Urteil

  15. 12.09.2007 | 11:47

    Dieses ganze Konzept ist eine freie Erfindung der Verfassungsrichter

    Wer Wissenschaftler ist, macht halt Erfindungen und Entdeckungen. Deswegen ernsthaft: Juristen an die Fachhochschulen (genauso wie BWLer). Denen muss klar gemacht werden, dass ihr Studiengang eine Ausbildung ist und nicht mehr.

  16. 12.09.2007 | 11:59

    Das ist nur natürlich Nonsens. Diese Studiengänge enthalten sicher einen Ausbildungsanteil, und ich will auch nicht bezweifeln, dass viele Absolventen auch nichts anderes mitbekommen haben, aber es gibt sowohl in der Juristerei als auch in der BWL genug Raum für echte Wissenschaft. Wenn man sich dafür denn interessiert.

  17. 12.09.2007 | 12:42

    Wo denn? Ein wenig RechtsGESCHICHTE, aber das ist es dann auch und Fragen nach dem Rechtssystem der Eskimos vor Eintreffen der Wikinger sind nicht gerade wesentlich im Studium. Jedem Juristen, der seine Tätigkeit mit dem Wort “Forschung” beschreibt, stehe ich skeptisch gegenüber. Wenn er noch dazu mit Staatsgewalt ausgestattet wird, kann es gefährlich werden.

    In BWL gibt es eventuell, d.h. an der Peripherie zu VWL oder Psychologie, einen Raum für Wissenschaft. In Jura aber keineswegs.

  18. 12.09.2007 | 13:38

    @Dirk

    Da die Juristerei aber eine lebende Sache ist, die auch das Anpassen der Gesetze an die sich ändernde Wirklichkeit zum Inhalt haben sollte, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Forschung und Wissenschaft keine artfremden Begriffe sind.

  19. Max
    12.09.2007 | 14:19

    Für den Schritt hast du lange gebraucht =)

    Ich vermute mal, dass es hier so haarige Urteile geben kann, liegt daran, dass das GRundgesetz im Gegensatz zu anderen Verfassungen teilweise unlesbar und nicht sehr präzise geschrieben ist. Warum kann man so etwas nicht mal kurz und knackig formulieren, so dass es nicht ganz so viele Doppeldeutigkeiten gibt.

    Ach ja, wir leben im Land der Dichter und Denker um Kant, und die konnten sich nie einfach und präzise ausdrücken ;)

  20. R.A.
    12.09.2007 | 15:14

    Die Wissenschafts-Diskussion bringt uns hier nicht weiter.

    Wenn man Sachen einfach frei erfindet, hat das nichts mit Forschung zu tun.

    @Max:
    > liegt daran,
    > dass das
    > GRundgesetz
    > im Gegensatz
    > zu anderen
    > Verfassungen
    > teilweise
    > unlesbar und
    > nicht sehr
    > präzise
    > geschrieben
    > ist.
    Ich kenne kaum andere Verfassungen, sehe auch einige Problemformulierungen im GG – aber insgesamt halte ich es nicht für so schlecht oder unverständlich formuliert.

    Der hier relevante §5 ist kurz, klar und eindeutig.

    Da hat das BVerfG für seine Fehlurteile keine Ausreden.

  21. Alexander von Loewenstein
    12.09.2007 | 19:35

    Über die Qualität unseres Grundgesetzes sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Ich empfehle da als Einstieg in den Ausstieg an die Schriftgläubigkeit Josef Schüßlburner, Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik. Eine Analyse der Herrschaftsordnung. Darin wird das Staatsfunk-Thema auch ausführlich behandelt.

  22. stefanolix
    13.09.2007 | 10:16

    Würden sie doch wenigstens Qualität hervorbringen! Aber auch Sender wie das ZDF kündigen reißerisch an und senden dann großen Unsinn. Was dabei herauskommt? Henryk M. Broder schreibt in SPON in einem Kommentar zur ZDF-Sendung über Verschwörungstheorien zu 9/11:

    Wie es nach der Sendung weiter ging, kann man auf der Homepage des ZDF nachlesen. In einer “Online-Abstimmung” wurden die Zuschauer aufgefordert, die Frage nach den “Drahtziehern” der Anschläge von 9/11 zu beantworten. Je 25 Prozent gaben George W. Bush und die US-Behörden an, 15 Prozent nannten die Rüstungslobby, 27 Prozent stimmten für Osama Bin Laden …

    Und die Teilnehmer der ersten drei Gruppen dürfen wirklich wählen gehen?

    Man fällt doch irgendwann vom Glauben an den vernünftigen Kern im Menschen ab, wenn man sieht, dass solche Sendungen überhaupt produziert werden und dann auch noch eine solche Wirkung haben.

  23. 13.09.2007 | 12:25

    Ich werde hier ja ermutigt einfach mal Ideen jeder Art und Güte in die Runde zu werfen, daher folgendes:

    Tut sich vielleicht dank dem Urteil eine Chance auf? Dass nämlich die Anstalten nicht mehr auf Quote schielen müssen und in Zukunft die Möglichkeit haben ein mutigeres und qualitativ besseres Radio/TV/Internet-Programm zu machen. Ich gehe dabei davon aus, dass es keinen ernsthaften Willen der Politiker oder der Gebührenzahler gibt den Bestand der Rundfunkanstalten in Frage zu stellen oder auch nur “das Biest auszuhungern”.

  24. DDH
    13.09.2007 | 19:50

    Warum glauben nur so viele, daß ein Gut, für das Menschen freiwillig etwas bezahlen, qualitativ minderwertiger sei als eines, für das Abnahmezwang besteht?

  25. Hardy
    13.09.2007 | 20:15

    @stefanolix
    “Und die Teilnehmer der ersten drei Gruppen dürfen wirklich wählen gehen?”
    Leider ja, man kann sie ja nicht alle einweisen. ;-)
    Aber es ist ein typisches Anzeichen dafür, wie verblödet Otto-Normalverbraucher inzwischen ist. Man braucht sich über “Elvis lebt” Gläubige also nicht zu wundern.

Bad Behavior has blocked 1090 access attempts in the last 7 days.