Rührt euch!

Ich gehöre noch zu den Grufties im Westen, die auf die Frage “Ham Se jedient?” noch mit “Ja, 15 Monate” antworten können. Obwohl ich das freiwillig nie und nimmer gemacht hätte, so muss ich doch rückblickend sagen, dass einem etwas hochnäsigen Abiturienten ein solcher Kulturschock auch mal ganz gut tun kann. Wobei, das sei hier einschränkend und endgültig kryptisch eingefügt, die Zeit in “Soho” und die sechs Monate danach mehr von Schule und Job hatten als von militärischem Gepränge einerseits oder dem berühmt-berüchtigten Gammeldienst andererseits.

Wenn ich jetzt lese, dass sich auch die SPD allmählich von der Wehrpflicht verabschiedet, dann löst das natürlich zwiespältige Reaktionen aus. Wahrscheinlich tat es dieser Armee ja doch ganz gut, dass sie quasi vielen jungen Männern mittels eines Praktikums Einblick in ihr Befinden gab. Wir können wohl annehmen, dass die Ausfälle, von denen jedes Jahr der Wehrbeauftragte berichten musste, in einer Berufsarmee jedenfalls nicht seltener vorgekommen wären. Aber letztlich steht die Wehrpflicht auch für eine Epoche, die mit der französischen Revolution anfing und mit dem Mauerfall endete – eine Zeit, in der sich der große Krieg der Nationen zu einer vorher ungeahnten Intensität und Totalitarität gesteigert hat, die ihn vielleicht de facto mit der Atombombe, spätestens aber mit Vietnam überall hinreichend unpopulär gemacht hat, bis mit den heutigen asymmetrischen Kriegen ein Ersatz für ihn gefunden wurde. Deshalb erscheint die Wehrpflicht, das Erbe der “levée en masse“, heute eher als Anachronismus. Die Zukunft gehört dem allzeit mobilen Technokrieger, der nicht mehr den heimischen Boden, sondern abstrakte Interessen weltweit – hm – “verteidigt”? Oder besser: “vertritt”? Die Interessen werden um so weniger greifbar, je mehr sich das Operationsgebiet des Soldaten erweitert.

Ich sehe das, wie gesagt, mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist die Wehrpflicht und mit ihr der Zivildienst (in den letzten Jahren wahrscheinlich der letzte Grund für die Wehrpflicht selbst) ein Frondienst, der in freie Gesellschaften nicht so recht passt. Spätestens seit die Frauen auch dürfen, ist kaum noch einsehbar, warum nur die Männer müssen. Und Arbeitsteilung hat, das wissen wir, durchaus ihre Vorteile. Auf der anderen Seite droht eine Berufsarmee viel mehr zum Werkzeug ihrer Regierung zu werden. Während in einem System der Wehrpflicht viele direkt oder indirekt als Verwandte von Wehrpflichtigen betroffen waren, was von Abgeordneten als Faktor immer in Betracht gezogen werden musste, würde Soldat dann zu einem Beruf wie jeder andere. Wie jeder andere etwas gefahrengeneigterer wenigstens. Ich vermute, das vergrößert die Risiken, denen eine Regierung (und ihr verlängerter Arm in den Parlamenten) ihre Soldaten auszusetzen bereit ist. Dabei brauchen wir gerade in einer Zeit, in der technisch so viel möglich ist, eher das Gegenteil. Die Horrorvision erinnert an Science-Fiction-Filme (fällt jemandem diese Formulierung auf?): Einer durch Brot und Spiele abgelenkten Bevölkerung werden Kriege als eine Art Videospiel vermittelt – töten und sterben ist dann nur noch eine Sache von Pixeln fernab der Heimat. Und dass diese möglichst wenig davon mitbekommt, dafür sorgt der sich um alles kümmernde Staat, der alle technischen Mittel zum Schutz seiner Bürger ausreizt. Und wenn es der Schutz vor ihnen selbst sein sollte.

Übertrieben? Na klar. Wer glaubt denn ernsthaft an solche Szenarien?

Aber, und das sei mir noch erlaubt: Die Wehrpflicht zu diskutieren, ist ok. Aber uns “freiwillige Wehrpflicht” verkaufen zu wollen, zeugt entweder davon, dass die Parteien nach und nach verblöden oder das wenigstens von ihren Wählern annehmen.

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27 Kommentare zu “Rührt euch!”

  1. 17.08.2007 | 17:18

    freiwillige Wehrpflicht

    Irgendwer sollte den Leuten mal ihr Neusprech-Wörterbuch abnehmen: “War is Peace; Freedom is Slavery; Ignorance is Strength.”

  2. micha42
    17.08.2007 | 19:03

    @Björn: Ich schätze, du musst schon froh sein, das das “Pflicht” die Farce ist, und nicht der andere Teil.

  3. Buenavista
    17.08.2007 | 20:22

    Freiwillige vor!
    Schultze, Sie sind Freiwilliger!

  4. 17.08.2007 | 20:33

    Zum Problem der mangelnden öffentlich-demokratischen Kontrolle einer Berufsarmee hätte ich die spontane Idee beizufügen, dass man dieses Thema doch gut mit dem der direkten Demokratie verknüpfen könnte:
    Alle Einsätze einer Berufsarmee, die außerhalb des Bündnisgebietes stattfinden und die keiner dem Bündnis geschuldeten Beistandspflicht entspringen sind per Volksbefragung zu genehmigen.

    Keine Ahnung ob das praktikabel ist. Ich denk mal drüber nach, während ich mir mein Jever aus dem Kühlschrank hole…

  5. Hardy
    17.08.2007 | 20:33

    Spitzenartikel Rayson, ich kann nur vollends zustimmen. Bei Deinem letzten Satz allerdings frage ich mich, welcher Meinung Du den bist. Ich schätze nämlich, dass beides wohl der Fall sein dürfte.

  6. 17.08.2007 | 21:06

    @Hardy

    Ich würde deiner Einschätzung nicht widersprechen wollen. Allein aus Selbstschutz neige ich allerdings zu der Annahme, dass die Parteien uns für dümmer halten als wir sind.

  7. 17.08.2007 | 21:11

    @Boche

    Ja, gerne. Nur fürchte ich, dass mit der Berufsarmee der Drang zu solchen Befragungen abnehmen wird…

  8. Hardy
    17.08.2007 | 21:35

    @Rayson
    Nun, ich meinte allerdings, dass sowohl die Parteien immer blöder werden, als auch, dass sie selbiges(hoffentlich doch wohl fälschlicherweise) von uns annehmen.

  9. 17.08.2007 | 21:41

    @Hardy

    Auf einer Metaebene könnte ich sagen, dass verblödete Parteien wegen eben dieser Verblödung zu falschen Schlüssen gelangen. Exakt scheiden ließe sich das nur “danach”.

  10. 17.08.2007 | 21:42

    @Rayson

    Der Drang – von welcher Seite? Von Seiten der Regierung sicherlich.
    Oder meinst du, dass die Bürger sich weniger interessiert zeigen würden?

  11. 17.08.2007 | 21:44

    @Boche

    Letzteres, da ich ersteres noch als dessen abgeleitete Funktion sehen würde.

  12. 17.08.2007 | 21:50

    Wobei – wenns die Bürger nicht interessiert …

  13. Libertarian
    17.08.2007 | 22:27

    Eigentlich erschließt sich mir nicht so recht, wo es unter Liberalen beim Thema “Wehrzwang” überhaupt zwei Meinungen geben kann.

    Eine Einschätzung der Wehrpflicht (von Philipp Bagus)

    Die ersten Zahlungen an NS-Zwangsarbeiter wurden überwiesen. Niemals sollte also die Hoffnung aufgeben werden, dass alte Schulden irgendwann zumindest teilweise beglichen werden. Leider geschieht die Begleichung im Fall der ausländischen NS-Zwangsarbeiter nicht durch die Schuldigen und die nachträgliche Güte, welche die deutsche Obrigkeit mit deutschen Steuergeldern und Geldern privater Unternehmen Menschen ausländischer Herkunft erweist, erstreckt sich nicht auf Menschen mit deutschem Pass.

    Eine Entschädigung von deutschen Zwangsarbeiter, denen in der Vergangenheit Unrecht geschah, unterbleibt und die Regierung macht keine Anstalten vom einträglichen Geschäft der Zwangsarbeit von deutschen Staatsbürgern abrücken zu wollen.

    Hunderttausende Deutsche werden jährlich zur Arbeit im Wehr- oder Ersatzdienst gezwungen. Entgegen allen vaterländischen Behauptungen sozialverpflichteter Gutmenschen handelt es sich auch bei dieser Form von Zwangsarbeit um nichts anderes als Sklaverei.
    Dies werde Ich im Folgenden darlegen.

    Sklaverei zeichnet sich durch zwei Charakteristika aus:

    Erstens kann der Sklave nicht weglaufen. Zweitens kann der Sklavenhalter dem Sklaven Arbeitsaufträge erteilen, d.h. das „Faulenzen“ des Festgehaltenen unterbinden.

    Treffen diese beiden Punkte auf die Wehrpflicht zu?

    Zum einen kann der Wehrdienstleistende in der Tat nicht weglaufen. Bleibt er von der Kaserne fern, machen sich nach spätestens drei Tagen die Feldjäger auf die Beine, um ihn zurückzubringen. Widersetzt sich der Entflohene, so wird Gewalt angewendet.

    Zum anderen kann sich der Wehrdienstleistende nicht den Arbeitsanweisungen, die er erhält, widersetzen. Weigert sich der Wehrpflichtige den Befehlen der Vorgesetzten zu gehorchen, so wird er eingesperrt und muss mit harten Strafen rechnen.
    Beide Punkte sind daher beim Wehrdienst erfüllt (und nicht so offensichtlich auch beim Ersatzdienst).

    Der Entlarvung der Wehrpflicht als Sklaverei werden vielfach Argumente entgegengebracht, auf die Ich kurz eingehen will.
    So wird des öfteren angeführt, dass die Wehrpflichtigen ihre Tätigkeit als Pflicht ansähen. Dass die Wehrpflichtigen sich größtenteils ihrer Sklavenrolle nicht bewusst sind, ändert jedoch nichts an dieser Rolle, so sehr ihnen auch das Pflichtbewusstsein eingeimpft wird. Die Unkenntnis eines verbrecherischen Vorgangs macht diesen nicht ungeschehen, jedoch für die Betroffenen ertragbarer.

    Ein besonders unverschämtes Argument ist die Behauptung, der Wehrdienst sei freiwillig, da man die freie Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst habe. Darauf lässt sich nur entgegnen, dass derjenige, der sich zwischen zwei Arten von Sklavendienst entscheiden kann, selbstverständlich nach seiner Wahl ein Sklave ist.

    Als ein weiteres Argument für die Legitimität des Wehrdienstes wird die Gegenleistung für bereits empfangene oder für die Zukunft zugesicherte Wohltaten angesehen. Nach kostenloser staatlicher Schulbildung, gebe man dem Staat einen Teil seiner Wohltaten zurück. Es sollte offensichtlich sein, dass auch dieses Argument seine Wirkung verfehlen muss, da ein Geschenk (wie kostenlose Schulbildung) niemals zu einer Gegenleistung verpflichtet. Wenn mir jemand sein marodes Auto, das er mir gestohlen hatte, gnädigerweise schenkt, so hat er nicht das Recht, mich nach seinem Gutdünken zu versklaven.

    Ein weitverbreitetes Argument versucht das wahre Wesen des Wehrdienstes herunterzuspielen und zu vertuschen. So gestehen einige Befürworter des Wehrdienstes diesem zwar Zwangscharakter zu, weigern sich jedoch, ihn als Sklavendienst zu titulieren. Es wird gesagt, dass die Arbeitszeit begrenzt sei, Anspruch auf Urlaub bestünde, eine Bezahlung und schmackhafte Verpflegung erfolge und nach ein paar Monaten der Dienst beendet sei.

    Diese Aussagen ändern jedoch leider nichts an dem unverrückbaren Umstand, dass der Wehrdienende sich nicht weigern kann für die Bundeswehr zu arbeiten und es sich daher bei der Wehrpflicht um staatsverordnete Sklaverei handelt. Alle Vergünstigungen, Besoldung, Urlaub, Verpflegung und 8-stündiger Arbeitstag, entspringen allein der „Güte“ des Sklavenhalters. Auch die NS-Zwangsarbeiter erhielten Verpflegung oder sogar monetäre Bezahlung.

    Der Sklavenhalter, der die absolute Macht über seine Sklaven hat, weil er sie festhalten kann, muss seine Sklaven nicht freilassen oder bezahlen. Er macht dies freiwillig und bestimmt damit den Zeitraum der Festhaltung. Seine Motive sind möglicherweise Staatsräson, begrenzter Bedarf an dieser Sklavenarbeit, Gesundheit und Motivation der Versklavten und Verschleierung seines wahren Charakters. Es steht jedem frei, dem Staat dafür dankbar zu sein, nach ein paar Monaten freigelassen zu werden.

    Nachdem Ich das alltägliche Verbrechen des Staates durch die Wehrpflicht dargelegt habe, wende Ich mich der angemessenen Strafe und Entschädigung zu. Dabei ist es unerheblich, ob eine Entschädigung der Opfer, sowie eine Bestrafung der Täter in naher Zukunft (wie bei den ausländischen NS-Sklaven) für wahrscheinlich gehalten wird. Es geht vielmehr um eine gerechte Auflösung des Schuldverhältnisses. Zur Klärung dieses Sachverhalts orientiere ich mich an der von Murray Rothbard in seinem Werk „Die Ethik der Freiheit“ ausgearbeiteten liberalen Straftheorie.

    Ich möchte die Grundzüge dieser Theorie in aller Kürze darstellen und auf den Problemfall der Wehrsklaverei anwenden.
    Grundlage aller angemessenen Bestrafung ist das Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn Prinzip.

    Dies lässt sich an einem Beispiel für die Verletzung des Eigentumsrecht am eigenen Körpers zeigen. Wenn B von A verprügelt wurde, hat B das Recht A in gleichem Maße („oder ein wenig mehr“, wie Rothbard sich ausdrückt) zu verprügeln. Die genaue Festlegung wird vor Gericht entschieden werden. Es ist jedoch A möglich, sich gegen entsprechende Zahlung an B ganz oder teilweise aus der Prügelstrafe herauszukaufen, wenn B dies akzeptiert.

    Rothbard räumt jedoch ein, dass in einigen Fällen, wie zum Beispiel Diebstahl, die Bestrafung nach dem ein-Auge-für-zwei-Augen Prinzip erfolgen muss. Die Beute muss verzinst vom Dieb zurückgegeben und die gleiche Summe als Entschädigung noch mal hinzugefügt werden, weil der Diebstahl ansonsten kein Verlustrisiko darstellte.
    Zur Entschädigung von Sklaven bietet Rothbard keinen konkreten Vorschlag, jedoch kann analog seiner Theorie argumentiert werden. So ist ein Freikaufen des Sklavenhalters in Übereinstimmung mit dem ehemaligen Sklaven ist sicherlich auch in diesem Falle möglich. Wie sieht es aber mit der forderbaren Höchststrafe aus? Der Versklavte hat das Recht, seinen Halter für die gleiche Zeit zu versklaven, wie dieser ihn versklavte. Sorgfältig muss hierbei zwischen Sklavenhalter und Handlangern, wie Aufsehern, unterschieden werden. Ob der ehemalige Sklave an seinen Halter in der Strafzeit Geschenke verteilt, wie es eventuell der schuldige Sklavenhalter in Form von Geldzahlung oder Verpflegung ausgeführt hat, bleibt der Willkür des Entschädigten überlassen.

    Vieles spricht jedoch nicht nur für eine einfache Strafzeit, sondern für eine mindestens doppelt so hohe. Denn analog dem o.a. Diebstahlsfall muss nicht nur die gestohlene Zeit zurückgegeben werden, sondern es muss auch die gleiche Zeit als Entschädigungsarbeit geleistet werden. Ansonsten bestünde kein Verlustrisiko für potentielle Sklavenhalter, vor allem nicht für solche deren Arbeit ein geringere Produktivität aufweist als die Arbeit der Versklavten. Nicht zu vergessen ist auch die Zeitpräferenz der Menschen. Genauso wie man vor die Wahl gestellt ceteris paribus lieber 100 Euro in einem Jahr bezahlen will als 100 Euro jetzt, so entscheidet man sich bei der Wahl entweder sofort für jemanden ein Jahr unentgeltlich zu arbeiten oder erst in 10 Jahren für letzteres.

    Daher sollte die Strafsklavenzeit mindestens das Doppelte der ursprünglich geraubten Zeit betragen.

    Was bedeutet diese Überlegung für den konkreten Fall von 10 Monaten Wehrpflicht? Zum einen können sich der Kläger und der Angeklagte über eine monetäre Entschädigungszahlung einigen. Zum anderen kann es seitens des Wehrpflichtigen zu einer Höchstforderung von mindestens 20 Monaten Sklavenarbeit an den deutschen Staat kommen.

    Selbstverständlich wird mit diesen Ausführungen nicht behauptet, dass eine gerechte Bestrafung des Täters und eine Entschädigung in naher Zukunft wahrscheinlich sei. Es wird lediglich eine gerechte Entscheidung dieses Sachverhalts dargestellt. Allein die erquickende Vorstellung, dass Gerhard Schröder 20 Monate lang mit Sauerstoffmaske und durch Liegestütze unterbrochen meine Studentenbude auf Hochglanz poliert und mir auch sonst bei allen Dingen zur Verfügung steht, rechtfertig und versüßt die vorangestellten Überlegungen.

  14. R.A.
    17.08.2007 | 22:53

    @Libertarian:
    Ein so irre langes Copy&Paste in einem Forum wie hier halte ich für rücksichtslosen Spam.

    @Rayson:
    Man sollte nicht vergessen, daß ein so liberales und demokratisches Land wie England bis auf die zwei Extremausnahmen der Weltkriege immer nur eine Berufsarmee hatte – ohne die vielen befürchteten negativen Folgen.
    Da sollten auch wir uns von den preußischen Traditionen lösen können (oder sie durch preußische Traditionen ersetzen, die heute noch sinnvoller sind als die Wehrpflicht).

  15. 17.08.2007 | 23:11

    @R.A.
    Die britische Armee war aber bis zum 1. Weltkrieg und im Großen und Ganzen auch in der Zwischenkriegszeit vorwiegend Kolonialarmee – oder ein Werkzeug der jeweiligen Regierung zum Durchsetzen imperialer Interessen.

    Ich habe tatsächlich den Eindruck, dass auch in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg die britische Berufsarmee in Einsätze geschickt wurde, in die eine Wehrpflichtarmee nicht geschickt worden wäre. So was wie der Falklandkrieg geht (auf britischer Seite) nur mit einer Berufsarmee.

  16. Thomas Wolf
    17.08.2007 | 23:15

    Ich habe tatsächlich den Eindruck, dass auch in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg die britische Berufsarmee in Einsätze geschickt wurde, in die eine Wehrpflichtarmee nicht geschickt worden wäre. So was wie der Falklandkrieg geht (auf britischer Seite) nur mit einer Berufsarmee.

    Ist das nun ein Argument für oder gegen die Berufsarmee?

  17. 17.08.2007 | 23:30

    @Thomas Wolf: Es ist ein Argument gegen Armeen als Instrument staatlicher Aggression überhaupt. Es ist ein Argument gegen den Staat.

  18. 18.08.2007 | 0:02

    die Wehrpflicht muss nicht nur ausgesetzt werden, sie muss raus aus dem Grundgesetz!

  19. R.A.
    18.08.2007 | 0:13

    @Martin M:
    > Die britische Armee war
    > aber bis zum 1. Weltkrieg
    > und im Großen und Ganzen
    > auch in der
    > Zwischenkriegszeit
    > vorwiegend Kolonialarmee
    Nicht nur.
    Man denke da z. B. an die napoleonischen Kriege, die waren für England auch existenziell.

    Und ansonsten: Wo ist das Problem?
    Die Armee hat die Interessen der englischen Staates im Rahmen des Völkerrechts vertreten – wie heute die Bundeswehr im Hindukusch.

    > Ich habe tatsächlich den
    > Eindruck, dass auch in
    > der Zeit nach dem 2.
    > Weltkrieg die britische
    > Berufsarmee in Einsätze
    > geschickt wurde, in die
    > eine Wehrpflichtarmee
    > nicht geschickt worden
    > wäre.
    Das glaube ich nicht.
    Was ich so an Einsätzen im Kopf habe, das wäre m. E. genauso mit Wehrpflichtigen gegangen – von spezialisierten Kommandounternehmen abgesehen.

    > So was wie der
    > Falklandkrieg geht (auf
    > britischer Seite) nur
    > mit einer Berufsarmee.
    Gerade hier bin ich dezidiert anderer Meinung.
    Das war KEIN Kolonialkrieg, sondern da wurden Landsleute (mit vielleicht etwas abgelegenem Wohnort) vor einer ausländischen Aggression geschützt.

    Ein geradezu klassischer Fall von Landesverteidigung – und das wäre auch mit Wehrpflichtigen überhaupt kein Thema gewesen.

    Oder mal umgekehrt gesagt: Wenn ein Land seine Armee nicht einmal in so einem klaren Fall einsetzt, kann es sich das Militär gleich komplett sparen.

  20. 18.08.2007 | 2:12

    Es ist ein Argument gegen Armeen als Instrument staatlicher Aggression überhaupt. Es ist ein Argument gegen den Staat.

    Und in Fällen wie dem Eingreifen an der Elfenbeinküste oder in Sierra Leone? Wo man weitere Massaker verhindert hat? In Fällen wie jetzt in Darfur? In wie weit würde da eine nicht-staatliche Armee besser sein? Da würde mich das Gegenmodell wirklich interessieren.

  21. 18.08.2007 | 9:50

    [...] Wenn die SPD heute über die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert, dann weiß sie ganz genau, dass das bis zur nächsten Bundestagswahl sowieso nichts mehr wird, weil sie sich im Koalitionsvertrag mit der CDU verpflichtet hat, die Wehrpflicht beizubehalten. Sollte mit dem verklausulierten Ausdruck “freiwillige Wehrpflicht” aber wirklich ernsthaft die populäre Abschaffung von Wehrpflicht und unterbezahlten Zwangsdiensten gemeint sein, dann kann man durchaus Bauchschmerzen bekommen. [...]

  22. R.A.
    18.08.2007 | 11:10

    Ein anderer Aspekt an dieser Geschichte ist die inzwischen atemberaubende Politikunfähigkeit der SPD.
    Das war doch früher die klassische Programmpartei, da wurde sich gefetzt zwischen Personen/Positionen/Flügeln, und dann mit Mehrheit eine Linie durchgesetzt.

    Inzwischen aber scheinen offene Abstimmungen dort nicht mehr möglich zu sein bzw. die Parteiführung hat wohl Angst, daß die Unterlegenen dann den Lafontaine machen.

    Es wäre nichs wirklich Schlimmes dabei gewesen, wenn Wehrdienstanhänger und Gegner auf dem Parteitag ihre Vorschläge zur Abstimmung gestellt hätten und dann hätte eine Seite sich eben durchgesetzt.
    Wie das bei der FDP ja vorher auch passiert ist in dieser Frage.

    Nur um diese Abstimmung zu vermeiden, muß nun ein so lächerlicher Formelkompromiß erfunden werden, hinter dem sich dann einig alle sammeln sollen.

  23. Florian
    18.08.2007 | 12:25

    ich bin (aus den üblichen liberalen Gründen) gegen die Wehrpflicht.

    Den etwas seltsamt titulierte SPD-Vorschlag sehe ich aber als gute “second best”-Lösung.
    Faktisch wird die Wehrpflicht damit ausgesetzt – und darauf kommt es an.

  24. R.A.
    18.08.2007 | 19:20

    > Faktisch wird die Wehrpflicht damit
    > ausgesetzt – und darauf kommt es an.
    Du hast recht. Mag sich die SPD ruhig etwas mit ihren Rumeiereien blamieren – Hauptsache dieses Relikt wird abgeschafft.

    Als nächstes kommt dann die freiwillige Steuerpflicht ;-)

  25. 18.08.2007 | 23:59

    Ich dachte ja, bei der Wehrpflicht gebe es das Problem, dass nicht mehr alle eingezogen werden und so zunehmend “Wehrungerechtigkeit” entsteht. Meine Idee diese zu beseitigen wäre, dass der Zivildienst das Primat bekommt, d.h. wer eingezogen wird, wird Zivi und erst auf Antrag Soldat. (Braucht man natürlich nur drüber nachzudenken, wenn man auf eine Dienstpflicht nicht verzichten will.

  26. 19.08.2007 | 0:01

    @R.A.
    Ist doch alles freiwillig, nur zeigen die einem immer mehr ihrer Instrumente. ;-)

  27. 19.08.2007 | 22:49

    Diese paar Monate die jetzt noch Pflicht sind kann man doch getrost ganz abschaffen. Und genügend Lücken gibts auch – Wehrungrechtigkeit – wie schon gehört. Dann am besten nur freiwillige und die sind dann auch motiviert – denke ich

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