Deswegen

“Nicht, weil es Gesetze gibt, gibt es Eigentum. Sondern weil es Eigentum gibt, gibt es Gesetze.” *

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* “Ce n’est pas parce qu’il y a des lois qu’il y a des propriétés, mais parce qu’il y a des propriétés qu’il y a des lois.” (Frédéric Bastiat, “Propriété et Loi”, aus Ce qu’on voit et ce qu’on ne voit pas)

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9 Kommentare zu “Deswegen”

  1. R.A.
    17.08.2007 | 12:12

    Völlig richtig – gilt natürlich auch für das geistige Eigentum ;-)

  2. 17.08.2007 | 12:52

    @R.A.

    Wobei man den Staat mit Schutzbedürfnis auch überfordern kann. Wenn ich mein Eigentum auf den Marktplatz stelle und nach Hause gehe, bin ich auch ein wenig selbst schuld, wenn es beliebig weiterverwendet wird, oder? Der Ruf, der Staat möge gefälligst die Taschen aller Passanten kontrollieren, ob die nicht etwas mitgenommen haben, ist in einem solchen Fall unter Umständen vermessen.

    Ich analogisiere hier einfach mal wild und frei herum …

  3. 17.08.2007 | 13:24

    @Boche: Tja, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich! :-)

    Denn R.A. hat schon Recht: Man sollte sich genau überlegen, wozu ein Verzicht auf Schutzrechte führt. Am Ende muß jeder die Priorität auf Tätigkeiten legen, die seine Familie versorgen können. Da muß dann im Existenzkampf erstmal die Zeit über sein, solche Produkte (Open Source, Musik) zu erstellen, aus denen man nichts einnimmt…ach ich vergaß: Es kommt ja das bedingungslose Grundeinkommen. Es lebe das Schlaraffenland!

  4. 17.08.2007 | 13:30

    @Stecki

    Seit Dr. House bin ich Fan von allem, was hinkt. ;-)

    Am Ende muß jeder die Priorität auf Tätigkeiten legen, die seine Familie versorgen können.

    Am Ende? Ich gehe doch mal davon aus, dass dies schon früher Priorität wird.

    Da muß dann im Existenzkampf erstmal die Zeit über sein, solche Produkte (Open Source, Musik) zu erstellen, aus denen man nichts einnimmt…

    Ja. Das klingt irgendwie … normal.

  5. 17.08.2007 | 13:36
  6. Dirk
    17.08.2007 | 23:23

    Leider liefern alle Links nur ökonomische Argumente. Mir fehlt aber das Verständnis, dass etwa ein Rock-Star seine CDs nicht unter der Bedingung, keine Kopien zu veröffentlichen, soll verkaufen dürfen. Und wenn jemand die Musik dann ins Netz stellt, ist es Vertragsbruch.

  7. 17.08.2007 | 23:52

    …wenn mit Eigentum hier Besitz gemeint ist, dann ja.

  8. R.A.
    18.08.2007 | 0:05

    @Boche:
    > Wenn ich mein Eigentum
    > auf den Marktplatz
    > stelle und nach Hause
    > gehe, bin ich auch ein
    > wenig selbst schuld,
    > wenn es beliebig
    > weiterverwendet wird,
    > oder?
    “schuld” ist hier ein schwieriger Begriff.
    Es gibt immerhin noch Marktplätze in ehrlichen Gegenden (meist ländlich/zurückgebliebenen), wo das problemlos geht.

    Grundsätzlich ist “Eigentum” nicht davon abhängig, ob man mißtrauisch darauf aufpaßt oder naiv den Leuten vertraut.

    Und unabhängig von den staatlichen Maßnahmen bleibt Fakt: Wer das auf dem Marktplatz abgestellte Eigentum anderer mitnimmt, ist ein Dieb.

    > Der Ruf, der Staat möge
    > gefälligst die Taschen
    > aller Passanten
    > kontrollieren, …
    … wäre völlig unangebracht, da stimme ich zu.

    Wie ich auch bei diversen Diskussion der Vergangenheit immer gesagt habe, daß ich z. B. die Gesetzesvorschläge diverser Branchen ziemlich komplett ablehne.

    Aber solche Übertreibungen nicht zum Anlaß nehme, den Eigentumsbegriff selber einzuschränken.

    Aber das solls auch sein für heute.
    Herzlichen Dank an Rayson für die Links, aber solange das SZ-Sommerrätsel nicht gelöst ist (und morgen ist Termin), kann ich nicht in lange Diskussionen einsteigen.

  9. 21.08.2007 | 20:37

    “Mir fehlt aber das Verständnis, dass etwa ein Rock-Star seine CDs nicht unter der Bedingung, keine Kopien zu veröffentlichen, soll verkaufen dürfen. Und wenn jemand die Musik dann ins Netz stellt, ist es Vertragsbruch.”

    Daran hindert ihn keiner, aber es bringt ihm auch nichts. Denn den Vertrag hat er nur mit dem ursprünglichen Käufer. Den kann er belangen, falls er ihn jemals findet. Aber mit allen anderen, die die Musik erst vom ursprünglichen Käufer kopiert haben, hat er keinen Vertrag. Gegen die hat er dann auch keine Ansprüche.
    Ob unter diesen Umständen der Versuch überhaupt noch lohnte, den vertragsbrüchigen ursprünglichen Käufer ausfindig zu machen, ist zu bezweifeln. Es wäre wahrscheinlich wesentlich sinnvoller, sein Geld gleich ganz gewaltfrei zu verdienen.

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