It’s the EU, stupid!

Der law blog nimmt eine Änderung der Vorgehensweise unserer um unsere Sicherheit so besorgten Regierung zum Anlass, noch einmal auf die Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung hinzuweisen. Den dort genannten Link zum Blog “rabenhorst” kann ich auch nur wärmstens weiterempfehlen.

In all dem Gezeter um den dunklen Ritter Schäuble scheint allerdings eins etwas unterzugehen, nämlich die Methode, wie so etwas Gesetz wird. Im für die Öffentlichkeit weitgehend intransparenten EU-Gesetzgebungsprozess spielen die überwachungsgeilen Regierungen über Bande. Die nationalen Parlamente haben die Vorgaben ihrer Regierungen nur noch abzunicken; die Gewaltenteilung auf nationaler Ebene ist damit in einem wesentlichen Punkt ausgehebelt.

Erschreckenderweise ist diese schleichende Entmündigung des Bundestags in der öffentlichen Diskussion kaum angekommen. Auch die Medien tun noch so, als würden die Gesetze in Berlin gemacht, so dass die EU-Richtlinien immer quasi als eine Art Gottesentscheidung über uns hereinbrechen. Die Regierung verweist dann mit einer heuchlerischen Geste der Hilflosigkeit auf die “Vorgaben aus Brüssel”, die sie selbst mitbeschlossen hat.

Dabei käme es aber gerade auf die Medien an. Wer sonst sollte die Aufgabe erfüllen, aus dem Wust an Papier, das in der EU tagtäglich produziert wird, zwischen all den bürokratischen Regelungen zum Agrarmarkt oder zum Strukturfonds, die Dinge herauszupicken, die unser aller Leben entscheidend zu beeinflussen drohen? Wer sonst sollte die Bürger darauf hinweisen, dass die Musik in Brüssel spielt? Wer sonst sollte uns begreiflich machen, dass wir nicht nur bei der Wahl zum Europaparlament über das Handeln der EU urteilen müssen, sondern auch und gerade bei den Wahlen zum Bundestag und zu den deutschen Landtagen, die ja letztlich entscheiden, wer Deutschland im wichtigsten EU-Gesetzgeber, dem Ministerrat, vertritt.

Der Streit um die Softwarepatente hat gezeigt, dass es zwar mühsam, aber möglich ist, auf die EU-Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Leider gelingt das aber nur kleinen, gut organisierten Gruppen mit weitgehend homogenem Interesse (Mancur Olson: “Logik des kollektiven Handelns”). Wir brauchen dringend Strukturen, die eine öffentliche Diskussion über EU-Richtlinien zum frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleisten und jenseits der bereits kräftig wirkenden Lobbys Wege zur Herstellung einer mit Sanktionsmöglichkeiten verbundenen Rechenschaftspflicht der am Gesetzgebungsprozess Beteiligten. Eine Landesregierung abwählen, weil die sie tragende Partei in Brüssel mithilft, schlechte Gesetze auf den Weg zu bringen? Warum nicht.

Und lassen wir den Funktionären der Macht es nicht durchgehen, uns ihre pseudo-demokratische EU-Gesetzgebung als “Verfassung” aufs Auge zu drücken.

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17 Kommentare zu “It’s the EU, stupid!”

  1. 25.04.2007 | 14:39

    Eine Landesregierung abwählen, weil die sie tragende Partei in Brüssel mithilft, schlechte Gesetze auf den Weg zu bringen? Warum nicht.

    Weil diese Vorgehensweise vielleicht viel zu indirekt ist, um dafür genügend Leute zu motivieren.

  2. 25.04.2007 | 14:40

    Der Abschied von der Gewaltenteilung ist in der Tat ein Prozess, der kaum wahrgenommen, geschweige denn diskutiert wird. Längst werden die Regierungen in Brüssel in erheblichem Maße gesetzgeberisch tätig.

    Zwar ist die Rolle des EU-Parlaments gestärkt worden. Doch die Legitimation des Parlaments bleibt solange fragwürdig, wie es keine paralelle europäische politische Öffentlichkeit gibt. Und das Parlament hat keineswegs die Rolle des Gesetzgebers, die legislative Hauptrolle spielen die Regierungen.

    Die Gewaltenteilung oder -trennung ist Kernbestand des liberalen Staatsgedanken. Gewaltenteilung ist seit dem 18. Jahrhundert ein Mittel zum Zweck: Despotie zu verhindern. Da Macht korrumpiert, so Montesquieus Leitidee, muss sie balanciert und kontrolliert werden, austariert von Gegengewalten. Deshalb die “séparation des pouvoirs”.

    Man kann natürlich argumentieren, dass der Zweck heute auf EU-Ebene anders erfüllt wird. Dadurch etwa, dass sich die Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten gegenseitig kontrollieren und balancieren.

    Doch die Gewaltenteilung einfach aufzugeben, stillschweigend, ohne eine überzeugende Argumentation, ist ein echtes Problem.

    Vielleicht noch schlimmer: Verhandlungen der Legislative in der Demokratie sind öffentlich, der Demos kann, darf und soll die Abgeordneten kontrollieren. Anders bei den Verhandlungen der Regierungen in Brüssel. Welche Deals dort beschlossen werden, welche Positionen die einzelnen Regierungen beziehen, weiß man nicht, weil die Gesetzgebungstätigkeit der Exekutiven hinter verschlossenen Türen stattfinden.

    Verteidigt wird alles das mit dem Argument der Zweckmäßigkeit. Doch der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Und Vertrauen ist zwar gut, aber Kontrolle besser – darauf beruht nun einmal demokratische Politik.

    Wenn von Demokratisierung der EU die Rede ist, dann sollte man nicht immer nur das Parlament im Auge haben. Mindestens ebenso wichtig ist das konstitutionelle Gefüge auf EU-Ebene, und mindestens ebenso wichtig ist das demokratische Grundprinzip der Öffentlichkeit.

  3. R.A.
    25.04.2007 | 15:06

    @Ulrich Speck:
    Von einem “Abschied von der Gewaltenteilung” würde ich hier nicht sprechen.
    Dazu ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Deutschland schon immer zu wenig realisiert worden – Exekutive und Legislative sind formal und faktisch gemischt, und die Judikative rekrutiert sich aus dieser Mischung.

    Was wir eigentlich brauchen, wäre eine saubere föderale Struktur.
    D.h. eine ganz klare Trennung, was die EU regeln soll (dann aber alleine und mit Parlamentsbeschluß, ohne Einmischung der nationalen Regierungen), und wo die EU nichts zu suchen hat.

    D.h. wir bräuchten sehr wohl eine EU-Verfassung, sehr dringend sogar – aber eine deutliche andere als den letzten Entwurf.

  4. Parker8
    25.04.2007 | 20:33

    Die Aufregung um die Verbindungsdatenspeicherung ist für mich nicht nachvollziehbar. (Anders liegt es bei der Online-Durchsuchung.) Eine Auswertung darf ja schließlich nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen.

    Aber mal abgesehen davon: Die Zuständigkeit der EU, d.h. die Legitimität der Richtlinie, wird ja in der Tat von zwei Staaten vor dem EuGH bestritten. Aus meiner Sicht auch nicht ohne Berechtigung. Andererseits: Insofern die Verbindungsdatenspeicherung im Rahmen der Terrorbekämpfung eine Funktion erfüllen soll, ist eine Abstimmung der Europäer durchaus sinnvoll.

  5. 25.04.2007 | 21:42

    @Ulrich Speck

    Meine Gedanken. Danke!

    @R.A.

    Nicht nur was, sondern auch, auf welchem Weg die EU regelt, ist das Problem.

    @Parker8

    Bei der Verletzung von Grundrechten ist das so eine Sache. Zuerst wird da zur Beruhigung noch die eine oder andere Grenze eingebaut, aber dann findet sich plötzlich ein Grund, das sein zu lassen. Die eigentliche Hürde ist nicht eine gesetzliche Beschränkung, sondern die Verweigerung des Instrumentariums. Ich finde, der Kollege bei “rabenhorst” hat das sehr gut dargestellt.

    Was die europäische Abstimmung betrifft: Gerne. Aber ich hätte es da dann doch gerne mehr als einen Hauch demokratischer.

  6. 25.04.2007 | 22:38

    Besser als so wie sie jetzt ist wird man die EG/ EU wohl kaum gestalten können. Die Demokratiedefizite sind m.E. hinzunehmen, weil der Zweck in diesem Fall die Mittel heiligt. Zum Glück gibt es ja noch Karlsruhe.
    Im übrigen habe ich – nach reichlich Beschäftigung mit dem Europarecht – mittlerweile etwas Verständnis für die europäischen Institutionen, insbesondere dem EuGH. Die bewegen sich meistens in einem extrem komplexen und von Egoismen vollsteckenden Umfeld, was sie unter einen enormen Druck setzt.

    Die Regierungskontrolle durch das Volk hat zudem noch nie geklappt. Jede Übertragung von Macht auf ein bürokratisches System ist doch im Grunde schon die Aufgabe der Kontrolle. Man schaue sich nur mal die Ermessensvorschriften an. Die einzige Möglichkeit die ich diesbezüglich sehe ist die Stärkung der Kommunen, wie sie in den Neu-England Staaten der USA gängige Praxis ist. Also die Bürger im Grunde alle Fragen direkt entscheiden zu lassen, soweit das realisierbar ist.

    Außerdem ist die Forderung nach einer öffentlichen Diskussion der politischen Entscheidungsfindung auch eine Illusion. Als ob die wahren Motive im Parlamentarismus an die Öffentlichkeit kommen würden! Diskutieren kann man doch höchstens die Ergebnisse, und das geht auch im gegenwärtigen System.

  7. 25.04.2007 | 23:02

    @MO

    Die Demokratiedefizite sind m.E. hinzunehmen, weil der Zweck in diesem Fall die Mittel heiligt.

    Niemals.

    Also die Bürger im Grunde alle Fragen direkt entscheiden zu lassen, soweit das realisierbar ist.

    Zumindest mehr als bisher. “Alle Fragen” – das funktioniert nicht. Das gibt das Abstimmungsverfahren nicht her.

    Außerdem ist die Forderung nach einer öffentlichen Diskussion der politischen Entscheidungsfindung auch eine Illusion.

    Selbst diese Illusion, sofern man daran glaubt, wird uns aber versagt.

  8. FAB.
    26.04.2007 | 8:27

    “Demokratie” ist m.E. eine notwendige Illusion. Da wirkliche totale Kontrolle auch heute noch nicht möglich sein dürfte (obwohl natürlich ständig daran gearbeitet wird), ist der Staat darauf angewiesen, daß zumindest der größte Teil seiner Bürger Gesetze freiwillig befolgt.
    Der denkende Bürger braucht dazu aber die Illusion, daß wenigstens die grundlegenden Entscheidungen unter seiner – sei es auch noch so abstrakten – Mitwirkung zustande kommen.
    Fällt die Illusion weg, werden alle Gesetze zu bloßen feudalen Willkürakten, die zu mißachten moralisch jederzeit gerechtfertigt ist. Erreicht diese Einstellung eine Mehrheit, ist keine zivile – d.h. weithin auf freiwilliger Kooperation beruhende – Ordnung mehr aufrechtzuerhalten. Die Befolgung der Normen läßt sich dann nur noch durch ein Höchstmaß an Überwachung und massive Strafdrohungen erzwingen.

    Bei mir ist es schon fast soweit, seit ich vor 5 Jahren anfing, das Projekt “Antidiskriminierungsgesetz” mitzuverfolgen. Ich sehe nicht, warum ich mich durch solche Machwerke, auf deren Zustandekommen ich de facto keinerlei Einfluß ausüben kann, in irgendeiner Weise verpflichtet sehen sollte. Die üblichen Begründungen durch abstrakte, institutionelle Legitimation, die auf nationalstaatlicher Ebene noch eben hinreichen, genügen mir hier eindeutig nicht. Wie nennt man diesen Zustand – innere Emigration? Die eigene totale Hilflosigkeit angesichts solcher Strukturen läßt einen auch andere Zeiten besser verstehen.

  9. der gute don
    26.04.2007 | 10:40

    Demokratiedefizite sind m.E. hinzunehmen, weil der Zweck in diesem Fall die Mittel heiligt.

    huch? Geht ja mal gar nicht!

    etwas Verständnis für die europäischen Institutionen, insbesondere dem EuGH

    Die größeren Probleme sehe ich eher im zu glatten Zusammenspiel zwischen Komission und Parlament. Solange hier alles durchgewunken wird, gibt es kein echtes Kontrollinstrumentarium! Will man ja evtl. auch gar nicht, läuft doch alles super und Geld ist ja auch immer genug da … ^^

  10. R.A.
    26.04.2007 | 11:05

    @Rayson:
    > Nicht nur was, sondern
    > auch, auf welchem Weg
    > die EU regelt, ist
    > das Problem.
    Richtig – deswegen fordere ich die klare föderale Ebenentrennung.

    Die Zuständigkeit der EU muß klar definiert und damit begrenzt werden. Das betrifft das “was”.

    Und in diesem Zuständigkeitsbereich ist sie dann alleine tätig, OHNE Einmischung der nationalen Regierungen, das betrifft das “wie”.

    Keine Frage, daß auch ein EU-Parlament und eine von ihm kontrollierte Kommission Mist bauen können.
    Aber nicht mehr, als in der Politik halt üblich.

    Man hat dann aber klare Verantwortlichkeiten.
    Und umgekehrt müssen die nationalen Regierungen dann auch voll für das gerade stehen, was sie in ihrer nationalen Zuständigkeit verbockt haben.
    Die Ausrede “Vorgabe aus Brüssel” wäre dann perdu.

  11. der gute don
    26.04.2007 | 16:55

    Keine Frage, daß auch ein EU-Parlament und eine von ihm kontrollierte Kommission Mist bauen können.

    @RA: war das nicht andersherum? Bei den Ministertreffen erarbeiten diese den Kommissionvorschlag der dem Parlament dann zum Durchwinken vorgelegt wird. Denken wir nur an die Softwarepatente, die beinahe über das Künast Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz(!) klamm und heimlich als Kommissionsvoschlag plaziert werden sollten. Kann im Augenblick nicht mit Zahlen um mich werfen, aber ich glaube es gibt bisher kaum vom Parlament abgelehnte Kommissionsvorschläge. Hat wer Zahlen?

  12. 26.04.2007 | 19:19

    Das gigantische Projekt EU jetzt an Demokratiestandarts von heute zu messen halte ich für ziemlich zweifelhaft. Man muss das doch im Entstehungskontext betrachten. Natürlich ist das demokratietheoretisch eine Katastrophe, was da zwischen der dem Rat und der Komission abgeht (das Parlament spielt doch kaum eine Rolle in der EU), aber immerhin sind doch alle Staaten vertreten. Die Legitimationskette besteht eben weiterhin, weil die Regierungen ja ihren nationalen Parlamenten gegenüber verantwortlich sind.

    Sie wird eben nur ziemlich lang.

    Nichts desto trotz bin ich ein klarer Befürworter der EU, wir haben diesem Institut eigener Art ziemlich viel zu verdanken.

  13. 26.04.2007 | 22:29

    @Markus Oliver

    Die Legitimationskette besteht eben weiterhin, weil die Regierungen ja ihren nationalen Parlamenten gegenüber verantwortlich sind.

    Demokratische Legitimation ist ja nicht eine Art apostolische Sukzession, die durch Handauflagen über Generationen geht. Die nationalen Regierungen sind legitimiert als Administrative, nicht als konkurrierender oder verdrängender Gesetzgeber einer höheren Ebene.

    Nichts desto trotz bin ich ein klarer Befürworter der EU, wir haben diesem Institut eigener Art ziemlich viel zu verdanken.

    Wieviel wir was zu verdanken haben, und ob das nicht auch anders möglich wäre, ist eine andere Frage. Hier geht es aber erstmal nicht pro und kontra EU – ich kann schon verstehen, dass die Regierungen jede Diskussion ihrer fragwürdigen Rolle auf diese Alternative reduzieren möchten -, sondern um die Verfasstheit der EU und die Aufteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen Institutionen.

  14. 26.04.2007 | 22:57

    Die nationalen Regierungen sind legitimiert als Administrative, nicht als konkurrierender oder verdrängender Gesetzgeber einer höheren Ebene.

    Na ich hoffe, du kennst Art. 80 GG.

  15. 26.04.2007 | 23:06

    Und? Themenbezug?

  16. 26.04.2007 | 23:33

    [...] Die Vorratsdatenspeicherung, die uns von der EU aufgedrückt wird, ist nötig, um Terroristen zu bekämpfen. Aber abwarten, wer bald so alles zum Terroristen wird. Die EU ist schon mal eifrig bemüht, es jedem besonders leicht zu machen, als Verbrecher zu gelten. Und seltsamerweise spielt die Vorratsdatenspeicherung in diesem Bemühen auch eine wichtige Rolle. Wer sich die Geschichte dieser Gesetzgebung anschaut, kommt um die Frage nicht herum, für wen das eigentlich alles geschieht. [...]

  17. 27.04.2007 | 6:52

    Worin unterscheidet sich denn die Gesetgebung über die EU groß vom Erlaß einer Verordnung auf EU-Ebene?

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