22. April 2007
Doppelsprech des Tages
Was man bei Telepolis nicht so alles entdecken kann! Die in diesem Artikel vorgeschlagene Zerschlagung von Unternehmen, die in größerem Maße von kriminellen Handlungen ihrer Mitarbeiter profitiert haben, bei denen man aber keine individuelle strafrechtliche Verantwortung zuweisen kann, ist schon eine schräge Idee. Nicht unattraktiv, denn im Falle von Korruption und Kartellverstößen gibt es oft überhaupt keinen Antrieb für ein Unternehmen, sich “sauber” zu verhalten – weil es, insbesondere für die Besitzer des Unternehmens, keinerlei Sanktionsgefahr gibt. Vielleicht wird mal der eine oder andere subalterne Manager verurteilt, gelegentlich sogar ein Strafbefehl gegen einen Topmanager erteilt, aber die Gewinne sind gemacht und aufgeteilt – der Höllenlohn wird also nie angetastet, könnte man sagen.
Dass wohl noch viel mehr Gründe, praktische wie moralische, gegen Peter Mühlbauers Vorschlag der “Multation” juristischer Personen, die in kriminelle Handlungen verstrickt sind, sprechen, ist mir durchaus klar; es bleibt aber ein erfrischender Gedankengang, und das Problem, auf das er hier antworten will, ist nicht von der Hand zu weisen.
Besonders aber fiel mir an dem Beitrag ein Satz auf, den ich als Doppelsprech des Tages auszeichnen möchte. Es geht um die Anteilseigner eines solcherart zerschlagenen Unternehmens:
Der Besitzer der Aktie wird im Falle einer Multation nicht “enteignet”, sondern verliert durch die rechtmäßige Bestrafung des Unternehmens nur seine Investition – womit er als Spekulant an der Börse rechnen muss.
Das erinnert mich jetzt schon etwas an den alten Witz: “Nein, dein Geld ist nicht weg. Es gehört jetzt nur jemand anderem!”
via Grüne Freiheit
Verfasst von Karsten um 12:19 Uhr in der Kategorie Politik, Wirtschaft, Wirtschaftspolitik (Trackback)
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