Stell dir vor, es ist Sozialstaat und keiner bezahlt ihn

Die Empfehlung, sich bei anstehenden Handwerkerarbeiten zwei Angebote einzuholen, hat seit einigen Jahren wohl eine neue Bedeutung bekommen. Ich muss gerade ein paar solcher Jobs in Auftrag geben und bekomme zu meiner Verwunderung bei jedem Anbieter automatisch, d.h. ohne danach zu fragen, zwei Angebote: Eins “mit Mehrwertsteuer”, eins BAT (“bar auf Tatze”). Nachfragen bei mir bekannten Hausbesitzern brachten als Ergebnis, dies sei “längst üblich”.

Da ich erstens nur ungern erpressbar bin und zweitens auf Garantie bzw. Gewährleistung nicht verzichten möchte, zahle ich dennoch regelmäßig den Staatshaushaltskonsolidierungsbeitrag. Die Annahme, dass dies nicht bei allen der Fall sein wird, scheint mir aber berechtigt zu sein.

Soweit also zu den Grenzen eines auf Zwangsabgaben beruhenden Sozialstaats, von den Fantastereien eines Götz Werner mal ganz zu schweigen. Der Blick auf die großen Konzerne ist ebenso beliebt wie verkehrt: Millionenfache kleinere Ausweichbewegungen sind viel relevanter und instruktiver. Wer zur Realisierung der Träume einer staatlichen Rundumbetreuung, die nach neuer regierungsoffizieller Doktrin jetzt auch die Kindererziehung zu umfassen hat, die öffentliche Verschuldung nicht noch weiter in die Höhe treiben (und damit, nebenbei gesagt, die Besitzer “leistungslosen Kapitals” fördern ) will, sollte wohl bei Hayek mal nachlesen, wie man das am besten macht mit dem Weg in die Knechtschaft.

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10 Kommentare zu “Stell dir vor, es ist Sozialstaat und keiner bezahlt ihn”

  1. Parker8
    17.04.2007 | 15:08

    Vergessen Sie später bei der Steuererklärung nicht den § 35a (2) EStG. Hilft Ihnen vielleicht über den Schmerz mit dem Sozialstaat etwas hinweg.

  2. Buenavista
    17.04.2007 | 15:19

    Es geht so weit, dass viele Handwerker sehr erfreut sind, mal “ganz normal” (also mit Mwst) abrechnen zu dürfen, weil sie ja doch etwas Einkommen für’s FA brauchen.

  3. 17.04.2007 | 15:21

    Weit reicht das mit dieser Steuerermäßigung aber auch nicht, wenn man ein Haus hat und baut.

    Aber man kann das ja entsprechend optimieren und anpassen.

  4. 17.04.2007 | 15:47

    Es ist schon ziemlich stark beschränkt. War nicht ursprünglich mal geplant, diese Freibeträge nach § 35a schrittweise zu erhöhen? Jetzt wäre doch gerade die Gelegenheit dazu.

  5. 17.04.2007 | 15:52

    @Parker8

    Ob das dem Sozialstaat so förderlich ist, wenn die paar Ehrlichen dann auch noch durch grenzsteuersatzabhängige Steuererleichterungen belohnt werden (müssen)? Wo bleibt der Aufschrei der Verteilungsgerechtigkeit?

  6. Parker8
    17.04.2007 | 16:42

    @Boche

    Tja, die Eigenheimzulage ist nun mal futsch. Intergenerational mag das unfair aussehen.

    @Rayson

    Nebeneffekt des 35a ist ja die geringere Attraktivität der Schwarz-Erbringung dieser Dienstleistungen.

  7. 17.04.2007 | 16:45

    @Parker8

    Eigenheimzulage? Was hat die mit meinen Steuern zu tun? Hat die Abschaffung dieser Subvention auf die Höhe meiner Steuerzahlungen denn eine Auswirkung?
    Wohl kaum.

  8. 17.04.2007 | 16:52

    @Parker8

    Je nach Grenzsteuersatz eben. Ist das nicht sozial ungerecht?

    Aber nochmal: Was sagt uns das über die Finanzierung des Sozialstaats, wenn Einnahmen nur dann sichergestellt werden können, wenn man sie woanders senkt? Vom rein ökonomischen Kalkül her bliebe es, meine beiden o.g. Bedenken mal außen vor, ja dabei, dass sich der Kunde sich für die offizielle Abwicklung entscheiden würde, wenn der Nachlass, den der Anbieter zu geben bereit ist, kleiner ist als die zu erwartende Steuerersparnis. Egal, wo sie anfallen, unter dem Strich bleiben ungefähr dieselben Einnahmeverluste.

  9. Parker8
    17.04.2007 | 17:32

    @Boche

    Die Ehz würde eben die Bilanz zwischen Ihnen und dem Staat an der Stelle Wohnung beeinflussen.

    @Rayson

    Hauptsächlich steckte hinter diesem Paragraphen natürlich eine konjunkturelle Überlegung. Und zur Abwägung illegal-legal kommen natürlich, wie Sie selber sagen, auch andere Aspekte als der Preis.

    Soziale Gerechtigkeit – nun ja, eine Kappung besteht ja. Wenn man umgekehrt Festbeträge installiert, dann kommen halt die Bedenken mit dem regressiven Nutzen.

  10. 17.04.2007 | 19:08

    jaja, machmal wirds eng auf dem firmenkonto wenn man überwiegend privatkundschaft hat :D

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