6. März 2007
Der deutsche Fiskus als Steuerzahler
In seinem Bemühen, Steuergrenzen einzureißen, kann ich dem Europäischen Gerichtshof spätestens mit dem Urteil zur Anrechnung von Auslandsdividenden nicht mehr folgen.
Worum ging es? Bevor Schröder und Eichel die große Körperschaftsteuerreform einleiteten (die mit den hohen Rückzahlungen), galt in Deutschland das Anrechnungsverfahren. Grob gesagt, behandelte dieses die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer als eine Art Vorauszahlung. Sobald der Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wurde, erfolgte die Besteuerung mit einem einigermaßen komplizierten Mechanismus gemäß der persönlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers. Dazu war die bereits vom Unternehmen gezahlte Steuer auf die des Anteilseigners anzurechnen, so dass Ausschüttungen insgesamt gesehen genau mit dessen Grenzsteuersatz belastet wurden. Das galt – ich sage jetzt: – natürlich nur für Ausschüttungen von deutschen Unternehmen, denn der Staat wollte logischerweise nur eine Steuer anrechnen, die er vorher auch selbst eingenommen hatte.
Nix da, sagt jetzt der EuGH, das sei eine Benachteiligung von Ausschüttungen ausländischer Unternehmen. Auch deren gezahlte Steuer sei anzurechnen. Mit dem kuriosen Ergebnis, dass der deutsche Fiskus jetzt rückwirkend faktisch die ausländische Körperschaftsteuer von Ausschüttungen zu tragen hat.
Verfasst von Rayson um 13:43 Uhr in der Kategorie International, Politik (Trackback)
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