16. Januar 2007
Kinderwahlrecht?
Das Thema kocht ja immer mal wieder hoch: Das Wahlrecht von Kindern.
Es handelt sich darum, gewissen Bürgern (hier den Eltern) mehr Stimmen als anderen (den Nicht-Eltern) zu geben.
Was spricht dafür?
Man könnte sagen, dass Kinder derzeit demokratisch nicht repräsentiert sind.
Man könnte meinen, dass es sinnvoll wäre, wenn deren Interessen vertreten würden. (Wobei man mal von der grundsätzlichen Frage absehen muss, in wieweit unsere Parteien- und Länderfürstendemokratie überhaupt repräsentativ ist…)
Was spricht dagegen?
Die schlichte Wahrheit, dass Interessen nur vertreten werden können, wenn deren Artikulation möglich ist.
Kinder sind nicht mündig, weil man ihnen bis zu einem bestimmten Alter (meines Erachtens zu Recht, auch, wenn man über die Altersgrenze ja streiten kann) nicht die geistige Reife zutraut, eigenverantwortlich und weitsichtig genug Entscheidungen treffen zu können.
Die in meinen Augen entscheidende Frage ist nun, ob Eltern als Treuhänder der kindlichen Interessen auch mit der treuhänderischen Stimmabgabe betraut werden sollen und dürfen.
Meine eher reflexhafte Antwort ist: Nein, das sollten sie nicht.
Aber eine gute Begründung dafür fehlt mir noch.
Verfasst von Boche um 16:51 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik (Trackback)
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