Problemlöser

Aus der Rubrik “Wie löse ich Probleme, die mich nichts angehen oder die ich selbst geschaffen habe? Und wie stehe ich hinterher trotzdem als Macher da?” oder, wie Rayson die Rubrik einfacher genannt hat: “Unpolitik“; heute:

Der Investivlohn.


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Überlegen wir mal, was das eigentlich ist. Der Unternehmer bietet seinem Angestellten an, dass er einen Teil seiner Entlohnung in Form (wie auch immer gearteter) Unternehmensanteile erhält.

Wenn man das im Lichte der Vernunft betrachtet, ist das ein simples Geschäft zwischen zwei Seiten. Der eine bietet dem anderen für ein geliefertes Produkt (die Arbeitskraft) einen bestimmten Preis. Der andere schlägt ein oder lässt es.

Der brave Bürger Boche sagt sich, das Geschäft zwischen zwei anderen ist etwas, was mich nichts angeht. Da mische ich mich nicht ein. Wenn niemand es eingeht, dann scheint es für niemanden lohnenswert zu sein.
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Die Politik funktioniert nach anderen Regeln. Sie liebt es nämlich, sich einzumischen und solche an sich simplen und wenig nach Einflussnahme Dritter rufenden Dinge künstlich zu verkomplizieren oder gleich ganz zu okkupieren. Sie liebt es zu definieren, was gut ist, und dann die Bürger mittels Zwang in diese Richtung zu drängen.

Folgerichtig fordern die großkoalitionären Sozialdemokraten (gemeinsam mit ihren Brüdern im Sozialkartell) die Einführung des Investivlohns.

Rufen wir uns in Erinnerung:
Das, was die Politik hier “fordert”, war entsprechend der im Lichte der Vernunft angestellten Betrachtung nichts anderes als ein möglicher Vertragsinhalt zwischen zwei Seiten.

Diesen Vertragsinhalt nun “zu fordern” kann nach den Gesetzen der mir geläufigen Logik aber nichts anderes bedeuten, als dass man einen (oder beide) Vertragspartner zum Abschluss eines Vertrages dieses Inhaltes zwingen will.
Denn sonst bräuchte man nichts zu fordern sondern könnte sich schlicht am Ergebnis der Verhandlungen freier Individuen erfreuen, ihnen vielleicht noch dieses oder jenes raten.
Oder man fordert etwas, das einen nichts angeht. Oder man “fordert” es nur, um des öffentlich wirksamen “Forderns” willen.
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Die Wirklichkeit ist natürlich ein wenig (aber eigentlich auch nicht viel) komplexer.
So kann man die “Forderung nach Einführung des Investivlohns” auch so übersetzen, dass damit angekündigt wird, die Behandlung des Investivlohnertrages bei der Besteuerung zu verbessern.

Die Politiker würden sich also selbst dazu auffordern, das selbstgeschaffene Monstrum “deutsches Steuerrecht” so zu modifizieren, dass der benannte Vertragsinhalt für beide Vertragspartner lukrativer werden könnte (nicht, weil die Politik mehr Nutzen hinzufügen würde, sondern weil sie weniger Schaden in Form erhobener Steuern anzurichten bereit wäre).

Sprachlich gesehen ist die “Forderung” hier also höchstens Selbstgespräch.
Die Politik “führt keinen Investivlohn ein”, sie zwingt niemanden per öffentlich verbreiteter “Forderung” dazu, ihn einzuführen, sie kann höchstens versuchen, ihn durch Vereinfachungen oder (was wohl wahrscheinlicher ist:) zielgerichtete Verkomplizierungen des Steuerrechts für beide Vertragspartner lukrativer zu machen. So dass er – so die Hoffnung unserer gewählten Gesetzesbastler – häufiger als heute Inhalt der Vertragsvereinbarungen wird.
(Ökonomen und Volkswirtschaftler können nun nach dem Bastiat’schen “ce qu’on ne voit pas” suchen. Wie bei jeder Sozialklempnerei wird es auch hier – dann lauthals beklagte und per noch mehr Klempnerei zu beseitigende – “Missbrauchs”möglichkeiten und nicht bedachte Nebeneffekte geben.)
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Dabei sollte man natürlich nicht vergessen, wie weit wir heute bei der Wiedereinführung der Kommandowirtschaft durch die sozialdemokratische Hintertür schon sind:
Selbstverständlich gehört es auch zum denkbaren und üblich gewordenen Politikrepertoire, massiv in die Vertragsfreiheit der Bürger einzugreifen. Deshalb kann das Ergebnis durchaus auch sein, dass die Politik den Investivlohn befiehlt. Dann würde es sprachlich wieder stimmen und die Politik hätte den Investivlohn tatsächlich “eingeführt”.
(Sozialismus als Versuch, Sprache und Handeln in Übereinstimmung zu bringen. Koste es, was es wolle. Der Klempner, der sich den Weg zum, seiner Meinung nach, einer Reparatur bedürftigen Heizungsrohr freischießt.)
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Fazit:
Entweder, die Forderung nach Einführung des Investivlohns ist lächerlich, weil sie etwas betrifft, was die Fordernden nichts angeht, oder weil es eine Forderung an sich selbst ist, dem Investivlohn (steuerrechtlich) nicht mehr so sehr im Wege zu stehen.

Oder sie ist Zeichen eines anstehenden Eingriffs in die Vertragsfreiheit und ein weiterer Schritt zur Etablierung des DDR-Wirtschaftsmodell, nun im gesamten Deutschland.

Egal, was nun zutrifft – überrascht wäre ich von keiner der beiden Möglichkeiten.

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15 Kommentare zu “Problemlöser”

  1. 27.11.2006 | 15:11

    Unpolitik ist eben verlockend. Ich kann es nachvollziehen, wenn Politiker, die sonst die fordernden Geister, die sie riefen, nicht mehr loswerden, sich jetzt endlich auch mal in ein gutes Licht setzen wollen, indem sie etwas positiv Besetztes fordern, was dann andere gefälligst umzusetzen haben.

    Schwierig wird es erst wieder, wenn der Ball wieder ins Feld der Politik zurückgespielt wird und sie aus Forderungen Gesetze machen soll.

  2. Llarian
    27.11.2006 | 15:20

    Vom urliberalen Standpunkt der Vertragsfreiheit hast Du recht. Aber eben auch nur dann. Bei den meisten Politikern hat der Staat eben auch eine Steuerfunktion und rechtfertigt damit seine Eingriffe in die Vertragsfreiheit. Dass er sich in der Folge auch damit beschäftigt, wie man steuerlich damit umgeht, dass nicht nur Manager an einem Unternehmen beteiligt werden, sondern auch kleine Arbeiter ist in diesem Kontext nur absolut folgerichtig. Insofern kann der Vorwurf der Unpolitik eigentlich nur erfolgen, wenn man einen absoluten Nichteinmischstandpunkt zur Politik vertritt, was mindestens 90% der Menschen dieses Landes nicht so sehen (echte Liberale sind eben selten). Selbst in der FDP ist der Geist (ich würde eher vom Ungeist sprechen) von Freiburg durchaus noch präsent, daher würde ich davon ausgehen, dass sich, wenn die Debatte was öffentlicher wird, auch genügend Nasen aus der FDP ganz ähnliche “Forderungen” erheben werden.

  3. 27.11.2006 | 15:24

    Vom urliberalen Standpunkt der Vertragsfreiheit hast Du recht. Aber eben auch nur dann.

    Das reicht mir. ;-)

  4. Blaubär
    27.11.2006 | 19:49

    Der Millionendeal zwischen deutschen „Victory-Managern“ und deutschen Strafverfolgungsbehörden im Mannesmann-Prozess.

    Zur Erinnerung: In diesem Prozess ging es um Prämien und Veruntreuung in Höhe von 57 Millionen Euro, die bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone im Jahr 2000 geflossen sind. Das Landgericht hatte die Angeklagten, den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den ehemaligen Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser, den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk und den ehemaligen IG-Metall-Gewerkschaftschef Klaus Zwickel, bereits 2004 freigesprochen. Wie jeder weis, wurde dieses Urteil seinerzeit von Herrn Josef Ackermann u. a. mit dem berühmten „Victory-Zeichen“ kommentiert, was die „schallende Ohrfeige der deutschen Justiz gegen die Mitarbeiter der Unternehmen und die steuerzahlende Bevölkerung“ in der Öffentlichkeit nur bestätigte. Dieses sehr zweifelhafte Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof zurecht wieder aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.

    Damit die so genannten „Victory-Manager“ nun doch noch einer sicheren Verurteilung und somit einer Vorstrafe entgehen können, wird, Presseberichten zu folge, die im Mannesmann-Prozess zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren nun wohl gegen die so genannten „Victory-Manager“ nach Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro einstellen!

    So soll beispielsweise der Deutsche-Bank-Chef Ackermann, mit einem geschätzten Jahresverdienst (2005) von 15-20 Millionen Euro, mit bescheidenen 3,2 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden, um seiner sicheren Verurteilung entgehen zu können. Im Vergleich zum Streitwert von 57 Millionen Euro und für einen Multimillionär, sind diese 3,2 Millionen Euro natürlich nur so betitelte „Peanuts“.

    Wenn eine vorsätzlich (!) begangene strafbare Handlung (hier: Untreue bzw. Beihilfe dazu) nicht ausgeschlossen, aber auch schwerlich nachzuweisen ist, wenn es sich noch dazu um bislang strafrechtlich Unbescholtene handelt, dann ist die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (also Geldzahlung) zwar ein Königsweg der Justiz, wird aber von der Öffentlichkeit sicher nicht immer akzeptiert. Vielmehr sehe ich das Problem derartiger Verhandlungen zwischen Justiz und Großkapital darin, dass dieser Vorgang geeignet ist, Unverständnis, Unmut und sogar Wut in der Bevölkerung zu schüren. Dabei hat die zuständige Staatsanwaltschaft, mit diesem Deal wohl bereits vergessen, dass insbesondere ein Vorgänger des „Victory-Managers“ Ackermann, nämlich der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen am 30.11.1989 Opfer eines schrecklichen RAF-Attentats wurde. Insofern denke ich, dass insbesondere die deutschen Strafverfolgungsbehörden bei ihren „Verhandlungen“ eher etwas vorausschauender und sensibler Vorgehen sollten, um mit derartigen Deals nicht noch mehr Zorn in der Bevölkerung oder gar Schlimmeres zu säen. In Anbetracht dieser Angelegenheit darf sicher hinterfragt werden, ob sich so manche Behörden unserer Rechtspflege wirklich noch ihrer Verantwortung gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung bewusst sind?

  5. 27.11.2006 | 19:55

    Ziemlich OT, Blaubär, oder? Für sowas haben wir unsere Plauderecke.

  6. R.A.
    27.11.2006 | 20:09

    Es ist im übrigen auch sehr fraglich, ob Politiker oder sonst jemand den Tarifpartnern so etwas wie einen Investivlohn empfehlen sollte.
    Im Sinne einer vernünftigen Risikostreuung ist es eigentlich abwegig, irgendwelche Geldanlagen ausgerechnet in die Firma zu investieren, von der schon das Einkommen (und oft auch die Firmenrente) abhängen.

    Wenn schon Beteiligung von Arbeitnehmern am “Produktivvermögen”, dann doch lieber als Aktien von Firmen, die möglichst einer ganz anderen Branche zugehören als die eigene.

    Eine Ausnahme gibt es: Wenn eine Firma in Schwierigkeiten ist, wird ja oft ein Lohnverzicht vereinbart, um Kosten zu sparen und die Firma wieder flott zu machen.
    Dieser völlige Verzicht ist m. E. ziemlich ungerechtfertigt – selbst in einer Notsituation wäre es maximal angebracht, Teile des Lohns in Form von Firmenanteilen zu zahlen. Schließlich liegt das wirtschaftliche Risiko bei den Eigentümern, wenn die die Arbeitnehmer ins Boot holen müssen, dann zu fairen Bedingungen.

    Es überrascht nicht, daß die Gewerkschaften als übliche Vereinbarungspartner lieber ihren “Schutzbefohlenen” Opfer zumuten als den Einstieg in eine Finanzbeteiligung zu verhandeln.

  7. 27.11.2006 | 20:25

    Wenn schon Beteiligung von Arbeitnehmern am “Produktivvermögen”, dann doch lieber als Aktien von Firmen, die möglichst einer ganz anderen Branche zugehören als die eigene.

    Die Frage ist, ob das auch einen für die Arbeitgeber vergleichbaren Charme hätte. Abgesehen von der politisch und volkswirtschaftlich m.E. gebotenen Forderung der “Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand” (die auch sehr viel mit der Rentenversicherung zu tun hat) kann ich mir sehr viele Fälle vorstellen, dass Arbeitgeber gerade unter der Voraussetzung zu einem großen Entgegenkommen bereit sind, dass das Kapital im Unternehmen bleibt. Und andererseits, dass Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, Mitbestimmung in der wesentlich angemesseneren Form des Mitbesitzers auszuüben.

    Die Risikostreuung könnte man dann vielleicht durchaus dem Markt überlassen.

  8. Llarian
    27.11.2006 | 20:47

    @R.A.:
    Der psychologische Effekt scheint mir wichtig zu sein, wenn ein Arbeiter eine Firma wirklich als “seine Firma” versteht, nimmt er sich vielleicht auch mal die Freiheit die unternehmerische Seite zu sehen. Und vielleicht sieht er es dann plötzlich ganz anders, wenn sich jemand mal “die Grippe nimmt” oder meint auf irgendwelche gewerkschaftlichen Errungenschaften zu verzichten sei ein Sakrileg. Davon ab finde ich das einen klasse Gegensatz zur “Mitbestimmung”, die hier ganz friedlich realisiert wird.

  9. der gute don
    27.11.2006 | 22:09

    Sprachlich gesehen ist die “Forderung” hier also höchstens Selbstgespräch.
    Die Politik “führt keinen Investivlohn ein”, sie zwingt niemanden per öffentlich verbreiteter “Forderung” dazu, ihn einzuführen, sie kann höchstens versuchen, ihn durch Vereinfachungen oder (was wohl wahrscheinlicher ist:) zielgerichtete Verkomplizierungen des Steuerrechts für beide Vertragspartner lukrativer zu machen.

    Ihr überseht den eigentlich Eingriff der Politik, oder? Das wirkliche Unding der Ganzen Sache. “Riskobürgschaft auf den Investivlohn” durch den Staat. Damit gedenkt man das (natürlich in sozialistischer Manier) politisch zu “gestalten”.

  10. 28.11.2006 | 10:31

    War der Investivlohn nicht zuerst von unserer Kanzlerin aufgeworfen worden? Egal.

    Es ist ein schönes neues Wort für eine alte Geschichte. Aber wie R.A. schon schrieb ist doch das problem, dass wenn ich Teile des Lohns in Unternehmesanteilen bekomme, ich bei einer Pleite doppelt gekniffen bin.

    Interesanter ist da schon Anteile an anderen Unternehmen zu besitzen. Weil man dann nämlich plötzlich Shareholder ist und der Begrif Shareholde Value plötzlich eine konkrete Bedeutung hat. Klar, dass die gewerkschaften das ncht wollen, denn es könnte die Arbeitnehmersolidaität schwer belasten, wenn man bei seiner Firma eine Arbeitsplatzgarantie will und bei “seiner” AG einen harten Sanierungskurs.

  11. 28.11.2006 | 11:03

    @marcc

    War der Investivlohn nicht zuerst von unserer Kanzlerin aufgeworfen worden? Egal.

    Das wollte ich nicht bestreiten. Ich rechne sie zu den “großkoalitionären Sozialdemokraten”, weil mir kein anderer, schlüssiger politischer Verortungsbegriff für die Christdemokraten einfällt.

  12. 28.11.2006 | 12:06

    Nicht zu Ende gedacht, meint die Süddeutsche.

  13. 28.11.2006 | 12:50

    @marcc

    Ja, der Artikel in der SZ klingt plausibel.

  14. R.A.
    28.11.2006 | 13:26

    @Rayson & Llarian:
    Ihr habt ja schon recht mit dem “meine Firma”-Effekt.
    Aber dafür würde auch eine an die Dividende gekoppelte Prämie reichen – ohne soviel Kapital zu binden.

    Zum echten “Mitbesitzer”, gar mit Einfluß, werden Mitarbeiteraktien selten reichen.

    Und in einer heute üblichen Erwerbsbiographie gibt es halt fast keine Leute mehr, die bei “ihrer Firma” ihr Leben lang bleiben.
    Und für einen “Berufsabschnittsgefährten” sollte man keine größeren Finanzrisiken eingehen.

  15. 3.12.2006 | 23:03

    [...] Natürlich nicht. So läuft das nirgendwo, aber der Beck hätte gerne, dass man sich das so vorstellt. Vielleicht ohne die Rechnerei… Es ist wieder mal nur Unpolitik: Beck fordert etwas von anderen, um selbst als Wohltäter gelobt zu werden. Nicht Empörung, Gelächter wäre die richtige Antwort. [...]

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