Privatsphäre

NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf erteilt uns in einer Pressemitteilung Nachhilfe über das Wesen des Internet:

“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt.”

Wer solche Aussagen in die Welt setzt, hat den Unterschied zwischen Client und Server nicht verstanden. Server sind im Internet online, weil sie Dienste anbieten. Sie dienen oft zur Veröffentlichung von Informationen. Client-Rechner sind in der Tat ebenfalls online, solange der Anwender Internetdienste nutzt. Aber Clients dienen nicht zur Veröffentlichung von Informationen, sondern zur privaten Nutzung von Serverdiensten. Der Nutzer gibt mit seiner Entscheidung für die Nutzung der Internetdienste keine Informationen über sich frei.

Noch einmal für den Herrn Innenminister zum Mitschreiben: Der Client befindet sich in der Privatwohnung des Nutzers. Die Nutzung des Clients gehört in den Bereich der Privatspäre. Deshalb haben staatliche Organe auf dem Rechner eines Nutzers nichts zu suchen, auch wenn dieser Rechner online ist.

Es gibt bereits genügend rechtsstaatliche Instrumente, um den Rechner eines Verdächtigen zu überprüfen. Der “Einblick in die Rechner möglicher Attentäter” ist im Rahmen des geltenden Rechts möglich, wenn die Wohnung des Beschuldigten durchsucht wird. Alle Befugnisse zum verdeckten Ausspionieren der Rechner von Verdächtigen verletzen die Privatsphäre und bergen die Möglichkeit des Missbrauchs in sich. Deshalb sind sie inakzeptabel.

Ähnliche Beiträge


14 Kommentare zu “Privatsphäre”

  1. googlehupf
    22.10.2006 | 14:19

    Ich habe dem Ingo mal eine Mail zukommen lassen in der ich versuche diese Feinheit näher zu erläutern.

  2. Hardy
    22.10.2006 | 15:03

    @googlehhupf
    Bist Du etwa der Meinung, dass er diesen Unterschied begreifen kann? Eventuell wenn Du es ihm a la “Die Feuerzangenbowle” erklären würdest(die alkoholische Gärung oder die Gärung des Alkohols).

  3. googlehupf
    22.10.2006 | 15:04

    Ich bezweifle sowieso, dass er es persönlich zu lesen bekommt. Aber vielleicht lernt sein Pressefuzzi was dabei. Ich glaube halt immer noch an das Gute. ;)

  4. 22.10.2006 | 15:10

    Wenn man die “Logik” Herrn Wolfs auf die Spitze treibt, dann könnten Mobiltelefone durchaus Überwacht werden, denn mein Händi benutze ich “bewusst und zielgerichtet” außerhalb der häuslichen Sphäre.
    Allerdings, verglichen mit anderen Äußerungen anderer Innenminister klingt Wolf schon relativ vernünftig. Er kennt immerhin an, dass es so überhaupt etwas wie eine schützenwerte häusliche Sphäre gibt. Das ist nicht selbstverständlich, siehe die diesjährigen Big Brother Awards. :(

  5. 22.10.2006 | 17:37

    @googlehupf: Ich finde es nur erschreckend, dass ein Innen(Verfassungs-)minister solche Äußerungen in die Welt setzt. Wir haben in Deutschland im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdiensten einen sehr weitreichenden Datenschutz. Wir haben diesen Datenschutz aus guten Gründen und wenn der Minister diese Gründe nicht kennt, mag er sich mal in Bonn an die historischen Orte der Demokratie begeben.

    Da kann doch dieser Minister nicht suggerieren, durch die Nutzung eines solchen Telekommunikationsdienstes sei man einfach “online” und damit ohne Schutz der Privatsphäre. Die Daten auf dem angegriffenen Rechner haben doch mit der Internetnutzung überhaupt nichts zu tun.

    PS @Hardy: In der »Feuerzangenbowle« gibt es noch einen Lehrer, der auch gut erklären kann: »Also wat is en Dampfmaschin? Da stelle mer uns janz dumm …«.

  6. googlehupf
    22.10.2006 | 17:53

    “Er kennt immerhin an, dass es so überhaupt etwas wie eine schützenwerte häusliche Sphäre gibt.”

    Ist auch etwas was einige FDP-Politiker seit einiger Zeit glücklicherweise wiederentdeckt haben. Daher war ich auch enttäuscht, dass er jetzt sowas behauptet.

    “Wenn man die “Logik” Herrn Wolfs auf die Spitze treibt, dann könnten Mobiltelefone durchaus Überwacht werden”

    Eine ganz ähnliche Analogie habe ich auch verwendet.

    “Ich finde es nur erschreckend, dass ein Innen(Verfassungs-)minister solche Äußerungen in die Welt setzt.”

    Ich denke es könnte auch ein Hinweis darauf sein, dass er vermutlich wenig Ahnung von der Materie hat bzw. diejenige Person die ihm das programmatisch zugearbeitet hat. Besser machts das natürlich nicht.

  7. 22.10.2006 | 19:05

    In seinem Lebenslauf ist zu lesen, dass Dr. Wolf Jurist ist. Dann sollte er sich doch zumindest mit der juristischen Seite auskennen. Was wir hier diskutieren, ist doch eigentlich nur in einem Nebenaspekt ein technisches Problem.

    Ich bin ja Realist. Mir ist schon klar, das unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen auch in einem Rechtsstaat Telefonverbindungen abgehört werden dürfen. Wenn es eine strikte rechtsstaatliche Kontrolle gibt, könnte man unter den gleichen eng begrenzten Voraussetzungen auch bestimmte Verbindungen ins Internet überwachen.

    Aber bei den Daten auf dem Rechner des Verdächtigten geht es doch nicht um Kommunikation. Da geht es um Informationen, die im Besitz des Verdächtigten sind und durch den »online«-Status hat der Staat noch lange nicht das Recht, auf diese Informationen zuzugreifen. Er hat dieses Recht auch dann nicht, wenn eine rechtsstaatlich abgesicherte Abhöraktion stattfindet. Der Zugriff auf die Daten wäre nach meinem Verständnis von einem Rechtsstaat nur möglich, wenn eine Hausdurchsuchung angeordnet wird.

  8. googlehupf
    22.10.2006 | 19:24

    “Der Zugriff auf die Daten wäre nach meinem Verständnis von einem Rechtsstaat nur möglich, wenn eine Hausdurchsuchung angeordnet wird.”

    Sehe ich ähnlich.

  9. 22.10.2006 | 22:22

    Hm. Können Server nicht durchaus zu Hause stehen? Und was ist mit P2P? Und gehört zur individuellen Zuordnung (unerlässlich für Strafverfolgung) nicht auch der Beleg, von welchem Rechner die fraglichen Daten auf den Server gelangten?

  10. googlehupf
    22.10.2006 | 23:30

    “Hm. Können Server nicht durchaus zu Hause stehen?”
    Können sie, aber ich wüsste nicht was dem Staat das Recht geben sollte dessen Daten auch irgendwo anders auszuspähen.

    Der Rechner wird bei hinreichendem Tatverdacht (z.B. bei P2P wird ein Honeypot gesetzt) bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt nachdem ein Richter dazu sein OK gegeben hat. Da hat man dann auch den Beleg.

    Wolfs Formulierung geht aber in meiner Interpretation darüber hinaus. Ich verstehe das so, dass auch auf Daten Zugriff genommen werden darf die vom Rechner gar nicht für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden – da liegt der Fall bei P2P z.B. anders – dort stellt man die entsprechende Datei ja offensichtlich zur Verfügung.

  11. 23.10.2006 | 0:21

    @Rayson: Ich glaube nicht, dass der NRW-Innenminister damit private Server gemeint hat, die über eine feste oder dynamische Adresse für kurze Zeit von zuhause aus online sind. Und würde er sich für deren offizielle Serverdienste interessieren, hätte ich auch nichts dagegen. Das ist ja so gewollt.

    Die streben doch aber an, ganz normale Rechner von “Verdächtigen” heimlich durchsuchen zu lassen, während die Verdächtigen online sind. Da geht es weder um P2P noch um den Server eines OpenSource-Freaks, der mit anderen Leuten zusammen entwickelt.

    Dazu müssen sie natürlich die (eventuell vorhandenen) Sicherheitseinrichtungen aushebeln. Und damit überschreitet man IMHO Grenzen, die in unseren Grundrechten festgelegt sind. Verkürzt sagt der Innenminister: Wer online geht, ist selbst dran schuld. Er kann sich nicht beschweren, wenn sein Rechner per Fernzugriff untersucht wird.

  12. 23.10.2006 | 0:26

    Ok, schließen wir Server und P2P aus.

    Bleibt der Fall, dass gegen einen konkreten Internet-Nutzer ein konkreter Verdacht besteht. Dann dürfte eine Durchsuchung und Beschlagnahmung sicher auch gerechtfertigt sein.

    Sonst nicht. Da stimme ich den anderen Kommentatoren hier zu. “Online-Gehen” allein ist keine Herstellung von Öffentlichkeit. So wenig wie Fernsehen oder Telefonieren.

  13. 20.12.2006 | 9:49

    [...] Es treibt mir immer wieder die Zornesröte ins Gesicht, wenn ich diese Aussage lesen. Ich habe mir immer gefragt, ob ich mein Bachelorzeugnis deshalb wieder abgeben muss, weil ich offensichtlich in den sechs Semestern Informatikstudium das Weses des Internets nicht verstanden habe. Das Wesentliche zu den Überwachungsplänen von Ingo Wolf dazu hat stefanolix schon vor zwei Monaten bei den Bissigen gesagt. [...]

  14. 6.02.2007 | 0:18

    [...] Der Bundesgerichtshof hat heute einen Beschluss zur Online-Durchsuchung von Computern veröffentlicht. Mein besonders schadenfroher herzlicher Gruß geht aus diesem Anlass an den NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, dessen Pressemitteilung zum Ausspionieren privater Rechner ich im Oktober in diesem Blog kommentiert habe. Die Pressestelle des BGH schreibt: Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. [...]

Bad Behavior has blocked 1456 access attempts in the last 7 days.