Gesetzesaktionismus

Schon jetzt dürfte es für einen normalen Menschen unmöglich sein, alle Gesetze zu kennen, die ihn betreffen. Aber sagen Sie das den Politikern nicht weiter, die verabschieden dagegen gleich ein Gesetz…

Ein Musterbeispiel für Aktionismus fand sich heute in SPON. Da soll, einer EU-Vorgabe entsprechend (was die Sinnhaftigkeit des Unterfanges zunächst mal mit einem Malus versieht), mit einem neuen § 202c StGB das

Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von “Hacker-Tools”, die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, “illegalen Zwecken zu dienen”.

verboten werden.

Dabei kommt es nach der Begründung des Gesetzeswortlauts allein auf die objektive Gefährlichkeit der Software an – nicht etwa darauf, wozu diese eingesetzt werden soll.

Wie der Heise-Justiziar, dem SPON diesen seltenen Anfall von Kompetenz verdankt, korrekt weiter ausführt, wäre eine solche Vorschrift nicht nur unsinnig, sondern sogar kontraproduktiv, weil sie nur alle Systemadministratoren (und auch sonst alle um ihre Sicherheit besorgten Nutzer von PCs) im Geltungsbereich des Gesetzes betreffen würde, nicht aber die Cracker und Script-Kiddies, die außerhalb der reinen, hehren EU-Welt über das böse Internet auf unsere Computer zugreifen.

Ein klassisches Beispiel für die Denke, die mittlerweile in den mit “B” beginnenden Raumschiffen Einzug gehalten hat: Mit einem Gesetz ist das Problem gelöst. Hallelujah!

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6 Kommentare zu “Gesetzesaktionismus”

  1. 26.09.2006 | 21:29

    Erinnert mich auch irgendwie an den Idee, man könne die Sicherheit eines Verschlüsselungsverfahrens durch Geheimhaltung des verwendeten Algorithmus gewährleisten. Ein Irrglaube, dem schon seit langem niemand mehr ernsthaft anhängt.

  2. Failure
    26.09.2006 | 21:29

    So allgemein dunkel würde ich die Thematik nicht beschreiben.
    Aber es stimmt sicherlich, dass die deutsche Justiz noch keine sinnvolle Antwort auf das Internet gefunden hat – und das gibt es auch nicht erst seit gestern! Der neueste GEZ-Schwachsinn (Gehört das Internet etwa der ARD?), der große Unfug mit dem Haften für Links (Hamburger Landgericht, alle kennen den Text), die Copyright/Copyleft-Frage, GEMA etc. etc. (auch Softwarepatente gehören hierhin). Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum; es ist vielmehr lange Zeit schlecht und unzureichend bearbeitet worden, und unter dem langsam aufkommenden Gesetzgebungsaktionismus scheint nicht viel Kompetenz erkennbar.
    Das ist der eigentliche Kern der Meldung (und ja, SPON hatte Glück mit dem heise-Menschen).

  3. 26.09.2006 | 23:07

    Der Gesetzgeber müsste vernünftige Antworten geben. Die Justiz muss sie nur richtig umsetzen. Es gibt sicher einige Urteile, in denen eine gewisse Inkompetenz zum Ausdruck kam. Aber in der Gesetzgebung sieht es meiner Meinung nach viel schlimmer aus. Wieviele Parlamentarier haben einem Gesetz zugestimmt, das einen PC mit Modem oder Arztabrechnungssystem, bestimmte Registrierkassen oder dedizierte Webserver mit dem Fernseher gleichsetzt und gleich gebührenpflichtig macht?

  4. R.A.
    27.09.2006 | 11:21

    > Wieviele
    > Parlamentarier haben
    > einem Gesetz
    > zugestimmt, …
    M. W. gar keine.
    Das entscheiden doch die Länderchefs.

  5. 27.09.2006 | 11:28

    Das muss doch aber trotzdem als Gesetz abgenicktverabschiedet werden.

  6. Llarian
    27.09.2006 | 11:31

    Wer sich mal ein Bild von der Inkompetenz von Juristen (und Gesetzgeber sind in der Regel genauso Juristen ) machen will, der darf hier mal nachlesen:
    http://www.daufaq.de/index.php4
    Mein Lieblingszitat ist dieses:

    Frage: Was ist das Internet und kann man es kontrollieren?
    Antwort: Es antwortet Richter Wilhelm Hubbert, (AG München in der mündlichen Urteils-Begründung zum Somm-Urteil):
    Das Internet ist kein undurchschaubarer Datenozean, sondern eher ein riesiger Datenspeicher, in dem Compuserve sein Daten abspeichert und sehr wohl in der Lage ist, das zu kontrollieren.
    Man sollte sich dabei klar machen, dass dies die Begründung eines Strafrechtsurteils ist und mit solchen Aussagen ein Mensch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

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