22. August 2006
Kinderfehlbetrag
Die SPD will Eltern steuerlich stärker belasten. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sagte gestern in der Tagesschau [0], die Kinderfreibeträge kämen “in erster Linie Spitzenverdienern zugute”. Der Kinderfreibetrag [1] ist aber kein Almosen des Staates für irgendwelche Spitzenverdiener. Er wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts [2] aus den 90er Jahren in der aktuellen Höhe gewährt. Aber bei der Kürzung des Sparerfreibetrags haben sich die Politiker der großen sozialdemokratischen Koalition ja auch nicht darum gekümmert, was das Bundesverfassungsgericht zur Besteuerung der Erträge aus Sparguthaben gesagt hat. Es ist zu erwarten, dass nach der Abschaffung des Kinderfreibetrags in vielen — durch eigene Arbeit gefüllten — Haushaltskassen ein Fehlbetrag zu verzeichnen sein wird.
Nun ist es nicht neu, dass die SPD die sogenannten Besserverdiener stärker zur Kasse bitten möchte. Als Besserverdiener wurden unter Gerhard Schröder alle arbeitenden Bürger mit einem Einkommen in der Nähe der damaligen Beitragsbemessungsgrenzen [3] der Sozialversicherungen bezeichnet. Diese Beitragsbemessungsgrenzen wurden bekanntlich seitdem deutlich angehoben, aber nach dem Verständnis der SPD gehören offenbar auch Lehrer, Techniker, Meister oder Ingenieure zu den “Spitzenverdienern”. Das sind nämlich genau die Arbeitnehmer, die den Kinderfreibetrag heute nutzen können (das ist abhängig von der Anzahl der Kinder, von der Branche und vom Einkommen der Familie). Es sind keine “Heuschrecken”, sondern fleißige Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die etwas für sich und ihre Kinder aufbauen möchten.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die CDU an einen ihrer bekanntesten Wahlkampf-Slogans erinnert: Leistung muss sich wieder lohnen. Die SPD hat wohl irgendwo in ihrem Fraktionssaal schon die Parole Leistung darf sich nicht mehr lohnen aufgehängt …
[0] Artikel der Tagessschau zu den SPD-Plänen einer Steuererhöhung für Eltern
[1] Wikipedia-Artikel zum Kinderfreibetrag
[2] Wikipedia-Artikel zum Kindergeld mit Erwähnung des Urteils aus Karlsruhe
[3] Wikipedia-Artikel zur Beitragsbemessungsgrenze
Verfasst von stefanolix um 14:39 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)
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