Ist staatlich organisierter Diebstahl verfassungswidrig?

Blüm und seine schwarz-roten Nachfolger – alles Verfassungsfeinde?

Herrn Papier zu Folge könnte zumindest stimmen, dass sie uns eine verfassungswidrige Zwangsabgabe auferlegt haben. Nämlich dann, wenn das, was jeder sowieso schon ahnt, bestätigt würde:
Dass man als nach 1970 Geborener u.U. weniger herausbekommt, als man in die staatliche Misswirtschaft namens “Rentenversicherung” eingezahlt hat.

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über Martin Kulik/politik blog

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10 Kommentare zu “Ist staatlich organisierter Diebstahl verfassungswidrig?”

  1. 17.07.2006 | 17:09

    Dann nennt der Staat die “Beiträge” halt “Steuern” und kein Verfassungsrichter wird etwas dagegen haben können.

  2. 17.07.2006 | 17:19

    Könnte er machen, müsste den Bürgern aber dann erklären warum es auf einmal Steuern heißt statt Beiträge. Und dann überlegt sich der geneigte Bürger vielleicht mal Sinn und Zweck des ganzen und erkennt die Sinnlosigkeit des Unterfangens und wählt das nächste mal Parteien, die bessere Ideen haben als aus Beiträgen Steuern zu machen.

  3. 17.07.2006 | 17:52

    @Martin

    Sehr optimistisch. Diese Überlegungen könnte der Bürger auch jetzt anstellen.

  4. 18.07.2006 | 8:29

    manchmal braucht man halt ein erweckungserlebnis :-)
    ist aber schon erstaunlich, wie einige sozialpolitiker die realität ausblenden können, immerhin werden jahr für jahr rentenbescheide verschickt aus denen sich ablesen lässt, wie es um die altersvorsorge steht – schlecht. aber keiner unternimmt etwas dagegen. kürzt man das arbeitslosengeld (hartz4) gibt es große demos; verlangt verdi mehr geld und die klammen kommunen und länder können/wollen nicht mehr zahlen – große demos. fällt die rente aus – nichts.

  5. R.A.
    18.07.2006 | 10:54

    Mir ist nicht klar, wo Papier eigentlich den plötzlichen Skandal findet.

    Die Rente ist seit den 50ern ein Umlagesystem, d.h. es wird nichts gespart und damit können auch keine Zins- oder Anlagerenditen anfallen.

    Man kann also selbst im besten Fall nur damit rechnen, seine Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten wieder zu bekommen – mehr kann eine Umlage nicht leisten.

    Ein Plus gab es lediglich wegen steuerfinanzierter staatlicher Subventionen – auf die kann man aber wohl keinen verfassungsmäßigen Anspruch haben.

  6. 18.07.2006 | 11:00

    @R.A.

    Und Wirtschaftswachstum, das sich in höheren Löhnen niederschlägt, wirkt sich auch auf die Rente aus. Daher kommen wohl die drei Prozent Rendite aus den 50ern.

  7. Parker8
    18.07.2006 | 11:16

    Die Rente ist seit den 50ern ein Umlagesystem, d.h. es wird nichts gespart und damit können auch keine Zins- oder Anlagerenditen anfallen.

    Doch natürlich, durch das Anwachsen der Lohnsumme. So verhielt es sich ja auch über Jahrzehnte. Wenn die Lohnsumme allerdings vom Wirtschaftswachstum entkoppelt wird, klappt das nicht mehr.

  8. R.A.
    18.07.2006 | 11:27

    @Dirk & Parker8:
    Natürlich habt ihr recht, aber das Wachstum von Wirtschaft oder Lohnsumme hat der Staat nun überhaupt nicht in der Hand, kann das also nicht einplanen.

    Und die Verfassungsmäßigkeit
    eines Systems kann doch nicht darauf beruhen, daß irgendwelche äußeren Bedingungen günstig sind oder nicht.

    Wenn Papier recht hätte, dann wäre die RV von Beginn an rechtswidrig gewesen. Und nicht erst dann, wenn die jederzeit möglichen Verluste wirklich eintreten.

  9. 18.07.2006 | 14:26

    @R.A

    Und die Verfassungsmäßigkeit
    eines Systems kann doch nicht darauf beruhen, daß irgendwelche äußeren Bedingungen günstig sind oder nicht.

    Das sehe ich auch so. Die Frage ob ein Zwang verfassungsgemäß ist oder nicht,kann nicht davon abhängen, ob er sich für den Betroffenen “auszahlt” oder nicht.

    Aber selbst wenn, müsste der Staat die Beiträge nur in Steuern umbenennen und alle verfassungsrechtlichen Bedenken wären beseitigt.

    Ich halte nicht viel davon politische Veränderung, wie hier etwa eine wünschenswerte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, über das Verfassungsgericht zu erzwingen. Für so etwas sind Parlamente da.

  10. 18.07.2006 | 17:46

    der gang nach karlsruhe könnte allerdings das parlament bzw. die parlamentarier aufwecken und sie darauf hinweisen, nachdrücklich, das es so nicht mehr weiter geht.

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