Im Schatten des Integrationsgipfels

… wurden im Innenministerium Pläne ausgearbeitet, Ausländer, die in Deutschland gearbeitet haben, und dann arbeitslos werden, sollen künftig abgeschoben werden, sobald sie auf ALG2 kommen (also in der Regel nach einem Jahr Arbeitslosigkeit). AlG2- bzw. Sozialhilfeempfänger sollen keine ausländischen Ehepartner mehr nehmen dürfen.
Beide Vorschläge verletzen an sich selbstverständliche Bürgerrechte.
Die NDP hätte es kaum “besser” hingekriegt.
Via che: Die neuen Rassegesetze sind bald da.

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22 Kommentare zu “Im Schatten des Integrationsgipfels”

  1. FAB.
    16.07.2006 | 22:12

    Ich will ja nicht zu feinsinnig werden, aber … Bürgerrechte sind die Rechte, die – im Gegensatz zu Menschenrechten – speziell und ausschließlich den Mitgliedern eines bestimmten Verbandes – zB eines Nationalstaates – zustehen. Und Ausländern als Nicht-Angehörigen dieses Verbandes per definitionem nicht. Meintest Du Menschenrechte? Und wenn ja, welche?

  2. 16.07.2006 | 22:43

    Gibt es denn dazu noch weitere Quellen (Presse, Regierungsverlautbarungen, Aussagen von Bundestagsabgeordneten)? Bei Che2001 sehe ich zumindest momentan keine Quellenangabe.

    Bevor ich über Bürgerrechte diskutiere, wüsste ich gern, ob wir hier über konkrete Pläne der Bundesregierung bzw. Gesetzentwürfe im Parlament sprechen oder ob das nur vage Vermutungen sind.

  3. googlehupf
    16.07.2006 | 23:13

    “Und Ausländern als Nicht-Angehörigen dieses Verbandes per definitionem nicht”

    Diese Nicht-Angehörigen zahlen jedoch auch in diesen Verband ein oder nicht?
    Und wie siehts mit dem Eheverbot aus?

  4. 16.07.2006 | 23:23

    @googlehupf: Warum warten wir nicht, bis wir das auf der Basis belastbarer Quellen diskutieren können? Ein solches Eheverbot scheint mir völlig absurd und es würde IMHO vom Bundesverfassungsgericht sowieso niemals bestätigt.

  5. 16.07.2006 | 23:39

    @stefanolix: Ich hoffe es.

    Zur “belastbarkeit” der Quellen: “hart” bekommen in journalistischen Sinne habe ich es nicht. Da ich aber kurz bevor ich Ches Blog las, diesen Artikel in der
    “Netzeitung” gelesen hatte, halte ich seine Angaben für plausibel: >
    Union bemängelt Merkels Integrationsgipfel
    .

  6. 16.07.2006 | 23:54

    Habe da was in der Wams gefunden:

    http://www.wams.de/data/2006/07/16/960731.html

    Nur einen Tag nach dem ersten Integrationsgipfel der Bundesregierung ist ein heftiger Streit über die Zuwanderungspolitik entbrannt. Anlaß ist ein interner Prüfbericht des Innenministeriums. Darin wird eine Verschärfung des Ausländerrechts empfohlen.

    Laut “Spiegel” heißt es in dem Papier, Deutsche, die von Sozialhilfe lebten, sollen künftig keine ausländischen Ehepartner mehr ins Land holen könnten. Außerdem wolle das Ministerium die Möglichkeit schaffen, Ausländer, die zu Hartz-IV-Empfängern würden, künftig ausweisen zu können.

    Zur Ergänzung in der taz:
    http://www.taz.de/pt/2006/07/17/a0056.1/text

    Und vom ZDF:
    http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,3957078,00.html

  7. 16.07.2006 | 23:59

    Aus dem Artikel in der Netzeitung geht aber nicht hervor, dass ein solches Gesetz beschlossen werden soll. Wenn man alle Überlegungen irgendwelcher Ministerialbeamten oder Generalsekretäre immer ernst nehmen würde, dann käme man ja nie zur Ruhe. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die angesprochene Maßnahme gegen Scheinehen umgesetzt wird — das ist nämlich klassische Schein-Politik. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses merkwürdige “Heiratsverbot” umgesetzt wird.

    Momentan denke ich, dass da viel Lärm um nichts gemacht wird.

  8. 17.07.2006 | 0:11

    Na, ja, ein Vorschlag vom Schäuble persönlich ist ernst genug zu nehmen …
    Der testet IMO einfach aus, wie weit er gehen kann – und wie viel Beifall er in seiner Partei und bei potenziellen Wähler dafür findet.

  9. FAB.
    17.07.2006 | 7:00

    Es ist also so, wie ich mir dachte: vorgeschlagen wurde mitnichten, jemandem eine Eheschließung zu verbieten. Das wäre in der Tat so offensichtlich verfassungswidrig, daß man sich schon sehr wundern würde, wenn so etwas von einem Minister käme. Juristisch ganz andere Kategorie ist die Frage, ob die Eheschließungsfreiheit auch das Recht umfaßt, den Ehepartner nach Deutschland zu holen. Und das ist bei weitem nicht so umfassend gewährleistet wie die Freiheit, die Ehe zu schließen.
    “Die Nicht-Angehörigen zahlen doch in diesem Verband ein:” Richtig. Soweit jemand Beiträge in eine Sozialversicherung einzahlt, kann man ihn kaum rausschmeißen, nur weil er deren Leistungen dann auch mal in Anspruch nimmt. ALG2 ist aber keine Sozialversicherung, in die man einzahlt, um Ansprüche zu erwerben; das ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, auf die man mitnichten einen Anspruch hat, nur weil man in Deuschland irgendwann mal Steuern bezahlt hat.

    Beide Vorschläge sind durchaus im Bereich des, sagen wir mal, Realitätsnahen angesiedelt, und längst nicht so undenkbar, wie manche meinen. Ob man sie befürwortet, ist eine andere Frage.

  10. Boche
    17.07.2006 | 10:35

    Nur mal interessehalber: Weiß jemand, wie die Regelungen in den USA oder Kanada sind?
    Wenn man eine Greencard bzw. eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hat und seinen Job verliert – muss man dann wieder abreisen? Oder darf man bleiben? Bekommt man irgendwelche sozialen Leistungen?

  11. Stefan Eich
    17.07.2006 | 10:57

    Wenn globalisiertes Kapital da hinwandert, wo die höchste Rendite erziehlt werden kann, sich die Wirtschaft der kostengünstigsten Produktionsstruktur bedient, bleiben die globalisierten Sozialsysteme nicht ausgenommen. Der Sog in die günstigsten Sozialsysteme ist folgerichtig und wird hier nicht angemessen reagiert, vollzieht sich dieser Vorgang gerade in Deutschland mit einer im Vergleich sehr guten Sozialstruktur, ungebremst. Damit die Frage, wer darf sich aus dem noch finanzierbaren Topf bedienen, nicht auf der Straße entschieden wird, ist hier dringend nach einer schnellen Lösung zu suchen. Das “angemessen reagieren” aber auch die Folgen eines Nichtreagierens ist die eigentlich spannende Diskussion.

  12. Boche
    17.07.2006 | 11:09

    Ich komm grad nicht ganz mit:
    Was sind “globalisierte Sozialsysteme”?
    (Habe ich da etwa Anrecht auf Sozialleistungen und weiß nichts davon? Her mit den Formularen!)

  13. Llarian
    17.07.2006 | 11:27

    Das Eheverbot ist selbstredend Quatsch, auch wenn man damit formal nur den Nachzug meint. Es ist im Leben vor keinem deutschen Gericht haltbar hier einen Unterschied zwischen Sozialhilfeemfängern und anderen Bürgern zu machen, es müsste also wenn dann für alle gelten und das widerum wäre kaum mehrheitsfähig. Das ist mal wieder ein Schäuble Vorschlag nach dem Motto gut gemeint und überhaupt nicht nachgedacht.

    Die andere Seite dagegen hat mit Bürgerrechten nix zu tun, Bürgerrechte kann nur geniessen wer ein Bürger ist, das ist ein Ausländer per definition nicht. Bürger kann man generell nicht abschieben. Wie FAB schon sagte hat er auch nicht dafür gearbeitet, wie bei CHE impliziert wird, denn es geht um Sozialhilfe/ALG2. Und warum sollte man jemanden, der nichts zum deutschen Gemeinwesen beiträgt und auch nicht dazugehört, finanzieren ? Weil er hier mal gearbeitet hat ? Ein Jahr arbeiten und fortan die Garantie für immer in Deutschland mit Sozialanspruch leben zu dürfen ? Daraus liesse sich ein prima Geschäftsmodell machen.
    Was man Schäuble vorwerfen kann ist, dass sein Vorschlag viel zu sehr rechts und vielzuwenig liberal gedacht ist: Er denkt direkt ans Abschieben. Warum eigentlich ? Warum überhaupt ALG2 bezahlen ?

  14. Stefan Eich
    17.07.2006 | 11:51

    Warum überhaupt ALG2 bezahlen

    wieviel Tausend wären da auf einen Schlag betroffen ?
    Könnte es dann zu einem Problem der inneren Sicherheit kommen?

    @ Boche

    sorry, aber einfach den Pass wegschmeißen

  15. Boche
    17.07.2006 | 11:56

    @Stefan Eich

    Den Tipp habe ich auch nicht verstanden.

  16. Llarian
    17.07.2006 | 12:04

    Und wenns ne Million betrifft. Wenn man dadurch Probleme mit der inneren Sicherheit bekommt, dann bleibt immernoch die Abschiebung. Ich versteh auch den Ansatz nicht, ist ALG2 seit neuestem Schutzgeld ? So nach dem Motto, wir nehmen euren Staat nicht auseinander, wenn ihr uns dafür bezahlt ?
    Kann es sein, dass Du die Frage nicht in den Kontext der arbeitslosen Ausländer gesetzt hast ?

  17. Hardy
    17.07.2006 | 12:32

    Die Ausweisung bzw. Abschiebung von arbeitslosen Ausländern ist gar nicht mal so abwegig, es wird m.W. in der Schweiz durchgeführt. Es ist also durchaus denkbar, dass selbiges auch von der deutschen Regierung geplant ist.
    Eheschließung und Nachzug des Ehepartners wäre jedoch sowohl nach Verfassung als auch den Menschenrechten rechtswidrig und wäre auch nicht durchführbar.
    Anders sähe jedoch der Nachzug für Ehepartner von Ausländern(in einigen Ländern ist der Nachzug des Partners grundsätzlich verboten), welche in Deutschland gearbeitet haben und dann arbeitslos wurden aus. Selbiger könnte m.E. nach juristisch durchgesetzt werden sofern vorher eine passende Gesetzesgrundlage geschaffen wurde.

  18. googlehupf
    17.07.2006 | 14:57

    “Ein Jahr arbeiten und fortan die Garantie für immer in Deutschland mit Sozialanspruch leben zu dürfen ? Daraus liesse sich ein prima Geschäftsmodell machen.”

    Sicher. Nur ich habe primär an die Ausländer gedacht, die hier mehrere Jahre gearbeitet haben und dann arbeitslos werden.
    Ich fühle mich ein wenig an die Umstellung auf ALGII erinnert. Man zahlt jahrelang in eine “Versicherung” *hust* ein ist ein Jahr arbeitslos und dann… dann hat’s sich mit den “Versicherungsleistungen”.

  19. 17.07.2006 | 15:27

    Man zahlt jahrelang in eine “Versicherung” *hust* ein ist ein Jahr arbeitslos und dann… dann hat’s sich mit den “Versicherungsleistungen”.

    Das hat aber nichts mit ALG II zu tun. Das Geld der Arbeitslosenversicherung reicht eben nur aus, dieses eine Jahr zu decken.

  20. R.A.
    17.07.2006 | 17:59

    @Llarian:
    > Es ist im Leben
    > vor keinem
    > deutschen Gericht
    > haltbar hier
    > einen Unterschied
    > zwischen
    > Sozialhilfeemfängern
    > und anderen
    > Bürgern zu machen
    Warum nicht?
    Unterschiedliche Sachverhalte dürfen auch unterschiedlich gesetzlich geregelt werden.

    Ein ausländischer Ehepartner hat zwar grundsätzlich einen Zuzugsanspruch (den andere Ausländer nicht haben), aber das kann man doch immer noch an das übliche inhaltliche Kriterium koppeln, daß er fähig ist, selber für seinen Unterhalt aufzukommen.

    Ansonsten steht es dem deutschen Ehepartner frei, ins Ausland zu ziehen.

  21. FAB.
    17.07.2006 | 20:59

    Letzteres war auch der Standpunkt des Bundesverwaltungsgerichts, als ich mich das letzte Mal mit dem Themenkreis beschäftigt habe: das GG garantiert zwar die Eheschließungsfreiheit, aber nicht, daß sich das eheliche Zusammenleben unter allen Umständen in Deutschland abspielt.

    Übrigens, vor weiteren Diskussionen mal einen Blick auf § 27 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz werfen.

  22. Hardy
    18.07.2006 | 12:17

    Aber auch mal §28 Abs.1 anschauen! Der §27 Abs.3 regelt den Familiennachzug im allgemeinen, also auch Eltern, erwachsene Kinder etc., und nicht nur der Ehefrau. Im übrigen käme ein Verbot des Zusammenlebens in Deutschland einer Ausweisung wenn nicht sogar der Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Deutschen nahe, welches laut Verfassung nicht möglich ist. Frage mal einige Verfassungsrechtler.

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