Geistiges Eigentum, die xte

Zugegeben: Die Sicherung des Eigentumsrechtes an immateriellen Gütern ist nicht einfach.

Das gilt für Software sowieso, aber gerade auch für Marken. Neun von zehn Markeneinführungen sind Flops, und jede einzelne kostet jede Menge Kohle. Deswegen ist natürlich die Versuchung groß, sich per Trittbrettfahrerei an bereits Etabliertes anzuhängen, und ebenso die Abneigung der Etablierer, sowas zuzulassen.

Der Stromanbieter “Yello” hat jetzt per Urteil bewirkt, dass der Anbieter von Firmenauskünften im Internet “Go Yellow” nicht mehr unter diesem Namen auftreten darf. Er habe “den guten Ruf von Yello ausgebeutet“.

Wer sich fragt, warum ein Stromanbieter ein Firmenverzeichnis im Internet wegen angeblicher Trittbrettfahrerei angeht, zeigt zumindest einen gesunden Menschenverstand. Ehrlich: Wenn “Go Yellow” irgendeinen Ruf ausbeutet, dann den der “Gelben Seiten”. Da darf man sich dann allerdings durchaus fragen, ob der Gilb bzw. sein Rechtsnachfolger als ehemaliger Monopolist diesen Begriff nicht zum allgemeinen Gattungsnamen gemacht haben. Welcher Idiot käme aber auf die Idee, auf die “Go Yellow”-Seiten zu wechseln, nur weil er vorher die hirnverbrannte “Yello”-Werbung im Fernsehen über sich hat ergehen lassen müssen? Sind die “Yello”-Werber von dem Unfug, den sie verbreiten (”Strom ist gelb”). so verwirrt worden, dass sie mit dem zu Beweisenden argumentieren? Und wenn ja, was sagt das dann über die Richter?

Nicht nur neun von zehn Markeneinführungen scheinen Flops zu sein. Vielleicht auch neun von zehn Urteilen.

P.S.: Dieser Computer wird von Lichtblick angetrieben.

P.P.S.: Frank Ristau weint einer “professionellen Linkschleuder” keine Träne nach. Da hat er auch wieder Recht, und es ist wirklich schade, dass ich für meine Argumentation kein würdiges Opfer anzubieten habe,

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3 Kommentare zu “Geistiges Eigentum, die xte”

  1. Hardy
    6.06.2006 | 20:37

    Mich würde interessieren was passieren würde, wenn die amerikanischen und englischen Yellow Pages jetzt ihrerseits das Stromunternehmen verklagen würden(selbstverständlich vor einem U.S. Gericht). Das könnte doch dann noch richtig amüsant werden.

  2. 6.06.2006 | 20:39

    Au ja.

  3. 6.06.2006 | 21:14

    [...] Auch wenn die Ähnlichkeit beim Namen vorhanden ist, denke ich, dass dieses Urteil vieleicht doch ein wenig zu weit geht. Mit Branchenbüchern verbindet man nun einmal die Farbe Gelb. Vieleicht wollte man sich einfach nicht “Geh Gelb” nennen (wegen der Namensähnlichkeit mit den Gelben Seiten) und ist daher auf die englische Schreibweise ausgewichen. Wenn GoYellow also einen Ruf ausbeutet, dann den der Gelben Seiten. Mir solls trotzdem recht sein – eine professionelle Linkschleuder fällt damit vieleicht bald weg. Frank Ristau am 6. Juni 2006 [...]

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