Viermal lächeln über die Schweiz

Ein Weblog im Wortsinn soll ja eigentlich so eine Art Protokoll der persönlichen Wege durchs Internet sein. Hier also mein “Weblog” für heute abend:

Zurückgekehrt von einer Sitzung der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Düsseldorfer SPD (ja, die gibt es tatsächlich!), in der ich erfahren habe, dass die Düsseldorfer Kaufkraftkennziffer im Jahr 2003 126,6 betrug, wollte ich meine Kenntnisse über Kennziffern im allgemeinen und über die Kaufkraftkennziffer im besonderen auffrischen bzw. vertiefen. Als Ausgangspunkt wähle ich in solchen Fällen meistens die Wikipedia  (ja, weiß ich auch, dass das eigentlich unverantwortlich ist, aber es ist ja nur mein Startpunkt).

Auf der Hauptseite der deutschsprachigen Wikipedia stieß ich dann auf die Meldung:

In der Schweiz tritt Joseph Deiss nach sieben Jahren aus dem Bundesrat zurück.

Da ich mich ohnedies mal näher mit dem doch sehr stark von Deutschland abweichenden politischen System der Schweiz beschäftigen wollte und nach Feierabend wikipedianischen Ausschweifungen wohl erlaubt sind, habe ich mich also zu dem o.a. Link aufgemacht. Dort steht über Herrn Prof. Deiss:

Joseph Deiss galt als farbloser, aber auch als sachkundiger und ausgleichender Bundesrat.

Da musste ich zum ersten Mal lächeln. Duh!, wie der Ami sagt. Das ist so ziemlich das, was ich mit der schweizerischen Politik assoziiere – und was sie der deutschen m.E. voraus hat.

Weiter ging’s über die Wikipedia-Seite über den Bundesrat zur – wie es bei Wikipedia heißt – “Offiziellen Homepage der Schweizer Regierung“, auf der ein Foto zu sehen ist, auf dem sich alle sechs Bundesräte sowie die beiden Bundesrätinnen momentan einzige Bundesrätin und die Bundeskanzlerin vor rotem Hintergrund um das Schweizerkreuz scharen. Da musste ich zum zweiten Mal lächeln, zumal vier der Beteiligten sich sichtlich unwohl fühlen und wohl ein normales Gruppenfoto präferiert hätten; insbesondere der einzige hierzulande bekannte Schweizer Politiker, der Vorsteher des “Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements” schaut, als ob er dringend an seinen Schreibtisch zurück wolle.

Ein Land, dass solche Fotos auf der offiziellen Internetpräsenz hat, braucht keine “Du bist die Schweiz“-Kampagne (danke, apollon!) – oder vielleicht doch?

(Auf der Startseite der Bundesregierung habe ich als einziges Mitglied ebendieser nur die Bundeskanzlerin gefunden – einmal allein und einmal inmitten einer Gruppe russlanddeutscher Trachtenkinder – und bei der englischsprachigen Version der Internetpräsenz frage ich mich ernsthaft, welches Land da eigentlich präsentiert wird).

Weiter zur offiziellen Seite des momentanen Bundespräsidenten Moritz Leuenberger – und schon wieder musste ich lächeln. Nicht nur, weil in Deutschland gut gelaunte Sozialdemokraten schwer zu finden sind (warum auch?), sondern weil ich mir kurz ausgemalt habe, was im Leserforum der Rheinischen Post, im Forum von FOCUS oder SpOn oder an einem der anderen postmodernen Stammtische los wäre, wenn sich deutsche Politiker so auf einem Foto präsentieren würden. “Will dieser Diäten-Abzocker uns verarschen???” wäre wohl noch das mindeste. (Auf der Seite seines Departements präsentiert sich Herr Leuenberger dann auch ganz anders).

Zum vierten und letzten Mal musste ich lächeln, als ich las, dass der Bundespräsident in Rohrbach “heimatberechtigt” ist. Heimatberechtigt! Was für ein geniales Wort. Schwyzerdütsch finde ich ja schon klasse, aber Amtsschweizerisch lässt mich regelmäßig in Begeisterung verfallen. In Deutschland ist man “wohnhaft” gibt man seinen Geburtsort an, in der Schweiz “heimatberechtigt” seine “Heimatberechtigung”. Tu felix Helvetia.

[Aufgrund der Kommentare von R.A. und Tanja ediert am 30. April 2006]

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7 Kommentare zu “Viermal lächeln über die Schweiz”

  1. 28.04.2006 | 13:21

    Sitzung der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Düsseldorfer SPD (ja, die gibt es tatsächlich!)

    Dürfte ungefähr dieselbe Bedeutung haben wie die organisierten Schwulen in der Union … ;-)

  2. Nex
    28.04.2006 | 16:11

    @Rayson:
    Der ist aber gemein!

  3. R. A.
    29.04.2006 | 12:31

    > In Deutschland ist man “wohnhaft”, in der
    > Schweiz “heimatberechtigt”.
    Das ist m. W. nicht dasselbe!

    In der Schweiz wird zwischen den echten Bürgern einer Gemeinde und den nur Ansässigen unterschieden.
    Man behält bei Umzügen die Zugehörigkeit zu seiner Heimatgemeinde, als wäre es eine Staatsangehörigkeit (und deswegen wird diese wesentliche Zugehörigkeit angegeben, nicht der aktuelle Wohnort).

    Das eigentliche Gemeindevermögen gehört z. B. nur den echten Bürgern, die Zugezogenen haben darüber kein Mitbestimmrecht.
    Umgekehrt müssen die Gemeinden auch ihre fortgezogenen Einwohner per Sozialhilfe versorgen.

  4. Marian Wirth
    29.04.2006 | 15:56

    R.A.,

    wenigstens einer, der nicht nur kritisch mitliest, sondern die Kritik auch noch aufschreibt – Danke!

    Du hast recht: Dort, wo Deutsche ihren Geburtsort angeben (müssen), müssen Schweizer ihre Heimatberechtigung angeben. Demnach ist meine Gleichsetzung “Heimatberechtigung=Wohnort” auf jeden Fall falsch.

    Soweit ich das jetzt – nach meinen Recherchen – sagen kann, ist die “Heimatberechtigung” ein ziemlich schwacher Anhaltspunkt für die Verortung einer Person, d.h. sie sagt mitunter überhaupt nichts über die Beziehung eines Schweizers zu seiner offiziellen Heimatgemeinde aus.

    Ein schönes Beispiel habe ich hier gefunden:

    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Bezug zum Kanton Bern nachweisen (z.B. Wohnsitz, Tätigkeit, Aufenthalt seit mindestens einem Jahr). Heimatberechtigung allein genügt nicht).

    Ich finde das Wort trotzdem wunderbar.

    Dass aber auch der Geburtsort mitunter wenig bis gar keinen Aufschluß über die Person hergibt, kann man z.B. sehen, wenn man sich die Geburtsorte der Nr. 1 und der Nr. 3 in der protokollarischen Rangfolge der Bundesrepublik Deutschland anschaut (um den direkten Vergleich zu dem Schweizer Bundespräsidenten herzustellen).

  5. 29.04.2006 | 22:01

    Danke vielmal! Ein schöner Beitrag, ich fühl mich ja fast ein wenig geschmeichelt. Moritz Leuenberger ist bei den Urbanen äusserst beliebt, bei der Landbevölkerung nicht so sehr. Manchmal ist er kompliziert: Er hat sich geweigert, die Miss Schweiz zu küssen (ca. 4 Tage Blick-Schlagzeilen) und geschworen, nie auf einem Pferdefuhrwerk zu fahren (anstrendgend für seine PR-Beraterinnen), auch verabscheut er Helme, was bei den vielen Tunnelbesichtigungen des Verkehrsministers etwas mühsam ist.

    Heimatberechtigt ist man im Heimatort. Der Heimatort wird vererbt. Dies mit der Folge, dass der Heimatort Langnau im Emmental völlig übervertreten ist, wiel das halt der Geburtenüberschuss den 19. Jahrhunderts war, der längst in alle Winde zerstreut ist. Sonst ist es, wie R.A. gesagt hat.

    Noch eine kleine Korrektur zu deiner Beschreibung dieses Bildes: Der Bundesrat hat immer sieben Mitglieder. Im Moment sind es sechs Männer und eine Frau (die Wahlen für den Ersatz von Deiss sind am 14. Juni und es könnte eine Frau werden). Die zweite Dame auf dem Bild und die achte Person, das ist die Bundeskanzlerin. Sie steht der Bundeskanzlei vor. Ich weiss nicht, ob es in Deutschland etwas vergleichbares gibt, aber es ist, als gäbe es eine Art Ministerium für die Organisation des Reichstages. Alle Fotografierten sind übrigens direkt anklickbar und das finde ich ziemlich userfreundlich, das raffen sogar die schwächsten Schülerinnen und Schüler.

  6. 29.04.2006 | 23:13

    Tanja,

    danke! Mir ist beim Lesen gestern schon aufgefallen, dass ihr nicht nur vor uns eine Bundeskanzlerin (das ist dann bei uns wohl der Kanzleramtsminister) hattet, sondern dass ihr sogar einen Finanzminister Merz habt ;-) .

    Die Fundstellen, die ich heute zur Heimatberechtigung gefunden habe, fand ich alle wieder so typisch schweizerisch. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde doch die Heimatberechtigung Ende des 17.Jahrhunderts erfunden, damit man einen Zahlungspflichtigen in Anspruch nehmen konnte, wenn ein “Ungenosse” außerhalb seiner “Heimat” irgendwelche Kosten verursacht hat, oder? Zahlungspflichtig war dann halt seine “Heimatgemeinde”, wo der “Ungenosse” zwar kein “Bürgerrecht” hatte, aber immerhin heimatberechtigt war. Damit regelte die Heimatberechtigung die Pflichten der Gemeinde für ihre Ansässigen im Verhältnis zu Dritten. .

  7. 2.05.2006 | 21:50

    Oh ja, wir haben Merz. Er ist ein Prototyp. Gescheit, Urschweizer (“Hans-Rudolf Merz wurde am 10. November 1942 als Bürger von Beinwil am See (AG) in Herisau (AR) geboren”), Major in der Armee, nennt sich konsequent liberal. Er gibt sich immer frauenfreundlich – weil er die Wahl gegen eine (ebenfalls von der FDP portierte) Frau gewonnen und Frauenfreundliches verspochen hat. Als Appenzell Ausserrhodener war es für ihn normal, sich bis in die Achziger (!) gegen das Frauenstimmrecht zu wehren. Die Appenzell Ausserrhoderinnen waren 1989 die zweitletzten (vor Appenzell Innerrhoden), die das Stimmrecht auf Kantons- und Gemeindeebene erhalten haben. 18 Jahre nach dem Frauenstimmrecht auf Bundesebene, das im weltweiten Vergleich ohnehin schon verzweifelt spät kam, konnten sich auch die Merzens durchringen! Welch ein Wonne, welch liberale Leistung! Merkwürdigerweise wird er nicht gerne daran erinnert.

    Ja, deine Recherchen zur Heimatberechtigung stimmen genau. Ich weiss nicht, wie viele Arbeiten darüber geschrieben worden sind, aber sicher ist jede ehemals kinderreiche Landgemeinde heute froh, dass die Stadt Sozialwerke hat.

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