Kulturkampf im Schrebergarten?

Omar Abo-Namous in seinem “krümeligen Weblog – live aus der Parallelgesellschaft” sowie Transatlantic Forum weisen auf einen neuen Fall von Kulturkampf hin:

der kleine Traum vom großen Gärtnerglück im Grünen ist C. K. vorerst versagt geblieben. Der 28-jährige Türke möchte die Parzelle einer Rentnerin übernehmen, die das gepachtete Grundstück aus Altersgründen abgeben will. Beide waren sich auch schon einig – aber der Chef der Gartenfreunde ließ den Handel jetzt platzen: “Der Verein nimmt derzeit keine Ausländer mehr auf”, sagt der erste Vorsitzende J.K.

(Quelle: n-tv)

Nach Auskunft der Süddeutschen Zeitung ist C.K. sogar Deutschtürke, was den Kleingarten-Chef etwas in Argumentationsnöte bringen müsste, denn Deutsche sind nunmal keine Ausländer.

C.K. ziehe jetzt juristische Schritte in Erwägung, heißt es in beiden Quellen. Omar meint dazu:

Interessant dabei wäre mitanzusehen wie “gesellig” diese Feiern werden, wenn er erst einmal den Prozess gewinnt!

Andererseits: Ist der Satz “Ich ziehe juristische Schritte in Erwägung!” nicht typisch deutsch? Hatten wir das mit dem “sich irgendwo einklagen” nicht gerade erst? Das müsste doch auch der Vorsitzende des Kleingartenvereins einsehen.

Der SZ-Artikel widmet sich übrigens noch der Geschichte des Schreber-Gartens an sich, während n-tv positive Beispiele für das Zusammenleben unterschiedlicher Nationen in Kleingartenanlagen nennt.

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10 Kommentare zu “Kulturkampf im Schrebergarten?”

  1. Rayson
    8.03.2006 | 19:34

    Stimmt – durch seine hartnäckige Rechthaberei dürfte C.K. seine Eignung hinreichend unter Beweis gestellt haben ;-)

    Was die Staatsangehörigkeit von C.K. betrifft, ist die SZ eine unsichere Quelle: Da wird C.K. zwar als "Deutschtürke" bezeichnet, wir erfahren konkret aber nur, dass er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Allerdings dürfte für das konkrete "Problem" die Sozialisation deutlich wichtiger sein als die formale Staatsbürgerschaft…

  2. Boche
    8.03.2006 | 19:41

    Sich das Recht erstreiten, Mitglied in einem Verein von (offensichtlich) fremdenfeindlichen Idioten zu werden, ist auch irgendwie… mmh.

    Aus liberaler Sicht würde ich sagen, dass jeder Verein das Recht hat, seine Mitglieder nach selbstgewählten Kriterien auszuwählen.
    Oder anders: Es gibt kein Recht auf Mitgliedschaft im Schrebergartenverein “Xenophobia ‘09″.

  3. 9.03.2006 | 1:08

    Das scheint einer der Fälle zu sein, wo ein Anti-Diskriminierungsgesetz doch trotz aller berechtigten Bedenken Sinn machen würde.

  4. 9.03.2006 | 8:35

    Moment mal: Bisher wissen wir nur, dass der Vorstand des Kleingartenvereins xenophobe “Argumente” von sich gegeben hat. Ob die normalen Mitglieder auch so denken, können wir nicht sagen. Kleingärtner sind unter den Deutschen sowieso noch mal ein ganz speziell regelungswütiges Völkchen — in meiner Kinder- und Jugendzeit hatten meine Eltern gleich zwei Kleingärten, ich weiß, wovon ich spreche ;-)

    Ich glaube nicht, dass wir da mit einem Anti-Diskriminierungsgesetz weiterkommen. Man kann einem Kleingärtner das Leben von allen Seiten so schwer machen, dass er von allein aufgibt. Was ich damit sagen will: es ist Blödsinn, sich ein eine Gemeinschaft von Kleingärtnern einklagen zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass sich daraufhin nun andere Kleingartensparten melden, die ein Zusammenleben mit Ausländern und eingebürgerten Ausländern auf der Basis gemeinsamer Regeln akzeptieren.

  5. Marian Wirth
    9.03.2006 | 8:42

    nite owl,

    ich sehe hier gerade einen Fall, wo meine Bedenken zum Tragen kommen. Welche Rechte möchtest Du denn in diesem konkreten Fall dem C.K. zugestehen? Und wie willst Du verhindern, dass der Kleingartenvereinsvorsitzende sich dann halt seine xenophobe Begründung für die Ablehnung von C.K. verkneift und sich irgendeine unverfängliche Begründung aus den Fingern saugt? Und wird C.K. glücklich, wenn er nur (und ausschließlich) aufgrund eines ADG eine Parzelle erhält?

  6. FAB.
    9.03.2006 | 9:50

    Der Witz am ADG ist ja gerade, daß es nicht reicht, wenn der Anbieter sich “xenophobe” Begründungen verkneift. Vielmehr hat jeder Anspruch auf Vertragsschluß, solange der Gegenpart keine vom Bundesgesinnungsprüfungsamt genehmigte Begründung für eine Ablehnung vorlegt.
    Wodurch der Begriff des Vereins als auf Freiwilligkeit beruhender Assoziation ad absurdum geführt wird. Es zeigt einmal mehr den Wahnwitz einer Ausdehnung des im Verhältnis zwischen Staat und Bürger notwendigen Gleichbehandlungsgebots auf das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Sie geben keine Ruhe, bis auch das allerletzte private Rechtsverhältnis gut sozialistisch vom Amt kontrolliert und zugeteilt wird.

  7. 9.03.2006 | 12:14

    Sie geben keine Ruhe, bis auch das allerletzte private Rechtsverhältnis gut sozialistisch vom Amt kontrolliert und zugeteilt wird.

    Eher so eine Art Erziehungsauftrag mit demokratisch höchst fragwürdigem Zustandekommen.

  8. 9.03.2006 | 18:04

    Hi,

    zum Einen scheint der Vorsitzende (zumindest) fremdenfeindlich zu sein. Auf der anderen Seite wurde hier schon richtig angemerkt, dass ein Verein im Normalfall auch ohne Begründung einen Mitgliedschaftsbewerber ablehnen darf. Wie es mit Kleingartenvereinen aussieht weiss ich nicht, allerdings gehören die Grundstücke meist der Kommune, die sie nur zur Verwaltung einem Pachterverein übergibt. Rechtlich unterstehen die Grundstücke m.E. der Stadt also.

    Trotzdem ist es fraglich, warum sich jemand – der mit seinem Grundstück ja hinterher seine Ruhe haben möchte, oder sucht er Streit? – das Recht erkämpfen möchte, einen bestimmten Kleingarten zu pachten! Ich gehe pauschal davon aus, dass es mehrere solche Vereine in der Stadt gibt, sodass eine Ausweichmöglichkeit besteht. Wenn nicht, dann muss man tatsächlich schauen, ob nicht die Stadt im Zweifelsfall – und dann gegen fremdenfeindliche Meinungen – entscheiden muss.

    Davon abgesehen wird sich die Einstellung des Vorsitzenden wohl eher erhärten.

    Gruss, Omar

  9. 9.03.2006 | 22:18

    Ich hasse Gartenarbeit und meide sie so weit wie möglich. Ich wohne aber in einem Quartier, in dem Schrebergärten heiss umkämpft und teilweise wirklich wichtig sind für die Nahrungsgewinnung von Familien. Sie werden gehegt und gepflegt und es ist unglaublich, was diese Leute den kleinen Parzellen abtrotzen.

    Auch habe ich einmal bei einem politischen (Sozen-)Einsatz eine Schrebergartensiedlung vor der Überbauung retten helfen und deshalb das Vergnügen gehabt, mit schätzungsweise 50 Schrebergärtnern ca. 20 Nationalitäten (wenn ich alle Wunschnationalitäten aus dem Balkan dazu zähle) das Fest des Erfolges zu feiern.

    Langer Rede kurzer Sinn: Schrebergärten werden oft lange erwartet, die Nachfolge wird über Jahre verhandelt. Ich kann mir denken, dass die Enttäuschung sehr gross und nicht ohne weiteres eine Alternative in Sicht ist. Daher ist für mich die “Erwägung rechtlicher Schritte” nachvollziehbar.

    Erfahrungsgemäss – also in schweizer Vereinen – bringt es aber nichts, abgelehnte Mitgliedschaften anzufechten.

  10. R.A.
    10.03.2006 | 13:13

    > Ist der Satz “Ich
    > ziehe juristische
    > Schritte in
    > Erwägung!” nicht
    > typisch deutsch?
    Ganz bestimmt.

    Eine Variante wäre die Frage: “Wo steht denn das?”
    Soll heißen: Wenn das irgendwo steht (d.h. in einer Vorschrift), wird eine Entscheidung geschluckt, ansonsten muß der Entscheider zurückstecken.

    An anderen Ländern geht das mit weniger Paragraphengläubigkeit – aber dafür halt mit mehr Willkür.

    M. E. ist die tief verwurzelte Rechtsgläubigkeit der Deutschen (die offenbar problemlos auf Assimilierte abfärbt) eine schon über Jahrhunderte nachweisbare historische Konstante.

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